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   BFH, 29.07.2015 - X R 37/13   

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https://dejure.org/2015,46202
BFH, 29.07.2015 - X R 37/13 (https://dejure.org/2015,46202)
BFH, Entscheidung vom 29.07.2015 - X R 37/13 (https://dejure.org/2015,46202)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 2015 - X R 37/13 (https://dejure.org/2015,46202)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Zugehörigkeit von Beteiligungen zum notwendigen Betriebsvermögen - Erhöhung der Anschaffungskosten von Beteiligungen durch verdeckte Einlagen - Korrektur nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 3c Abs 2, EStG § 4 Abs 1, EStG § 5 Abs 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 2, EG Art 56, FGO § 120 Abs 3 Nr 1
    Zugehörigkeit von Beteiligungen zum notwendigen Betriebsvermögen - Erhöhung der Anschaffungskosten von Beteiligungen durch verdeckte Einlagen - Korrektur nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs

  • Bundesfinanzhof

    Zugehörigkeit von Beteiligungen zum notwendigen Betriebsvermögen - Erhöhung der Anschaffungskosten von Beteiligungen durch verdeckte Einlagen - Korrektur nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3c Abs 2 EStG 1997, § 4 Abs 1 EStG 1997, § 5 Abs 1 EStG 1997, § 6 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG 1997, Art 56 EG
    Zugehörigkeit von Beteiligungen zum notwendigen Betriebsvermögen - Erhöhung der Anschaffungskosten von Beteiligungen durch verdeckte Einlagen - Korrektur nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs

  • IWW

    § 3c Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 1 des Außensteuergesetzes (... AStG), § 3c Abs. 2 EStG, § 1 AStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 252 Abs. 1 Nr. 1 des Handelsgesetzbuches, § 8 Abs. 3 Satz 3 des Körperschaftsteuergesetzes, § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG, § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG, § 253 Abs. 2 Satz 3 Alternative 2 HGB, § 13a EStG, § 367 Abs. 2a der Abgabenordnung, § 34 Abs. 12, 7 KStG 2002, § 17 EStG, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zugehörigkeit einer Beteiligung zum notwendigen Betriebsvermögen; Bewertung der Beteiligung bei erstmaliger Einbuchung

  • Betriebs-Berater

    Einbuchung nach unterlassener Bilanzierung - Korrektur nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs

  • rewis.io

    Zugehörigkeit von Beteiligungen zum notwendigen Betriebsvermögen - Erhöhung der Anschaffungskosten von Beteiligungen durch verdeckte Einlagen - Korrektur nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1; EStG § 6 Abs. 2
    Zugehörigkeit einer Beteiligung zum notwendigen Betriebsvermögen

  • datenbank.nwb.de

    Beteiligung eines Besitz-Einzelunternehmens an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen des Besitzunternehmers; Verstoß gegen die europarechtliche Kapitalverkehrsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    GmbH-Beteiligungen im notwendigen Betriebsvermögen

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2017, 49
  • BFH/NV 2016, 536
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (29)

  • BFH, 26.08.2005 - X B 98/05

    Mittelbare Beteiligung des Besitzunternehmers an einer Kapitalgesellschaft als

    Auszug aus BFH, 29.07.2015 - X R 37/13
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist --nicht nur im Hinblick auf Aufträge, die ein Einzelunternehmer direkt von einer GmbH erhält, sondern auch in Bezug auf Geschäftsbeziehungen zwischen einer Betriebs-GmbH und einer anderen GmbH, an der der Inhaber des Besitz-Einzelunternehmens beteiligt ist (vgl. BFH-Entscheidungen vom 26. August 2005 X B 98/05, BFHE 210, 434, BStBl II 2005, 833, und vom 20. April 2005 X R 2/03, BFHE 210, 29, BStBl II 2005, 694)-- schon bei einem Umsatzanteil von deutlich unter 50 % notwendiges Betriebsvermögen erwogen worden.

    Dies gilt beispielsweise für Umsatzanteile von 12, 5 % (BFH-Urteil vom 8. Dezember 1993 XI R 18/93, BFHE 173, 137, BStBl II 1994, 296), 19 % (BFH-Beschluss in BFHE 210, 434, BStBl II 2005, 833) oder in einer Größenordnung von ca. 30 - 50 % (BFH-Urteil in BFHE 210, 29, BStBl II 2005, 694).

