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   BFH, 17.03.2015 - XI B 11/14   

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https://dejure.org/2015,8713
BFH, 17.03.2015 - XI B 11/14 (https://dejure.org/2015,8713)
BFH, Entscheidung vom 17.03.2015 - XI B 11/14 (https://dejure.org/2015,8713)
BFH, Entscheidung vom 17. März 2015 - XI B 11/14 (https://dejure.org/2015,8713)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zeitpunkt der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2
    Nichtzulassungsbeschwerde: Zeitpunkt der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zeitpunkt der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO
    Nichtzulassungsbeschwerde: Zeitpunkt der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 1 EStG, § 543 Abs. 2 der Zivilprozessordnung, § 115 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Ermittlung des Grenzbetrages für die Einkünfte eines Kindergeld berechtigten Kindes; Umfang des Werbungskostenabzugs für Fahrten eines Auszubildenden zur Ausbildungsbetriebsstätte

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zeitpunkt der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Ermittlung des Grenzbetrages für die Einkünfte eines Kindergeld berechtigten Kindes

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Ermittlung des Grenzbetrages für die Einkünfte eines Kindergeld berechtigten Kindes

  • datenbank.nwb.de

    Zeitpunkt der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umfang des Werbungskostenabzugs für Fahrten eines Auszubildenden zur Ausbildungsbetriebsstätte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2015, 851
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 10.04.2014 - III R 35/13

    Kindergeld: Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses;

    Auszug aus BFH, 17.03.2015 - XI B 11/14
    Entsprechendes ergibt sich aus dem BFH-Urteil vom 10. April 2014 III R 35/13 (BFHE 245, 207, BStBl II 2014, 1011).

    Denn der BFH hat mit Urteilen in BFHE 244, 421, BStBl II 2015, 27 und in BFHE 245, 207, BStBl II 2014, 1011 die betreffende Rechtsfrage so beantwortet, wie sie das FG entschieden hat; danach hätte die Revision in der Sache keine Aussicht auf Erfolg (vgl. hierzu Werth in Beermann/Gosch, FGO § 115 Rz 71; Lange in HHSp, § 115 FGO Rz 21c; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 61).

  • BFH, 27.02.2014 - III R 60/13

    Kindergeld: Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses;

    Auszug aus BFH, 17.03.2015 - XI B 11/14
    b) Der BFH hat mit Urteil vom 27. Februar 2014 III R 60/13 (BFHE 244, 421, BStBl II 2015, 27; vorgehend Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 24. Oktober 2013  6 K 1103/13, Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 53) entschieden, dass der Ausbildungsbetrieb regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 1 EStG in der bis Ende 2013 geltenden Fassung ist, wenn ein Auszubildender im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses, aus dem er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, dem Ausbildungsbetrieb zugeordnet ist und diesen fortdauernd aufsucht, um dort seine für den Ausbildungszweck zentralen Tätigkeiten zu erbringen.

    Denn der BFH hat mit Urteilen in BFHE 244, 421, BStBl II 2015, 27 und in BFHE 245, 207, BStBl II 2014, 1011 die betreffende Rechtsfrage so beantwortet, wie sie das FG entschieden hat; danach hätte die Revision in der Sache keine Aussicht auf Erfolg (vgl. hierzu Werth in Beermann/Gosch, FGO § 115 Rz 71; Lange in HHSp, § 115 FGO Rz 21c; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 61).

  • BFH, 27.04.2010 - X B 85/09

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zeitpunkt der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BFH, 17.03.2015 - XI B 11/14
    c) Maßgeblich für die Klärungsbedürftigkeit der jeweiligen Rechtsfrage ist der Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung der Revision; hat das FG die Revision nicht zugelassen und muss der BFH über die Nichtzulassungsbeschwerde befinden, ist der Zeitpunkt der Entscheidung des BFH maßgebend (z.B. BFH-Beschluss vom 27. April 2010 X B 85/09, BFH/NV 2010, 1641, Rz 4, m.w.N.).

    Danach ist eine Rechtsfrage nicht (mehr) klärungsbedürftig, wenn sie bereits durch eine Entscheidung des BFH geklärt ist, und zwar auch dann, wenn die Entscheidung des BFH erst nach der angefochtenen Entscheidung des FG oder auch erst nach Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde ergangen ist (BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 2000 III B 66/97, BFH/NV 2001, 158; in BFH/NV 2010, 1641; Werth in Beermann/Gosch, FGO § 115 Rz 106; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 115 FGO Rz 21 ff.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 14).

  • BFH, 28.07.2000 - III B 66/97

    Begründungsmangel des Urteils; formeller Bilanzenzusammenhang

    Auszug aus BFH, 17.03.2015 - XI B 11/14
    Danach ist eine Rechtsfrage nicht (mehr) klärungsbedürftig, wenn sie bereits durch eine Entscheidung des BFH geklärt ist, und zwar auch dann, wenn die Entscheidung des BFH erst nach der angefochtenen Entscheidung des FG oder auch erst nach Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde ergangen ist (BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 2000 III B 66/97, BFH/NV 2001, 158; in BFH/NV 2010, 1641; Werth in Beermann/Gosch, FGO § 115 Rz 106; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 115 FGO Rz 21 ff.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 14).
  • FG Düsseldorf, 08.10.2013 - 10 K 1395/13

    Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften Arbeitnehmers - Berechtigung bei

