Weitere Entscheidung unten: BFH, 11.04.2013

Rechtsprechung
   BFH, 16.04.2013 - IX R 22/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,21330
BFH, 16.04.2013 - IX R 22/12 (https://dejure.org/2013,21330)
BFH, Entscheidung vom 16.04.2013 - IX R 22/12 (https://dejure.org/2013,21330)
BFH, Entscheidung vom 16. April 2013 - IX R 22/12 (https://dejure.org/2013,21330)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,21330) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen - Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit bei Vermietung von Ferienwohnungen - Vertragliche Vereinbarung eines Selbstnutzungsvorbehalts

  • openjur.de

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen; Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit bei Vermietung von Ferienwohnungen; Vertragliche Vereinbarung eines Selbstnutzungsvorbehalts

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 1 S 1, EStG § 15 Abs 1 S 1, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006
    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen - Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit bei Vermietung von Ferienwohnungen - Vertragliche Vereinbarung eines Selbstnutzungsvorbehalts

  • Bundesfinanzhof

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen - Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit bei Vermietung von Ferienwohnungen - Vertragliche Vereinbarung eines Selbstnutzungsvorbehalts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 1997, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 15 Abs 1 S 1 EStG 1997, § 15 Abs 1 S 1 EStG 2002, EStG VZ 2005
    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen - Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit bei Vermietung von Ferienwohnungen - Vertragliche Vereinbarung eines Selbstnutzungsvorbehalts

  • cpm-steuerberater.de
  • rewis.io

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen - Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit bei Vermietung von Ferienwohnungen - Vertragliche Vereinbarung eines Selbstnutzungsvorbehalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • datenbank.nwb.de

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwohnung; Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Überschussprognose bei auch nur geringfügiger Selbstnutzung einer ansonsten fremdvermieteten Ferienwohnung erforderlich

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 1552
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 16.04.2013 - IX R 22/12
    Die Einkünfteerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen muss schon dann überprüft werden, wenn er sich eine Zeit der Selbstnutzung vorbehalten hat; dies gilt unabhängig davon, ob er von seinem Eigennutzungsrecht tatsächlich Gebrauch macht oder nicht (BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726; vom 29. August 2007 IX R 48/06, BFH/NV 2008, 34).

    Das FG wird im zweiten Rechtszug eine Totalüberschussprognose nach den im BFH-Urteil in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726 niedergelegten Grundsätzen durchführen.

  • FG Niedersachsen, 07.03.2012 - 9 K 180/09

    Unterstellung der Überschusserzielungsabsicht bei nur geringfügiger Selbstnutzung

    Auszug aus BFH, 16.04.2013 - IX R 22/12
    Das FG gab der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1259 veröffentlichten Urteil überwiegend statt.

    Das FA beantragt sinngemäß, das angefochtene Urteil des FG vom 7. März 2012  9 K 180/09 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BFH, 07.06.2002 - IX B 15/02

    Ferienwohnung; Abgrenzung Einkünfteerzielungsabsicht - Liebhaberei; überlanger

    Auszug aus BFH, 16.04.2013 - IX R 22/12
    Unerheblich ist auch, ob sich der Vorbehalt der Selbstnutzung aus einer einzelvertraglich vereinbarten Vertragsbedingung oder aus einem formularmäßigen Mustervertrag ergibt (BFH-Beschluss vom 7. Juni 2002 IX B 15/02, BFH/NV 2002, 1300).
  • BFH, 14.07.2004 - IX R 69/02

    Vermietung von Ferienwohnungen: Abgrenzung Vermögensverwaltung - Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 16.04.2013 - IX R 22/12
    Bei der Vermietung einer Ferienwohnung kann ein Gewerbebetrieb nur angenommen werden, wenn vom Vermieter bestimmte, ins Gewicht fallende, bei der Vermietung von Räumen nicht übliche Sonderleistungen erbracht werden oder wenn wegen eines besonders häufigen Wechsels der Mieter eine gewisse --einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbare-- unternehmerische Organisation erforderlich ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Juli 2004 IX R 69/02, BFH/NV 2004, 1640).
  • BFH, 29.08.2007 - IX R 48/06