  • BFH, 20.04.2005 - X R 2/03

    Anteile des Besitzunternehmers und beherrschenden Gesellschafters der

    Auszug aus BFH, 29.07.2015 - X R 37/13
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist --nicht nur im Hinblick auf Aufträge, die ein Einzelunternehmer direkt von einer GmbH erhält, sondern auch in Bezug auf Geschäftsbeziehungen zwischen einer Betriebs-GmbH und einer anderen GmbH, an der der Inhaber des Besitz-Einzelunternehmens beteiligt ist (vgl. BFH-Entscheidungen vom 26. August 2005 X B 98/05, BFHE 210, 434, BStBl II 2005, 833, und vom 20. April 2005 X R 2/03, BFHE 210, 29, BStBl II 2005, 694)-- schon bei einem Umsatzanteil von deutlich unter 50 % notwendiges Betriebsvermögen erwogen worden.

    Dies gilt beispielsweise für Umsatzanteile von 12, 5 % (BFH-Urteil vom 8. Dezember 1993 XI R 18/93, BFHE 173, 137, BStBl II 1994, 296), 19 % (BFH-Beschluss in BFHE 210, 434, BStBl II 2005, 833) oder in einer Größenordnung von ca. 30 - 50 % (BFH-Urteil in BFHE 210, 29, BStBl II 2005, 694).

  • FG München, 30.03.2010 - 13 K 3609/07

    Halbeinkünfteverfahren für Veräußerungsgewinn und -verluste mit ausländischen

    Auszug aus BFH, 29.07.2015 - X R 37/13
    Es spricht alles dafür, diese rechtliche Beurteilung auch auf § 3c Abs. 2 EStG zu übertragen (ebenso beiläufig BFH-Beschluss vom 11. April 2011 I B 180/10, BFH/NV 2011, 1696, Rz 13 ff.; ausführlich Urteil des FG München vom 30. März 2010  13 K 3609/07, Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1704, unter II.3., rechtskräftig nach Rücknahme der zunächst unter dem Az. IV R 23/10 eingelegten Revision).
  • BFH, 16.12.2009 - IV R 18/07

    Ehegatten in Gütergemeinschaft als Mitunternehmer der Landwirtschaft und

    Auszug aus BFH, 29.07.2015 - X R 37/13
    Für die Erfolgswirksamkeit ist demnach nicht auf einen einzelnen Bilanzposten, sondern auf den Vorgang abzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 2009 IV R 18/07, BFH/NV 2010, 1419; noch weitergehend --ohne Auswirkung auf die festgesetzten Steuern-- Urteile vom 29. Oktober 1991 VIII R 51/84, BFHE 166, 431, BStBl II 1992, 512, unter II.3., sowie vom 26. Juni 1996 XI R 41/95, BFHE 180, 572, BStBl II 1996, 601, unter II.2.).
  • BFH, 17.07.2013 - X R 31/12

    Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen - Unschädliche Erwähnung überholter

    Auszug aus BFH, 29.07.2015 - X R 37/13
    Daher kann ein Klageantrag im zweiten Rechtsgang unter denselben Voraussetzungen erweitert werden, die für eine Erweiterung des Klageantrags im ersten Rechtsgang gelten (Senatsurteil vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 57, m.w.N.).
  • BFH, 11.04.2011 - I B 180/10

    Ausschluss von Teilwertabschreibungen bei ausländischem Beteiligungsbesitz im VZ

    Auszug aus BFH, 29.07.2015 - X R 37/13
    Es spricht alles dafür, diese rechtliche Beurteilung auch auf § 3c Abs. 2 EStG zu übertragen (ebenso beiläufig BFH-Beschluss vom 11. April 2011 I B 180/10, BFH/NV 2011, 1696, Rz 13 ff.; ausführlich Urteil des FG München vom 30. März 2010  13 K 3609/07, Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1704, unter II.3., rechtskräftig nach Rücknahme der zunächst unter dem Az. IV R 23/10 eingelegten Revision).
  • EuGH, 22.01.2009 - C-377/07

