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   BFH, 06.04.2016 - X R 42/14   

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https://dejure.org/2016,12806
BFH, 06.04.2016 - X R 42/14 (https://dejure.org/2016,12806)
BFH, Entscheidung vom 06.04.2016 - X R 42/14 (https://dejure.org/2016,12806)
BFH, Entscheidung vom 06. April 2016 - X R 42/14 (https://dejure.org/2016,12806)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Keine Altersvorsorgezulage für Pflichtmitglieder von berufsständischen Versorgungswerken

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 79, EStG § 10a, GG Art 3 Abs 1, SGB 6 § 6 Abs 1 S 1 Nr 1, AltZertG § 5, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008
    Keine Altersvorsorgezulage für Pflichtmitglieder von berufsständischen Versorgungswerken

  • Bundesfinanzhof

    Keine Altersvorsorgezulage für Pflichtmitglieder von berufsständischen Versorgungswerken

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 79 EStG 2002, § 10a EStG 2002, Art 3 Abs 1 GG, § 6 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 5 AltZertG
    Keine Altersvorsorgezulage für Pflichtmitglieder von berufsständischen Versorgungswerken

  • IWW

    § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SG... B VI), § 5 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes, §§ 82, 86 des Einkommensteuergesetzes, § 10a EStG, § 90 Abs. 4 EStG, Art. 3 des Grundgesetzes (GG), §§ 10a, 79 EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 10a Abs. 1 EStG, Art. 3 GG, § 79 Satz 1 EStG, § 10a Abs. 1 Satz 1 EStG, § 79 EStG, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI, § 118 Abs. 2 FGO, Art. 3 Abs. 1 GG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Altersvorsorgezulageberechtigung der Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks

  • rewis.io

    Keine Altersvorsorgezulage für Pflichtmitglieder von berufsständischen Versorgungswerken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersvorsorgezulageberechtigung der Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks

  • rechtsportal.de

    EStG § 79 ; EStG § 10a Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1
    Altersvorsorgezulageberechtigung der Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks

  • datenbank.nwb.de

    Kein Anspruch auf Altersvorsorgezulage für Pflichtmitglieder von berufsständischen Versorgungswerken; Nichtgewährung der Altersvorsorgezulage verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersvorsorgezulage - und die Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Altersvorsorgezulage für Pflichtmitglieder von berufsständischen Versorgungswerken

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Riester für Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke?

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1 S 1, EStG § 79, GG Art 3 Abs 1
    Sonderausgabe, Altersvorsorgezulage, Altersvorsorge, Rentenversicherung, Versorgungsleistung, Verfassung, Gleichheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2016, 1157
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 29.07.2015 - X R 11/13

    Kein zusätzlicher Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG für nicht aktiv in der

    Auszug aus BFH, 06.04.2016 - X R 42/14
    NV: Die Nichtgewährung der Altersvorsorgezulage verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz (Anschluss an die Senatsrechtsprechung vom 29. Juli 2015 X R 11/13, BFHE 250, 531, BStBl II 2016, 18).

    Das Senatsurteil vom 29. Juli 2015 X R 11/13 (BFHE 250, 531, BStBl II 2016, 18) überzeuge nicht.

    Diese Auffassung wurde vom erkennenden Senat jedoch bereits in seinem Urteil in BFHE 250, 531, BStBl II 2016, 18 unter Hinweis auf den Wortlaut verschiedener Regelungen des EStG, die Begriffsbestimmung im SGB VI, den Dualismus der Versorgungssysteme, sowie den Sinn und Zweck des § 10a EStG abgelehnt (ebenso im Ergebnis Senatsurteil vom 21. Juli 2009 X R 33/07, BFHE 225, 457, BStBl II 2009, 995, unter II.1.a).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das Senatsurteil in BFHE 250, 531, BStBl II 2016, 18, unter Rz 25 ff. verwiesen.

