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   BFH, 09.11.2015 - VI R 8/15   

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https://dejure.org/2015,35883
BFH, 09.11.2015 - VI R 8/15 (https://dejure.org/2015,35883)
BFH, Entscheidung vom 09.11.2015 - VI R 8/15 (https://dejure.org/2015,35883)
BFH, Entscheidung vom 09. November 2015 - VI R 8/15 (https://dejure.org/2015,35883)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen eines Polizeibeamten

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 5, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 1, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012
    Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen eines Polizeibeamten

  • Bundesfinanzhof

    Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen eines Polizeibeamten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 9 Abs 5 EStG 2009, § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 1 EStG 2009, EStG VZ 2011
    Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen eines Polizeibeamten

  • IWW

    § 126a der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 126 Abs. 2 FGO, § 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 EStG, § 9 Abs. 5 EStG, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit der Kosten eines im Einsatz- und Streifendienst tätigen Polizeibeamten für die Fahrten zwischen Wohnung und seiner Polizeidienststelle

  • rewis.io

    Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen eines Polizeibeamten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1
    Abzugsfähigkeit der Kosten eines im Einsatz- und Streifendienst tätigen Polizeibeamten für die Fahrten zwischen Wohnung und seiner Polizeidienststelle

  • datenbank.nwb.de

    Regelmäßige Arbeitsstätte eines Polizeibeamten im Streifendienst; Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Die Einkommensteuer des Polizeibeamten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen eines Polizeibeamten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 154
  • BFH/NV 2016, 196
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • FG Niedersachsen, 11.12.2014 - 11 K 70/14

    Werbungskostenabzug von Fahrtkosten und von Verpflegungsmehraufwendungen eines

    Auszug aus BFH, 09.11.2015 - VI R 8/15
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 11. Dezember 2014  11 K 70/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Es beantragt, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 11. Dezember 2014 11 K 70/14 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BFH, 17.06.2010 - VI R 35/08

    Regelmäßige Arbeitsstätte für Leiharbeitnehmer - Verpflegungsmehraufwand

    Auszug aus BFH, 09.11.2015 - VI R 8/15
    Der Umstand, dass sich der Arbeitnehmer in unterschiedlicher Weise auf die immer gleichen Wege einstellen und so auf eine Minderung der Wegekosten etwa durch die Bildung von Fahrgemeinschaften, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und gegebenenfalls sogar durch die entsprechende Wohnsitznahme hinwirken kann, beschreibt lediglich generalisierend und typisierend den Regelfall, nach dem sich die Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG als sachgerechte und folgerichtige Ausnahme vom objektiven Nettoprinzip erweist (vgl. Senatsurteil vom 17. Juni 2010 VI R 35/08, BFHE 230, 147, BStBl II 2010, 852, m.w.N.).
  • BFH, 09.06.2011 - VI R 55/10

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten

    Auszug aus BFH, 09.11.2015 - VI R 8/15
    Dieser Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit bestimmt sich nach den qualitativen Merkmalen der Arbeitsleistung, die der Arbeitnehmer an dieser Arbeitsstätte im Einzelnen wahrnimmt oder wahrzunehmen hat, sowie nach dem konkreten Gewicht dieser dort verrichteten Tätigkeit (Senatsurteile vom 19. Januar 2012 VI R 36/11, BFHE 236, 353, BStBl II 2012, 503, und VI R 32/11, BFH/NV 2012, 936, sowie vom 9. Juni 2011 VI R 55/10, BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38, und VI R 36/10, BFHE 234, 160, BStBl II 2012, 36, und VI R 58/09, BFHE 234, 155, BStBl II 2012, 34).
  • BFH, 29.11.2016 - VI R 19/16

    Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen eines Polizeibeamten

    Denn sie war nach den bindenden Feststellungen des FG (§ 118 Abs. 2 FGO) im Einsatz- und Streifendienst und damit schwerpunktmäßig überwiegend außerhalb der Polizeidienststelle im Außendienst tätig (Senatsbeschluss vom 9. November 2015 VI R 8/15, BFH/NV 2016, 196).
  • FG Niedersachsen, 24.04.2017 - 2 K 168/16

