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   BFH, 23.10.2013 - I R 60/12   

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https://dejure.org/2013,45874
BFH, 23.10.2013 - I R 60/12 (https://dejure.org/2013,45874)
BFH, Entscheidung vom 23.10.2013 - I R 60/12 (https://dejure.org/2013,45874)
BFH, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - I R 60/12 (https://dejure.org/2013,45874)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Rentenzahlung gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nach Eintritt des Versorgungsfalls trotz Fortführung des Dienstverhältnisses

  • openjur.de

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Rentenzahlung gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nach Eintritt des Versorgungsfalls trotz Fortführung des Dienstverhältnisses

  • Bundesfinanzhof

    KStG § 8 Abs 3 S 2, EStG § 6a
    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Rentenzahlung gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nach Eintritt des Versorgungsfalls trotz Fortführung des Dienstverhältnisses

  • Bundesfinanzhof

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Rentenzahlung gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nach Eintritt des Versorgungsfalls trotz Fortführung des Dienstverhältnisses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 3 S 2 KStG 1999, § 6a EStG 1997
    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Rentenzahlung gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nach Eintritt des Versorgungsfalls trotz Fortführung des Dienstverhältnisses

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Rentenzahlung gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nach Eintritt des Versorgungsfalls trotz Fortführung des Dienstverhältnisses

  • Betriebs-Berater

    VGA durch Rentenzahlung gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nach Eintritt des Versorgungsfalls trotz Fortführung des Dienstverhältnisses

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Rentenzahlung gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nach Eintritt des Versorgungsfalls trotz Fortführung des Dienstverhältnisses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; EStG § 6a
    Ertragsteuerliche Behandlung von Leistungen auf eine Pensionszusage zu Gunsten des nach wie vor aktiven Gesellschafter-Geschäftsführers nach Erreichen der Altersgrenze

  • datenbank.nwb.de

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Rentenzahlung gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nach Eintritt des Versorgungsfalls trotz Fortführung des Dienstverhältnisses

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Rentenzahlung gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nach Eintritt des Versorgungsfalls trotz Fortführung des Dienstverhältnisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsrentenzahlung trotz Fortführung des Dienstverhältnisses als verdeckte Gewinnausschüttung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ertragsteuerliche Behandlung von Leistungen auf eine Pensionszusage zu Gunsten des nach wie vor aktiven Gesellschafter-Geschäftsführers nach Erreichen der Altersgrenze

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    VGA durch Rentenzahlung an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nach Eintritt des Versorgungsfalls trotz Fortführung des Dienstverhältnisses

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    VGA durch Rentenzahlung gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer bei Fortführung des Dienstverhältnisses

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    VGA bei Eintritt des Versorgungsfalls und Weiterbeschäftigung

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    VGA bei Eintritt des Versorgungsfalls und Weiterbeschäftigung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    VGA im Zusammenhang mit Renten-/Pensionszahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Geschäftsführeranstellung und Ruhegehalt

Besprechungen u.ä.

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 244, 256
  • NZA 2014, 592
  • BB 2014, 1564
  • BB 2014, 1565
  • BB 2014, 790
  • DB 2014, 2914
  • DB 2014, 752
  • BStBl II 2015, 413
  • BFH/NV 2014, 781
  • NZG 2014, 473
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 05.03.2008 - I R 12/07

    Zusage einer sofort unverfallbaren Altersrente: Kapitalabfindungsrecht des

    Auszug aus BFH, 23.10.2013 - I R 60/12
    Dass der Gesellschafter-Geschäftsführer seine Arbeitszeit und sein Gehalt nach Eintritt des Versorgungsfalls reduziert, ändert daran grundsätzlich nichts (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 5. März 2008 I R 12/07, BFHE 220, 454).

    Weder verliere die an JP erteilte Pensionszusage ihren Versorgungscharakter, weil die Zusage nicht mit dem Ausscheiden aus dem Dienst verknüpft sei, noch erfordere der Umstand, dass WJ seine Tätigkeit nach Eintritt des Versorgungsfalls in reduziertem Umfang fortgesetzt habe, eine Anrechnung des fortgezahlten (und geminderten) Gehaltes auf die Ruhegeldzahlungen; das Senatsurteil vom 5. März 2008 I R 12/07 (BFHE 220, 454), das eine solche Anrechnung verlange, sei für diese Sondersituation einer nur reduziert fortgeführten Weiterbeschäftigung des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht unmittelbar einschlägig.

