Rechtsprechung
BFH, 19.03.2014 - X K 3/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 03. 2014 X K 8/13 - Entschädigungsklage: 27-monatige Gesamtverfahrensdauer in einem finanzgerichtlichen Klageverfahren ohne wesentliche Besonderheiten nicht unangemessen - Aussagekraft statistischer Durchschnittswerte - ...
- openjur.de
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.03.2014 X K 8/13; Entschädigungsklage: 27-monatige Gesamtverfahrensdauer in einem finanzgerichtlichen Klageverfahren ohne wesentliche Besonderheiten nicht unangemessen; Aussagekraft statistischer Durchschnittswerte; Gleichzeitige ...
- Bundesfinanzhof
GVG § 198 Abs 1, GG Art 19 Abs 4, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3, MRK Art 6, FGO § 155 S 2
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.03.2014 X K 8/13 - Entschädigungsklage: 27-monatige Gesamtverfahrensdauer in einem finanzgerichtlichen Klageverfahren ohne wesentliche Besonderheiten nicht unangemessen - Aussagekraft statistischer Durchschnittswerte - Gleichzeitige ...
- Bundesfinanzhof
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.03.2014 X K 8/13 - Entschädigungsklage: 27-monatige Gesamtverfahrensdauer in einem finanzgerichtlichen Klageverfahren ohne wesentliche Besonderheiten nicht unangemessen - Aussagekraft statistischer Durchschnittswerte - Gleichzeitige ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 198 Abs 1 GVG, Art 19 Abs 4 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 6 MRK
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.03.2014 X K 8/13 - Entschädigungsklage: 27-monatige Gesamtverfahrensdauer in einem finanzgerichtlichen Klageverfahren ohne wesentliche Besonderheiten nicht unangemessen - Aussagekraft statistischer Durchschnittswerte - Gleichzeitige ... - rewis.io
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.03.2014 X K 8/13 - Entschädigungsklage: 27-monatige Gesamtverfahrensdauer in einem finanzgerichtlichen Klageverfahren ohne wesentliche Besonderheiten nicht unangemessen - Aussagekraft statistischer Durchschnittswerte - Gleichzeitige ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 198 Abs. 1
Angemessenheit der Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens - datenbank.nwb.de
Entschädigungsklage: angemessene Verfahrensdauer bei 27-monatiger Dauer des finanzgerichtlichen Klageverfahrens; nur eingeschränkte Aussagekraft statistischer Durchschnittswerte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - 14 K 14233/10
- BFH, 19.03.2014 - X K 3/13
- BFH, 20.10.2014 - X K 3/13
Papierfundstellen
- BFH/NV 2014, 1053
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 23.12
Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsanspruch; Entschädigungsanspruch bei …
Auszug aus BFH, 19.03.2014 - X K 3/13
Zwar sind statistische Durchschnittswerte nur von sehr eingeschränkter Aussagekraft für die Beurteilung der Angemessenheit der Verfahrensdauer, weil es nach § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG auf die Verhältnisse des jeweiligen Einzelfalls ankommt (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 11. Juli 2013 5 C 23/12 D, BVerwGE 147, 146, unter II.1.b aa (2)). - BFH, 26.07.2012 - X S 18/12
Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer - Laufzeit bis zu einem Jahr …
Auszug aus BFH, 19.03.2014 - X K 3/13
(3) Die Dauer des dem finanzgerichtlichen Ausgangsverfahren vorangegangenen Verwaltungsverfahrens kann im Entschädigungsklageverfahren grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (zur Begründung vgl. Senatsbeschluss vom 26. Juli 2012 X S 18/12 (PKH), BFH/NV 2012, 1822). - BFH, 07.11.2013 - X K 13/12
Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Klageverfahrens
Auszug aus BFH, 19.03.2014 - X K 3/13
Diese gesetzlichen Maßstäbe beruhen auf der ständigen Rechtsprechung des EGMR und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. hierzu und zum Folgenden ausführlich Senatsurteil vom 7. November 2013 X K 13/12, BFHE 243, 126, BStBl II 2014, 179, unter II.2., auf das zur Vermeidung von Wiederholungen wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird). - BFH, 17.04.2013 - X K 3/12
Entschädigungsklage: Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens - …
Auszug aus BFH, 19.03.2014 - X K 3/13
Zur näheren Begründung verweist der Senat auf sein Urteil vom 17. April 2013 X K 3/12 (BFHE 240, 516, BStBl II 2014, 547, unter III.2.). - BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvR 288/10
Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen
Auszug aus BFH, 19.03.2014 - X K 3/13
Bis heute sind in diesem Zusammenhang zahlreiche Verfassungsbeschwerden anhängig (zur Frage der Zuweisung der Altersvorsorgeaufwendungen zu den Sonderausgaben z.B. 2 BvR 288/10; darüber hinaus zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Höchstbetrags des § 10 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) z.B. 2 BvR 289, 290, 323/10).
