Weitere Entscheidung unten: BFH, 03.04.2014

Rechtsprechung
   BFH, 18.02.2014 - III B 118/13   

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https://dejure.org/2014,6252
BFH, 18.02.2014 - III B 118/13 (https://dejure.org/2014,6252)
BFH, Entscheidung vom 18.02.2014 - III B 118/13 (https://dejure.org/2014,6252)
BFH, Entscheidung vom 18. Februar 2014 - III B 118/13 (https://dejure.org/2014,6252)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Darlegungsanforderungen bei Geltendmachung einer grundsätzlich bedeutsamen Rechtsfrage im Zusammenhang mit vorweggenommenen Betriebsausgaben; Darlegungsanforderungen bei kumulativer Urteilsbegründung

  • openjur.de

    Darlegungsanforderungen bei Geltendmachung einer grundsätzlich bedeutsamen Rechtsfrage im Zusammenhang mit vorweggenommenen Betriebsausgaben; Darlegungsanforderungen bei kumulativer Urteilsbegründung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, EStG § 4 Abs 4, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008
    Darlegungsanforderungen bei Geltendmachung einer grundsätzlich bedeutsamen Rechtsfrage im Zusammenhang mit vorweggenommenen Betriebsausgaben; Darlegungsanforderungen bei kumulativer Urteilsbegründung

  • Bundesfinanzhof

    Darlegungsanforderungen bei Geltendmachung einer grundsätzlich bedeutsamen Rechtsfrage im Zusammenhang mit vorweggenommenen Betriebsausgaben; Darlegungsanforderungen bei kumulativer Urteilsbegründung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 4 Abs 4 EStG 2002, EStG VZ 2007
    Darlegungsanforderungen bei Geltendmachung einer grundsätzlich bedeutsamen Rechtsfrage im Zusammenhang mit vorweggenommenen Betriebsausgaben; Darlegungsanforderungen bei kumulativer Urteilsbegründung

  • rewis.io

    Darlegungsanforderungen bei Geltendmachung einer grundsätzlich bedeutsamen Rechtsfrage im Zusammenhang mit vorweggenommenen Betriebsausgaben; Darlegungsanforderungen bei kumulativer Urteilsbegründung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 9 Abs. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Berücksichtigung der Kosten der Ausbildung zum Heilpraktiker als vorweggenommener Werbungskosten mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung (hier: verweigerte Anerkennung vorweggenommener Betriebsausgaben); kumulative Urteilsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 897
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 11.03.2011 - III B 76/10

    Währungsumrechnung bei Familienleistungen nach Schweizer Recht

    Auszug aus BFH, 18.02.2014 - III B 118/13
    Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer u.a. tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten, mit Datum sowie Aktenzeichen und/oder Fundstelle bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (z.B. Senatsbeschluss vom 11. März 2011 III B 76/10, BFH/NV 2011, 981).
  • BFH, 08.02.1983 - VIII R 163/81

    Werbungskosten - Bausparverträge - Abschlußgebühren

    Auszug aus BFH, 18.02.2014 - III B 118/13
    In die maßgebliche Würdigung darf dabei nicht nur einbezogen werden, wie sich der Steuerpflichtige bis zur Tätigung der Aufwendungen verhalten hat, vielmehr kann --soweit bekannt-- auch das spätere tatsächliche Verhalten des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 8. Februar 1983 VIII R 163/81, BFHE 138, 202, BStBl II 1983, 355).
  • BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08

    Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim

    Auszug aus BFH, 18.02.2014 - III B 118/13
    a) Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine BFH-Entscheidung zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (z.B. BFH-Beschluss vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487).
  • BFH, 17.03.2010 - X B 10/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus BFH, 18.02.2014 - III B 118/13
    Insbesondere muss sich der Beschwerdeführer auch mit der bereits vorhandenen Rechtsprechung auseinandersetzen und substantiiert darlegen, weshalb nach seiner Ansicht diese Rechtsprechung keine Klärung herbeigeführt habe (vgl. nur BFH-Beschluss vom 17. März 2010 X B 10/10, BFH/NV 2012, 953, m.w.N.).
  • BFH, 22.03.2011 - X B 151/10

    Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung - Verfahrensmangel bei

    Auszug aus BFH, 18.02.2014 - III B 118/13
    Dazu muss ausgeführt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchem Grunde die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. März 2011 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 32, 35, m.w.N.).
  • BFH, 26.01.2005 - VI R 71/03

    Tatrichterliche Würdigung über den Zusammenhang von Studienaufwendungen mit

    Auszug aus BFH, 18.02.2014 - III B 118/13
    Die Tatsachenwürdigung des FG ist revisionsrechtlich bindend, soweit sie verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen und nicht durch Denkfehler oder durch die Verletzung von Erfahrungssätzen beeinflusst ist (BFH-Urteil vom 26. Januar 2005 VI R 71/03, BFHE 208, 572, BStBl II 2005, 349).
  • BFH, 06.12.2011 - XI B 44/11

    Beweiskraft der Postzustellungsurkunde und Fristbeginn bei geheilten

    Auszug aus BFH, 18.02.2014 - III B 118/13
    Ist das Urteil des FG kumulativ auf mehrere Begründungen gestützt, von denen jede für sich das Entscheidungsergebnis trägt, muss für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO schlüssig dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2011 XI B 44/11, BFH/NV 2012, 745, m.w.N.).
  • BFH, 20.06.2017 - X R 26/15

