Weitere Entscheidung unten: BFH, 25.02.2014

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   BFH, 31.01.2014 - X B 52/13   

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https://dejure.org/2014,6248
BFH, 31.01.2014 - X B 52/13 (https://dejure.org/2014,6248)
BFH, Entscheidung vom 31.01.2014 - X B 52/13 (https://dejure.org/2014,6248)
BFH, Entscheidung vom 31. Januar 2014 - X B 52/13 (https://dejure.org/2014,6248)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Beweiserhebung und Beweiswürdigung bei Verträgen unter nahen Angehörigen - Sachverhaltsgrundlage einer Schätzung - Kausalzusammenhang zwischen Mitwirkungspflichtverletzung und tatsächlicher Unsicherheit - Abweichung von Durchschnittswerten betrieblicher Kennzahlen - ...

  • openjur.de

    Beweiserhebung und Beweiswürdigung bei Verträgen unter nahen Angehörigen; Sachverhaltsgrundlage einer Schätzung; Kausalzusammenhang zwischen Mitwirkungspflichtverletzung und tatsächlicher Unsicherheit; Abweichung von Durchschnittswerten betrieblicher Kennzahlen; ...

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 96 Abs 1, AO § 162, FGO § 96 Abs 2, EStG § 20, EStG § 20, EStG § 12, EStG § 12, FGO § 81
    Beweiserhebung und Beweiswürdigung bei Verträgen unter nahen Angehörigen - Sachverhaltsgrundlage einer Schätzung - Kausalzusammenhang zwischen Mitwirkungspflichtverletzung und tatsächlicher Unsicherheit - Abweichung von Durchschnittswerten betrieblicher Kennzahlen - ...

  • Bundesfinanzhof

    Beweiserhebung und Beweiswürdigung bei Verträgen unter nahen Angehörigen - Sachverhaltsgrundlage einer Schätzung - Kausalzusammenhang zwischen Mitwirkungspflichtverletzung und tatsächlicher Unsicherheit - Abweichung von Durchschnittswerten betrieblicher Kennzahlen - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 96 Abs 1 FGO, § 162 AO, § 96 Abs 2 FGO
    Beweiserhebung und Beweiswürdigung bei Verträgen unter nahen Angehörigen - Sachverhaltsgrundlage einer Schätzung - Kausalzusammenhang zwischen Mitwirkungspflichtverletzung und tatsächlicher Unsicherheit - Abweichung von Durchschnittswerten betrieblicher Kennzahlen - ...

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 158 der Abgabenordnung (AO), § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 162 AO, § 158 AO, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO

  • rewis.io

    Beweiserhebung und Beweiswürdigung bei Verträgen unter nahen Angehörigen - Sachverhaltsgrundlage einer Schätzung - Kausalzusammenhang zwischen Mitwirkungspflichtverletzung und tatsächlicher Unsicherheit - Abweichung von Durchschnittswerten betrieblicher Kennzahlen - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; EStG § 4 Abs. 3
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers

  • datenbank.nwb.de

    Erörterung des Beweiswerts nach einer Zeugen- oder Partei-/Beteiligtenvernehmung; Beweiswürdigung bei Verträgen unter nahen Angehörigen; Erstellung einer Vermögenszuwachsrechnung oder Geldverkehrsrechnung bei Schätzung; Abweichung von Durchschnittswerten betrieblicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 860
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 25.01.1989 - I R 289/83

    Steuerbescheid - Festsetzung nach gerichtlicher Entscheidung - Gegenstand der

    Auszug aus BFH, 31.01.2014 - X B 52/13
    Den Entscheidungen vom 28. Mai 1986 I R 265/83 (BFHE 147, 105, BStBl II 1986, 732) und vom 25. Januar 1989 I R 289/83 (BFHE 156, 353, BStBl II 1989, 620) sei zu entnehmen, dass auf die Aufstellung einer Vermögenszuwachs- oder Geldverkehrsrechnung nur verzichtet werden könne, wenn die Verhältnisse einfach gelagert und leicht überschaubar seien.

    bbb) Ebenso wenig liegt eine Divergenz in Bezug auf die Entscheidungen in BFHE 147, 105, BStBl II 1986, 732 und in BFHE 156, 353, BStBl II 1989, 620 im Hinblick auf die Anwendung einer Schätzmethode vor.

    Die Entscheidung in BFHE 156, 353, BStBl II 1989, 620 befasst sich mit Methodenfragen einer im damaligen Falle tatsächlich durchgeführten Vermögenszuwachsrechnung.