    Auszug aus BFH, 17.03.2015 - XI B 11/14
    b) Der BFH hat mit Urteil vom 27. Februar 2014 III R 60/13 (BFHE 244, 421, BStBl II 2015, 27; vorgehend Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 24. Oktober 2013  6 K 1103/13, Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 53) entschieden, dass der Ausbildungsbetrieb regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 1 EStG in der bis Ende 2013 geltenden Fassung ist, wenn ein Auszubildender im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses, aus dem er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, dem Ausbildungsbetrieb zugeordnet ist und diesen fortdauernd aufsucht, um dort seine für den Ausbildungszweck zentralen Tätigkeiten zu erbringen.
  • BFH, 06.05.2014 - XI B 4/14

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung eines weitergeleiteten Zuschusses zur

    Auszug aus BFH, 17.03.2015 - XI B 11/14
    Den geltend gemachten Zulassungsgründen ist gemein, dass sie eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage betreffen müssen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 6. Mai 2014 XI B 4/14, BFH/NV 2014, 1406, Rz 29 zum Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung und der Fortbildung des Rechts; z.B. BFH-Beschluss vom 2. März 2011 IV B 139/09, BFH/NV 2011, 1125, unter 3. zum Zulassungsgrund der Divergenz).
  • BFH, 24.06.2014 - XI B 45/13

    Keine Bindung des Finanzgerichts an die Erstellung eines Strafverfahrens

    Auszug aus BFH, 17.03.2015 - XI B 11/14
    d) Es bedarf keiner Entscheidung, ob die Klägerin in Bezug auf den vom FG versagten Werbungskostenabzug für "Arbeitsbücher" einen Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO entsprechend dargetan hat oder ob sie diesbezüglich vielmehr eine unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung des Einzelfalls rügt, was grundsätzlich nicht zu einer Zulassung der Revision führen kann (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Dezember 2012 XI B 89/11, BFH/NV 2013, 778, Rz 10; vom 24. Juni 2014 XI B 45/13, BFH/NV 2014, 1584, Rz 26).
  • BFH, 06.12.2012 - XI B 89/11

    Durchführung der mit einem Kreditvertrag verbundenen Sacharbeit keine

    Auszug aus BFH, 17.03.2015 - XI B 11/14
    d) Es bedarf keiner Entscheidung, ob die Klägerin in Bezug auf den vom FG versagten Werbungskostenabzug für "Arbeitsbücher" einen Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO entsprechend dargetan hat oder ob sie diesbezüglich vielmehr eine unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung des Einzelfalls rügt, was grundsätzlich nicht zu einer Zulassung der Revision führen kann (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Dezember 2012 XI B 89/11, BFH/NV 2013, 778, Rz 10; vom 24. Juni 2014 XI B 45/13, BFH/NV 2014, 1584, Rz 26).
  • BFH, 02.03.2011 - IV B 139/09

    Verfassungsmäßigkeit des § 32c Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG a. F. ist nicht mehr

    Auszug aus BFH, 17.03.2015 - XI B 11/14
    Den geltend gemachten Zulassungsgründen ist gemein, dass sie eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage betreffen müssen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 6. Mai 2014 XI B 4/14, BFH/NV 2014, 1406, Rz 29 zum Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung und der Fortbildung des Rechts; z.B. BFH-Beschluss vom 2. März 2011 IV B 139/09, BFH/NV 2011, 1125, unter 3. zum Zulassungsgrund der Divergenz).
  • BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2419/03

    Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs durch Nichtzulassung der

    Auszug aus BFH, 17.03.2015 - XI B 11/14
    Die Revision ist auch nicht im Hinblick auf den Grundsatz der Effektivität des Rechtsschutzes zuzulassen (vgl. hierzu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2005  1 BvR 2419/03, 1 BvR 2420/03, Wertpapier-Mitteilungen 2005, 2014 zu § 543 Abs. 2 der Zivilprozessordnung).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2013 - 6 K 1103/13

    Kindergeld: Grenzbetragsermittlung - Berücksichtigung der Fahrten zur

  • BFH, 14.12.2015 - XI B 113/14

    Umsatzbesteuerung von Glücksspielen; Vereinbarkeit des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG

    Eine Rechtsfrage ist grundsätzlich nicht mehr klärungsbedürftig, wenn sie in diesem Zeitpunkt bereits geklärt ist, und zwar u.a. auch dann, wenn die Entscheidung (hier: des EuGH) erst nach Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde ergangen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 2000 III B 66/97, BFH/NV 2001, 158; vom 17. März 2015 XI B 11/14, BFH/NV 2015, 851, Rz 9).

    (2) Die Revision ist auch nicht ausnahmsweise im Hinblick auf den Grundsatz der Effektivität des Rechtsschutzes zuzulassen (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 19. August 2013 X B 44/13, BFH/NV 2013, 1672, Rz 11; in BFH/NV 2015, 851, Rz 10; Werth in Beermann/Gosch, FGO § 115 Rz 71; Lange in HHSp, § 115 FGO Rz 21 ff., 21c, § 116 FGO Rz 257 ff., 257c; Gräber/Ratschow, a.a.O., § 115 Rz 51); denn sie hat in der Sache keine Aussicht auf Erfolg.

  • BFH, 21.03.2018 - XI B 113/17

    Keine Anwendung des Art. 13 MwStSystRL auf eine beliehene GmbH, die von der

    Maßgeblich für die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage ist der Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung der Revision (BFH-Beschluss vom 17. März 2015 XI B 11/14, BFH/NV 2015, 851, Rz 9, m.w.N.).
  • BFH, 14.04.2022 - IV B 21/21

    Zur grundsätzlichen Bedeutung bei rückwirkender Änderung der Rechtslage

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, richtet sich grundsätzlich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde (z.B. BFH-Beschlüsse vom 22.11.2013 - III B 35/12; vom 17.03.2015 - XI B 11/14, m.w.N.).
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