Rechtsprechung
   BFH, 23.01.2015 - IX S 25/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2448
BFH, 23.01.2015 - IX S 25/14 (https://dejure.org/2015,2448)
BFH, Entscheidung vom 23.01.2015 - IX S 25/14 (https://dejure.org/2015,2448)
BFH, Entscheidung vom 23. Januar 2015 - IX S 25/14 (https://dejure.org/2015,2448)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,2448) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Aussetzung der Vollziehung: Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen - Änderungsmöglichkeiten des Folgebescheids

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 69 Abs 1, FGO § 69... Abs 3 S 1, FGO § 69 Abs 4 S 1, EStG § 3 Nr 40 Buchst j, EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 2, AO § 129 S 1, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 1, AO § 179 Abs 1, AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a, AO § 182, EStG VZ 2007
    Aussetzung der Vollziehung: Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen - Änderungsmöglichkeiten des Folgebescheids

  • Bundesfinanzhof

    Aussetzung der Vollziehung: Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen - Änderungsmöglichkeiten des Folgebescheids

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 Abs 1 FGO, § 69 Abs 3 S 1 FGO, § 69 Abs 4 S 1 FGO, § 3 Nr 40 Buchst j EStG 2002, § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002
    Aussetzung der Vollziehung: Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen - Änderungsmöglichkeiten des Folgebescheids

  • IWW

    § 22 Nr. 2, § ... 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO), § 129 AO, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO, § 3 Nr. 40 EStG, § 129 Satz 1 AO, § 69 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 69 Abs. 4 FGO, § 69 Abs. 3 FGO, § 180 AO, § 32c EStG, § 135 Abs. 1 FGO

  • rewis.io

    Aussetzung der Vollziehung: Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen - Änderungsmöglichkeiten des Folgebescheids

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Vollziehung eines geänderten Einkommensteuerbescheides

  • rechtsportal.de

    Aussetzung der Vollziehung eines geänderten Einkommensteuerbescheides

  • datenbank.nwb.de

    Entscheidung über die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens bei gesondert und einheitlich festgestellten Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften im Feststellungsbescheid (hier: im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung); offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 129 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Halbeinkünfteverfahren - und die konkludente gesonderte und einheitliche Feststellung

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2015, 497
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.08.2007 - X R 39/02

    Auswirkung der fehlenden Feststellung zu § 32c EStG a.F. im

    Auszug aus BFH, 23.01.2015 - IX S 25/14
    In diesem Fall stellt sich bei summarischer Prüfung die fehlerhafte Erfassung der Einkünfte unter Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens als materiell-rechtlicher Fehler auf der Ebene des Folgebescheids dar, der nicht von der Anpassungspflicht nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO erfasst ist (vgl. für den Fall einer fehlerhaften Anwendung der Tarifbegrenzung des § 32c EStG BFH-Urteil vom 22. August 2007 X R 39/02, BFHE 218, 503, BStBl II 2008, 4).
  • BFH, 18.07.2012 - X R 28/10

    Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens im Rahmen der gesonderten und einheitlichen

    Auszug aus BFH, 23.01.2015 - IX S 25/14
    Die Entscheidung des BFH vom 18. Juli 2012 X R 28/10 (BFHE 238, 484, BStBl II 2013, 444) betraf den Fall, dass im Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen bindende Angaben zu den dem Halbeinkünfteverfahren unterfallenden Einkünften vorhanden waren.
  • BFH, 27.10.2009 - IX B 171/09

    Verdeckte Sacheinlage

    Auszug aus BFH, 23.01.2015 - IX S 25/14
    a) Ernstliche Zweifel liegen vor, wenn bei summarischer Prüfung des Verwaltungsakts gewichtige Umstände zutage treten, die Unentschiedenheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung entscheidungserheblicher Tatfragen bewirken (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2009 IX B 171/09, BFH/NV 2010, 409, m.w.N.).
  • BFH, 10.05.2016 - IX R 4/15

    Bindungswirkung der Feststellungen im Grundlagenbescheid - Anwendung des

    Auszug aus BFH, 23.01.2015 - IX S 25/14
    Das Revisionsverfahren hat das Aktenzeichen IX R 4/15 erhalten.
  • FG Düsseldorf, 17.12.2018 - 2 K 3874/15

    Steuerfreiheit einer Ausschüttung einer luxemburgischen SICAV trotz

    Der BFH hat die Bruttomethode mit der Einschränkung gebilligt, dass aus den weiteren Feststellungen des Bescheids für einen verständigen Empfänger zweifelsfrei erkennbar sein muss, dass zur Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte unter Anwendung der § 3 Nr. 40 und § 3c Abs. 2 EStG ein zusätzlicher Rechenschritt notwendig ist (BFH-Urteil vom 18.07.2012 X R 28/10, BStBl II 2013, 444; allerdings offengelassen im BFH-Beschluss vom 23.01.2015 IX S 25/14, BFH/NV 2015, 497).
  • FG Köln, 14.06.2018 - 15 K 271/16