    Der Senat nimmt diesbezüglich, um Wiederholungen zu vermeiden, auf sein Urteil in BFHE 220, 454 Bezug und pflichtet abermals nicht der nach wie vor entgegenstehenden Rechtsansicht des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- (s. H 6a (1) der Hinweise zu den Einkommensteuer-Richtlinien 2012; BMF-Schreiben vom 11. November 1999, BStBl I 1999, 959; s. dazu auch Uckermann/Pradl, Betriebs-Berater --BB-- 2009, 1331; Uckermann, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht --NZA-- 2013, 186, 190) bei.

    b) Die Vorinstanz hat jedoch --und auch insoweit verweist der Senat auf sein Urteil in BFHE 220, 454-- nicht hinreichend berücksichtigt, dass sich die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unter gleichzeitigem Bezug von Rente einerseits und laufendem Geschäftsführergehalt andererseits nur bedingt mit den Anforderungen verträgt, die für das Handeln des gedachten ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Kapitalgesellschaft maßgeblich sind.

    Die Aussage, dass eine Versorgungszusage nicht zwingend von dem Ausscheiden des Begünstigten aus dem Dienstverhältnis abhängig gemacht werden muss, deckt sich mit jenen Grundsätzen, welche der Senat in seinem Urteil in BFHE 220, 454 aufgestellt hat und welche hier (oben unter II.2.a) nochmals aufgegriffen worden sind.

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.06.2012 - 3 K 359/06

    Rückstellung für Altersversorgung eines Gesellschafter-Geschäftsführers trotz

    Auszug aus BFH, 23.10.2013 - I R 60/12
    Das Finanzgericht (FG) des Landes Sachsen-Anhalt gab ihr mit Urteil vom 27. Juni 2012  3 K 359/06 statt; das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 69 abgedruckt.
  • BFH, 07.02.2007 - I B 69/06

    NZB: vGA - Überstundenvergütung

    Auszug aus BFH, 23.10.2013 - I R 60/12
    Abgesehen davon, dass sich eine "Teilzeittätigkeit" ohnehin nur schwerlich mit dem Aufgabenbild eines Gesellschafter-Geschäftsführers vereinbaren lässt (s. z.B. --bezogen auf Überstundenvergütungen-- Senatsbeschluss vom 7. Februar 2007 I B 69/06, BFH/NV 2007, 1192, m.w.N.), ändert auch eine solche Tätigkeitsverringerung nichts an dem aufgezeigten Ergebnis des hypothetischen Fremdvergleichs.
  • FG München, 19.07.2010 - 7 K 2384/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH -

    Auszug aus BFH, 23.10.2013 - I R 60/12
    Der Senat hält daran fest, dass sich der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter an dieser typischen Sichtweise im Rahmen des hier anzustellenden hypothetischen Fremdvergleichs orientieren und dadurch verhindern wird, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer die GmbH als beliebige Quelle sowohl einer Altersversorgung als auch einer laufenden Tätigkeit "benützt" (ebenso z.B. Pezzer, Finanz-Rundschau 2008, 1025; s. auch FG München, Urteil vom 19. Juli 2010  7 K 2384/07, GmbH-Rundschau --GmbHR-- 2010, 1113).
  • BFH, 14.03.2006 - I R 38/05

    VGA: Abfindungszahlung für Verzicht auf Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 23.10.2013 - I R 60/12
    Der Senat verweist dazu auf sein Urteil vom 14. März 2006 I R 38/05 (BFH/NV 2006, 1515).
  • BFH, 15.03.2023 - I R 41/19

    VGA - Versorgungszahlung und Geschäftsführergehalt

    In diesem Fall würde ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter allerdings grundsätzlich verlangen, entweder das Einkommen aus der fortbestehenden Tätigkeit als Geschäftsführer auf die Versorgungsleistung anzurechnen oder den vereinbarten Eintritt der Versorgungsfälligkeit --ggf. unter Vereinbarung eines nach versicherungsmathematischen Maßstäben berechneten Barwertausgleichs-- aufzuschieben, bis der Begünstigte endgültig seine Geschäftsführerfunktion beendet hat (Bestätigung der Senatsurteile vom 05.03.2008 - I R 12/07, BFHE 220, 454, BStBl II 2015, 409, und vom 23.10.2013 - I R 60/12, BFHE 244, 256, BStBl II 2015, 413).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich steuerlich zu akzeptieren ist, die Zahlung der Altersrente allein von dem Erreichen der Altersgrenze abhängig zu machen (Senatsurteile vom 05.03.2008 - I R 12/07, BFHE 220, 454, BStBl II 2015, 409; vom 23.10.2013 - I R 60/12, BFHE 244, 256, BStBl II 2015, 413).

