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   BFH, 22.10.2014 - II R 41/13   

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https://dejure.org/2014,40994
BFH, 22.10.2014 - II R 41/13 (https://dejure.org/2014,40994)
BFH, Entscheidung vom 22.10.2014 - II R 41/13 (https://dejure.org/2014,40994)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 2014 - II R 41/13 (https://dejure.org/2014,40994)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2 GrEStG: Verwertungsbefugnis aufgrund eines treuhänderischen Auftragserwerbs - Geschäftsbesorgung als Inhalt einer Treuhandvereinbarung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    GrEStG § 1 Abs 2, AO § 41, BGB § 667, BGB § 670, BGB § 675
    Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2 GrEStG: Verwertungsbefugnis aufgrund eines treuhänderischen Auftragserwerbs - Geschäftsbesorgung als Inhalt einer Treuhandvereinbarung

  • Bundesfinanzhof

    Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2 GrEStG: Verwertungsbefugnis aufgrund eines treuhänderischen Auftragserwerbs - Geschäftsbesorgung als Inhalt einer Treuhandvereinbarung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 GrEStG 1997, § 41 AO, § 667 BGB, § 670 BGB, § 675 BGB
    Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2 GrEStG: Verwertungsbefugnis aufgrund eines treuhänderischen Auftragserwerbs - Geschäftsbesorgung als Inhalt einer Treuhandvereinbarung

  • IWW

    § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § ... 1 Abs. 2 GrEStG, § 1 Abs. 1 GrEStG, § 675 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 925 BGB, § 667 BGB, § 675 BGB, § 670 BGB, § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB, § 41 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung, § 135 Abs. 2 FGO

  • rewis.io

    Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2 GrEStG: Verwertungsbefugnis aufgrund eines treuhänderischen Auftragserwerbs - Geschäftsbesorgung als Inhalt einer Treuhandvereinbarung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grunderwerbsteuerliche Behandlung des treuhänderischen Erwerbs von Grundeigentum durch einen Geschäftsbesorger

  • rechtsportal.de

    GrEStG § 1 Abs. 2
    Grunderwerbsteuerliche Behandlung des treuhänderischen Erwerbs von Grundeigentum durch einen Geschäftsbesorger

  • datenbank.nwb.de

    Grunderwerbsteuer bei Erwerb eines Grundstücks durch einen Geschäftsbesorger; Geschäftsbesorgung als Inhalt einer Treuhandvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Treuhänderischer Auftragserwerb - und die Grunderwerbsteuer

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2015, 232
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.07.2000 - II R 33/98

    Verwertungsbefugnis i.S.v. § 1 Abs. 2 GrEStG 1983

    Auszug aus BFH, 22.10.2014 - II R 41/13
    Durch diese Vorschrift sollen Sachverhalte erfasst werden, bei denen es zwar nicht --wie in den Fällen des § 1 Abs. 1 GrEStG-- zu einem Rechtsträgerwechsel, d.h. zu einer Änderung der Rechtszuständigkeit im Außenverhältnis kommt, bei denen der Eigentümer einem anderen aber im Innenverhältnis so weitgehende Möglichkeiten zur Einflussnahme hinsichtlich des Grundstücks einräumt, dass dieser und nicht mehr der Eigentümer über die Verwertung des Grundstücks entscheiden kann (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juli 2000 II R 33/98, BFH/NV 2001, 206, und vom 24. April 2013 II R 32/11, BFHE 242, 165, BStBl II 2013, 962, Rz 11, jeweils m.w.N.).

    Durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag i.S. von § 675 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der sich auf den Erwerb mehrerer Grundstücke durch den Verpflichteten im eigenen Namen richtet, erlangt der Geschäftsherr --wie generell beim sog. Auftragserwerb-- die Rechtsmacht, von dem Beauftragten die Auflassung des Grundstücks (§ 925 BGB) zu verlangen (§ 667 BGB i.V.m. § 675 BGB) oder es --bei entsprechender Ausgestaltung des Vertrags-- durch andere Maßnahmen der Substanz nach auf eigene Rechnung zu verwerten (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 206, und vom 8. November 2000 II R 55/98, BFHE 194, 245, BStBl II 2001, 419, m.w.N.).

    b) Die fehlende Beurkundung des Treuhandvertrags (vgl. § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB) steht einer Verwirklichung des Tatbestands des § 1 Abs. 2 GrEStG nicht entgegen, sofern die in einem (möglicherweise) formunwirksamen Vertrag getroffenen Vereinbarungen --wie im Streitfall-- nachweislich in vollem Umfang tatsächlich durchgeführt werden (BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 206, und vom 6. Oktober 2009 IX R 14/08, BFHE 228, 10, BStBl II 2010, 460).

  • BFH, 08.11.2000 - II R 55/98

    Grunderwerbsteuer bei Auftragserwerb

    Auszug aus BFH, 22.10.2014 - II R 41/13
    Durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag i.S. von § 675 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der sich auf den Erwerb mehrerer Grundstücke durch den Verpflichteten im eigenen Namen richtet, erlangt der Geschäftsherr --wie generell beim sog. Auftragserwerb-- die Rechtsmacht, von dem Beauftragten die Auflassung des Grundstücks (§ 925 BGB) zu verlangen (§ 667 BGB i.V.m. § 675 BGB) oder es --bei entsprechender Ausgestaltung des Vertrags-- durch andere Maßnahmen der Substanz nach auf eigene Rechnung zu verwerten (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 206, und vom 8. November 2000 II R 55/98, BFHE 194, 245, BStBl II 2001, 419, m.w.N.).

    Beim Erwerb eines Grundstücks durch einen entgeltlich tätigen Geschäftsbesorger (oder unentgeltlich tätigen Beauftragten) im eigenen Namen unterliegt nicht nur dieser Erwerbsvorgang der Grunderwerbsteuer, sondern gemäß § 1 Abs. 2 GrEStG auch die damit dem Geschäftsherrn (oder Auftraggeber) verschaffte Rechtsmacht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 194, 245, BStBl II 2001, 419, m.w.N.).

  • BFH, 06.10.2009 - IX R 14/08

    Steuerliche Zurechnung eines Teilgeschäftsanteils im Rahmen einer Quotentreuhand

    Auszug aus BFH, 22.10.2014 - II R 41/13
    b) Die fehlende Beurkundung des Treuhandvertrags (vgl. § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB) steht einer Verwirklichung des Tatbestands des § 1 Abs. 2 GrEStG nicht entgegen, sofern die in einem (möglicherweise) formunwirksamen Vertrag getroffenen Vereinbarungen --wie im Streitfall-- nachweislich in vollem Umfang tatsächlich durchgeführt werden (BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 206, und vom 6. Oktober 2009 IX R 14/08, BFHE 228, 10, BStBl II 2010, 460).
  • BFH, 24.04.2013 - II R 32/11

    Verwertungsbefugnis an Grundstücken gemäß § 1 Abs. 2 GrEStG

    Auszug aus BFH, 22.10.2014 - II R 41/13
    Durch diese Vorschrift sollen Sachverhalte erfasst werden, bei denen es zwar nicht --wie in den Fällen des § 1 Abs. 1 GrEStG-- zu einem Rechtsträgerwechsel, d.h. zu einer Änderung der Rechtszuständigkeit im Außenverhältnis kommt, bei denen der Eigentümer einem anderen aber im Innenverhältnis so weitgehende Möglichkeiten zur Einflussnahme hinsichtlich des Grundstücks einräumt, dass dieser und nicht mehr der Eigentümer über die Verwertung des Grundstücks entscheiden kann (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juli 2000 II R 33/98, BFH/NV 2001, 206, und vom 24. April 2013 II R 32/11, BFHE 242, 165, BStBl II 2013, 962, Rz 11, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 20.04.2016 - II R 54/14

    Verwertungsbefugnis bei Treuhandverhältnissen

    a) Dadurch sollen Sachverhalte erfasst werden, bei denen es zwar nicht --wie in den Fällen des § 1 Abs. 1 GrEStG-- zu einem Rechtsträgerwechsel, d.h. zu einer Änderung der Rechtszuständigkeit im Außenverhältnis kommt, bei denen der Eigentümer einem anderen aber im Innenverhältnis so weitgehende Möglichkeiten zur Einflussnahme hinsichtlich des Grundstücks einräumt, dass dieser und nicht mehr der Eigentümer über die Verwertung des Grundstücks entscheiden kann (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juli 2000 II R 33/98, BFH/NV 2001, 206; vom 24. April 2013 II R 32/11, BFHE 242, 165, BStBl II 2013, 962, Rz 11, und vom 22. Oktober 2014 II R 41/13, BFH/NV 2015, 232, Rz 14).

    b) Diese Voraussetzungen sind beispielsweise beim sog. Auftragserwerb erfüllt, bei dem der Auftraggeber die Rechtsmacht erlangt, von dem Beauftragten, der in seinem Auftrag im eigenen Namen ein Grundstück von einem Dritten erworben hat, die Auflassung des Grundstücks (§ 925 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB--) zu verlangen (§ 667 BGB ggf. i.V.m. § 675 Abs. 1 BGB) oder es --bei entsprechender Ausgestaltung des Vertrags-- durch andere Maßnahmen der Substanz nach auf eigene Rechnung zu verwerten (BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 206; vom 8. November 2000 II R 55/98, BFHE 194, 245, BStBl II 2001, 419, und in BFH/NV 2015, 232, Rz 15).