    Möglichkeit der Berichtigung eines fehlerhaft gewährten Freibetrags nach § 17

    In solchen Fällen sind nach Auffassung des erkennenden Senats jedoch erhöhte Anforderungen an die Feststellung eines mechanischen Fehlers zu stellen, weil ein außerhalb von § 129 AO liegender Fehler in der Sachverhaltsermittlung, Sachverhaltswürdigung oder rechtlichen Würdigung umso wahrscheinlicher wird, je intensiver die Prüfung des Steuerfalls sein soll und üblicherweise dann auch tatsächlich ist (vgl. in diesem Kontext auch den vom Kläger zitierten BFH-Beschluss vom 23. Januar 2015, IX S 25/14, BFH/NV 2015, 497, zum der summarischen Prüfung unterliegenden Verfahren der Aussetzung der Vollziehung, bei welchem der BFH angesichts einer Einstufung als "I-Fall" (Intensivprüffall) mit Prüfung von Sachbearbeiter, Qualitätssicherungsstelle sowie Sachgebietsleiter es für zweifelhaft hielt, ob eine unstreitig fehlerhafte Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens über § 129 AO korrigiert werden kann).
  • FG Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 3 V 4193/13

    Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher unionsrechtlicher Zweifel an den

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheids können schon dann bestehen, wenn ernstlich mit einer Zulassung der Revision zu rechnen ist (vgl. BFH, Beschluss vom 23. Januar 2015 IX S 25/14, BFH/NV 2015, 497).
  • BFH, 10.12.2019 - VIII S 12/19

    Zahlungen aus öffentlichen Mitteln gemäß § 3 Nr. 11 Satz 1 EStG bei Auszahlung

    Wird ein AdV-Antrag --wie hier-- während der Anhängigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH gestellt, kann dieser allerdings wegen der im Falle der Erfolglosigkeit des Rechtsmittels sogleich eintretenden Rechtskraftwirkung nur dann Erfolg haben, wenn neben den ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts zusätzlich ernstlich mit einer Zulassung der Revision zu rechnen ist (BFH-Beschlüsse vom 23.01.2015 - IX S 25/14, BFH/NV 2015, 497, Rz 18; vom 20.12.2018 - X S 41/18, BFH/NV 2019, 204, Rz 11).
  • FG Münster, 23.06.2015 - 1 V 1012/15

    Inanspruchnahme aufgrund Lohnsteuerhaftungsbescheid; materielle Rechtmäßigkeit;

    Ernstliche Zweifel im vorgenannten Sinne bestehen, soweit eine summarische (d.h. überschlägige und nur präsente Beweismittel berücksichtigende) Prüfung ergibt, dass neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Umstände zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen auslösen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH, Beschlüsse v. 15.01.1998, IX B 25/97; v. 23.07.1999, VI B 116/99, juris; 27.10.2009, IX B 171/09, juris; v. 22.06.2011 VII S 1/11, juris; v. 23.01.2015, IX S 25/14, juris).
  • FG Hessen, 07.12.2015 - 7 K 2482/10

    Umqualifizierung eines Gewinnanteils aus einer gewerblich geprägten

    Hierfür spricht, dass es Sinn des Feststellungsverfahrens ist, dass die Mitunternehmerschaft betreffende Fragen einheitlich für alle Feststellungsbeteiligten entschieden werden (Nacke in Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer § 3 Nr. 40 EStG Rdnr. 48, a.A. Erhard in. Blümich, Kommentar zum EStG § 3 Nr. 40 Rdnr. 5, offengelassen in BFH-Beschluss vom 23.01.2015 IX S 25/14, BFH/NV 2015, 497).
  • FG München, 14.03.2017 - 6 K 1185/14

    Wegfall negatives Kapitalkonto und Halbeinkünfteverfahren

    Nach der Rechtsprechung des BFH können bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen die Einkünfte, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen, in voller Höhe ("brutto") festgestellt werden, sofern aus den weiteren Feststellungen des Bescheids für einen verständigen Empfänger zweifelsfrei erkennbar ist, dass zur Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte unter Anwendung der §§ 3 Nr. 40, 3c Abs. 2 EStG ein zusätzlicher Rechenschritt notwendig ist (BFH-Urteil vom 18. Juli 2012 X R 28/10, BStBl II 2013, 444 ; nach dem Beschluss des BFH vom 23. Januar 2015 IX S 25/14, BFH/NV 2015, 497 ist es ernstlich zweifelhaft, ob bei gesondert und einheitlich festgestellten Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften über die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens im Feststellungsbescheid oder bindend erst im Festsetzungsverfahren zu entscheiden ist; vgl. hierzu auch Intemann in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG § 3 Nr. 40 EStG Rz. 48 und Herkens, GmbH-StB 2016, 277 ).
  • VG München, 14.03.2017 - M 6 K 14.1185

    Auslegung von Feststellungsbescheiden - Halbeinkünfteverfahren - Wegfall des

    Nach der Rechtsprechung des BFH können bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen die Einkünfte, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen, in voller Höhe "brutto") festgestellt werden, sofern aus den weiteren Feststellungen des Bescheids für einen verständigen Empfänger zweifelsfrei erkennbar ist, dass zur Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte unter Anwendung der §§ 3 Nr. 40, 3c Abs. 2 EStG ein zusätzlicher Rechenschritt notwendig ist (BFH-Urteil vom 18. Juli 2012 X R 28/10, BStBl II 2013, 444; nach dem Beschluss des BFH vom 23. Januar 2015 IX S 25/14, BFH/NV 2015, 497 ist es ernstlich zweifelhaft, ob bei gesondert und einheitlich festgestellten Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften über die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens im Feststellungsbescheid oder bindend erst im Festsetzungsverfahren zu entscheiden ist; vgl. hierzu auch Intemann in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG § 3 Nr. 40 EStG Rz. 48 und Herkens, GmbH-StB 2016, 277).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht