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   BFH, 04.02.2014 - I R 53/12   

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https://dejure.org/2014,10445
BFH, 04.02.2014 - I R 53/12 (https://dejure.org/2014,10445)
BFH, Entscheidung vom 04.02.2014 - I R 53/12 (https://dejure.org/2014,10445)
BFH, Entscheidung vom 04. Februar 2014 - I R 53/12 (https://dejure.org/2014,10445)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Anteilsbewertung und Währungsschwankungen

  • openjur.de

    Anteilsbewertung und Währungsschwankungen

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 2
    Anteilsbewertung und Währungsschwankungen

  • Bundesfinanzhof

    Anteilsbewertung und Währungsschwankungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG 1997 vom 24.03.1999
    Anteilsbewertung und Währungsschwankungen

  • rewis.io

    Anteilsbewertung und Währungsschwankungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2
    Zulässigkeit der Teilwertabschreibung einer mit einem Fremdwährungsdarlehen finanzierten Beteiligung auf Null

  • datenbank.nwb.de

    Nicht jeder Kursverlust bei Fremdwährungskrediten berechtigt zur Annahme einer voraussichtlich dauerhaften Wertveränderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nicht jeder Kursverlust berechtigt zur Annahme einer voraussichtlich dauerhaften Wertveränderung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 1016
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 21.09.2011 - I R 89/10

    Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien im Anlagevermögen bei

    Auszug aus BFH, 04.02.2014 - I R 53/12
    a) Der Senat kann offen lassen, ob im Streitfall die Klage bereits deshalb keinen Erfolg haben kann, weil eine Teilwertabschreibung auf die Beteiligung an einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft --vom Vorliegen einer Fehlmaßnahme abgesehen-- voraussetzt, dass sich der innere Wert des Beteiligungsunternehmens vermindert hat, und Letzteres nicht allein durch den Anfall hoher Verluste begründet werden kann, sondern einer umfassenden und einzelfallbezogenen Würdigung der Ertragslage und Ertragsaussichten sowie des Vermögenswerts und der funktionalen Bedeutung des Beteiligungsunternehmens erfordert (ständige Rechtsprechung; z.B. BFH-Urteil vom 6. November 2003 IV R 10/01, BFHE 204, 438, BStBl II 2004, 416; Senatsurteil vom 28. April 2004 I R 20/03, BFH/NV 2005, 19, jeweils m.w.N.; zur Einzelfallprüfung s. BFH-Urteil vom 19. August 2009 III R 79/07, BFH/NV 2010, 610; zur Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien sowie Aktienfonds s. Senatsurteile vom 21. September 2011 I R 89/10, BFHE 235, 263, und I R 7/11, BFHE 235, 273).

    Der erkennende Senat hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen und hierbei darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten deren gesamte Laufzeit zu betrachten ist (Senatsurteil vom 8. Juni 2011 I R 98/10, BFHE 234, 137, BStBl II 2012, 716; vgl. auch Senatsurteil in BFHE 235, 263).

    Maßgeblich ist deshalb die zutreffende und vorstehend erläuterte materielle Rechtslage, nach der im Rahmen der gebotenen steuerrechtlichen Betrachtung (s. hierzu Senatsurteile vom 26. September 2007 I R 58/06, BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294; in BFHE 235, 263) die Wechselkursänderungen im Streitfall keine voraussichtlich dauernde Wertminderung des Beteiligungsausweises tragen können.

  • BFH, 21.09.2011 - I R 7/11

    Teilwertabschreibung auf Investmentanteile im Anlagevermögen bei voraussichtlich

    Auszug aus BFH, 04.02.2014 - I R 53/12
    a) Der Senat kann offen lassen, ob im Streitfall die Klage bereits deshalb keinen Erfolg haben kann, weil eine Teilwertabschreibung auf die Beteiligung an einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft --vom Vorliegen einer Fehlmaßnahme abgesehen-- voraussetzt, dass sich der innere Wert des Beteiligungsunternehmens vermindert hat, und Letzteres nicht allein durch den Anfall hoher Verluste begründet werden kann, sondern einer umfassenden und einzelfallbezogenen Würdigung der Ertragslage und Ertragsaussichten sowie des Vermögenswerts und der funktionalen Bedeutung des Beteiligungsunternehmens erfordert (ständige Rechtsprechung; z.B. BFH-Urteil vom 6. November 2003 IV R 10/01, BFHE 204, 438, BStBl II 2004, 416; Senatsurteil vom 28. April 2004 I R 20/03, BFH/NV 2005, 19, jeweils m.w.N.; zur Einzelfallprüfung s. BFH-Urteil vom 19. August 2009 III R 79/07, BFH/NV 2010, 610; zur Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien sowie Aktienfonds s. Senatsurteile vom 21. September 2011 I R 89/10, BFHE 235, 263, und I R 7/11, BFHE 235, 273).
  • BFH, 28.04.2004 - I R 20/03