- BFH, 25.03.2015 - X K 8/13
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss des Urkundsbeamten vom 20. 10. 2014 X K …
Am Tag der mündlichen Verhandlung, dem 19. März 2014, habe eine weitere mündliche Verhandlung beim BFH (Verfahren X K 3/13) stattgefunden, in denen der für die bevollmächtigte Steuerberatungsgesellschaft tätige Rechtsanwalt eine andere Klägerin gegen denselben Beklagten vertreten habe.Darauf hat der Bevollmächtigte mit Schreiben vom 4. November 2014 vorgetragen, im vorliegenden Verfahren habe allein er den Kläger vertreten, im Verfahren X K 3/13 sei allein Frau Steuerberaterin S bevollmächtigt gewesen.
Sofern bei Frau S für das Verfahren X K 3/13 gesondert Fahrt- und Übernachtungskosten angefallen seien und die vorliegend geltend gemachten Fahrt- und Übernachtungskosten wirklich nur auf das Verfahren X K 8/13 entfielen, werde um Vorlage entsprechender beweisführender Unterlagen gebeten.
a) Die geltend gemachte Termins- und Verfahrensgebühr sowie die Telekommunikationspauschale sind wie nunmehr zwischen den Beteiligten unstreitig im Umfang der Kostengrundentscheidung des X. Senats, also zu 3/8 erstattungsfähig und werden von der zwischen den Beteiligten ansonsten streitigen teilweisen Zuordnung von Auslagen zu dem weiteren Verfahren X K 3/13 nicht berührt.
Es wird davon ausgegangen, dass Herr Rechtsanwalt R und Frau Steuerberaterin S gemeinsam in einem PKW an- und zurückgereist sind und beide jeweils in beiden mündlichen Verhandlungen gemeinsam den jeweiligen Mandanten bzw. (im Verfahren X K 3/13) die Mandantin vertreten haben.
Zu diesen Finanzbehörden gehören nur die Stellen, die in Abgabenangelegenheiten, also in ihrer steuerverwaltenden Funktion, an einem Klageverfahren beteiligt sind (vgl. Hessisches FG, Beschluss vom 28. Juli 1998 12 Ko 3483/98, Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 1423; BFH-Beschluss des Urkundsbeamten vom 20. Oktober 2014 X K 3/13, juris).
- BFH, 27.04.2016 - X R 1/15
Keine Verwirkung des Anspruchs auf Aussetzungszinsen trotz überlanger Dauer eines …
Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats zu Entschädigungsklagen nach §§ 198 ff. GVG erfassen diese Vorschriften die überlange Dauer behördlicher Verfahren nicht, weil insoweit seit jeher hinreichende Rechtsschutzmöglichkeiten (Untätigkeitseinspruch nach § 347 Abs. 1 Satz 2 AO und Untätigkeitsklage nach § 46 FGO) bestehen (…Senatsentscheidungen vom 26. Juli 2012 X S 18/12 (PKH), BFH/NV 2012, 1822, und vom 19. März 2014 X K 3/13, BFH/NV 2014, 1053, Rz 28; vgl. auch den Regierungsentwurf zum ÜberlVfRSchG vom 17. November 2010, BTDrucks 17/3802, S. 17). - BSG, 10.09.2014 - B 10 ÜG 3/14 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche …
Der BFH hat insoweit zB zur Bewertung der Bedeutung der Sache den Streitwert für die betreffenden Streitjahre in Relation zur festgesetzten Einkommensteuer für die einzelnen Streitjahre gesetzt und damit die Gesamtvermögenssituation als relevant angesehen (vgl BFH Urteil vom 9.4.2014 - X K 10/13 - Juris RdNr 23; BFH Urteil vom 19.3.2014 - X K 3/13 - BFH NV 2014, 1053, Juris RdNr 22; BFH Urteil vom 19.3.2014 - X K 8/13 - BFHE 244, 521, Juris RdNr 21, 27) .
- BFH, 04.06.2014 - X K 12/13
Entschädigungsklage - Verfahrensruhe im Ausgangsverfahren
Für die weiteren Grundsätze und Einzelheiten einschließlich der Aufteilung des typischen finanzgerichtlichen Verfahrens in drei Phasen nimmt der Senat auf seine Urteile in BFHE 243, 126, BStBl II 2014, 179 (unter II.2.a bis c), vom 18. März 2014 X K 4/13 (…BFH/NV 2014, 1050), und vom 19. März 2014 X K 3/13 (BFH/NV 2014, 1053) sowie X K 8/13 (BFHE 244, 521) Bezug.Hinsichtlich des --bereits im Sachverhalt nicht vergleichbaren-- Urteils des BVerwG in BayVBl 2014, 149 verweist der Senat auf sein Urteil in BFH/NV 2014, 1053.
- BFH, 26.10.2016 - X K 2/15
Entschädigungsklage: Verfahrensförderung - Verzögerungsrüge
Insbesondere beruhten die dortigen Entscheidungen auf Besonderheiten (jahrelange persönliche Belastungen auch im Bereich der täglichen Lebensführung bei einem bereits für einen früheren Zeitraum zugunsten der damaligen Klägerin abgeschlossenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit), die im Finanzprozess nicht typisch sind und nur als besondere Umstände im Einzelfall gewürdigt werden könnten (so bereits das Senatsurteil vom 19. März 2014 X K 3/13, BFH/NV 2014, 1053, unter II.2.c; unter ausdrücklicher Auseinandersetzung mit den Urteilen des OVG des Landes Sachsen-Anhalt in NVwZ 2012, 1637, sowie des BVerwG in BayVBl 2014, 149). - BFH, 06.04.2016 - X K 1/15
Begrenzte Rückwirkung einer Verzögerungsrüge - materieller Schaden
Die Dauer des vorangegangenen Verwaltungsverfahrens sei hingegen grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteil vom 19. März 2014 X K 3/13, BFH/NV 2014, 1053). - BFH, 02.12.2015 - X K 7/14
Entschädigungsklage; Bestimmtheit des Antrags; Ruhensgründe - Vermutungsregel bei …
Für die weiteren Grundsätze und Einzelheiten einschließlich der Aufteilung des typischen finanzgerichtlichen Verfahrens in drei Phasen nimmt der Senat auf seine Urteile vom 7. November 2013 X K 13/12 (BFHE 243, 126, BStBl II 2014, 179, unter II.2.a bis c), in BFH/NV 2014, 1050, vom 19. März 2014 X K 3/13 (BFH/NV 2014, 1053) sowie X K 8/13 (BFHE 244, 521, BStBl II 2014, 584) und in BFHE 246, 136, BStBl II 2014, 933 Bezug. - BFH, 17.06.2014 - X K 7/13
Entschädigungsklage
Für die weiteren Grundsätze und Einzelheiten einschließlich der Aufteilung des typischen finanzgerichtlichen Verfahrens in drei Phasen nimmt der Senat auf seine Urteile in BFHE 243, 126, BStBl II 2014, 179 (unter II.2.a bis d), vom 18. März 2014 X K 4/13 (…BFH/NV 2014, 1050) und vom 19. März 2014 X K 3/13 (BFH/NV 2014, 1053) sowie X K 8/13 (BFHE 244, 521, BStBl II 2014, 584) Bezug.Hinsichtlich des --bereits im Sachverhalt nicht vergleichbaren-- Urteils des BVerwG in BayVBl 2014, 149 verweist der Senat auf sein Urteil in BFH/NV 2014, 1053.
- BFH, 04.06.2014 - X K 5/13
Geldentschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer - Gebotene beschleunigte …
Für die weiteren Grundsätze und Einzelheiten einschließlich der Aufteilung des typischen finanzgerichtlichen Verfahrens in drei Phasen nimmt der Senat auf seine Urteile in BFHE 243, 126, BStBl II 2014, 179, unter II.2.a bis d, vom 18. März 2014 X K 4/13 (…BFH/NV 2014, 1050) und vom 19. März 2014 X K 3/13 (BFH/NV 2014, 1053) sowie X K 8/13 (BFHE 244, 251, BStBl II 2014, 584) Bezug.Hinsichtlich des --bereits im Sachverhalt nicht vergleichbaren-- Urteils des BVerwG in BayVbl 2014, 149 verweist der Senat auf sein Urteil in BFH/NV 2014, 1053.
- BFH, 02.12.2015 - X K 6/14
Entschädigung für ein verzögertes finanzgerichtliches Verfahren - Anforderung an …
Für die weiteren Grundsätze und Einzelheiten einschließlich der Aufteilung des typischen finanzgerichtlichen Verfahrens in drei Phasen nimmt der Senat auf seine Urteile vom 7. November 2013 X K 13/12 (BFHE 243, 126, BStBl II 2014, 179, unter II.2.a bis c), in BFH/NV 2014, 1050, vom 19. März 2014 X K 3/13 (BFH/NV 2014, 1053) sowie X K 8/13 (BFHE 244, 521, BStBl II 2014, 584) und in BFHE 246, 136, BStBl II 2014, 933 Bezug. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2015 - 13 D 11/15
Annahme einer unangemessenen Verfahrensdauer in einem 30 Monate dauernden …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2015 - 13 D 116/14
Ausschluss einer Person von der Prozessvertretung vor einem bestimmten Gericht …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2015 - 13 D 27/14
Ausschluss des Anspruchs auf Entschädigung wegen verspäteter Verzögerungsrüge; …
- BFH, 06.06.2018 - X K 2/16
Entschädigungsklage: Klageerhebung vor Beendigung des Ausgangsverfahrens, …
- BFH, 02.12.2015 - X K 4/14
Bestimmtheit des Antrags; Ruhensgründe; Kostenentscheidung
- OVG Niedersachsen, 04.09.2014 - 21 F 1/13
Bestimmung der Zulässigkeit oder Begründetheit einer Entschädigungsklage nach § …
- BFH, 18.03.2014 - X K 4/13
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 03. 2014 X K 8/13 - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2014 - L 10 SF 14/12
- BSG, 21.08.2014 - B 10 ÜG 4/14 B
- BFH, 03.07.2014 - X S 9/14
Entschädigungsklage; Zulässiger Antrag auf Prozesskostenhilfe; Zeiträume der …
- OVG Niedersachsen, 24.06.2016 - 21 F 1/16
Entschädigung; Entschädigungsklage; Krankheit; Strukturelle Mängel; Überlänge; …