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   BFH, 13.11.2012 - VI R 3/12   

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https://dejure.org/2012,45672
BFH, 13.11.2012 - VI R 3/12 (https://dejure.org/2012,45672)
BFH, Entscheidung vom 13.11.2012 - VI R 3/12 (https://dejure.org/2012,45672)
BFH, Entscheidung vom 13. November 2012 - VI R 3/12 (https://dejure.org/2012,45672)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Mindestangaben eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs

  • openjur.de

    Mindestangaben eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 8 Abs 2 S 2, EStG § 8 Abs 2 S 4, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2
    Mindestangaben eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs

  • Bundesfinanzhof

    Mindestangaben eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 S 2 EStG 2002, § 8 Abs 2 S 4 EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG 2002
    Mindestangaben eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs

  • IWW
  • rewis.io

    Mindestangaben eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 8 Abs. 2; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4
    Anforderungen an den Nachweis beruflich veranlasster Fahrten durch ein Fahrtenbuch

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Mindestangaben eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • heise.de (Pressebericht, 12.03.2013)

    Keine Sonderregeln für Außendienstmitarbeiter

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Ergänzung eines Fahrtenbuchs mit Arbeitgeberdaten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Mindestangaben eines Fahrtenbuchs

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Nachbesserungen im Fahrtenbuch sind unzulässig

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Fahrtenbuch
    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs
    Grundsätzliches

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 526
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 01.03.2012 - VI R 33/10

    Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

    Auszug aus BFH, 13.11.2012 - VI R 3/12
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 1. März 2012 VI R 33/10 (BFHE 236, 497, BStBl II 2012, 505, m.w.N.) entschieden hat, muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt werden, um so nachträgliche Einfügungen oder Änderungen auszuschließen oder als solche erkennbar zu machen.

    Der Senat hatte bereits in seinem Urteil in BFHE 236, 497, BStBl II 2012, 505 entschieden, dass unzureichende Angaben im Fahrtenbuch nicht auf Grund eigener Tagebuchaufzeichnungen des Arbeitnehmers selbst ergänzt werden können.

  • FG Niedersachsen, 16.06.2021 - 9 K 276/19

    Anerkennen der vorgelegten Fahrtenbücher als ordnungsgemäß für die Berechnung des

    Dazu genügt nicht, wenn nur allgemein und pauschal die betreffenden Fahrten als "Dienstfahrten" oder "Kundenbesuch" bezeichnet werden (BFH, Urteil vom 13. November 2012 VI R 3/12, BFH/NV 2013, 526; Schober in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 6 EStG Anm. 828).

    Die erforderlichen Mindestangaben können nicht durch anderweitige nicht im Fahrtenbuch selbst enthaltene Auflistungen ersetzt werden (BFH, Urteil vom 13. November 2012 VI R 3/12, BFH/NV 2013, 526).

    Nur diese erforderlichen Mindestangaben können nicht durch anderweitige, nicht im Fahrtenbuch selbst enthaltene Auflistungen ersetzt werden (BFH, Urteil vom 13. November 2012 VI R 3/12, BFH/NV 2013, 526).

  • BFH, 20.03.2014 - VI R 35/12

    Wechsel zur Fahrtenbuchmethode

    Deshalb muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt werden, um so nachträgliche Einfügungen oder Änderungen auszuschließen oder als solche erkennbar zu machen sowie Datum, Fahrtziele und grundsätzlich auch die jeweils aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner oder jedenfalls den konkreten Gegenstand der dienstlichen Verrichtung aufführen (ständige Senatsrechtsprechung, zuletzt Urteile vom 1. März 2012 VI R 33/10, BFHE 236, 497, BStBl II 2012, 505; vom 13. November 2012 VI R 3/12, BFH/NV 2013, 526; Schneider, Neue Wirtschafts-Briefe 2012, 1892; jeweils m.w.N.).
  • FG Köln, 18.03.2016 - 3 K 3735/12

    Einkommensteuerliche Ordnungsmäßigkeit eines von einer selbständigen

    Sie können nicht durch anderweitige, nicht im Fahrtenbuch selbst enthaltene Auflistungen ersetzt werden (vgl. BFH 01.03.2012 - VI R 33/10, BStBl. II 2012, 505; BFH 13.11.2012 - VI R 3/12, BFH/NV 2013, 526).

    Insoweit vermögen auch die vom Kläger erst in der mündlichen Verhandlung vorgelegten Aufstellungen, in denen der Kläger die in den Fahrtenbüchern verwendete Abkürzungen erläutert und zugleich die Anschriften der aufgeführten Firmen etc. aufführt, den für die Streitjahre geführten Fahrtenbüchern nicht zur Ordnungsmäßigkeit zu verhelfen, da die fehlenden essentiellen Angaben in einem Fahrtenbuch nicht durch externe Aufstellungen ersetzt werden können (vgl. BFH 01.03.2012 - VI R 33/10, BStBl. II 2012, 505; BFH 13.11.2012 - VI R 3/12, BFH/NV 2013, 526).

  • FG Sachsen, 28.06.2018 - 4 K 1235/14

    Rückgängigmachen eines Investitionsabzugsbetrages für ein Oldtimer-Fahrzeug und

    Dazu gehört auch, dass nicht nur die Anzahl der gefahrenen Kilometer in Form der zurückgelegten Strecke selbst, sondern auch die Anfangs- und Endpunkte der Fahrten hinreichend konkret benannt sind (vgl. BFH-Urteil vom 01.03.2012 VI R 33/10, BStBl II 2012, 505 ; vom 13.11.2012 VI R 3/12, BFH/NV 2013, 526 ; vgl. auch BFH-Urteil vom 20.03.2014 VI R 35/12, BStBl II 2014, 643 ).
  • FG Münster, 21.02.2013 - 13 K 4396/10

    Anscheinsbeweis, Verbot der Privatnutzung, tatsächliche Privatnutzung,

    Hierbei müssen nicht nur die Anzahl der gefahrenen Kilometer in Form der zurückgelegten Strecke selbst, sondern auch die Anfangs- und Endpunkte der Fahrten hinreichend konkret benannt sein (BFH-Urteile vom 13.11.2012 VI R 3/12, juris, und vom 01.03.2012 VI R 33/10, BFHE 236, 497, BStBl II 2012, 505).
  • FG München, 15.12.2014 - 7 K 2748/13

    Investitionsabzug nach § 7g EStG

    Nach der Rechtsprechung des BFH muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt werden, um so nachträgliche Einfügungen oder Änderungen auszuschließen oder als solche erkennbar zu machen (vgl. BFH-Urteile vom 13. November 2012 VI R 3/12, BFH/NV 2013, 526 und vom 1. März 2012 VI R 33/10, BStBl II 2012, 505).
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