    Nachträgliche AK; verdeckte Einlage

    Auszug aus BFH, 04.02.2014 - I R 53/12
    a) Der Senat kann offen lassen, ob im Streitfall die Klage bereits deshalb keinen Erfolg haben kann, weil eine Teilwertabschreibung auf die Beteiligung an einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft --vom Vorliegen einer Fehlmaßnahme abgesehen-- voraussetzt, dass sich der innere Wert des Beteiligungsunternehmens vermindert hat, und Letzteres nicht allein durch den Anfall hoher Verluste begründet werden kann, sondern einer umfassenden und einzelfallbezogenen Würdigung der Ertragslage und Ertragsaussichten sowie des Vermögenswerts und der funktionalen Bedeutung des Beteiligungsunternehmens erfordert (ständige Rechtsprechung; z.B. BFH-Urteil vom 6. November 2003 IV R 10/01, BFHE 204, 438, BStBl II 2004, 416; Senatsurteil vom 28. April 2004 I R 20/03, BFH/NV 2005, 19, jeweils m.w.N.; zur Einzelfallprüfung s. BFH-Urteil vom 19. August 2009 III R 79/07, BFH/NV 2010, 610; zur Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien sowie Aktienfonds s. Senatsurteile vom 21. September 2011 I R 89/10, BFHE 235, 263, und I R 7/11, BFHE 235, 273).
  • BFH, 19.08.2009 - III R 79/07

    Teilwertermittlung von GmbH-Anteilen

    Auszug aus BFH, 04.02.2014 - I R 53/12
    a) Der Senat kann offen lassen, ob im Streitfall die Klage bereits deshalb keinen Erfolg haben kann, weil eine Teilwertabschreibung auf die Beteiligung an einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft --vom Vorliegen einer Fehlmaßnahme abgesehen-- voraussetzt, dass sich der innere Wert des Beteiligungsunternehmens vermindert hat, und Letzteres nicht allein durch den Anfall hoher Verluste begründet werden kann, sondern einer umfassenden und einzelfallbezogenen Würdigung der Ertragslage und Ertragsaussichten sowie des Vermögenswerts und der funktionalen Bedeutung des Beteiligungsunternehmens erfordert (ständige Rechtsprechung; z.B. BFH-Urteil vom 6. November 2003 IV R 10/01, BFHE 204, 438, BStBl II 2004, 416; Senatsurteil vom 28. April 2004 I R 20/03, BFH/NV 2005, 19, jeweils m.w.N.; zur Einzelfallprüfung s. BFH-Urteil vom 19. August 2009 III R 79/07, BFH/NV 2010, 610; zur Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien sowie Aktienfonds s. Senatsurteile vom 21. September 2011 I R 89/10, BFHE 235, 263, und I R 7/11, BFHE 235, 273).
  • BFH, 14.03.2006 - I R 22/05

    Teilwertabschreibung auf abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

    Auszug aus BFH, 04.02.2014 - I R 53/12
    Hierfür bedarf es einer an der Eigenart des Wirtschaftsgutes ausgerichteten Prognose (Senatsurteil vom 14. März 2006 I R 22/05, BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680).
  • FG Schleswig-Holstein, 07.06.2012 - 1 K 130/09

    Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung auf eine 100 %-ige Tochtergesellschaft

    Auszug aus BFH, 04.02.2014 - I R 53/12
    Die dagegen gerichtete Klage wurde vom Finanzgericht (FG) abgewiesen (Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 7. Juni 2012  1 K 130/09, Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 499).
  • BFH, 27.11.1974 - I R 123/73

    Aktivierte Herstellungskosten - Umbauten - Installation - Gemietete Betriebsräume