  • BFH, 28.05.1986 - I R 265/83

    Nachteil der Unaufgeklärtheit - Herkunft von Vermögen - Sparguthaben -

    Auszug aus BFH, 31.01.2014 - X B 52/13
    Den Entscheidungen vom 28. Mai 1986 I R 265/83 (BFHE 147, 105, BStBl II 1986, 732) und vom 25. Januar 1989 I R 289/83 (BFHE 156, 353, BStBl II 1989, 620) sei zu entnehmen, dass auf die Aufstellung einer Vermögenszuwachs- oder Geldverkehrsrechnung nur verzichtet werden könne, wenn die Verhältnisse einfach gelagert und leicht überschaubar seien.

    bbb) Ebenso wenig liegt eine Divergenz in Bezug auf die Entscheidungen in BFHE 147, 105, BStBl II 1986, 732 und in BFHE 156, 353, BStBl II 1989, 620 im Hinblick auf die Anwendung einer Schätzmethode vor.

    In der Entscheidung in BFHE 147, 105, BStBl II 1986, 732 fordert der BFH eine dem Einzelfall angepasste Vermögenszuwachs- oder Geldverkehrsrechnung, wenn bei einer formell ordnungsgemäßen Buchführung oder einer nicht erforderlichen Buchführung die Schätzung dem Grunde nach auf einen ungeklärten Vermögenszuwachs gestützt werden soll.

  • BFH, 29.01.2002 - VIII B 91/01

    Steuerfahndung - Durchsuchung von Banken; Grundsatz "in dubio pro reo"

    Auszug aus BFH, 31.01.2014 - X B 52/13
    aaa) Aus der BFH-Rechtsprechung ergebe sich, dass ein reduziertes Beweismaß zu Lasten des Steuerpflichtigen gehe, wenn nicht behebbare tatsächliche Zweifel auftreten und die Unsicherheit hinsichtlich der tatsächlichen Gegebenheiten auf der unterbliebenen Mitwirkung des Steuerpflichtigen beruhe (BFH-Beschluss vom 29. Januar 2002 VIII B 91/01, BFH/NV 2002, 749).

    aaa) Das FG hat keinen von dem Beschluss in BFH/NV 2002, 749 abweichenden Rechtssatz aufgestellt.

  • BFH, 23.02.1999 - IX R 19/98

    Zum Gebot des wirksamen Rechtsschutzes

    Auszug aus BFH, 31.01.2014 - X B 52/13
    Wenn durch überlange Verfahrensdauer aufgrund unangemessener Behandlung des Verfahrens ein Beweismittel verloren gehe und alle Beweismittel ausgeschöpft seien, seien nach der Rechtsprechung des BFH die Regeln der strengen Überzeugungsbildung abzumildern (Entscheidungen vom 3. Juni 1992 X R 50/91, BFH/NV 1992, 741; vom 23. Februar 1999 XI R 19/98, BFHE 188, 264, BStBl II 1999, 407; vom 5. März 2007 IX B 29/06, BFH/NV 2007, 1174; vom 16. August 2007 VIII B 211/06, BFH/NV 2007, 2312).
  • BFH, 03.06.1992 - X R 50/91

    Revisionsrechtliche Aufhebung eines Urteils, dass auf widersprüchlichen

    Auszug aus BFH, 31.01.2014 - X B 52/13
    Wenn durch überlange Verfahrensdauer aufgrund unangemessener Behandlung des Verfahrens ein Beweismittel verloren gehe und alle Beweismittel ausgeschöpft seien, seien nach der Rechtsprechung des BFH die Regeln der strengen Überzeugungsbildung abzumildern (Entscheidungen vom 3. Juni 1992 X R 50/91, BFH/NV 1992, 741; vom 23. Februar 1999 XI R 19/98, BFHE 188, 264, BStBl II 1999, 407; vom 5. März 2007 IX B 29/06, BFH/NV 2007, 1174; vom 16. August 2007 VIII B 211/06, BFH/NV 2007, 2312).
  • BFH, 12.08.2008 - X S 35/08

    Begrenzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die prozessuale

    Auszug aus BFH, 31.01.2014 - X B 52/13
    Außerdem hat der Beteiligte zunächst alle Möglichkeiten auszuschöpfen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. August 2008 X S 35/08 (PKH), BFH/NV 2008, 2030).
  • FG Köln, 11.06.1999 - 3 K 9028/98