    STEKO Industriemontage - Körperschaftsteuer - Übergangsbestimmungen - Abzug des

    Auszug aus BFH, 29.07.2015 - X R 37/13
    Zu der vergleichbaren Problematik in Bezug auf die erstmalige Anwendung der Vorschriften über das Halbeinkünfteverfahren im Körperschaftsteuerrecht hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) einen Verstoß gegen die unionsrechtlichen Grundfreiheiten bejaht, weil im Jahr 2001 nur Teilwertabschreibungen auf Auslandsbeteiligungen, nicht aber auf Inlandsbeteiligungen vom Abzug ausgeschlossen waren (EuGH-Urteil Steko Industriemontage vom 22. Januar 2009 C-377/07, EU:C:2009:29, Slg. 2009, I-299, BStBl II 2011, 95; ebenso BFH-Urteil vom 22. April 2009 I R 57/06, BFHE 231, 35, BStBl II 2011, 66).
  • BFH, 22.04.2009 - I R 57/06

    Kein Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen bei Auslandsbeteiligungen im

    Auszug aus BFH, 29.07.2015 - X R 37/13
    Zu der vergleichbaren Problematik in Bezug auf die erstmalige Anwendung der Vorschriften über das Halbeinkünfteverfahren im Körperschaftsteuerrecht hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) einen Verstoß gegen die unionsrechtlichen Grundfreiheiten bejaht, weil im Jahr 2001 nur Teilwertabschreibungen auf Auslandsbeteiligungen, nicht aber auf Inlandsbeteiligungen vom Abzug ausgeschlossen waren (EuGH-Urteil Steko Industriemontage vom 22. Januar 2009 C-377/07, EU:C:2009:29, Slg. 2009, I-299, BStBl II 2011, 95; ebenso BFH-Urteil vom 22. April 2009 I R 57/06, BFHE 231, 35, BStBl II 2011, 66).
  • BFH, 29.10.1991 - VIII R 51/84

    1. Zur Vererbung von Anteilen an einer Personengesellschaft bei einfacher und

    Auszug aus BFH, 29.07.2015 - X R 37/13
    Für die Erfolgswirksamkeit ist demnach nicht auf einen einzelnen Bilanzposten, sondern auf den Vorgang abzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 2009 IV R 18/07, BFH/NV 2010, 1419; noch weitergehend --ohne Auswirkung auf die festgesetzten Steuern-- Urteile vom 29. Oktober 1991 VIII R 51/84, BFHE 166, 431, BStBl II 1992, 512, unter II.3., sowie vom 26. Juni 1996 XI R 41/95, BFHE 180, 572, BStBl II 1996, 601, unter II.2.).
  • BFH, 28.02.2013 - IV R 49/11

    Anwendbarkeit des Teilabzugsverbots des § 3c Abs. 2 EStG auf laufende

    Auszug aus BFH, 29.07.2015 - X R 37/13
    bb) Darüber hinaus ist das Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG in Veranlagungszeiträumen bis 2010 auch dann nicht anwendbar, wenn aus der betreffenden Beteiligung niemals Einnahmen erzielt wurden, die durch das Halbeinkünfteverfahren begünstigt waren (für Beteiligungen im Betriebsvermögen BFH-Urteil vom 28. Februar 2013 IV R 49/11, BFHE 240, 333, BStBl II 2013, 802, Rz 32 ff., unter Bezugnahme auf die zu Beteiligungen i.S. des § 17 EStG ergangene ständige Rechtsprechung des IX. Senats des BFH).
  • BFH, 10.03.1989 - III R 190/85

    Richtigstellung fehlerhafter Bilanzansätze durch nachträgliche Einbuchungen -

  • BFH, 19.06.1973 - I R 201/71

    Grundstück - Gewerbliches Unternehmen - OHG - Private Wohnzwecke - Entnahme -

  • BFH, 26.06.1996 - XI R 41/95

    Wegfall einer betrieblichen Rentenverpflichtung durch Tod des Rentenberechtigten

  • BFH, 17.03.1988 - IV R 82/87

    Zur Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter beim Übergang von der

  • BFH, 26.11.2008 - X R 23/05

    Erstmalige Bilanzaufstellung für einen "nicht erkannten Gewerbebetrieb" in einem

  • BFH, 28.11.2001 - X R 50/97

    GewStG § 2 Abs. 1; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; AO 1977 § 42

  • BFH, 24.10.2006 - I R 2/06

    Wertberichtigung und Abzinsung von Bankforderungen aus notleidenden

  • BFH, 20.07.2005 - X R 22/02

    Verdeckte Einlage einer 100%-igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft aus