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 16.04.2013 - IX R 22/12
    Die Einkünfteerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen muss schon dann überprüft werden, wenn er sich eine Zeit der Selbstnutzung vorbehalten hat; dies gilt unabhängig davon, ob er von seinem Eigennutzungsrecht tatsächlich Gebrauch macht oder nicht (BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726; vom 29. August 2007 IX R 48/06, BFH/NV 2008, 34).
  • BFH, 09.03.2017 - IX B 122/16

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Danach ist bei einer Ferienwohnung grundsätzlich und typisierend von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen, einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, wenn sie ausschließlich an Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten wird und das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen --abgesehen von Vermietungshindernissen-- nicht erheblich (d.h. um mindestens 25 %) unterschreitet (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. August 2006 IX R 15/06, BFHE 215, 112, BStBl II 2007, 256; vom 19. August 2008 IX R 39/07, BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138; vom 16. April 2013 IX R 22/12, BFH/NV 2013, 1552, und IX R 26/11, BFHE 241, 261, BStBl II 2013, 613).

    Liegen die genannten Voraussetzungen bei einer Ferienimmobilie nicht vor, z.B. weil sich der Eigentümer die Selbstnutzung der Ferienwohnung vorbehält, ist die Vermietung mit einer auf Dauer ausgerichteten Vermietungstätigkeit nicht vergleichbar; die Einkünfteerzielungsabsicht muss dann durch eine Prognose überprüft werden (s. die Rechtsprechung zusammenfassend BFH-Beschluss vom 14. Januar 2010 IX B 146/09, BFH/NV 2010, 869, m.w.N., sowie BFH-Urteile in BFH/NV 2013, 1552, und in BFHE 241, 261, BStBl II 2013, 613).

  • BFH, 05.01.2016 - IX B 106/15

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Liegen die genannten Voraussetzungen bei einer Ferienimmobilie nicht vor, ist die Vermietung mit einer auf Dauer ausgerichteten Vermietungstätigkeit nicht vergleichbar; die Einkünfteerzielungsabsicht muss dann durch eine Prognose überprüft werden (s. die Rechtsprechung zusammenfassend BFH-Beschluss vom 14. Januar 2010 IX B 146/09, BFH/NV 2010, 869, m.w.N., sowie BFH-Urteile vom 16. April 2013 IX R 22/12, BFH/NV 2013, 1552, und IX R 26/11, BFHE 241, 261, BStBl II 2013, 613).
  • BFH, 04.03.2016 - IX B 114/15

    Einkünfteerzielungsabsicht bei ausschließlich an wechselnde Feriengäste

    Die im Zusammenhang mit der Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen bedeutsamen Rechtsfragen sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. August 2006 IX R 15/06, BFHE 215, 112, BStBl II 2007, 256; vom 19. August 2008 IX R 39/07, BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138; BFH-Beschluss vom 14. Januar 2010 IX B 146/09, BFH/NV 2010, 869, m.w.N., sowie BFH-Urteile vom 16. April 2013 IX R 22/12, BFH/NV 2013, 1552, und IX R 26/11, BFHE 241, 261, BStBl II 2013, 613).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 11.04.2013 - III R 68/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,19737
BFH, 11.04.2013 - III R 68/09 (https://dejure.org/2013,19737)
BFH, Entscheidung vom 11.04.2013 - III R 68/09 (https://dejure.org/2013,19737)
BFH, Entscheidung vom 11. April 2013 - III R 68/09 (https://dejure.org/2013,19737)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,19737) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch das StÄndG 2007

  • openjur.de

    Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch das StÄndG 2007

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2, EStG § 52 Abs 40 S 7, StÄndG 2007 Art 1 Nr 11, GG Art 3 Abs 1, GG Art 6 Abs 1, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3, EStG § 63 Abs 1 Nr 1, EStG VZ 2008
    Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch das StÄndG 2007

  • Bundesfinanzhof

    Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch das StÄndG 2007

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG 2002 vom 19.07.2006, § 52 Abs 40 S 7 EStG 2009, Art 1 Nr 11 StÄndG 2007, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG
    Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch das StÄndG 2007

