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   BFH, 13.06.2013 - X B 132-133/12, X B 132/12, X B 133/12   

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https://dejure.org/2013,20629
BFH, 13.06.2013 - X B 132-133/12, X B 132/12, X B 133/12 (https://dejure.org/2013,20629)
BFH, Entscheidung vom 13.06.2013 - X B 132-133/12, X B 132/12, X B 133/12 (https://dejure.org/2013,20629)
BFH, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - X B 132-133/12, X B 132/12, X B 133/12 (https://dejure.org/2013,20629)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen nach Einbuchung ungeklärter Einnahmen in die betriebliche Kasse - Zulassung der Revision wegen Divergenz

  • openjur.de

    Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen nach Einbuchung ungeklärter Einnahmen in die betriebliche Kasse; Zulassung der Revision wegen Divergenz

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, AO § 90 Abs 1, EStG § 4 Abs 1 S 5, AO § 158
    Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen nach Einbuchung ungeklärter Einnahmen in die betriebliche Kasse - Zulassung der Revision wegen Divergenz

  • Bundesfinanzhof

    Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen nach Einbuchung ungeklärter Einnahmen in die betriebliche Kasse - Zulassung der Revision wegen Divergenz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 90 Abs 1 AO, § 4 Abs 1 S 5 EStG 1997, § 158 AO
    Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen nach Einbuchung ungeklärter Einnahmen in die betriebliche Kasse - Zulassung der Revision wegen Divergenz

  • Betriebs-Berater

    Erfassung ungeklärter Einlagen

  • rewis.io

    Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen nach Einbuchung ungeklärter Einnahmen in die betriebliche Kasse - Zulassung der Revision wegen Divergenz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 15 Abs. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei ungeklärten Kapitalzuführungen

  • datenbank.nwb.de

    Besondere Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei Einbuchung ungeklärter Einnahmen in die betriebliche Kasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei ungeklärten Kapitalzuführungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 1593
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 11.11.2015 - V B 55/15

    Grundsätzliche Bedeutung - Ablaufhemmung - Untätigkeitseinspruch

    Abgesehen davon, dass der Kläger eine Divergenz nicht i.S. von § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt hat, indem er abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausgearbeitet und einander gegenübergestellt hat (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse vom 13. Juni 2013 X B 133/12, BFH/NV 2013, 1593, und vom 2. April 2014 I B 21/13, BFH/NV 2014, 1216), liegt eine Divergenz zu den angeführten BFH-Urteilen vom 24. Mai 2006 I R 93/05 (BFHE 214, 7, BStBl II 2007, 76) und vom 24. Juni 2008 IX R 64/06 (BFH/NV 2008, 1676) tatsächlich nicht vor.
  • FG Hamburg, 28.08.2017 - 2 K 184/15

    Umsatzsteuer: Schätzungsbefugnis bei ungeklärten Einlagen/fehlenden

    Bei Verletzung dieser Pflicht kann das Finanzgericht von weiterer Sachaufklärung absehen und den Sachverhalt dahin würdigen, dass unaufgeklärte Kapitalzuführungen auf nicht versteuerten Einnahmen beruhen (BFH-Beschlüsse vom 13. Juni 2013 X B 132/12, BFH/NV 2013, 1593; vom 30. März 2006 III B 56/05, BFH/NV 2006, 1485; vom 30. Juli 2002 X B 40/02, BFH/NV 2003, 56; vom 4. Dezember 2001 III B 76/01, BFH/NV 2002, 476; für Umsatzsteuer FG München, Beschluss vom 19. Februar 2013 14 V 286/13, juris).

    Gelingt dem Steuerpflichtigen nicht, die Herkunft der in das Betriebsvermögen überführten Barmittel aufzuklären, so darf dies dahin gewürdigt werden, dass die ungeklärten Kapitalzuführungen auf nicht versteuerten Einnahmen beruhen, und zwar auch dann, wenn hinsichtlich der Quelle der fraglichen Mittel keine Aufzeichnungspflichten bestehen (vgl. grundlegend BFH-Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BStBl II 1989, 462; BFH-Urteil vom 25. August 2009 I R 88-89/07,  BFH/NV 2009, 2047; BFH-Beschluss vom 13. Juni 2013 X B 132-133/12, BFH/NV 2013, 1593).

  • FG Hamburg, 18.07.2016 - 6 V 84/16

    Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen: Hinzuschätzung von Bareinzahlungen auf das

    Bei Verletzung dieser Pflicht kann das Finanzgericht von weiterer Sachaufklärung absehen und den Sachverhalt dahin würdigen, dass unaufgeklärte Kapitalzuführungen auf nicht versteuerten Einnahmen beruhen (BFH-Beschlüsse vom 13.06.2013 X B 132/12, BFH/NV 2013, 1593; vom 30.03.2006 III B 56/05, BFH/NV 2006, 1485; vom 30.07.2002 X B 40/02, BFH/NV 2003, 56; vom 04.12.2001 III B 76/01, BFH/NV 2002, 476; für Umsatzsteuer FG München, Beschluss vom 19.02.2013 14 V 286/13, juris).
  • BFH, 27.03.2014 - X B 75/13

    Umfang der Bindungswirkung bei Zurückverweisung - Sachurteilsvoraussetzungen

    Des Weiteren ist darzulegen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Juni 2013 X B 132-133/12, BFH/NV 2013, 1593).
  • BFH, 23.02.2015 - X B 71/14

    Gewerblicher Grundstückshandel: Übertragung von Eigentumswohnungen vor

    Des Weiteren ist darzulegen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 13. Juni 2013 X B 132-133/12, BFH/NV 2013, 1593).
  • BFH, 18.10.2013 - X B 135/12

    Materiell-rechtliches Korrespondenzprinzip bei der Verpflichtung zur kostenfreien

    Des Weiteren ist darzulegen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Juni 2013 X B 132-133/12, BFH/NV 2013, 1593).
  • BFH, 02.04.2014 - I B 21/13

    Gesetzlicher Beteiligtenwechsel durch Organisationsakt der Finanzverwaltung im

    Hierzu wäre es erforderlich gewesen, tragende, abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits gegenüberzustellen, um eine Abweichung deutlich erkennbar zu machen, und auszuführen, warum es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Juni 2013 X B 133/12, BFH/NV 2013, 1593).
  • FG München, 27.02.2017 - 2 V 2628/16

    Erweiterung der Prüfungsanordnung

    Bankkonto und den Bareinnahmen im Jahr 2012 sowie über das Bestreiten des Lebensunterhalts im eingeschränkten Prüfungszeitraum keine Angaben gemacht hat (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 1991 XI R 27/89, BFH/NV 1991, 796, BFH-Beschlüsse vom 2. Juli 1999 V B 83/99, BFH/NV 1999, 1450; vom 13. Juni 2013 X B 132-133/12, BFH/NV 2013, 1593; und BFH-Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BStBl II 1989, 462).
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