    Keine Bezeichnung des Klagebegehrens durch Verweisung auf Schriftsätze in

    Auszug aus BFH, 31.01.2014 - X B 52/13
    a) Das Finanzgericht (FG) wies die Klage im ersten Rechtsgang mit Urteil vom 11. Juni 1999  3 K 9028/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 1401) wegen fehlender Bezeichnung des Klagebegehrens ab.
  • BFH, 16.08.2007 - VIII B 211/06

    Rechtliches Gehör; Ladung des Kl. zum Termin

    Auszug aus BFH, 31.01.2014 - X B 52/13
    Wenn durch überlange Verfahrensdauer aufgrund unangemessener Behandlung des Verfahrens ein Beweismittel verloren gehe und alle Beweismittel ausgeschöpft seien, seien nach der Rechtsprechung des BFH die Regeln der strengen Überzeugungsbildung abzumildern (Entscheidungen vom 3. Juni 1992 X R 50/91, BFH/NV 1992, 741; vom 23. Februar 1999 XI R 19/98, BFHE 188, 264, BStBl II 1999, 407; vom 5. März 2007 IX B 29/06, BFH/NV 2007, 1174; vom 16. August 2007 VIII B 211/06, BFH/NV 2007, 2312).
  • BFH, 29.11.2000 - X R 10/00

    Hinweispflicht des Gerichts für erforderliche Klageergänzung

    Auszug aus BFH, 31.01.2014 - X B 52/13
    Auf die Beschwerde der Klägerin und ihres Ehemannes ließ der Senat die Revision zu, hob mit Urteil vom 29. November 2000 X R 10/00 (BFH/NV 2001, 627) das Urteil des FG wegen Verletzung rechtlichen Gehörs auf und verwies die Sache an das FG zurück.
  • BFH, 05.03.2007 - IX B 29/06

    NZB: überlange Verfahrensdauer

    Auszug aus BFH, 31.01.2014 - X B 52/13
    Wenn durch überlange Verfahrensdauer aufgrund unangemessener Behandlung des Verfahrens ein Beweismittel verloren gehe und alle Beweismittel ausgeschöpft seien, seien nach der Rechtsprechung des BFH die Regeln der strengen Überzeugungsbildung abzumildern (Entscheidungen vom 3. Juni 1992 X R 50/91, BFH/NV 1992, 741; vom 23. Februar 1999 XI R 19/98, BFHE 188, 264, BStBl II 1999, 407; vom 5. März 2007 IX B 29/06, BFH/NV 2007, 1174; vom 16. August 2007 VIII B 211/06, BFH/NV 2007, 2312).
  • BFH, 26.11.1998 - XI R 19/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BFH, 08.08.2006 - X B 169/05

    Überraschungsentscheidung als Verstoß gegen das rechtliche Gehör

  • BFH, 31.01.2014 - X E 8/13

    Verwirkung von Gerichtskosten - Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten

    Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im dritten Rechtsgang hat der Senat am 31. Januar 2014 zurückgewiesen (X B 52/13).

    Die Bekanntgabe des Senatsbeschlusses vom 31. Januar 2014 im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren X B 52/13 steht noch aus.

  • BFH, 25.04.2017 - VIII R 64/13

    Unzulässige Klage gegen Verspätungszuschlag; Fristsetzung durch das FG -

    Eine darüberhinausgehende allgemeine Hinweispflicht des Gerichts in dem Sinne, dass es seine mögliche Beurteilung andeuten müsste, gibt es dagegen nicht (BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2012 III B 68/12, BFH/NV 2013, 362); insbesondere ist das Gericht nicht generell verpflichtet, nach einer Zeugen- oder Beteiligtenvernehmung deren Beweiswert zu erörtern (BFH-Beschluss vom 31. Januar 2014 X B 52/13, BFH/NV 2014, 860).
  • BFH, 27.10.2020 - XI B 33/20

    Rückzahlung der gezahlten Umsatzsteuer als Voraussetzung für eine Berichtigung

    Das Gericht ist jedoch nach dieser Maßgabe grundsätzlich weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet; der fachkundig vertretene Beteiligte hat vielmehr von sich aus alle vertretbaren rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte in Erwägung zu ziehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31.01.2014 - X B 52/13, BFH/NV 2014, 860, Rz 72; vom 12.06.2014 - XI B 133/13, BFH/NV 2014, 1560, Rz 19).
  • BFH, 15.12.2014 - X S 20/14

    Anhörungsrüge; Frist

    Mit Beschluss vom 31. Januar 2014 X B 52/13 (BFH/NV 2014, 860) hat der Senat im dritten Rechtsgang eine Beschwerde der Kläger, Beschwerdeführer und Rügeführer (Kläger), die auf verschiedene Zulassungsgründe gestützt worden war, als unbegründet zurückgewiesen und dies begründet.
  • BFH, 03.12.2019 - VIII R 23/16

    Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen

    Erforderlich ist vielmehr, dass das FG auf der Grundlage des Gesamtergebnisses des Verfahrens (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 162 AO) von der Höhe der Steuerhinterziehung überzeugt ist (Senatsbeschluss vom 29.01.2002 - VIII B 91/01, BFH/NV 2002, 749, unter III.3.c dd; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14.08.1991 - X R 86/88, BFHE 165, 458, BStBl II 1992, 128, unter 6.; BFH-Beschluss vom 31.01.2014 - X B 52/13, BFH/NV 2014, 860, Rz 93).
  • BFH, 14.06.2023 - XI S 2/23

    Anhörungsrüge: Anforderungen an das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung und

    b) Das Gericht ist jedoch grundsätzlich weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet; der fachkundig vertretene Beteiligte hat vielmehr von sich aus alle vertretbaren rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte in Erwägung zu ziehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31.01.2014 - X B 52/13, BFH/NV 2014, 860, Rz 72; vom 12.06.2014 - XI B 133/13, BFH/NV 2014, 1560, Rz 19).
  • BFH, 19.11.2014 - VIII R 12/12

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei nachträglich

    Voraussetzung dafür sind allerdings besondere Anhaltspunkte wie eine besonders ausgeprägte Sparneigung, Existenz umfangreicher anderweitiger liquider Mittel oder die Eigenschaft des Auslandskontos als Aufbewahrungsort für nur schwer in den legalen Wirtschaftskreislauf zurückzuspeisendes Steuerflucht- oder Schwarzgeld (BFH-Urteil vom 19. Oktober 2011 X R 65/09, BFHE 235, 304, BStBl II 2012, 345; zur Schätzungsbefugnis dem Grunde nach bei Unsicherheit über die zutreffenden Kapitaleinkünfte aufgrund fehlender Mitwirkung des Steuerpflichtigen s. BFH-Beschluss vom 31. Januar 2014 X B 52/13, BFH/NV 2014, 860).
  • FG Niedersachsen, 19.01.2016 - 15 K 155/12

    Berechtigung des Finanzamtes zur Schätzung von Kapitaleinkünften aus einer

    Voraussetzung dafür sind allerdings besondere Anhaltspunkte wie eine besonders ausgeprägte Sparneigung, Existenz umfangreicher anderweitiger liquider Mittel oder die Eigenschaft des Auslandskontos als Aufbewahrungsort für nur schwer in den legalen Wirtschaftskreislauf zurückzuspeisendes Steuerflucht- oder Schwarzgeld (BFH-Urteil vom 19. Oktober 2011 X R 65/09, BFHE 235, 304, BStBl II 2012, 345; zur Schätzungsbefugnis dem Grunde nach bei Unsicherheit über die zutreffenden Kapitaleinkünfte aufgrund fehlender Mitwirkung des Steuerpflichtigen s. BFH-Beschluss vom 31. Januar 2014 X B 52/13, BFH/NV 2014, 860).
  • BFH, 12.06.2014 - XI B 133/13

    Ankündigung weiteren Sachvortrags nach Schluss der mündlichen Verhandlung - Rüge

    Der fachkundig vertretene Beteiligte hat vielmehr von sich aus alle vertretbaren rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte in Erwägung zu ziehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Oktober 2011 III B 7/11, BFH/NV 2012, 267; vom 31. Januar 2014 X B 52/13, BFH/NV 2014, 860, m.w.N.).
  • BFH, 23.09.2014 - XI B 40/14

    Zur Drittwirkung der Steuerfestsetzung im Insolvenzverfahren

    Der fachkundig vertretene Kläger hat vielmehr von sich aus alle vertretbaren rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte in Erwägung zu ziehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Oktober 2011 III B 7/11 , BFH/NV 2012, 267; vom 31. Januar 2014 X B 52/13 , BFH/NV 2014, 860; vom 12. Juni 2014 XI B 133/13 , n. v., juris, jeweils m. w. N.).
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   BFH, 25.02.2014 - I B 133/13   

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https://dejure.org/2014,6264
BFH, 25.02.2014 - I B 133/13 (https://dejure.org/2014,6264)
BFH, Entscheidung vom 25.02.2014 - I B 133/13 (https://dejure.org/2014,6264)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - I B 133/13 (https://dejure.org/2014,6264)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Betriebsgrößenmerkmal des 7g Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG 2002 a. F.