    Darüber hinaus soll jedenfalls die Beschäftigung aufgrund eines anderen Dienstverhältnisses oder in einer anderen Funktion als Berater möglich bleiben (Senatsurteil in BFHE 244, 256, BStBl II 2015, 413).

    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile in BFHE 220, 454, BStBl II 2015, 409, und in BFHE 244, 256, BStBl II 2015, 413) verträgt sich die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unter gleichzeitigem Bezug einer Versorgung einerseits und laufendem Geschäftsführergehalt andererseits nur bedingt mit den Anforderungen, die für das Handeln des gedachten ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Kapitalgesellschaft maßgeblich sind.

    Zur Auseinandersetzung mit der in der Literatur geäußerten Kritik wird auf die Ausführungen im Urteil in BFHE 244, 256, BStBl II 2015, 413 verwiesen.

    Der Senat hat aber in den Urteilen in BFHE 220, 454, BStBl II 2015, 409 und in BFHE 244, 256, BStBl II 2015, 413 zu der Frage, ob und in welcher Höhe das Nebeneinander von Versorgung und Gehalt bei der Weiterbeschäftigung des Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft eine vGA zur Folge haben könnte, allein auf die Sicht der zahlenden Kapitalgesellschaft abgestellt.

  • BFH, 01.09.2016 - VI R 67/14

    Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn

    Prüfmaßstab für eine vGA ist insbesondere, ob die X-GmbH auch dritten Personen, die nicht deren Gesellschafter waren, unter sonst gleichen Umständen ebenfalls einen solchen (verbilligten) Anteilserwerb gestattet hat oder hätte (zum Begriff der vGA s. z.B. BFH-Urteil vom 23. Oktober 2013 I R 60/12, BFHE 244, 256, BStBl II 2015, 413, ständige Rechtsprechung).
  • FG Köln, 26.03.2015 - 10 K 1949/12

    VgA durch Geschäftsführergehalt bei gleichzeitiger (angemessener) Rentenzahlung

    Das Gericht ordnete daraufhin das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des BFH im Revisionsverfahren I R 60/12 gegen das Urteil des FG Sachsen-Anhalt an.

    Ist der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn oder an eine ihm nahestehende Person erbringt, für die es an einer klaren und eindeutigen, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (BFH-Urteil vom 23.10.2013 - I R 60/12, BFHE 244, 256, DB 2014, 752).

    Insbesondere verliert die Versorgung dadurch nicht ihren Charakter als betriebliche Altersversorgung (BFH-Urteile vom 5.3.2008 - I R 12/07, BFHE 220, 454, DB 2008, 1183 vom 23.10.2013 - I R 60/12, BFHE 244, 256, DB 2014, 752).

    Letztlich ist es die Weiterbeschäftigung über das Pensionsalter hinaus, die aus steuerrechtlicher Sicht Skepsis erweckt, nicht die erdiente Pension, und so gesehen schließen sich die wechselseitig uneingeschränkten Zahlungen der Rente und des Gehalts für die aktive Tätigkeit jedenfalls aus der hier maßgeblichen Sicht des Leistenden grundsätzlich aus; die möglicherweise entgegenstehende Interessenlage des Begünstigten ist insoweit unbeachtlich (BFH-Urteil vom 23.10.2013 - I R 60/12, BFHE 244, 256, DB 2014, 752).

    Abgesehen davon, dass sich eine "Teilzeittätigkeit" ohnehin nur schwerlich mit dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers vereinbaren lässt (vgl. BFH-Beschluss vom 7.2.2007 - I B 69/06, BFH/NV 2007, 1192 bezogen auf Überstundenvergütungen m.w.N.), ändert auch eine solche Tätigkeitsverringerung nichts an dem aufgezeigten Ergebnis des hypothetischen Fremdvergleichs (BFH-Urteil vom 23.10.2013 - I R 60/12, BFHE 244, 256, DB 2014, 752).