  • BFH, 22.06.2010 - VIII R 3/08

    Keine Nachholung der AfA auf ein nicht als Betriebsvermögen erfasstes

  • BFH, 01.10.1992 - IV R 97/91

    Änderung der Gewinnermittlungsmethode bei Landwirten

  • BFH, 10.11.2004 - XI R 31/03

    Sog. Einheitlichkeitsgrundsatz kann nicht zur "Zwangsentnahme" führen

  • BFH, 12.10.1977 - I R 248/74

    Gewinnverwirklichung bei entgeltlicher Übertagung eines Wirtschaftsguts aus einem

  • FG München, 06.12.2012 - 5 K 4097/09

    Verdeckte Einlage bei Abtretung nicht werthaltiger Forderung Bindungswirkung der

  • BFH, 08.12.1993 - XI R 18/93

    Anteil an Wohnungsbau-GmbH als notwendiges Betriebsvermögen eines Malermeisters

  • BFH, 24.10.2001 - X R 153/97

    Nachholung unterlassener AfA

  • BFH, 14.04.1988 - IV R 96/86

    Aktivierungswahlrecht für selbsterzeugte, nicht zum Verkauf bestimmte Vorräte

  • BFH, 27.08.2008 - I R 28/07

    "Geschäftsbeziehung" i.S. des § 1 AStG - erstmalige Anwendung einer

  • BFH, 29.04.2009 - I R 26/08

    "Geschäftsbeziehung" in i.S. des § 1 AStG a.F. - zinsloses, unbesichertes

  • BVerfG, 09.02.2010 - 2 BvR 2221/07
  • BFH, 09.04.2019 - X R 23/16

    Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf ihren Gesellschafter: Ausnahmsweise

    In diesem Fall ist der Fehler in der Anfangsbilanz des ersten offenen Jahres erfolgsneutral zu korrigieren (zum Ganzen BFH-Urteile vom 29. Oktober 1991 - VIII R 51/84, BFHE 166, 431, BStBl II 1992, 512, unter II.3., und vom 29. Juli 2015 - X R 37/13, BFH/NV 2016, 536, Rz 58, beide m.w.N.).

    Für die Beurteilung, ob ein Vorgang im Fehlerjahr erfolgswirksam oder gewinnneutral war, ist nicht isoliert auf den einzelnen Bilanzposten abzustellen --hier: auf die gewinnmindernde Einbuchung der Rücklage-; vielmehr ist eine Saldierung aller Bilanzposten vorzunehmen, die durch die fehlerhafte Buchung (durch den Vorgang) berührt werden (Senatsurteil in BFH/NV 2016, 536, Rz 58, m.w.N.).

  • FG Hamburg, 16.06.2016 - 6 K 78/15

    Tonnagesteuer: Teilwert gem. § 5a Abs. 6 EStG bei Rückwechsel der

    Liegt die fehlerhafte Bilanz einem Steuer- oder Feststellungsbescheid zugrunde, der aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr geändert werden kann, so ist der Bilanzansatz in der letzten Schlussbilanz, die einer bestandskräftigen und nicht mehr änderbaren Veranlagung zugrunde gelegen hat, nach dem Grundsatz des formellen Bilanzzusammenhangs unverändert in die Anfangsbilanz des ersten verfahrensrechtlich offenen Jahres zu übernehmen (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG und § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB; BFH-Urteil vom 29.07.2015 X R 37/13, BFH/NV 2016, 537).

    Der unrichtige Bilanzansatz ist dann in der Schlussbilanz richtigzustellen, die der ersten Steuerfestsetzung oder Gewinnfeststellung zugrunde liegt, in der dies unter Beachtung der für den Eintritt der Bestandskraft und der Verjährung maßgeblichen Vorschriften möglich ist (BFH-Urteile vom 29.07.2015 X R 37/13, BFH/NV 2016, 536; vom 05.06.2014 IV R 29/11, BFH/NV 2014, 1538).

  • FG Hamburg, 16.06.2016 - 6 K 235/14

    Tonnagesteuer: Teilwert gem. § 5a Abs. 6 EStG bei Rückwechsel der

    Liegt die fehlerhafte Bilanz einem Steuer- oder Feststellungsbescheid zugrunde, der aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr geändert werden kann, so ist der Bilanzansatz in der letzten Schlussbilanz, die einer bestandskräftigen und nicht mehr änderbaren Veranlagung zugrunde gelegen hat, nach dem Grundsatz des formellen Bilanzzusammenhangs unverändert in die Anfangsbilanz des ersten verfahrensrechtlich offenen Jahres zu übernehmen (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG und § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB; BFH-Urteil vom 29.07.2015 X R 37/13, BFH/NV 2016, 537).

