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   BFH, 22.07.2015 - X B 172/14   

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https://dejure.org/2015,23107
BFH, 22.07.2015 - X B 172/14 (https://dejure.org/2015,23107)
BFH, Entscheidung vom 22.07.2015 - X B 172/14 (https://dejure.org/2015,23107)
BFH, Entscheidung vom 22. Juli 2015 - X B 172/14 (https://dejure.org/2015,23107)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Besteuerung der Pensionszahlungen an ehemalige Mitarbeiter des Europäischen Raumfahrtkontrollzentrums (ESOC)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 1 Nr 1, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a
    Besteuerung der Pensionszahlungen an ehemalige Mitarbeiter des Europäischen Raumfahrtkontrollzentrums (ESOC)

  • Bundesfinanzhof

    Besteuerung der Pensionszahlungen an ehemalige Mitarbeiter des Europäischen Raumfahrtkontrollzentrums (ESOC)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 1 Nr 1 FGO, § 19 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 1997, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG 1997
    Besteuerung der Pensionszahlungen an ehemalige Mitarbeiter des Europäischen Raumfahrtkontrollzentrums (ESOC)

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Besteuerung der Pensionszahlungen an ehemalige Mitarbeiter des Europäischen Raumfahrtkontrollzentrums (ESOC)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die einkommensteuerliche Behandlung von Versorgungsbezügen eines ehemaligen Mitarbeiters beim Europäischen Raumfahrtkontrollzentrum

  • datenbank.nwb.de

    Pensionszahlungen an ehemalige Mitarbeiter des Europäischen Raumfahrtkontrollzentrums als Ruhegelder nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pensionszahlungen des Europäischen Raumfahrtkontrollzentrums - und ihre Besteuerung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2015, 1390
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 22.11.2006 - X R 29/05

    Ruhegehaltszahlungen an ehemalige NATO-Bedienstete sind Einkünfte aus

    Auszug aus BFH, 22.07.2015 - X B 172/14
    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache liegt angesichts des Senatsurteils vom 22. November 2006 X R 29/05 (BFHE 216, 124, BStBl II 2007, 402) nicht mehr vor.

    a) Es reicht also nicht aus, dass die Pensionsleistungen der ESA im Vergleich zu dem vom Senat im Urteil in BFHE 216, 124, BStBl II 2007, 402 entschiedenen Fall der Ruhegehaltszahlungen an ehemalige Bedienstete der Nordatlantikvertragsorganisation (NATO) einzelne Besonderheiten aufweisen und eine Vielzahl von offenen Einspruchsverfahren existiert.

    Alle wesentlichen Argumente hat der Senat im Urteil in BFHE 216, 124, BStBl II 2007, 402 berücksichtigt und erwogen, ist ihnen aber nicht gefolgt.

    Dies hat der Senat im Einklang mit der Rechtsprechung des VI. Senats in seinem Urteil in BFHE 216, 124, BStBl II 2007, 402 hinsichtlich der Berechnung der Gehälter der NATO verneint.

    Das sich hieraus ergebende Innehaben von Ansprüchen gegenüber der ESA als Arbeitgeberin führt auch nicht zu dem Zufluss von Einnahmen und damit noch nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn (so auch weiterhin die aktuelle Rechtsprechung des VI. Senats des BFH in seinen Urteilen vom 15. September 2011 VI R 36/09, BFH/NV 2012, 201, und vom 5. Juli 2012 VI R 11/11, BFHE 238, 408, BStBl II 2013, 190), gleichgültig wie der Arbeitgeber dies intern kassentechnisch organisiert (Senatsurteil in BFHE 216, 124, BStBl II 2007, 402, unter II.2.c).

  • FG Hessen, 30.06.2014 - 12 K 682/14

    Steuerliche Einordnung von Ruhegehaltszahlungen

    Auszug aus BFH, 22.07.2015 - X B 172/14
    Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 30. Juni 2014  12 K 682/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 2025 abgedruckten Gründen ab.