    Eine Verwertungsbefugnis des Auftraggebers i.S. von § 1 Abs. 2 GrEStG kann auch bei Vereinbarung eines Treuhandverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und dem Beauftragten gegeben sein (BFH-Urteil in BFH/NV 2015, 232, Rz 16, m.w.N.).

    In solchen Fällen unterliegt nicht nur der Erwerb des Grundstücks durch den Beauftragten der Grunderwerbsteuer, sondern gemäß § 1 Abs. 2 GrEStG auch die damit dem Auftraggeber verschaffte Verwertungsbefugnis (BFH-Urteile in BFHE 194, 245, BStBl II 2001, 419, und in BFH/NV 2015, 232, Rz 15).

  • BFH, 23.02.2021 - II R 22/19

    Grunderwerbsteuer bei treuhänderischem Erwerb

    Die Vorschrift erfasst Sachverhalte, in denen ohne Rechtsträgerwechsel der Eigentümer einem anderen so weitgehende Möglichkeiten zur Einflussnahme hinsichtlich des Grundstücks einräumt, dass dieser über die Verwertung des Grundstücks entscheiden kann (vgl. BFH-Urteil vom 22.10.2014 - II R 41/13, BFH/NV 2015, 232, Rz 14, m.w.N.).

    Eine Treuhandvereinbarung in Gestalt der sog. Erwerbstreuhand ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag in diesem Sinne (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2015, 232, Rz 15 f., m.w.N.).

    Es ist der Treuhandvertrag, der diese Befugnis begründet, nicht der Vertrag, mittels dessen der Treuhänder das Grundstück erwirbt (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2015, 232, Rz 15, m.w.N.; ebenso die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu grundstücksbezogenen Treuhandgeschäften sowie zu Grundstückserwerben durch Auftragnehmer bzw. Geschäftsbesorger vom 12.10.2007, BStBl I 2007, 757, Tz. 3.1.).

  • FG Hessen, 12.11.2020 - 5 K 2582/11

    Überschafft ein Treuhänder dem Treugeber i. S. d. § 1 Abs. 2 GrEStG die

    Denn durch die Vorschrift des § 1 Abs. 2 GrEStG sollen Sachverhalte erfasst werden, bei denen es zwar nicht zu einem Rechtsträgerwechsel, d.h. zu einer Änderung der Rechtszuständigkeit im Außenverhältnis, kommt, bei denen der Eigentümer einem anderen aber im Innenverhältnis so weitgehende Möglichkeiten zur Einflussnahme hinsichtlich des Grundstücks einräumt, dass dieser und nicht mehr der Eigentümer über die Verwertung des Grundstücks entscheiden kann (vgl. BFH- Urteil vom 22. Oktober 2014 II R 41/13, BFH/NV 2015, 232) bzw. bei denen vom Wechsel im Eigentum abgesehen, der Sachverhalt den in § 1 Abs. 1 GrEStG beschriebenen Erwerbsvorgängen so nahe kommt, dass es dem Erwerber ermöglicht wird, sich den Wert des Grundstücks für eigene Rechnung nutzbar zu machen (vgl. BFH, Urteil vom 24. April 2013 II R 32/11, BStBl II 2013, 962).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2022 - 3 K 84/21

    Zur Frage der Grunderwerbsteuerbarkeit beim Erwerb eines Bootsschuppens

    Durch das Abstellen auf die Möglichkeit der "Verwertung" sollen nämlich solche Sachverhalte erfasst werden, bei denen es zwar nicht zu einer Änderung der Rechtszuständigkeit im Außenverhältnis kommt, bei denen der Eigentümer einem anderen aber im Innenverhältnis so weitgehende Möglichkeiten zur Einflussnahme hinsichtlich des Grundstücks einräumt, dass dieser und nicht mehr der Eigentümer über die Verwertung des Grundstücks entscheiden kann (Bundesfinanzhof -BFH-, Urt. vom 24.04.2013, II R 32/11, BStBl II 2013, 962; BFH, Urt. vom 22.10.2014, II R 41/13, BFH/NV 2015, 232).
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