    Abzugsfähigkeit von Schulgeld bei Privatschulen

    b) Diese finanzgerichtliche Tatsachenwürdigung des FG ist gemäß § 118 Abs. 2 FGO revisionsrechtlich für den erkennenden Senat bindend, weil sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen ist, nicht gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt und --wenn auch nicht zwingend-- so doch möglich ist (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. November 2013 XI B 99/12, BFH/NV 2014, 366, Rz 13, und vom 18. Februar 2014 III B 118/13, BFH/NV 2014, 897, Rz 10, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.01.2017 - III B 20/16

    Divergenzrüge: kumulative Begründung durch das FG - Grundsätzliche Bedeutung:

    Insbesondere muss sich der Beschwerdeführer auch mit der bereits vorhandenen Rechtsprechung auseinandersetzen und substantiiert darlegen, weshalb nach seiner Ansicht diese Rechtsprechung keine Klärung herbeigeführt habe (Senatsbeschluss vom 18. Februar 2014 III B 118/13, BFH/NV 2014, 897, Rz 8, m.w.N.).
  • BFH, 14.02.2017 - VIII B 43/16

    Verpflichtung zur Übermittlung einer Einkommensteuererklärung nach amtlich

    Die Rechtsfrage muss vom Einzelfall losgelöst und abstrakt gestellt sein (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Februar 2014 III B 118/13, BFH/NV 2014, 897).
  • BFH, 03.05.2017 - X R 12/14

    Berücksichtigung der Beiträge anderer Versorgungseinrichtungen bei der Anwendung

    d) Diese finanzgerichtliche Tatsachenwürdigung ist gemäß § 118 Abs. 2 FGO revisionsrechtlich für den erkennenden Senat bindend, weil sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen ist (s.a. dazu unten B.II.3.), nicht gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt und, wenn auch nicht zwingend, so doch möglich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. November 2013 XI B 99/12, BFH/NV 2014, 366, Rz 13, und vom 18. Februar 2014 III B 118/13, BFH/NV 2014, 897, Rz 10, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.08.2014 - V R 22/14

    Werbungskostenabzug bei behaupteter doppelter Haushaltsführung: Prüfung des

    cc) Die Tatsachenwürdigung des FG ist gemäß § 118 Abs. 2 FGO revisionsrechtlich bindend, weil sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen ist, nicht gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt und, wenn auch nicht zwingend, so doch möglich ist (vgl. BFH-Urteile vom 28. Mai 2013 XI R 44/11, BFH/NV 2013, 1409; vom 29. April 2008 VIII R 28/07, BFHE 220, 332, BStBl II 2009, 842; BFH-Beschlüsse vom 11. November 2013 XI B 99/12, BFH/NV 2014, 366; vom 18. Februar 2014 III B 118/13, BFH/NV 2014, 897).
  • BFH, 27.08.2014 - XI B 33/14

    Akupunkturbehandlungen an Menschen durch einen Tierarzt

    b) Soweit der Kläger damit vornehmlich auf die besonderen Umstände des vorliegenden Einzelfalls hinweist, liegt darin keine Darlegung einer --von den Umständen des Einzelfalls unabhängigen-- abstrakten Rechtsfrage (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. September 2008 X B 88/08, BFH/NV 2008, 1984; vom 18. Februar 2014 III B 118/13, BFH/NV 2014, 897; vom 5. März 2014 IX B 107/13, BFH/NV 2014, 886; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 116 FGO Rz 171).
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Rechtsprechung
   BFH, 03.04.2014 - IX B 131/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,7707
BFH, 03.04.2014 - IX B 131/13 (https://dejure.org/2014,7707)
BFH, Entscheidung vom 03.04.2014 - IX B 131/13 (https://dejure.org/2014,7707)
BFH, Entscheidung vom 03. April 2014 - IX B 131/13 (https://dejure.org/2014,7707)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 897
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 22.10.2014 - II B 111/13

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung von Pickup-Fahrzeugen

    Die Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 2007 VIII B 68/07, BFH/NV 2008, 590; vom 3. April 2014 IX B 131/13, BFH/NV 2014, 897).
  • BFH, 03.09.2015 - III B 39/15

    Verhältnis Anfechtungsklage - Nichtigkeitsfeststellungsklage

    Die gegen das Urteil des FG eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde verwarf der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 3. April 2014 IX B 131/13 als unzulässig.

    Das Ersturteil ist durch den ablehnenden Beschluss des BFH vom 3. April 2014 IX B 131/13 (nicht veröffentlicht) über die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision rechtskräftig geworden (§ 116 Abs. 5 Satz 3 FGO).

    Dabei kann dahinstehen, ob dieser unter Verletzung des § 100 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 FGO verfrüht erlassene Einkommensteueränderungsbescheid entsprechend § 68 FGO i.V.m. § 127 FGO Gegenstand des unzulässigen Beschwerdeverfahrens IX B 131/13 geworden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2004 XI B 213/02, BFH/NV 2005, 566, unter II.2.a).

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