Weitere Entscheidung unten: BFH, 25.10.2012

Rechtsprechung
   BFH, 25.10.2012 - XI B 48/12   

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https://dejure.org/2012,38600
BFH, 25.10.2012 - XI B 48/12 (https://dejure.org/2012,38600)
BFH, Entscheidung vom 25.10.2012 - XI B 48/12 (https://dejure.org/2012,38600)
BFH, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - XI B 48/12 (https://dejure.org/2012,38600)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesfinanzhof

    Rechtskraftwirkung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 110 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 1 Abs 1a UStG 2005
    Rechtskraftwirkung

  • rewis.io

    Rechtskraftwirkung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2; FGO § 110 Abs. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Besteuerung der Veräußerung eines Gewerbebetriebes, da über die Frage der Geschäftsäußerung im Ganzen bereits mit Bindungswirkung entschieden war

  • datenbank.nwb.de

    Wirkung der materiellen Rechtskraft im Falle einer Beiladung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 230
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.11.2010 - 6 K 2114/08

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Verkauf einer Kundenliste - Kein rückwirkender

    Auszug aus BFH, 25.10.2012 - XI B 48/12
    Mit Urteil vom 25. November 2010  6 K 2114/08 hat das Finanzgericht (FG) eine Geschäftsveräußerung im Ganzen zwischen dem Kläger und M verneint und der Klage der M gegen die Versagung des Vorsteuerabzugs im Umsatzsteuerbescheid für 2004 stattgegeben.

    Das FG hatte den Kläger zum Verfahren 6 K 2114/08 beigeladen.

    Das Urteil ist rechtskräftig und in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 746 veröffentlicht.

    Das FG wies die Klage gegen den Umsatzsteuer-Änderungsbescheid für 2007 vom 10. März 2011 im Wesentlichen mit der Begründung ab, mit rechtskräftigem Urteil vom 25. November 2010  6 K 2114/08 sei bereits über den Streitgegenstand entschieden worden.

    Streitgegenstand des Urteils vom 25. November 2010  6 K 2114/08 sei nicht lediglich der Umsatzsteuerbescheid der M für das Jahr 2004 gewesen, sondern der diesem angefochtenen Steuerbescheid zugrunde liegende streitige Lebenssachverhalt, die steuerliche Beurteilung des Verkaufs der Kundenliste.

    Das FG verkenne § 110 FGO, da der Sachverhalt, über den das FG vorliegend zu entscheiden gehabt habe, nicht Streitgegenstand des Verfahrens 6 K 2114/08 gewesen sei.

    Streitgegenstand des Verfahrens 6 K 2114/08 sei der gegen M ergangene Umsatzsteuerbescheid für 2004 gewesen.

    Denn das FG hat zutreffend angenommen, dass diese Rechtsfrage bereits durch das Urteil vom 25. November 2010  6 K 2114/08 mit Bindungswirkung gegenüber der Klägerin (§ 110 FGO) entschieden war.

    Entgegen der Ansicht des Klägers wurde daher in dem die Geschäftsveräußerung im Ganzen verneinenden, rechtskräftigen Urteil vom 25. November 2010  6 K 2114/08, in dem er als Beigeladener Beteiligter war, auch über die steuerliche Behandlung des Verkaufs der Kundenliste bindend entschieden.

  • BFH, 21.11.1989 - VII R 3/88

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Haftungsbescheids -

    Auszug aus BFH, 25.10.2012 - XI B 48/12
    Es kommt demnach für die Bindungswirkung auf den vom FG seiner Entscheidung tatsächlich zugrunde gelegten Sachverhalt und auf die hierzu angestellten rechtlichen Erwägungen an (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 21. November 1989 VII R 3/88, BFH/NV 1990, 650; vom 26. November 1998 IV R 66/97, BFH/NV 1999, 788; Lange in HHSp, § 110 FGO Rz 48, 54, 62, m.w.N.; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 110 FGO Rz 10, 16, m.w.N.).
  • BFH, 26.11.1998 - IV R 66/97

    Rechtskraftwirkung eines Urteils; Drittaufwand

    Auszug aus BFH, 25.10.2012 - XI B 48/12
    Es kommt demnach für die Bindungswirkung auf den vom FG seiner Entscheidung tatsächlich zugrunde gelegten Sachverhalt und auf die hierzu angestellten rechtlichen Erwägungen an (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 21. November 1989 VII R 3/88, BFH/NV 1990, 650; vom 26. November 1998 IV R 66/97, BFH/NV 1999, 788; Lange in HHSp, § 110 FGO Rz 48, 54, 62, m.w.N.; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 110 FGO Rz 10, 16, m.w.N.).
  • BFH, 27.09.2016 - VIII R 16/14

    Zur Rechtskraftwirkung gerichtlicher Urteile

    Zu deren Auslegung sind erforderlichenfalls Tatbestand und Entscheidungsgründe heranzuziehen, ohne dass die Begründung eines Urteils als solche bzw. die Urteilselemente rechtskraftfähig wären (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2012, 779; vom 19. Dezember 2006 VI R 63/02, BFH/NV 2007, 924, BFH-Beschlüsse vom 25. Oktober 2012 XI B 48/12, BFH/NV 2013, 230; vom 27. August 2014 XI B 32/14, BFH/NV 2014, 1897, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.08.2014 - XI B 32/14