    Auch der (anteilige) Wegfall der von der Klägerin gebildeten Pensionsrückstellung hindert die für die Annahme einer vGA erforderliche Vermögensminderung nicht, da dieses Merkmal geschäftsvorfallbezogen zu verstehen ist (vgl. BFH-Urteile vom 23.10.2013 - I R 60/12, BFHE 244, 256, DB 2014, 752, vom 14.3.2006 - I R 38/05 BFH/NV 2006, 1515).

    Die Revision wird zugelassen, um der Klägerin Gelegenheit zur höchstrichterlichen Klärung der Frage zu geben, ob die Grundsätze des BFH-Urteil vom 23.10.2013 - I R 60/12 (BFHE 244, 256, DB 2014, 752) auch dann gelten, wenn das Geschäftsführer-Gehalt erheblich reduziert wird und an der Angemessenheit von Pensions- und Gehaltszahlung insgesamt keine Zweifel bestehen.

  • FG Köln, 06.04.2017 - 10 K 2310/15

    Körperschaftsteuer: Erdienung einer Pensionszusage bei Weiterbeschäftigung des

    Zwar habe der BFH in seinem Urteil vom 23.10.2013 (I R 60/12) auf die grundsätzliche Möglichkeit hingewiesen, aufgrund des Hinausschiebens des Pensionsalters einen nach versicherungsmathematischen Maßstäben berechneten Barwertausgleich zu vereinbaren, jedoch habe er sich insoweit nicht zur Notwendigkeit einer Erdienung geäußert.

    Ist der begünstigte Gesellschafter-Geschäftsführer ein beherrschender, kann die Vermögensminderung auch dann ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben, wenn der Leistung an den Gesellschafter oder eine diesem nahe stehende Person keine klare und von vornherein abgeschlossene zivilrechtlich wirksame und tatsächlich durchgeführte Vereinbarung zugrunde liegt (ebenfalls ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 23.10.2013 - I R 60/12, BStBl II 2015, 413; vom 11.11.2015 - I R 26/15, BStBl II 2016, 489).

    Inwieweit diese Vermögensminderung durch die zeitgleiche Auflösung der bis dahin gebildeten Pensionsrückstellung oder den von der Klägerin aufgrund der Weiterarbeit von T in 2009 erzielten Überschuss kompensiert worden ist, ist für das Vorliegen einer vGA nicht von Bedeutung, da insoweit keine kompensatorische wirtschaftliche bzw. handelsbilanzielle, sondern eine isolierte geschäftsvorfallbezogene Betrachtung vorzunehmen ist (vgl. BFH-Urteile vom 23.10.2013 - I R 60/12 und I R 89/12, BStBl II 2015, 413 und BStBl II 2014, 729).

    (1) In seinem Urteil vom 23.10.2013 (I R 60/12, BStBl II 2015, 413) hat der BFH im Anschluss an seine vorherige Entscheidung vom 05.03.2008 (I R 12/07, BStBl II 2015, 409) zwar nochmals bestätigt, dass es aus körperschaftsteuerlicher Sicht grundsätzlich unbedenklich ist, wenn die Zusage einer Altersversorgung gegenüber dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer nicht vom Ausscheiden des Begünstigten aus dem Dienstverhältnis als Geschäftsführer mit Eintritt des Versorgungsfalls abhängig gemacht wird.

    In seinem Urteil vom 23.10.2013 (I R 60/12, BStBl II 2015, 413) hat der BFH das Aufschieben des vereinbarten Eintritts der Versorgungsfälligkeit bis zur endgültigen Beendigung der Geschäftsführerfunktion unter Vereinbarung eines versicherungsmathematischen Barwertausgleichs zwar - wie vorstehend bereits ausgeführt - als grundsätzlich mögliche Ausweichgestaltung zu der aus seiner Sicht andernfalls erforderlichen Anrechnung des Einkommens aus der fortgesetzten Geschäftsführertätigkeit auf die Versorgungsleistungen erwähnt.

