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   BFH, 19.02.2014 - II B 106/13   

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BFH, 19.02.2014 - II B 106/13 (https://dejure.org/2014,7024)
BFH, Entscheidung vom 19.02.2014 - II B 106/13 (https://dejure.org/2014,7024)
BFH, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - II B 106/13 (https://dejure.org/2014,7024)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Keine Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Erwerb von Wohnungseigentum an dem veräußerten Grundstück durch den Veräußerer

  • openjur.de

    Keine Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Erwerb von Wohnungseigentum an dem veräußerten Grundstück durch den Veräußerer

  • Bundesfinanzhof

    GrEStG § 2 Abs 1 S 1, GrEStG § 2 Abs 2 Nr 1, GrEStG § 16 Abs 2 Nr 1, WoEigG § 2
    Keine Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Erwerb von Wohnungseigentum an dem veräußerten Grundstück durch den Veräußerer

  • Bundesfinanzhof

    Keine Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Erwerb von Wohnungseigentum an dem veräußerten Grundstück durch den Veräußerer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 1 GrEStG 1997, § 2 Abs 2 Nr 1 GrEStG 1997, § 16 Abs 2 Nr 1 GrEStG 1997, § 2 WoEigG
    Keine Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Erwerb von Wohnungseigentum an dem veräußerten Grundstück durch den Veräußerer

  • Deutsches Notarinstitut

    GrEStG § 16 Abs. 2 Nr. 1

  • rewis.io

    Keine Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Erwerb von Wohnungseigentum an dem veräußerten Grundstück durch den Veräußerer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Erhebung der Grunderwerbssteuer auf den Erwerb von Wohnungseigentum durch den Veräußerer des Grundstücks

  • datenbank.nwb.de

    Keine Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs; die durch Teilung eines veräußerten Grundstücks in Wohnungseigentum und Teileigentum neu entstehenden Miteigentumsanteile nicht mit dem veräußerten Grundstück identisch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufteilung des Grundstücks in Wohnungs- und Teileigentum ist kein Erwerb!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 1833
  • BFH/NV 2014, 901
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 08.08.2001 - II R 46/99

    Grundstücksverkauf mit anschließender Erbbaurechtsbestellung

    Auszug aus BFH, 19.02.2014 - II B 106/13
    Der Besteuerung kann im Übrigen nur der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt zugrunde gelegt werden, nicht dagegen eine rechtlich mögliche andere Gestaltung (BFH-Urteil vom 8. August 2001 II R 46/99, BFH/NV 2002, 71, unter II.a).

    bb) Diese Beurteilung steht in Einklang mit der Rechtsprechung des BFH, nach der es keinen steuerfreien Rückerwerb eines Grundstücks i.S. von § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG darstellt, wenn der Erwerber eines Grundstücks dessen Veräußerer in unmittelbarem Anschluss an die Grundstücksübertragung an diesem Grundstück ein Erbbaurecht bestellt; denn in einem solchen Fall liegen zwei Erwerbsvorgänge vor, die sich auf unterschiedliche Gegenstände beziehen, nämlich das veräußerte Grundstück einerseits und das Erbbaurecht andererseits, das gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG den Grundstücken gleichsteht (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 71).

  • BFH, 14.01.1976 - II R 149/74

    Erwerbsvorgang - Eigentumsübertragung - Nichterfüllung von Vertragsbedingungen -

    Auszug aus BFH, 19.02.2014 - II B 106/13
    cc) Aus dem von der Klägerin angeführten BFH-Urteil vom 14. Januar 1976 II R 149/74 (BFHE 118, 239, BStBl II 1976, 347) lässt sich nichts anderes ableiten.

    Auf das BFH-Urteil in BFHE 118, 239, BStBl II 1976, 347 kann daher auch nicht eine Zulassung der Revision wegen Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) gestützt werden.