    Auszug aus BFH, 04.02.2014 - I R 53/12
    Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG 1997 n.F. liegt vor, wenn der Teilwert nachhaltig unter den maßgeblichen Buchwert gesunken ist (BTDrucks 14/443, S. 22; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. September 1986 VIII R 20/85, BFH/NV 1987, 442) und deshalb aus Sicht des Bilanzstichtags aufgrund objektiver Anzeichen ernstlich mit einem langfristigen Anhalten der Wertminderung gerechnet werden muss (Senatsurteil vom 27. November 1974 I R 123/73, BFHE 114, 415, BStBl II 1975, 294).
  • BFH, 23.04.2009 - IV R 62/06

    Keine gewinnmindernde Berücksichtigung eines veränderten Wechselkurses von

    Auszug aus BFH, 04.02.2014 - I R 53/12
    b) Hierauf ist deshalb nicht einzugehen, weil nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 23. April 2009 IV R 62/06, BFHE 224, 564, BStBl II 2009, 778) Fremdwährungsverbindlichkeiten grundsätzlich mit dem Kurs im Zeitpunkt der Darlehensaufnahme zu bilanzieren sind und bei Krediten mit einer Restlaufzeit von zumindest zehn Jahren nicht jeder Kursverlust zur Annahme einer voraussichtlich dauerhaften Wertveränderung berechtigt; ein solcher Währungsverlust kann deshalb auch kein Anlass dafür sein, die Kreditschuld steuerbilanziell mit einem höheren Wert auszuweisen (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Nr. 2 Satz 2 EStG 1997 n.F.).
  • BFH, 06.11.2003 - IV R 10/01

    Teilwertabschreibung im Falle einer Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 04.02.2014 - I R 53/12
    a) Der Senat kann offen lassen, ob im Streitfall die Klage bereits deshalb keinen Erfolg haben kann, weil eine Teilwertabschreibung auf die Beteiligung an einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft --vom Vorliegen einer Fehlmaßnahme abgesehen-- voraussetzt, dass sich der innere Wert des Beteiligungsunternehmens vermindert hat, und Letzteres nicht allein durch den Anfall hoher Verluste begründet werden kann, sondern einer umfassenden und einzelfallbezogenen Würdigung der Ertragslage und Ertragsaussichten sowie des Vermögenswerts und der funktionalen Bedeutung des Beteiligungsunternehmens erfordert (ständige Rechtsprechung; z.B. BFH-Urteil vom 6. November 2003 IV R 10/01, BFHE 204, 438, BStBl II 2004, 416; Senatsurteil vom 28. April 2004 I R 20/03, BFH/NV 2005, 19, jeweils m.w.N.; zur Einzelfallprüfung s. BFH-Urteil vom 19. August 2009 III R 79/07, BFH/NV 2010, 610; zur Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien sowie Aktienfonds s. Senatsurteile vom 21. September 2011 I R 89/10, BFHE 235, 263, und I R 7/11, BFHE 235, 273).
  • BFH, 26.09.2007 - I R 58/06

    Abschreibung von Aktien auf den gesunkenen Börsenkurs

    Auszug aus BFH, 04.02.2014 - I R 53/12
    Maßgeblich ist deshalb die zutreffende und vorstehend erläuterte materielle Rechtslage, nach der im Rahmen der gebotenen steuerrechtlichen Betrachtung (s. hierzu Senatsurteile vom 26. September 2007 I R 58/06, BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294; in BFHE 235, 263) die Wechselkursänderungen im Streitfall keine voraussichtlich dauernde Wertminderung des Beteiligungsausweises tragen können.
  • BFH, 08.06.2011 - I R 98/10

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei festverzinslichen Wertpapieren -

  • BFH, 09.09.1986 - VIII R 20/85

    Teilwertabschreibung für ein Betriebsgebäude - Voraussichtlich dauernde

  • BFH, 12.12.2012 - I B 27/12

    Bestimmung des Wertaufhellungszeitraums

  • FG Schleswig-Holstein, 09.03.2016 - 2 K 84/15

    Bilanzierung eines Fremdwährungsdarlehens: zur Annahme einer voraussichtlich

    Für die Wertung als langfristiges Darlehen stellt die Rechtsprechung auf den Zeitpunkt der Verpflichtung zur Rückzahlung ab (BFH-Urteil vom 4. Februar 2014 I R 53/12, BFH/NV 2014, 1016), und zwar auf die vertraglich vereinbarte Laufzeit (FG München, Urteil vom 18. Oktober 2010 13 K 2802/08, DStRE 2012, 142).