    (a) Die von dieser angeführten BFH-Entscheidungen deuten nach Auffassung des Senats in Verbindung mit dem BFH-Urteil vom 23.10.2013 (I R 60/12) in der Tat darauf hin, dass der BFH ein Hinausschieben des Rentenbeginns unter Vereinbarung eines Barwertausgleichs für die spätere Auszahlung zwar als grundsätzlich mögliche Ausweichgestaltung zu der im Falle der Weiterbeschäftigung des Gesellschafter-Geschäftsführers über das vereinbarte Renteneintrittsalter hinaus andernfalls erforderlichen Anrechnung der Geschäftsführerbezüge auf die Pension ansieht, insoweit jedoch eine mindestens 10 Jahre vor dem Erreichen des Versorgungsalters (z.B. bereits bei Erteilung der Pensionszusage) und vor der Vollendung des 60. Lebensjahres geschlossene entsprechende Vereinbarung für erforderlich hält.

  • FG Münster, 25.07.2019 - 10 K 1583/19

    Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei Nebeneinander von Pensionszahlungen und

    Die Grundsätze der Entscheidungen des BFH (Urteile vom 05.03.2008 - I R 12/07 und vom 23.10.2013 - I R 60/12) könnten auf den Streitfall nicht übertragen werden, da die Urteile mit dem Streitfall nicht vergleichbare Sachverhalte betreffen würden.

    Ist der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn oder an eine ihm nahe stehende Person erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteile vom 17.12.1997 I R 70/97, BStBl II 1998, 545; vom 27.03.2001 I R 27/99, BStBl II 2002, 111; vom 23.10.2014 I R 60/12, BFH/NV 2014, 781).

    Angesichts des Zwecks der Alterssicherung würde ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft entweder verlangen, dass das Gehalt aus der fortbestehenden Tätigkeit als Geschäftsführer auf die Versorgungsbezüge angerechnet wird, oder aber der vereinbarte Eintritt des Versorgungsfalles bis zur endgültigen Beendigung der Geschäftsführungstätigkeit aufgeschoben wird (BFH-Urteile vom 23.10.2013 - I R 60/12, BStBl II 2015, 413; vom 05.03.2008 - I R 12/07, BStBl II 2015, 409).

  • BFH, 11.11.2015 - I R 26/15

    Vereinbarung eines Arbeitszeit- oder Zeitwertkontos als verdeckte

    Auch dies ist mit der Organstellung nicht vereinbar (Senatsurteil vom 23. Oktober 2013 I R 60/12, BFHE 244, 256, BStBl II 2015, 413).
  • FG Münster, 26.05.2023 - 4 K 3618/18

    Behandlung der Zahlung für die Abfindung einer zugunsten des Steurpflichtigen

    Dies habe - bei Beachtung der BFH-Urteile vom 14.03.2006 I R 38/05, BFH/NV 2006, 1515 und 23.10.2013 I R 60/12, BFHE 244, 256 und des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 09.06.1997 GrS 1/94, BFHE 183, 187 - zur Folge, dass hinsichtlich der Abfindungszahlung eine vGA in Höhe der tatsächlichen Zahlung (66.000,- EUR) gegeben sei.

    b) Mit dem BFH-Urteil vom 23.10.2013 I R 60/12, BFHE 244, 256 wurde entschieden, dass es aus steuerrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden ist, wenn eine Pensionszusage nicht von dem Ausscheiden des Begünstigten aus dem Dienstverhältnis als Geschäftsführer mit Eintritt des Versorgungsfalls abhängig gemacht wird.

    In diesem Zusammenhang hob der I. Senat des BFH hervor, dass der eigentliche Zweck der betrieblichen Altersversorgung für die Zeit der Weiterarbeit verfehlt wird, wenn eine laufende Altersrente geleistet und zugleich das Arbeitsverhältnis in der bisherigen Weise gegen laufendes Gehalt fortgesetzt wird (BFH-Urteil vom 23.10.2013 I R 60/12, BFHE 244, 256 Rn. 14).

    Auch seien die BFH-Urteile vom 11.09.2013 I R 28/13, BFHE 244, 241 und 23.10.2013 I R 60/12, BFHE 244, 256 nicht so zu verstehen, dass der BFH eine betriebliche Veranlassung von Abfindungszahlungen generell verneine (Lang in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, KStG § 8 Abs. 3 Teil D Tz. 690; s. auch Neumann in Rödder/Herlinghaus/Neumann, KStG, § 8 Rz. 1051).

