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   BFH, 16.02.2016 - IX R 20/13   

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https://dejure.org/2016,14001
BFH, 16.02.2016 - IX R 20/13 (https://dejure.org/2016,14001)
BFH, Entscheidung vom 16.02.2016 - IX R 20/13 (https://dejure.org/2016,14001)
BFH, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - IX R 20/13 (https://dejure.org/2016,14001)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Keine Aufteilung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 4, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 9 Abs 1, EStG § 9 Abs 5, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008
    Keine Aufteilung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

  • Bundesfinanzhof

    Keine Aufteilung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 4 EStG 2002, § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG 2002, § 9 Abs 1 EStG 2002, § 9 Abs 5 EStG 2002, EStG VZ 2007
    Keine Aufteilung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers bei nicht unerheblicher Nutzung für Zwecke einer nicht steuerbaren Tätigkeit

  • rewis.io

    Keine Aufteilung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzugsfähigkeit der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers bei nicht unerheblicher Nutzung für Zwecke einer nicht steuerbaren Tätigkeit

  • rechtsportal.de

    EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 1
    Abzugsfähigkeit der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers bei nicht unerheblicher Nutzung für Zwecke einer nicht steuerbaren Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Häusliches Arbeitszimmer - und die Aufteilung der Aufwendungen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Häusliches Arbeitszimmer
    Begriff des häuslichen Arbeitszimmers
    Grundsatz

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 9 Abs 5 S 1, EStG § 21
    Arbeitszimmer, Privatnutzung, Aufteilungsverbot, Vermietung und Verpachtung

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2016, 1146
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Köln, 15.05.2013 - 4 K 1384/10

    Kein Aufteilungsverbot für häusliche Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 16.02.2016 - IX R 20/13
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 15. Mai 2013  4 K 1384/10 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) entschied mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1585 veröffentlichten Urteil, das FA habe einen Abzug in Höhe von 25 % der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer --soweit sie auf die Verwaltung des Grundstücks C-Straße entfielen-- zu Unrecht versagt.

  • BFH, 27.07.2015 - GrS 1/14

    Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im

    Auszug aus BFH, 16.02.2016 - IX R 20/13
    Diese Regelung hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) im Beschluss vom 27. Juli 2015 GrS 1/14 (BFHE 251, 408) dahin ausgelegt, dass Aufwendungen für einen in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebundenen Raum, der sowohl zur Erzielung von Einkünften als auch --in mehr als nur untergeordnetem Umfang-- zu privaten Zwecken genutzt wird, insgesamt nicht abziehbar sind.
  • FG Hamburg, 16.10.2017 - 2 K 215/16

    Berücksichtigung von Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer/Betriebsstätte

    Dementsprechend hat der BFH im Anschluss daran den Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug von Aufwendungen für ein gemischt genutztes, dem Typus des Arbeitszimmers entsprechendes Zimmer verneint (BFH-Urteile vom 16. Februar 2016 IX R 20/13, BFH/NV 2016, 1146, und vom 16. Februar 2016 IX R 23/12, BFH/NV 2016, 912).
  • FG Hamburg, 13.12.2016 - 6 K 94/16

    Kein Betriebsausgabenabzug für Aufwendungen aus einer Arbeitsecke - Aufwendungen

    Dementsprechend hat der BFH im Anschluss an den Beschluss des Großen Senats des BFH Beschluss des Großen Senats des BFH (vom 27. Juli 2015 GrS 1/14, BFHE 251, 408, BStBl II 2016, 265) den Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug von Aufwendungen für ein gemischt genutztes, dem Typus des Arbeitszimmers entsprechendes Zimmer verneint (BFH-Urteile vom 16. Februar 2016 IX R 20/13, BFH/NV 2016, 1146, und vom 16. Februar 2016 IX R 23/12, BFH/NV 2016, 912).
  • BFH, 21.11.2013 - IX R 23/12
    Beim IX. Senat sind unter den Aktenzeichen IX R 20/13 und IX R 21/13 (Vorinstanz: jeweils FG Köln, Urteile vom 15. Mai 2013 4 K 1384/10 und 4 K 1242/13, Streitjahre: 2007 und 2008) zwei weitere Verfahren zu der Frage anhängig, ob die Kosten für als Arbeitszimmer eingerichtete (separate) Räume, die (zeit)anteilig (zu 70 %) für die Verwaltung vermieteter Immobilien und (zeit)anteilig (zu 30 %) für eine wissenschaftliche, vom FA jedoch als Liebhaberei qualifizierte und damit private Tätigkeit genutzt werden, anteilig als Werbungskosten abziehbar sind.
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