    Die Änderung ist nachhaltig, wenn der Steuerpflichtige aus der Sicht des Bilanzstichtages aufgrund objektiver Anzeichen ernstlich mit einem langfristigen Anhalten der Wertminderung rechnen muss (BFH-Urteil vom 4. Februar 2014 I R 53/12, BFH/NV 2014, 1016).

    Bei Fremdwährungsverbindlichkeiten, die eine Restlaufzeit von jedenfalls zehn Jahren haben, begründet ein Kursanstieg der Fremdwährung grundsätzlich keine voraussichtlich dauernde Teilwerterhöhung; die Währungsschwankungen werden in der Regel ausgeglichen (BFH-Urteile vom 23. April 2009 IV R 62/06, BStBl II 2009, 778 und vom 4. Februar 2014 I R 53/12, BFH/NV 2014, 1016; Hessisches FG, Urteil vom 6. Juli 2011 4 K 287/10, EFG 2012, 706; FG München, Urteil vom 18. Oktober 2010 13 K 2802/08, DStRE 2012, 142; BMF-Schreiben vom 16. Juli 2014 IV C 6-S 2171-b/09/10002, BStBl I 2014, 1162).

    Der BFH hat -soweit erkennbar-bisher noch keinen Fall entschieden, in dem bei langfristigen Fremdwährungsdarlehen ernstlich mit einem langfristigen Anhalten der Wertminderung zu rechnen war (BFH-Urteil vom 4. Februar 2014 I R 53/12, BFH/NV 2014, 1016).

    Bezogen auf die Verhältnisse zum Bilanzstichtag können nur wertaufhellende, aber nicht später eingetretene und damit unbeachtliche Umstände berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 4. Februar 2014 I R 53/12, BFH/NV 2014, 1016).

    Im Übrigen würde die Entscheidung der Schweizerischen Nationalbank vom 6. September 2011 nicht eine dauerhafte Wertveränderung der Fremdwährungsverbindlichkeit zu den vorhergehenden Bilanzstichtagen (31. Dezember 2008 bis 31. Dezember 2010) begründen, da es sich insoweit um wertbegründende und nicht wertaufhellende Tatsachen handeln würde (BFH-Urteil vom 4. Februar 2014 I R 53/12, BFH/NV 2014, 1016).

  • BFH, 21.09.2016 - X R 58/14

    Teilwertbestimmung und voraussichtlich dauernde Wertminderung bei unbebauten

    aa) Eine Wertminderung ist --in Abgrenzung zu bloßen Wertschwankungen-- "dauernd", wenn der aktuelle Teilwert den Buchwert während eines erheblichen Teils der Nutzungsdauer im Unternehmen nicht erreichen wird (BFH-Urteil vom 14. März 2006 I R 22/05, BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680, unter II.1.b) bzw. aus der Sicht des Bilanzstichtags aufgrund objektiver Anzeichen ernstlich mit einem langfristigen Anhalten der Wertminderung gerechnet werden muss (BFH-Urteile vom 23. April 2009 IV R 62/06, BFHE 224, 564, BStBl II 2009, 778, unter II.1.d, und vom 4. Februar 2014 I R 53/12, BFH/NV 2014, 1016, Rz 9).

    bb) In seiner bisherigen Rechtsprechung zur Auslegung des Merkmals der voraussichtlich dauernden Wertminderung hat der BFH stark zwischen den einzelnen Gruppen von Wirtschaftsgütern differenziert und ausgeführt, es bedürfe einer an der Eigenart des Wirtschaftsguts ausgerichteten Prognose (BFH-Urteile in BFHE 239, 275, BStBl II 2013, 162, Rz 15, und in BFH/NV 2014, 1016, Rz 9).

  • BFH, 13.02.2019 - XI R 41/17

    Teilwertabschreibung auf Anteile an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und

    Auch Wechselkursschwankungen berechtigen grundsätzlich nicht zur Teilwertabschreibung (vgl. BFH-Urteil vom 4. Februar 2014 I R 53/12, BFH/NV 2014, 1016, Rz 11 ff.).
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