    Fahrtkosten in der Einkommensteuer und die "erste" Tätigkeitsstätte

    Der Kläger verwies auf den - zu den Streitjahren 2011 und 2012 ergangenen - Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 9. November 2015; VI R 8/15, BFH/NV 2016, 196, mit dem der BFH entschieden hatte, dass ein Polizeibeamter im Streifendienst keine "regelmäßige Arbeitsstätte" innehabe und deshalb von einer Auswärtstätigkeit auszugehen sei, die zum Abzug von Mehraufwendungen für Verpflegung berechtige.

    Soweit der Kläger anführe, dass er auf der Grundlage des BFH-Beschlusses vom 9. November 2015 (VI R 8/15) einen Anspruch auf Verpflegungsmehraufwendungen habe, sei dem nicht zu folgen, denn diese Entscheidung habe die bis einschließlich 2013 geltende Rechtslage betroffen.

    Folglich waren nach Auffassung des BFH Polizeibeamte im Streifendienst grundsätzlich nicht an einer "regelmäßigen Arbeitsstätte" tätig, denn sie verbrachten den überwiegenden Teil der Arbeitszeit außerhalb der Dienststelle im Streifenwagen (vgl. BFH-Beschluss vom 9. November 2015, VI R 8/15, BFH/NV 2016, 196).

  • FG Hessen, 23.02.2017 - 1 K 1824/15

    § 9 Abs.1 u. Abs.4 EStG 2014

    Nach der zu der bis 2013 geltenden vorherigen Regelung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG i. d. F. vom 08.10.2009, BGBl I 2009, 3366) ergangenen Rechtsprechung des BFH war für den dort verwendeten Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte, wenn der Arbeitnehmer in mehreren betrieblichen Einrichtungen des Arbeitgebers tätig war, maßgebend, welche Tätigkeit er an den verschiedenen Arbeitsstätten im Einzelnen wahrnahm oder wahrzunehmen hatte; der regelmäßigen Arbeitsstätte musste hinreichend zentrale Bedeutung gegenüber den weiteren Tätigkeitsorten zukommen (BFH-Urteile vom 09.11.2015 VI R 8/15, BFH/NV 2016, 196; vom 09.06.2011 VI R 36/10, BFHE 234, 160, BStBl II 2012, 36 [BFH 09.06.2011 - VI R 36/10] ).
  • FG Hamburg, 13.10.2016 - 6 K 20/16

    Heimatflughafen als erste Tätigkeitsstätte einer Flugzeugführerin

    (1) Nach der zu der bis 2013 geltenden vorherigen Regelung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG i. d. F. vom 08.10.2009, BGBl I 2009, 3366) ergangenen Rechtsprechung des BFH war für den dort verwendeten Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte, wenn der Arbeitnehmer in mehreren betrieblichen Einrichtungen des Arbeitgebers tätig war, maßgebend, welche Tätigkeit er an den verschiedenen Arbeitsstätten im Einzelnen wahrnahm oder wahrzunehmen hatte; der regelmäßigen Arbeitsstätte musste hinreichend zentrale Bedeutung gegenüber den weiteren Tätigkeitsorten zukommen (BFH-Urteile vom 09.11.2015 VI R 8/15, BFH/NV 2016, 196; vom 09.06.2011 VI R 36/10, BFHE 234, 160, BStBl II 2012, 36).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2016 - 2 K 2581/14

    Zugbegleiterin hat keine regelmäßige Arbeitsstätte

    Dieser Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit bestimmt sich nach den qualitativen Merkmalen der Arbeitsleistung, die der Arbeitnehmer an dieser Arbeitsstätte im Einzelnen wahrnimmt oder wahrzunehmen hat, sowie nach dem konkreten Gewicht dieser dort verrichteten Tätigkeit (vgl. z. B.: BFH-Urteil vom 19. Januar 2012 VI R 36/11, BStBl II 2012, 503; BFH-Beschluss vom 9. November 2015 VI R 8/15, BFH/NV 2016, 196).
  • BFH, 19.10.2016 - VI R 32/15

    Regelmäßige Arbeitsstätte eines Polizeibeamten der Autobahnpolizei

    Das ist regelmäßig der Betrieb, Zweigbetrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers (Senatsurteil vom 26. Februar 2014 VI R 68/12, BFH/NV 2014, 1029, und Senatsbeschluss vom 9. November 2015 VI R 8/15, BFH/NV 2016, 196, jeweils m.w.N.; Schmidt/Loschelder, EStG, 35. Aufl., § 9 Rz 186, m.w.N.).
  • BFH, 29.08.2018 - VI R 10/16

    Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen eines LKW-Fahrers

    Das ist regelmäßig der Betrieb, Zweigbetrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers (Senatsurteile vom 26. Februar 2014 VI R 68/12, BFH/NV 2014, 1029; vom 19. Oktober 2016 VI R 32/15, BFH/NV 2017, 281; vom 29. November 2016 VI R 39/15, BFH/NV 2017, 722; vom 4. Oktober 2017 VI R 5/16, BFH/NV 2018, 192, und Senatsbeschluss vom 9. November 2015 VI R 8/15, BFH/NV 2016, 196, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 13.05.2020 - VI R 38/18

    Werbungkosten eines Polizeibeamten im Einsatz- und Streifendienst - altes

    Denn der Kläger war nach den bindenden Feststellungen des FG (§ 118 Abs. 2 FGO) als Polizeibeamter im Einsatz- und Streifendienst und damit schwerpunktmäßig überwiegend außerhalb der Polizeidienststelle im Außendienst tätig (s. Senatsbeschluss vom 09.11.2015 - VI R 8/15, und Senatsurteil vom 29.11.2016 - VI R 19/16).
  • FG Nürnberg, 03.05.2018 - 6 K 1218/17

    Zur Berücksichtigung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

    Folglich waren nach Auffassung des BFH z.B. Polizeibeamte im Streifendienst grundsätzlich nicht an einer regelmäßigen Arbeitsstätte tätig, denn sie verbrachten den überwiegenden Teil der Arbeitszeit außerhalb der Dienststelle im Streifenwagen (vgl. BFH, Beschluss vom 09.11.2015 VI R 8/15, juris).
  • BFH, 29.11.2016 - VI R 39/15

    Regelmäßige Arbeitsstätte eines Beamten der Wasserschutzpolizei

    Das ist regelmäßig der Betrieb, Zweigbetrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers (Senatsurteil vom 26. Februar 2014 VI R 68/12, BFH/NV 2014, 1029, und Senatsbeschluss vom 9. November 2015 VI R 8/15, BFH/NV 2016, 196, jeweils m.w.N.; Schmidt/Loschelder, EStG, 35. Aufl., § 9 Rz 186, m.w.N.).
  • BFH, 31.08.2016 - VI R 14/16

    Aufwendungen eines Kundendienstmonteurs für die Wege zwischen seiner Wohnung und

  • BFH, 04.10.2017 - VI R 5/16

    Regelmäßige Arbeitsstätte eines Klärwärters der Stadtbetriebe

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.02.2018 - 13 K 13187/16

    Keine doppelte Haushaltsführung eines jüngeren unverheirateten Polizisten nach

  • FG Niedersachsen, 17.06.2015 - 4 K 192/14

    Regelmäßige Arbeitsstätte überwiegend im Außendienst tätiger Arbeitnehmer

  • FG Nürnberg, 03.05.2018 - 6 K 1033/17

    Berücksichtigung der Mehraufwendungen für Verpflegung als Werbungskosten

  • FG Nürnberg, 03.05.2018 - 6 K 1031/17

    Mehraufwendungen für Verpflegungskosten bei Einkommensteuer nicht zu beachten

  • FG Köln, 16.12.2015 - 9 K 331/13

    Innehaben einer regelmäßigen Arbeitsstätte bei der Erzielung nichtselbstständiger

  • FG Niedersachsen, 11.12.2014 - 11 K 70/14
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