    Rechtskraftwirkung klageabweisender Urteile bei behaupteter Verkennung des

    Der Streitgegenstand wird durch den Klageanspruch und den Klagegrund bestimmt, also durch den geltend gemachten materiell-rechtlichen Anspruch und durch den ihm zugrunde liegenden, d.h. zu seiner Begründung vorgetragenen Sachverhalt (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2012 XI B 48/12, BFH/NV 2013, 230, m.w.N.).
  • BFH, 03.09.2015 - III B 39/15

    Verhältnis Anfechtungsklage - Nichtigkeitsfeststellungsklage

    Der Streitgegenstand wird durch den Klageanspruch und den Klagegrund bestimmt, also durch den geltend gemachten materiell-rechtlichen Anspruch und durch den ihm zugrunde liegenden Sachverhalt (BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2012 XI B 48/12, BFH/NV 2013, 230, Rz 11; Lange in HHSp, § 110 FGO Rz 48 und 35 f.).
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Rechtsprechung
   BFH, 25.10.2012 - X S 29/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38591
BFH, 25.10.2012 - X S 29/12 (https://dejure.org/2012,38591)
BFH, Entscheidung vom 25.10.2012 - X S 29/12 (https://dejure.org/2012,38591)
BFH, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - X S 29/12 (https://dejure.org/2012,38591)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesfinanzhof

    Aussetzung der Vollziehung im NZB-Verfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 FGO
    Aussetzung der Vollziehung im NZB-Verfahren

  • rewis.io

    Aussetzung der Vollziehung im NZB-Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FGO § 69 Abs. 1
    Zurückweisung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung mangels ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides

  • datenbank.nwb.de

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung während der Anhängigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurückweisung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung mangels ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 230
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 24.11.1995 - XI S 23/95

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei ernstlichen Zweifeln über Einkünfte aus

    Auszug aus BFH, 25.10.2012 - X S 29/12
    Zur Entscheidung über den Antrag auf AdV ist der BFH zuständig, denn er ist seit Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde Gericht der Hauptsache (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. November 1988 VIII S 11/88, BFH/NV 1989, 448, und vom 24. November 1995 XI S 23/95, BFH/NV 1996, 473).
  • BFH, 26.07.2000 - XI S 3/00

    Aussetzung der Vollziehung nach Rechtskraft der Sachentscheidung nicht mehr

    Auszug aus BFH, 25.10.2012 - X S 29/12
    Infolgedessen können ernstliche Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 31. Mai 1989 IV S 1/89, BFH/NV 1990, 301; vom 29. Oktober 1991 IX S 1/91, BFH/NV 1992, 259; vom 26. Juli 2000 XI S 3/00, BFH/NV 2001, 181; vom 5. September 2001 XI S 2/01 und XI S 3/01, BFH/NV 2002, 67; Gräber/Koch, a.a.O., § 69 Rz 101, m.w.N.).
  • BFH, 05.09.2001 - XI S 2/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Aussetzung der Vollziehung - Einkommensteuer -

    Auszug aus BFH, 25.10.2012 - X S 29/12
    Infolgedessen können ernstliche Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 31. Mai 1989 IV S 1/89, BFH/NV 1990, 301; vom 29. Oktober 1991 IX S 1/91, BFH/NV 1992, 259; vom 26. Juli 2000 XI S 3/00, BFH/NV 2001, 181; vom 5. September 2001 XI S 2/01 und XI S 3/01, BFH/NV 2002, 67; Gräber/Koch, a.a.O., § 69 Rz 101, m.w.N.).
  • BFH, 05.09.2001 - XI S 3/01

    Unzulässigkeit einer Beschwerde - Unanfechtbarkeit eines Bescheids - Aussetzung

    Auszug aus BFH, 25.10.2012 - X S 29/12
    Infolgedessen können ernstliche Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 31. Mai 1989 IV S 1/89, BFH/NV 1990, 301; vom 29. Oktober 1991 IX S 1/91, BFH/NV 1992, 259; vom 26. Juli 2000 XI S 3/00, BFH/NV 2001, 181; vom 5. September 2001 XI S 2/01 und XI S 3/01, BFH/NV 2002, 67; Gräber/Koch, a.a.O., § 69 Rz 101, m.w.N.).
  • BFH, 06.03.2006 - X S 3/06

    NZB: AdV-Antrag nach Einlegung der NZB

    Auszug aus BFH, 25.10.2012 - X S 29/12
    Wird der Antrag auf AdV --wie im vorliegenden Fall-- während der Anhängigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH gestellt, können ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids nur dann bestehen, wenn ernstlich mit der Zulassung der Revision und der Aufhebung des Bescheids zu rechnen ist (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 6. März 2006 X S 3/06, BFH/NV 2006, 1138; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 69 Rz 97, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BFH).
  • BFH, 25.10.2012 - X B 99/12

    Bewertung eines Vertreterrechts

    Auszug aus BFH, 25.10.2012 - X S 29/12
    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision war beim angerufenen Senat unter dem Aktenzeichen X B 99/12 anhängig.
  • BFH, 18.07.2013 - X S 2/13

    Aussetzung der Vollziehung

    Vielmehr ist für die begehrte Anordnung der aufschiebenden Wirkung für einen während der Anhängigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde gestellten Antrag auf AdV entscheidend, ob ernstlich mit der Zulassung der Revision und der Aufhebung der angefochtenen Steuerbescheide zu rechnen ist (Senatsbeschlüsse vom 6. März 2006 X S 3/06, BFH/NV 2006, 1138, und vom 25. Oktober 2012 X S 29/12, BFH/NV 2013, 230).
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