    Das BFH-Urteil vom 23.10.2013 I R 60/12, BFHE 244, 256 betrifft einen Streitfall, in dem eine laufende Altersrente geleistet und zugleich das Arbeitsverhältnis in der bisherigen Weise gegen laufendes Gehalt fortgesetzt wird.

  • FG Berlin-Brandenburg, 06.09.2016 - 6 K 6168/13

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Änderung der Pensionszusage an beherrschenden

    Auch der BFH habe im Jahr 2013 eine Beratertätigkeit im Anschluss an die Geschäftsführertätigkeit anerkannt (BFH, Urteil vom 23.10.2013 I R 60/12).

    aa) Nach der Entscheidung des BFH aus dem Jahr 2013 (BFH, Urteil vom 23. Oktober 2013 I R 60/12, BStBl. II 2015, 413) führt die parallele Zahlung von Gehalt und Pension an einen Gesellschafter-Geschäftsführer, der die Altersgrenze erreicht hat, zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.

    Hierzu gehören die Anrechnung des Geschäftsführergehalts auf die Pension, die zeitliche Hinausschiebung der Pensionszahlungen bis zur Beendigung der Geschäftsführertätigkeit sowie der Abschluss eines Beratervertrags und die beratende Tätigkeit statt einer geschäftsführenden Tätigkeit (BFH in BStBl. II 2015, 413).

    (2) Sieht man somit in dem Beratervertrag einen verdeckten Geschäftsführervertrag, hätte das vereinbarte Beraterhonorar von monatlich EUR 3.800,- auf die Pensionszahlung von monatlich EUR 2.045,- angerechnet werden müssen, so dass Pensionszahlungen nicht hätten geleistet werden dürfen (BFH in BStBl. II 2015, 413).

  • FG Hessen, 21.08.2019 - 4 K 320/17

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Pensionsleistungen und Zahlung an einen

    Durch den Nachtrag Nr. 2 für den Erhalt von Pensionszahlungen sei nur noch die Vollendung des 65. Lebensjahres erforderlich gewesen, nicht aber das Ausscheiden aus der X. Der BFH habe mit Urteil vom 23. Oktober 2013 (I R 60/12) festgestellt, dass die Zusage einer Altersversorgung im Hinblick auf die versprochene Altersrente nicht unbedingt das Ausscheiden des Begünstigten aus dem Betrieb oder die Beendigung des Dienstverhältnisses einfordere.

    Dies sei nach dem BFH-Urteil vom 23. Oktober 2013 (I R 60/12) nicht zulässig.

    Soweit die Pensionszusage das Ausscheiden aus dem Dienst der Kapitalgesellschaft nicht voraussetzt, sieht der BFH in dem Nebeneinander von Pension und (Geschäftsführer-)Gehalt keinen Verstoß gegen den Fremdvergleichsgrundsatz, wenn das Einkommen aus der fortbestehenden Tätigkeit als Geschäftsführer auf die Versorgungsleistung angerechnet wird (BFH-Urteil vom 23. Oktober 2013 I R 60/12, BStBl II 2015, 413; BFH-Urteil vom 5. März 2008 I R 12/07, BStBl II 2015, 409; dem folgend nunmehr auch BMF-Schreiben vom 18. September 2017, BStBl I 2017, 1293).

    Bei wirtschaftlicher Betrachtung kann es jedoch für Zwecke der verdeckten Gewinnausschüttung insoweit dahinstehen, ob das Geschäftsführergehalt auf die Pension oder die Pension auf das Geschäftsführergehalt angerechnet wird, weil dem Gesellschafter-Geschäftsführer bei Vollbeschäftigung im Ergebnis ein Betrag in Höhe des im Vergleich zur Pension höheren Gehaltes verbleibt (vgl. dazu Gosch, in: Gosch, KStG, 3. Aufl., 2015, § 8 Rn. 1133; Rätke, StuB 2014, 402, 404, der zu Recht darauf hinweist, dass das Gehalt und nicht die Pension nach der Begründung des BFH im Verfahren I R 60/12 die verdeckte Gewinnausschüttung wegen der Weiterbeschäftigung auslöst, weshalb - auch mit Blick auf § 19 Abs. 2 EStG - das ungekürzte, also ohne Anrechnung gezahlte Gehalt in Höhe der Pension und nicht die Pension als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen ist).