    Diese Erwägungen gelten auch, wenn der Gesetzgeber eine Subvention steuerrechtlich überbringt, statt sie direkt finanziell zuzuwenden (Senatsurteil in BFHE 250, 531, BStBl II 2016, 18, unter Rz 40; ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. statt vieler Urteil des BVerfG vom 20. April 2004  1 BvR 905/00, 1 BvR 1748/99, BVerfGE 110, 274, unter C.I.4., m.w.N.).

    cc) Im Hinblick auf die seit 2005 durch das Alterseinkünftegesetz neu geregelte Besteuerung der empfangenen Leistungen der unterschiedlichen Versorgungseinrichtungen der ersten Säule der Altersversorgung hat der erkennende Senat bereits entschieden, dass diese nichts an dem vom BVerfG genannten sachlichen Differenzierungsgrund der unterschiedlichen Betroffenheit von den Leistungskürzungen des AVmEG sowie des VersorgÄndG 2001 ändert (vgl. Senatsurteil in BFHE 250, 531, BStBl II 2016, 18, Rz 56).

  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R

    Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener

    Auszug aus BFH, 06.04.2016 - X R 42/14
    Das FG lasse zudem die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) zur Pflichtmitgliedschaft angestellter Rechtsanwälte völlig unberücksichtigt (Urteile vom 3. April 2014 B 5 RE 13/14 R, BSGE 115, 267; B 5 RE 9/14 R, Wertpapier-Mitteilungen --WM-- 2014, 1883; B 5 RE 3/14 R, Arbeit und Recht --ArbuR-- 2014, 476).

    bb) Etwas Gegenteiliges ist auch den Entscheidungen des BSG aus dem Jahre 2014 in BSGE 115, 267, in WM 2014, 1883 und in ArbuR 2014, 476 nicht zu entnehmen.

  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 9/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Auszug aus BFH, 06.04.2016 - X R 42/14
    Das FG lasse zudem die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) zur Pflichtmitgliedschaft angestellter Rechtsanwälte völlig unberücksichtigt (Urteile vom 3. April 2014 B 5 RE 13/14 R, BSGE 115, 267; B 5 RE 9/14 R, Wertpapier-Mitteilungen --WM-- 2014, 1883; B 5 RE 3/14 R, Arbeit und Recht --ArbuR-- 2014, 476).

    bb) Etwas Gegenteiliges ist auch den Entscheidungen des BSG aus dem Jahre 2014 in BSGE 115, 267, in WM 2014, 1883 und in ArbuR 2014, 476 nicht zu entnehmen.

  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 367/02

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Ausschluss selbständig tätiger

    Auszug aus BFH, 06.04.2016 - X R 42/14
    Soweit das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in zwei Nichtannahmebeschlüssen vom 18. Dezember 2002  2 BvR 367/02 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2003, 409) und vom 2. Juni 2003  2 BvR 592/03 (Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts --BVerfGK-- 1, 188) eine Verfassungswidrigkeit der §§ 10a, 79 EStG nicht bejaht habe, müsse berücksichtigt werden, dass sich seit den Jahren 2002 und 2003 die Verhältnisse derart verändert hätten, dass die seinerzeitigen Entscheidungen keinen Bestand mehr haben könnten.

    b) In seinen beiden Nichtannahmebeschlüssen in HFR 2003, 409 und in BVerfGK 1, 188 hat das BVerfG entschieden, es sei nicht ersichtlich, dass die Regelung des § 10a Abs. 1 Satz 1 EStG mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sei, soweit diese den in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten und gleichgestellten Personen eine steuerliche Begünstigung in Gestalt des Sonderausgabenabzugs für Altersvorsorgebeiträge bei der Einkommensteuer gewähre, die jeweiligen Beschwerdeführer, die entweder als Rechtsanwalt oder als Arzt Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke waren, aber von dieser Begünstigung ausschließe.