  • BFH, 22.06.2012 - II B 45/11

    Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Flächeneigentum

    Auszug aus BFH, 19.02.2014 - II B 106/13
    Jeder Miteigentumsanteil bildet übereinstimmend mit dieser zivilrechtlichen Beurteilung ein selbständiges Grundstück i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 GrEStG (BFH-Urteile vom 30. Juli 1980 II R 19/77, BFHE 131, 100, BStBl II 1980, 667, und vom 12. Oktober 1988 II R 6/86, BFHE 154, 387, BStBl II 1989, 54; BFH-Beschlüsse vom 22. Juni 2012 II B 45/11 und II B 48/11, BFH/NV 2012, 1827 und 2025, jeweils Rz 5).
  • BFH, 31.01.1989 - VII B 162/88

    Revision - Übergangener Beweisantrag

    Auszug aus BFH, 19.02.2014 - II B 106/13
    Insbesondere fehlt es an Ausführungen zu der Frage, warum sie das Recht, das Unterlassen einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts zu rügen, nicht durch das Unterlassen einer diesbezüglichen Rüge in der mündlichen Verhandlung vor dem FG, in der sie durch zwei Steuerberater sachkundig vertreten war, gemäß § 155 FGO i.V.m. § 295 Abs. 1 der Zivilprozessordnung verloren habe (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 1989 VII B 162/88, BFHE 155, 498, BStBl II 1989, 372; vom 12. Oktober 2012 III B 212/11, BFH/NV 2013, 78, Rz 6, und vom 25. Oktober 2013 VI B 144/12, BFH/NV 2014, 181, Rz 11).
  • BFH, 22.06.2012 - II B 48/11

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 22. 6. 2012, II B 45/11 - Umwandlung von

    Auszug aus BFH, 19.02.2014 - II B 106/13
    Jeder Miteigentumsanteil bildet übereinstimmend mit dieser zivilrechtlichen Beurteilung ein selbständiges Grundstück i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 GrEStG (BFH-Urteile vom 30. Juli 1980 II R 19/77, BFHE 131, 100, BStBl II 1980, 667, und vom 12. Oktober 1988 II R 6/86, BFHE 154, 387, BStBl II 1989, 54; BFH-Beschlüsse vom 22. Juni 2012 II B 45/11 und II B 48/11, BFH/NV 2012, 1827 und 2025, jeweils Rz 5).
  • BFH, 25.10.2013 - VI B 144/12

    Beweis einer Nettolohnvereinbarung

    Auszug aus BFH, 19.02.2014 - II B 106/13
    Insbesondere fehlt es an Ausführungen zu der Frage, warum sie das Recht, das Unterlassen einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts zu rügen, nicht durch das Unterlassen einer diesbezüglichen Rüge in der mündlichen Verhandlung vor dem FG, in der sie durch zwei Steuerberater sachkundig vertreten war, gemäß § 155 FGO i.V.m. § 295 Abs. 1 der Zivilprozessordnung verloren habe (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 1989 VII B 162/88, BFHE 155, 498, BStBl II 1989, 372; vom 12. Oktober 2012 III B 212/11, BFH/NV 2013, 78, Rz 6, und vom 25. Oktober 2013 VI B 144/12, BFH/NV 2014, 181, Rz 11).
  • BFH, 27.04.2005 - II R 4/04

    Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages - sittenwidriger Pachtvertrag

    Auszug aus BFH, 19.02.2014 - II B 106/13
    dd) Da es sich beim Wohnungs- und Teileigentum um eigenständige Grundstücke handelt, kann ein Erwerb von Wohnungs- und Teileigentumseinheiten an dem veräußerten Grundstück durch den Veräußerer auch nicht dem Fall gleichgestellt werden, dass nur eine Teilfläche des veräußerten Grundstücks auf den Veräußerer zurückübertragen wird, weil der Erwerber eine andere Teilfläche des Grundstücks in der Zwischenzeit veräußert hatte (zu dieser Fallgestaltung vgl. BFH-Urteil vom 27. April 2005 II R 4/04, BFH/NV 2005, 1629, unter II.1.).
  • BFH, 12.10.2012 - III B 212/11

    Darlegungsanforderungen an die Sachaufklärungsrüge bei Nichterhebung eines

    Auszug aus BFH, 19.02.2014 - II B 106/13
    Insbesondere fehlt es an Ausführungen zu der Frage, warum sie das Recht, das Unterlassen einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts zu rügen, nicht durch das Unterlassen einer diesbezüglichen Rüge in der mündlichen Verhandlung vor dem FG, in der sie durch zwei Steuerberater sachkundig vertreten war, gemäß § 155 FGO i.V.m. § 295 Abs. 1 der Zivilprozessordnung verloren habe (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 1989 VII B 162/88, BFHE 155, 498, BStBl II 1989, 372; vom 12. Oktober 2012 III B 212/11, BFH/NV 2013, 78, Rz 6, und vom 25. Oktober 2013 VI B 144/12, BFH/NV 2014, 181, Rz 11).
  • BFH, 30.09.2013 - III B 20/12