    Im Rahmen der Prüfung der Vermögensminderung stellt der BFH eine geschäftsvorfallbezogene Betrachtungsweise an (BFH-Urteil vom 23. Oktober 2013 I R 60/12, BStBl II 2015).

  • BFH, 17.06.2020 - I R 56/17

    VGA - Vertragsauslegung bei Rentenzahlung und Weiterbeschäftigung

    Der Senat nimmt diesbezüglich, um Wiederholungen zu vermeiden, auf seine Urteile vom 05.03.2008 - I R 12/07 (BFHE 220, 454, BStBl II 2015, 409) und vom 23.10.2013 - I R 60/12 (BFHE 244, 256, BStBl II 2015, 413) Bezug, denen nunmehr auch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) folgt (s. H 6a (1) der Hinweise zu den Einkommensteuer-Richtlinien 2019; BMF-Schreiben vom 18.09.2017, BStBl I 2017, 1293, Rz 10).

    Diese Auslegung wird dem vom Senat im Urteil in BFHE 244, 256, BStBl II 2015, 413, Rz 12 angestellten Überlegungen gerecht, dass sowohl das Aufschieben des Eintritts der Versorgungsfälligkeit (bis der Begünstigte endgültig seine Geschäftsführerfunktion beendet hat) als auch eine Anrechnung des Einkommens aus der fortbestehenden Tätigkeit als Geschäftsführer auf die Versorgungsleistung in Gestalt der Kapitalabfindung dem in diesem Zusammenhang anzustellenden hypothetischen Fremdvergleich entspricht.

  • FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 201/14

    Vertragsauslegung über Pensionszusage - Verdeckte Gewinnausschüttung durch

  • BFH, 17.07.2014 - VI R 69/13

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: Zuwendung einer Ehrenmitgliedschaft in

  • FG Saarland, 30.06.2020 - 1 V 1424/19

    Aussetzung der Vollziehung: vGA bei Doppelbezug von Geschäftsführervergütung und

  • FG Düsseldorf, 09.06.2021 - 7 K 3034/15

    Vorliegen verdeckter Gewinnausschüttungen in Folge der vorzeitigen Auszahlung von

  • FG Münster, 18.08.2015 - 10 K 1712/11

    Strukturell dauerdefizitäre Eigengesellschaften und § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 10 EStG

  • FG Hamburg, 17.02.2015 - 3 K 270/13

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis bei

  • FG Hamburg, 15.04.2016 - 3 K 13/16

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei nachträglicher Zusage der Dynamisierung einer

  • FG Saarland, 24.03.2015 - 1 K 1170/11

    Bildung von Rückstellungen wegen Umwandlung von Barlohnansprüchen eines

  • BFH, 27.01.2016 - IX B 46/15

    Vorliegen grundsätzlicher Bedeutung und Sachaufklärungsrüge nach Verzicht auf

  • FG München, 23.03.2015 - 7 K 780/13

    Verdeckte Gewinnausschüttungen

  • FG Hamburg, 19.06.2014 - 3 K 74/13

    Übernahme einer durch eine Bürgschaft der Gesellschafter-Geschäftsführerin

  • FG Hamburg, 12.06.2014 - 3 K 189/13

    Klagebefugnis gegen einen auf null lautenden Körperschaftsteuerbescheid;

  • FG Sachsen-Anhalt, 21.05.2014 - 3 K 1707/09

    Laufende Pensionszahlungen eines weiterhin entgeltlich für eine GmbH tätigen

  • FG Münster, 17.07.2019 - 9 K 384/18

    Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei einer Änderungsvereinbarung zu einer

  • FG Düsseldorf, 19.08.2014 - 6 K 2634/11

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Abspaltung eines Betriebsteils einer

  • FG Münster, 15.02.2023 - 13 K 391/20

    Ableiten einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) und verdeckten Einlage (vE)

  • FG München, 14.11.2014 - 7 V 2594/14

    Verdeckte Gewinnausschüttung, Aussetzung der Vollziehung gegen

  • FG München, 07.07.2014 - 7 K 886/13

    Zahlung einer Pension zusätzlich zu einem Arbeitslohn als verdeckte

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