  • rewis.io

    Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch das StÄndG 2007

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Bewilligung von Kindergeld ab dem 26. Lebensjahr

  • datenbank.nwb.de

    Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch das StÄndG 2007 mit dem GG vereinbar

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewilligung von Kindergeld ab dem 26. Lebensjahr

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte und Bezüge von Kindern
    Aufteilung der Einkünfte und Bezüge innerhalb und außerhalb des Begünstigungszeitraums
    Beispiele zur BFH-Rechtsprechung zur Berechnung der Einkünfte und Bezüge
    Absenkung der Altersgrenze

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1578
  • BFH/NV 2013, 1552
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.06.2010 - III R 35/09

    Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern - Keine

    Auszug aus BFH, 11.04.2013 - III R 68/09
    NV: Die Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern in der Berufsausbildung, einer Übergangszeit oder Wartezeit oder einem Freiwilligendienst durch das StÄndG 2007 war ebenso wie die dazu getroffene Übergangsregelung mit dem GG vereinbar (Bestätigung des Senatsurteils vom 17. Juni 2010 III R 35/09 nach Nichtannahme der dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 22. Oktober 2012 2 BvR 2875/10).

    Das Verfahren war durch Senatsbeschluss vom 28. April 2011 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- über die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 2875/10 gegen das Urteil des Senats vom 17. Juni 2010 III R 35/09 (BFHE 230, 523, BStBl II 2011, 176) ausgesetzt worden.

    Gegen die Absenkung der Altersgrenze vom 27. auf das 25. Lebensjahr und die dazu getroffene Übergangsregelung bestehen, wie der Senat mit Urteil in BFHE 230, 523, BStBl II 2011, 176 entschieden hat, keine verfassungsrechtlichen Bedenken; die gegen dieses Urteil gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG mit Beschluss vom 22. Oktober 2012  2 BvR 2875/10 nicht zur Entscheidung angenommen.

    Für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Herabsetzung der Altersgrenze ist unerheblich (Senatsurteil in BFHE 230, 523, BStBl II 2011, 176, unter II.2.a (3)), ob die sich daraus ergebenden Folgen für die Beamtenbesoldung und -beihilfe ebenfalls verfassungsgemäß sind; denn eine etwaige Verfassungswidrigkeit --z.B. wegen eines Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes-- könnte auch anders als durch die (Wieder-) Heraufsetzung der Altersgrenze behoben werden, etwa indem der Gesetzgeber besoldungsrechtlich neben den nach § 32 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Kindern auch ältere Kinder einbezieht, die sich noch in Ausbildung befinden und an die nach § 33a Abs. 1 EStG abziehbarer Unterhalt geleistet wird.

  • BVerfG, 22.10.2012 - 2 BvR 2875/10
    Auszug aus BFH, 11.04.2013 - III R 68/09
    NV: Die Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern in der Berufsausbildung, einer Übergangszeit oder Wartezeit oder einem Freiwilligendienst durch das StÄndG 2007 war ebenso wie die dazu getroffene Übergangsregelung mit dem GG vereinbar (Bestätigung des Senatsurteils vom 17. Juni 2010 III R 35/09 nach Nichtannahme der dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 22. Oktober 2012 2 BvR 2875/10).

    Das Verfahren war durch Senatsbeschluss vom 28. April 2011 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- über die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 2875/10 gegen das Urteil des Senats vom 17. Juni 2010 III R 35/09 (BFHE 230, 523, BStBl II 2011, 176) ausgesetzt worden.

    Gegen die Absenkung der Altersgrenze vom 27. auf das 25. Lebensjahr und die dazu getroffene Übergangsregelung bestehen, wie der Senat mit Urteil in BFHE 230, 523, BStBl II 2011, 176 entschieden hat, keine verfassungsrechtlichen Bedenken; die gegen dieses Urteil gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG mit Beschluss vom 22. Oktober 2012  2 BvR 2875/10 nicht zur Entscheidung angenommen.

  • FG Düsseldorf, 11.09.2009 - 3 K 480/09

    Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Altersgrenze auf 26 Jahre für

    Auszug aus BFH, 11.04.2013 - III R 68/09
    Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 153 abgedruckt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht