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   BFH, 09.04.2014 - X R 40/11   

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https://dejure.org/2014,17739
BFH, 09.04.2014 - X R 40/11 (https://dejure.org/2014,17739)
BFH, Entscheidung vom 09.04.2014 - X R 40/11 (https://dejure.org/2014,17739)
BFH, Entscheidung vom 09. April 2014 - X R 40/11 (https://dejure.org/2014,17739)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Verpflegungsmehraufwendungen eines Kraftsportlers - Liebhaberei

  • openjur.de

    Verpflegungsmehraufwendungen eines Kraftsportlers; Liebhaberei

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5, EStG § 12 Nr 1, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5, EStG § 12 Nr 1
    Verpflegungsmehraufwendungen eines Kraftsportlers - Liebhaberei

  • Bundesfinanzhof

    Verpflegungsmehraufwendungen eines Kraftsportlers - Liebhaberei

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG 1997, § 12 Nr 1 EStG 1997, § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG 2002, § 12 Nr 1 EStG 2002
    Verpflegungsmehraufwendungen eines Kraftsportlers - Liebhaberei

  • IWW
  • rewis.io

    Verpflegungsmehraufwendungen eines Kraftsportlers - Liebhaberei

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit von Mehraufwendungen für die Verpflegung eines Gewichthebers

  • datenbank.nwb.de

    Physiologisch bedingter Ernährungsmehrbedarf eines Kraftsportlers steuerlich nicht berücksichtigungsfähig; Liebhaberei

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verpflegungsmehraufwendungen eines Kraftsportlers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Berücksichtigungsfähigkeit des durch sportliche Betätigung bedingten Nahrungsmittelmehrbedarfs

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ernährungsmehrbedarf: Keine Steuervergünstigung für Kraftsportler

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Einkunftserzielungsabsicht eines Amateursportlers

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 1359
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus BFH, 09.04.2014 - X R 40/11
    Das Aufteilungsverbot sei mit der Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. September 2009 GrS 1/06 (BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672) fortgefallen.

    Der Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672 sei nur auf Aufwendungen anzuwenden, die unter § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG fallen.

  • BFH, 15.05.1996 - X R 99/92

    Betriebsausgaben bei Gebäudevermietung zwischen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 09.04.2014 - X R 40/11
    Der Senat hat dies ausdrücklich zu Betriebsausgaben entschieden, die zwar entstanden, aber nicht abziehbar waren, weil der Steuerpflichtige einem Benennungsverlangen nach § 160 AO nicht gefolgt war (Senatsurteil vom 15. Mai 1996 X R 99/92, BFH/NV 1996, 891, unter II.2.a, m.w.N.).
  • BFH, 03.11.1993 - II B 129/92

    Ausschließlich zu sportlichen Zwecken gehaltene Pferde als Luxusgegenstände i. S.

    Auszug aus BFH, 09.04.2014 - X R 40/11
    Ebenso rechtfertigen einzelne Preisgelder für sich genommen noch nicht die Annahme gewerblicher Tätigkeit (vgl. BFH-Beschluss vom 3. November 1993 II B 129/92, BFHE 173, 78, BStBl II 1994, 201).
  • BFH, 23.10.1992 - VI R 59/91

    Lohnsteuerpflicht von Sportvereinen für Amateurspieler

    Auszug aus BFH, 09.04.2014 - X R 40/11
    Sollen etwa Zahlungen nur den tatsächlichen Aufwand des Sportlers abdecken, so verwirklichen sie noch nicht den Tatbestand der Einkunftserzielung, sondern bewegen sich im Bereich der Liebhaberei (vgl. BFH-Urteil vom 23. Oktober 1992 VI R 59/91, BFHE 170, 48, BStBl II 1993, 303).
  • BFH, 21.08.2013 - X R 20/10

    Keine Beseitigung der Ungewissheit einer vorläufigen Steuerfestsetzung bei

    Auszug aus BFH, 09.04.2014 - X R 40/11
    aa) Für die im Rahmen der Gewinnerzielungsabsicht vorzunehmende Ergebnisprognose ist das Streben nach einem Totalgewinn, d.h. nach einem positiven Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung oder Aufgabe oder Liquidation (§ 16 Abs. 2, 3 i.V.m. § 4 Abs. 1, § 5 EStG) entscheidend (vgl. Senatsurteil vom 21. August 2013 X R 20/10, BFH/NV 2014, 524, unter II.2.b ee).
  • BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 12/07

    Pauschaliertes Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs.

    Auszug aus BFH, 09.04.2014 - X R 40/11
    Der Gesetzgeber besitzt im Steuerrecht einen weiten Spielraum, zur Vereinfachung der Verwaltungstätigkeit zu typisieren und zu pauschalieren und dabei ggf. auch die Besonderheiten des einzelnen Falles zu vernachlässigen, sofern die steuerlichen Vorteile der Typisierung im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen und die Typisierung sich realitätsgerecht am typischen Fall orientiert (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2010  1 BvL 12/07, BVerfGE 127, 224, unter D.I.).
  • BFH, 18.09.1996 - I R 69/95

    Fremdwährungsverluste und Betriebsausgabenabzug bei Beteiligungen an

    Auszug aus BFH, 09.04.2014 - X R 40/11
    Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des BFH auch steuerfreie Einkünfte in die Ermittlung des Totalgewinns einzubeziehen sind (Urteil vom 18. September 1996 I R 69/95, BFH/NV 1997, 408).
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 09.04.2014 - X R 40/11
    Die Berechnung des erzielten oder zu erwartenden Totalgewinns richtet sich nach einkommensteuerlichen Maßstäben (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.IV.2. und 3.).
  • BFH, 20.12.2017 - III R 23/15

    Abzug der Aufwendungen eines nebenberuflich als Sporttrainer tätigen

    Vor diesem rechtlichen Hintergrund hat der BFH im Urteil vom 23. Oktober 1992 VI R 59/91 (BFHE 170, 48, BStBl II 1993, 303, Amateurfußballspieler) eine steuerlich irrelevante Liebhaberei für den Fall angenommen, dass Sportler im Zusammenhang mit ihrer Betätigung lediglich Zahlungen erhalten, die geringer oder nur ganz unwesentlich höher sind als die ihnen entstandenen Aufwendungen (ähnlich BFH-Urteile vom 4. August 1994 VI R 94/93, BFHE 175, 276, BStBl II 1994, 944, Rotkreuzhelfer, und vom 9. April 2014 X R 40/11, BFH/NV 2014, 1359, Gewichtheber).
  • BFH, 20.11.2018 - VIII R 17/16

    BFH stärkt Ehrenamt: Verluste aus nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter

    Vor diesem rechtlichen Hintergrund hat der BFH im Urteil vom 23. Oktober 1992 VI R 59/91 (BFHE 170, 48, BStBl II 1993, 303, betreffend Amateurfußballspieler) eine steuerlich irrelevante Liebhaberei für den Fall angenommen, dass Sportler im Zusammenhang mit ihrer Betätigung lediglich Zahlungen erhalten, die geringer oder nur ganz unwesentlich höher sind als die ihnen entstandenen Aufwendungen (ähnlich BFH-Urteile vom 4. August 1994 VI R 94/93, BFHE 175, 276, BStBl II 1994, 944, betreffend Rotkreuzhelfer, und vom 9. April 2014 X R 40/11, BFH/NV 2014, 1359, betreffend Gewichtheber).
  • BFH, 15.12.2021 - X R 19/19

    Gewerbliche Tätigkeit eines Sportlers und Zurechnung von Zahlungen der

    Der durch die sportliche Betätigung bedingte Nahrungsmittelmehrbedarf ist einkommensteuerrechtlich nicht berücksichtigungsfähig (so schon Senatsurteil vom 09.04.2014 - X R 40/11, BFH/NV 2014, 1359, Rz 17, 33).
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