    Der unrichtige Bilanzansatz ist dann in der Schlussbilanz richtigzustellen, die der ersten Steuerfestsetzung oder Gewinnfeststellung zugrunde liegt, in der dies unter Beachtung der für den Eintritt der Bestandskraft und der Verjährung maßgeblichen Vorschriften möglich ist (BFH-Urteile vom 29.07.2015 X R 37/13, BFH/NV 2016, 536; vom 05.06.2014 IV R 29/11, BFH/NV 2014, 1538).

  • FG Hamburg, 16.06.2016 - 6 K 144/15

    Tonnagesteuer: Teilwert gem. § 5a Abs. 6 EStG

    Liegt die fehlerhafte Bilanz einem Steuer- oder Feststellungsbescheid zugrunde, der aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr geändert werden kann, so ist der Bilanzansatz in der letzten Schlussbilanz, die einer bestandskräftigen und nicht mehr änderbaren Veranlagung zugrunde gelegen hat, nach dem Grundsatz des formellen Bilanzzusammenhangs unverändert in die Anfangsbilanz des ersten verfahrensrechtlich offenen Jahres zu übernehmen (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG und § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB; BFH-Urteil vom 29.07.2015 X R 37/13, BFH/NV 2016, 537).

    Der unrichtige Bilanzansatz ist dann in der Schlussbilanz richtigzustellen, die der ersten Steuerfestsetzung oder Gewinnfeststellung zugrunde liegt, in der dies unter Beachtung der für den Eintritt der Bestandskraft und der Verjährung maßgeblichen Vorschriften möglich ist (BFH-Urteile vom 29.07.2015 X R 37/13, BFH/NV 2016, 536; vom 05.06.2014 IV R 29/11, BFH/NV 2014, 1538).

  • BFH, 12.06.2018 - VIII R 46/15

    Zur Verjährungshemmung gemäß § 171 Abs. 4 AO sowie zur Anwendung des

    Die Grundsätze der Entscheidung des EuGH sind daher im Streitfall entsprechend anwendbar (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 2015 X R 37/13, BFH/NV 2016, 536; BFH-Beschluss vom 11. April 2011 I B 180/10, BFH/NV 2011, 1696, Rz 13 ff.; vgl. FG München, Urteil in EFG 2010, 1704).
  • BFH, 08.05.2017 - X B 78/16

    Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen mehrerer Verfahrensmängel

    Wirtschaftsgüter des notwendigen Privatvermögens, die --was im Rahmen dieses Beschwerdeverfahrens unterstellt werden soll-- zu Unrecht in der Bilanz ausgewiesen sind, sind aber im Wege der erfolgsneutralen Korrektur in der ersten offenen Anfangsbilanz auszubuchen (für Wirtschaftsgüter der Aktivseite BFH-Urteile vom 19. Juni 1973 I R 201/71, BFHE 109, 529, BStBl II 1973, 706, unter 4., und vom 29. Juli 2015 X R 37/13, BFH/NV 2016, 536, Rz 56; für Wirtschaftsgüter der Passivseite BFH-Urteil vom 26. Februar 1976 I R 150/74, BFHE 118, 337, BStBl II 1976, 378).
  • FG München, 22.11.2018 - 10 K 650/17

    Grundsatz von Treu und Glauben

    Die von der Rechtsprechung für den Fall einer rechtsirrig unterbliebenen Einlagenbuchung aufgestellten Grundsätze, wonach sich der Bilanzansatz nach dem Wert bestimmt, mit dem das bisher zu Unrecht nicht bilanzierte Wirtschaftsgut bei von Anfang an richtiger Bilanzierung zu Buche stehen würde und die bisher unberücksichtigt gebliebenen AfA-Beträge von den Anschaffungskosten abgezogen werden (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteile vom 22. Juni 2010 VIII R 3/08, BFHE 230, 342, BStBl II 2010, 1035 und vom 29. Juli 2015 X R 37/13, BFH/NV 2016, 536), sind auf den Streitfall nicht anwendbar.
  • FG München, 07.12.2016 - 1 K 443/13

    Teilwertabschreibung einer Darlehensforderung

    Dabei sind ausschließlich solche Umstände heranzuziehen, die spätestens bei Aufstellung der Bilanz für das Streitjahr bekannt waren (BFH, Urteil vom 29. Juli 2015, X R 37/13, BFH/NV 2016, 536).
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