  • BFH, 05.07.2012 - VI R 11/11

    Arbeitslohnqualität von Arbeitgeberleistungen nach der Abtretung von Ansprüchen

    Auszug aus BFH, 22.07.2015 - X B 172/14
    Das sich hieraus ergebende Innehaben von Ansprüchen gegenüber der ESA als Arbeitgeberin führt auch nicht zu dem Zufluss von Einnahmen und damit noch nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn (so auch weiterhin die aktuelle Rechtsprechung des VI. Senats des BFH in seinen Urteilen vom 15. September 2011 VI R 36/09, BFH/NV 2012, 201, und vom 5. Juli 2012 VI R 11/11, BFHE 238, 408, BStBl II 2013, 190), gleichgültig wie der Arbeitgeber dies intern kassentechnisch organisiert (Senatsurteil in BFHE 216, 124, BStBl II 2007, 402, unter II.2.c).
  • BFH, 08.04.2014 - X B 70/13

    Zuordnung eines Grundstücks zum Privatvermögen oder Betriebsvermögen eines

    Auszug aus BFH, 22.07.2015 - X B 172/14
    Dies wäre indes ein materiell-rechtlicher Fehler, der eine Revisionszulassung grundsätzlich nicht rechtfertigen kann (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 8. April 2014 X B 70/13, BFH/NV 2014, 1043).
  • BFH, 17.09.2003 - I B 18/03

    NZB: Verfahrensmangel, Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 22.07.2015 - X B 172/14
    Danach ist es grundsätzlich Aufgabe des Gerichts, die tatsächlichen Grundlagen der zu treffenden Entscheidung zu ermitteln (z.B. BFH-Beschluss vom 17. September 2003 I B 18/03, BFH/NV 2004, 207).
  • BFH, 21.08.2014 - X B 159/13

    Abweichung der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises von den vertraglichen

    Auszug aus BFH, 22.07.2015 - X B 172/14
    Dieser Zulassungsgrund konkretisiert den der Nr. 1 (Senatsbeschluss vom 21. August 2014 X B 159/13, BFH/NV 2014, 1743).
  • BFH, 15.09.2011 - VI R 36/09

    Steuerpflichtiger Arbeitslohn im Zeitpunkt der Umlagezahlungen des Arbeitgebers

    Auszug aus BFH, 22.07.2015 - X B 172/14
    Das sich hieraus ergebende Innehaben von Ansprüchen gegenüber der ESA als Arbeitgeberin führt auch nicht zu dem Zufluss von Einnahmen und damit noch nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn (so auch weiterhin die aktuelle Rechtsprechung des VI. Senats des BFH in seinen Urteilen vom 15. September 2011 VI R 36/09, BFH/NV 2012, 201, und vom 5. Juli 2012 VI R 11/11, BFHE 238, 408, BStBl II 2013, 190), gleichgültig wie der Arbeitgeber dies intern kassentechnisch organisiert (Senatsurteil in BFHE 216, 124, BStBl II 2007, 402, unter II.2.c).
  • BFH, 20.11.2013 - X B 164/13

    Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung bei Abweichung des FG von auf einer

    Auszug aus BFH, 22.07.2015 - X B 172/14
    Die Sachaufklärungspflicht des FG kann allerdings nicht losgelöst von den Mitwirkungspflichten der Beteiligten (§ 76 Abs. 1 Satz 2 FGO) gesehen werden (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. nur Senatsbeschluss vom 20. November 2013 X B 164/13, BFH/NV 2014, 374, m.w.N.).
  • BFH, 04.06.2014 - X B 95/13

    Nichtigkeit eines Schätzungsbescheides - Indizienbeweis bei fehlenden

    Auszug aus BFH, 22.07.2015 - X B 172/14
    b) Im Übrigen ist auch kein qualifizierter Rechtsanwendungsfehler des FG erkennbar, der die Zulassung der Revision nach ständiger Rechtsprechung des BFH ausnahmsweise bei "greifbarer Gesetzwidrigkeit" der angefochtenen Entscheidung gestatten würde (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 4. Juni 2014 X B 95/13, BFH/NV 2014, 1355, unter 2.a, m.w.N.).
  • BFH, 21.01.2014 - X B 181/13

    Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei Einräumung einer Pkw-Nutzung -

    Auszug aus BFH, 22.07.2015 - X B 172/14
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es insbesondere auch dann, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (Senatsbeschluss vom 21. Januar 2014 X B 181/13, BFH/NV 2014, 523, m.w.N.).
  • BFH, 24.06.2014 - X B 216/13

    Keine Prüfung der Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs durch den BFH -

  • BFH, 27.03.2014 - X B 75/13

    Umfang der Bindungswirkung bei Zurückverweisung - Sachurteilsvoraussetzungen

  • BFH, 23.02.2017 - X R 24/15

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung der an frühere Bedienstete des Europäischen

    Dies gilt auch für Auszahlungen aus dem seit dem 1. Juli 1974 geltenden Versorgungssystem der Europäischen Weltraumorganisation --ESA-- (Senatsbeschluss vom 22. Juli 2015 X B 172/14, BFH/NV 2015, 1390).
  • BFH, 10.03.2016 - X B 198/15

    Verböserungsverbot - Überraschungsentscheidung - Sachaufklärung

    Daher kann die Sachaufklärungsrüge nicht dazu dienen, Ermittlungen vom FG zu verlangen, die sich jedenfalls für einen beratenen Beteiligten in der Weise aufdrängen, dass dieser die fehlenden Angaben selbst beschaffen könnte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2014 X B 134/13, BFH/NV 2014, 1772, unter II.1.; vom 22. Juli 2015 X B 172/14, BFH/NV 2015, 1390, unter II.4.).
  • BFH, 06.06.2019 - X B 89/18

    Besteuerung der Pensionszahlungen an ehemalige Mitarbeiter der Europäischen

    Der BFH hat sich zu den von der Beschwerde aufgeworfenen Fragestellungen in seinen Urteilen vom 23. Februar 2017 - X R 24/15 (BFHE 257, 140, BStBl II 2017, 636) --betreffend Frage zwei-- und vom 22. November 2006 - X R 29/05 (BFHE 216, 124, BStBl II 2007, 402) sowie im Beschluss vom 22. Juli 2015 - X B 172/14 (BFH/NV 2015, 1390) --betreffend Frage drei-- in der Weise geäußert, dass sie zu verneinen sind.

    Bei der ESA wie der NATO handele es sich --so der Senat im Beschluss in BFH/NV 2015, 1390-- um Koordinierte Organisationen, die jeweils rückwirkend für die Zeit ab 1. Juli 1974 ein einheitliches Pensionssystem für ihre in den Ruhestand tretenden Bediensteten eingeführt hätten.

  • BFH, 07.02.2018 - X B 126/17

    Wirksamkeit von Erledigungserklärungen

    Die Rechtsfragen, mit denen die Klägerin sinngemäß die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache geltend macht, könnten in einem dem Urteil vom 27. Juli 2017  2 K 1285/17 E,G,U nachfolgenden Revisionsverfahren nicht geklärt werden, was jedoch Voraussetzung dieses Zulassungsgrundes ist (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Juli 2015 X B 172/14, BFH/NV 2015, 1390, unter II.1.).
  • VGH Bayern, 28.09.2015 - 14 ZB 14.604

    Anrechnung einer Pensionsrückstellung bei Erteilung einer Direktzusage für eine

    Mit der Zusage des Arbeitsgebers, dem Arbeitnehmer künftig Leistungen zu erbringen, ist der Zufluss eines geldwerten Vorteils in der Regel noch nicht verwirklicht (BFH, U.v. 29.7.2010 - VI R 39/09 - juris Rn. 28 zu Zuführungen des Arbeitgebers zu einer Pensionsrückstellung bei Erteilung einer Direktzusage im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung; U.v. 22.7.2015 - X B 172/14 - juris Rn. 22).
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