  • BVerfG, 02.06.2003 - 2 BvR 592/03

    Keine Verletzung des Gleichheitssatzes durch Beschränkung der Möglichkeit,

    Auszug aus BFH, 06.04.2016 - X R 42/14
    Soweit das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in zwei Nichtannahmebeschlüssen vom 18. Dezember 2002  2 BvR 367/02 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2003, 409) und vom 2. Juni 2003  2 BvR 592/03 (Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts --BVerfGK-- 1, 188) eine Verfassungswidrigkeit der §§ 10a, 79 EStG nicht bejaht habe, müsse berücksichtigt werden, dass sich seit den Jahren 2002 und 2003 die Verhältnisse derart verändert hätten, dass die seinerzeitigen Entscheidungen keinen Bestand mehr haben könnten.

    b) In seinen beiden Nichtannahmebeschlüssen in HFR 2003, 409 und in BVerfGK 1, 188 hat das BVerfG entschieden, es sei nicht ersichtlich, dass die Regelung des § 10a Abs. 1 Satz 1 EStG mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sei, soweit diese den in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten und gleichgestellten Personen eine steuerliche Begünstigung in Gestalt des Sonderausgabenabzugs für Altersvorsorgebeiträge bei der Einkommensteuer gewähre, die jeweiligen Beschwerdeführer, die entweder als Rechtsanwalt oder als Arzt Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke waren, aber von dieser Begünstigung ausschließe.

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 10 K 14253/12

    Altersvorsorgezulage 2005 bis 2008

    Auszug aus BFH, 06.04.2016 - X R 42/14
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Mai 2014 10 K 14253/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 1383 veröffentlichten Urteil abgewiesen.

  • BVerfG, 24.11.2009 - 1 BvR 213/08

    Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Neuregelung des Urheberrechts

    Auszug aus BFH, 06.04.2016 - X R 42/14
    Der Gesetzgeber wird dann von Verfassungs wegen zu Korrekturen veranlasst sein, wenn sich hinreichend nachhaltig eine Unstimmigkeit des neuen Konzepts erweisen sollte, die mit ungerechtfertigten Eingriffen in verfassungsmäßige Rechte von Beteiligten einhergeht (Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 24. November 2009  1 BvR 213/08, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht 2010, 332, unter II.2.a aa).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus BFH, 06.04.2016 - X R 42/14
    Diese Erwägungen gelten auch, wenn der Gesetzgeber eine Subvention steuerrechtlich überbringt, statt sie direkt finanziell zuzuwenden (Senatsurteil in BFHE 250, 531, BStBl II 2016, 18, unter Rz 40; ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. statt vieler Urteil des BVerfG vom 20. April 2004  1 BvR 905/00, 1 BvR 1748/99, BVerfGE 110, 274, unter C.I.4., m.w.N.).
  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus BFH, 06.04.2016 - X R 42/14
    Aus dem ihm zustehenden besonderen Gestaltungsspielraum folgt seine Pflicht, sorgfältig zu beobachten, ob sich die tatsächlichen Verhältnisse im Rahmen einer langfristigen Entwicklung auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz in einer Weise verändert haben, und gegebenenfalls korrigierend einzugreifen (vgl. Entscheidungen des BVerfG vom 26. März 1980  1 BvR 121/76, 1 BvR 122/76, BVerfGE 54, 11, unter B.III.2.b aa; vom 16. März 2004  1 BvR 1778/01, BVerfGE 110, 141, unter C.I.3.c, und vom 27. Januar 2011  1 BvR 3222/09, WM 2011, 986, unter II.2.b cc).
  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Auszug aus BFH, 06.04.2016 - X R 42/14
    aa) Eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG läge zwar vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen Gruppe unterschiedlich behandelt würde, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht mehr bestehen, die diese unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten (siehe Senatsurteil vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II.2.b cc; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 25. Februar 2008  2 BvL 14/05, BStBl II 2008, 651, unter II.2.a, m.w.N.).
  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

  • BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des Bauforderungssicherungsgesetzes

  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvL 14/05

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge

  • BFH, 21.07.2009 - X R 33/07

    "Riesterzulage" für mittelbar berechtigten Ehegatten nur bei eigenem

  • Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4595
  • Drs-Bund, 09.10.2001 - BT-Drs 14/7064
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 3/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

  • BFH, 20.06.2017 - X R 26/15

    Abzugsfähigkeit von Schulgeld bei Privatschulen

    Sachbezogene Gesichtspunkte aber stehen ihm im weitesten Umfang zu Gebote; solange die Regelung sich auf eine der Lebenserfahrung nicht geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebensverhältnisse stützt, insbesondere der Kreis der von der Maßnahme Begünstigten sachgerecht abgegrenzt ist, kann sie von der Verfassung her nicht beanstandet werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG--, vgl. statt vieler BVerfG-Urteil vom 20. April 2004  1 BvR 905/00, 1 BvR 1748/99, BVerfGE 110, 274, unter C.I.4., m.w.N.; s.a. Senatsurteil vom 6. April 2016 X R 42/14, BFH/NV 2016, 1157, Rz 22).
  • BFH, 08.08.2018 - X R 37/17

    Kein Anspruch auf Altersvorsorgezulage während des Sonderurlaubs nach § 28 TVöD

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs müsse der Kreis der Begünstigten sachgerecht abgegrenzt sein (Verweis auf das Senatsurteil vom 6. April 2016 X R 42/14, BFH/NV 2016, 1157).

    Dieser zählt als selbständiger Rechtsanwalt jedoch nicht zu dem in § 10a Abs. 1 EStG genannten Personenkreis (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2016, 1157, Rz 15).

  • VG Freiburg, 11.10.2017 - 4 K 4413/16

    Kostenbeitrag in der Jugendhilfe - Zurechnung der Schweizer Kinderzulage -

    Vielmehr dient das Steuerrecht darüber hinaus immer wieder der Verfolgung außerfiskalischer Förderungs- und Lenkungsziele, indem durch eine entsprechende Gestaltung des Steuerrechts ein bestimmtes Verhalten der Bürger gefördert wird, das aus wirtschafts-, sozial-, umwelt- oder gesellschaftspolitischen Gründen erwünscht ist; diese Möglichkeit, aus Gründen des Gemeinwohls durch mittelbare Verhaltenssteuerung mittels steuerrechtlicher Regelungen auf Wirtschaft und Gesellschaft gestaltend Einfluss zu nehmen, ist in der finanz- und verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. dazu nur BVerfG, Beschluss vom 07.11.2006 - 1 BvL 10/02 -, juris, und Urteil vom 20.04.2004 - 1 BvR 905/00 u.a. -, juris; BFH, Urteil vom 06.04.2016 - X R 42/14 -, juris).
  • FG Berlin-Brandenburg, 05.09.2017 - 10 K 10237/16

    Keine Altersvorsorgezulageberechtigung während des Sonderurlaubs nach § 28 TVöD

    Nichts anderes gilt, wenn der Gesetzgeber sich entschließt, nicht direkte finanzielle Zuwendungen vorzunehmen sondern den Weg einer steuerrechtlichen Subvention zu wählen (zum Ganzen BFH-Urteil vom 6. April 2016 X R 42/14, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs [BFH/NV] 2016, 1157, m.w.N.).

    Auch hinsichtlich dieser Differenzierung bestehen im Hinblick auf die obigen Ausführungen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, insbesondere liegt kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz vor, denn nach der Gesetzesbegründung sollen durch die Altersvorsorgezulage die in § 10 a Abs. 1 S. 1 EStG bezeichneten Personen begünstigt werden, weil bei ihnen - anders als beispielsweise bei Selbständigen - das Rentenniveau bzw. das Niveau der zukünftigen Versorgungsbezüge abgesenkt wurde und für sie ein Anreiz geschaffen werden sollte, zusätzlich eine freiwillige kapitalgedeckte private Altersvorsorge aufzubauen; (vgl. BFH-Urteil vom 6. April 2016 X R 42/14, BFH/NV 2016, 1157; Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, Az. des Bundesverfassungsgerichts [BVerfG] 2 BvR 1699/16; vgl. auch Bundestags-Drucksache 14/7064, Seite 52).

  • FG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - 10 K 10078/13

    Altersvorsorgezulage für das Beitragsjahr 2005

    Die in § 10a Abs. 1 EStG verwendete Formulierung "in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte" zielt nicht auf pflichtversicherte Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke ab (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08. Mai 2014 10 K 14253/12, juris, Revision BFH X R 42/14).
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