    Revisionszulassung wegen fehlerhafter Kostenentscheidung - Darlegung von

    Auszug aus BFH, 19.02.2014 - II B 106/13
    Die Klägerin hat ferner nicht, wie erforderlich (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. September 2013 III B 20/12, BFH/NV 2014, 58, Rz 5), substantiiert dargelegt, welche konkreten, dem FG bisher nicht bekannten Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern diese Tatsachen auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätten führen können.
  • BFH, 30.07.1980 - II R 19/77

    Begründung von Wohnungseigentum - Teilungserklärung - Eigentumswohnung -

    Auszug aus BFH, 19.02.2014 - II B 106/13
    Jeder Miteigentumsanteil bildet übereinstimmend mit dieser zivilrechtlichen Beurteilung ein selbständiges Grundstück i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 GrEStG (BFH-Urteile vom 30. Juli 1980 II R 19/77, BFHE 131, 100, BStBl II 1980, 667, und vom 12. Oktober 1988 II R 6/86, BFHE 154, 387, BStBl II 1989, 54; BFH-Beschlüsse vom 22. Juni 2012 II B 45/11 und II B 48/11, BFH/NV 2012, 1827 und 2025, jeweils Rz 5).
  • BFH, 27.03.2009 - VIII B 184/08

    Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Kapitalanlegers -

  • BFH, 12.10.1988 - II R 6/86

    Grunderwerb - Teileigentum - Noch zu bildendes Teileigentum - Pkw-Stellplatz -

  • BFH, 29.10.2013 - V B 58/13

    Zur Steuerbefreiung heilberuflicher Leistungen

  • BFH, 09.09.2015 - II B 28/15

    Erlass von Säumniszuschlägen bei späterer Aufhebung der

    Eine Rechtsfrage bedarf nicht der Klärung in einem Revisionsverfahren, wenn sie sich ohne Weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes beantworten lässt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu entscheiden ist, wie es das Finanzgericht (FG) getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2013 V B 58/13, BFH/NV 2014, 192, Rz 4, und vom 19. Februar 2014 II B 106/13, BFH/NV 2014, 901, Rz 9).
  • BFH, 23.06.2014 - VIII B 75/13

    Keine Verzinsung von an den Steuerpflichtigen erstatteten Nachzahlungszinsen nach

    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage daher nicht schon dann, wenn sie noch nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung gewesen ist; vielmehr ist erforderlich, dass ihre Beantwortung zu Zweifeln Anlass gibt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Februar 2014 II B 106/13, BFH/NV 2014, 901, und vom 26. Februar 2014 III B 123/13, BFH/NV 2014, 824, jeweils m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 28.04.2020 - 4 K 1791/18

    Grunderwerbsteuer bei Eigentumswohnung

    Nach Auffassung des Bundesfinanzhofes steht auch die Errichtung von Aufbauten auf dem Grundstück der Anwendung des § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG nicht entgegen (vgl. BFH-Beschluss vom 19.02.2014 II B 106/13, BFH/NV 2014, 901).

    Hingegen wurde die Identität des veräußerten und zurückerworbenen Grundstücks verneint, wenn der Veräußerer nach der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück stattdessen Wohnungs- und Teileigentum an dem vom Erwerber in Wohnungs- und Teileigentum nach der Übertragung aufgeteilten Grundstücks erwirbt, da es sich hierbei nicht um dasselbe Grundstück mehr handelt (vgl. BFH-Beschluss vom 19.02.2014 II B 106/13, BFH/NV 2014, 901).

  • LG Münster, 25.10.2017 - 10 O 29/17

    Notarhaftung; Beratungspflicht, erweiterte; Steuerlicher Rechtsrat;

    Dass sich dieses Risiko letztendlich auch verwirklichte, nachdem der Bundesfinanzhof mit seinem Beschluss vom 19.02.2014 (Az. II B 106/13, juris) eine doppelte Grunderwerbsteuerpflicht beim Grundstücksmodell annahm, fällt dem Beklagten nicht zur Last.
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