  • openjur.de

    Betriebsgrößenmerkmal des 7g Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG 2002 a.F.

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 7g Abs 2 Nr 1 Buchst a, GmbHG § 29, EStG VZ 2005
    Betriebsgrößenmerkmal des 7g Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG 2002 a.F.

  • Bundesfinanzhof

    Betriebsgrößenmerkmal des 7g Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG 2002 a.F.

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7g Abs 2 Nr 1 Buchst a EStG 2002, § 29 GmbHG, EStG VZ 2005

  • rewis.io

    Betriebsgrößenmerkmal des 7g Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG 2002 a.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    EStG § 7g Abs. 2 Nr. 1a a.F.
    Bestimmung der Betriebsgröße i.S. von § 7g EStG 2002

  • datenbank.nwb.de

    Keine Verminderung des Betriebsvermögens i.S. des § 7g Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a EStG wegen einer Gewinnausschüttung nach dem Bilanzstichtag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 860
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 31.10.1984 - I R 95/80

    Zur Frage, ob der Gewinnverteilungsbeschluß einer GmbH auch dann den

    Auszug aus BFH, 25.02.2014 - I B 133/13
    Soweit der Senat mit Urteil vom 31. Oktober 1984 I R 95/80 (BFHE 142, 446, BStBl II 1985, 225) einem Gewinnverteilungsbeschluss rückwirkende Kraft beigemessen hat, stand dies mit der Sonderregelung des § 19 Abs. 3 KStG 1975 (besonderer Steuersatz bei Ausschüttungen) im Zusammenhang.
  • BFH, 07.02.2007 - I R 15/06

    Phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen durch beherrschenden

    Auszug aus BFH, 25.02.2014 - I B 133/13
    Einen Rückhalt für diese Deutung lässt sich aber weder den angeführten Entscheidungen (u.a. des BFH - s. insoweit insbesondere das Senatsurteil vom 7. Februar 2007 I R 15/06, BFHE 216, 541, BStBl II 2008, 340 zur Frage der "phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen") noch der angeführten Kommentarliteratur zu § 7g EStG 2002 a.F. entnehmen.
  • BGH, 14.09.1998 - II ZR 172/97

    Entstehung des Anspruchs auf Auszahlung des Gewinns; Rechtsfolgen der Einziehung

    Auszug aus BFH, 25.02.2014 - I B 133/13
    Im angefochtenen Urteil ist die maßgebende Zivilrechtslage zur vermögensmäßigen Zuordnung des im jeweiligen Wirtschaftsjahr erwirtschafteten Ergebnisses einer GmbH zutreffend beschrieben (s. z.B. Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. September 1998 II ZR 172/97, BGHZ 139, 299).
  • BFH, 03.08.2017 - IV R 12/14

    Investitionsabzugsbetrag: Investitionszulage erhöht Betriebsgröße bei

    b) Bei dem Betriebsvermögen i.S. von § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a EStG handelt es sich um das in der Steuerbilanz auszuweisende Kapitalkonto, das sich nach Ansatz der in der Steuerbilanz auszuweisenden Positionen ergibt (vgl. Bartone in Korn, § 7g n.F. EStG Rz 29; Blümich/Brandis, § 7g EStG Rz 56; Bugge, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG § 7g Rz B 13a; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, § 7g EStG Rz 45; Roland in Bordewin/Brandt, § 7g n.F. EStG Rz 8a; Rosarius, EStG-eKommentar, § 7g Rz 23; Schmidt/Kulosa, EStG, 36. Aufl., § 7g Rz 15; vgl. auch Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Februar 2014 I B 133/13, und Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 20. November 2013 IV C 6-S 2139-b/07/10002, 2013/1044077, BStBl I 2013, 1493, Rz 8).
  • BFH, 26.06.2014 - I B 74/12

    Rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO bei nachträglicher

    Es fehlt an dem für beide Zulassungsgründe erforderlichen Klärungsbedürfnis (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Februar 2014 I B 133/13, BFH/NV 2014, 860).
  • BFH, 13.10.2015 - I B 68/14

    Auslegung der Rückfallklausel in Art. 16 Abs. 1 DBA-Südafrika - Besteuerungsrecht

    Es fehlt an dem für diesen Zulassungsgrund erforderlichen Klärungsbedürfnis (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Februar 2014 I B 133/13, BFH/NV 2014, 860).
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