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   BFH, 03.02.2016 - XI B 53/15   

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https://dejure.org/2016,7380
BFH, 03.02.2016 - XI B 53/15 (https://dejure.org/2016,7380)
BFH, Entscheidung vom 03.02.2016 - XI B 53/15 (https://dejure.org/2016,7380)
BFH, Entscheidung vom 03. Februar 2016 - XI B 53/15 (https://dejure.org/2016,7380)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Zum Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 4 Nr 1 Buchst b, UStG § 6a, FGO § 76, FGO § 96, FGO § 115 Abs 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, UStDV § 17a Abs 4, UStDV § 10 Abs 1, UStG VZ 2006
    Zum Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung

  • Bundesfinanzhof

    Zum Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 1 Buchst b UStG 2005, § 6a UStG 2005, § 76 FGO, § 96 FGO, § 115 Abs 2 FGO
    Zum Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung

  • IWW

    § 6a des Umsatzsteuergesetzes (UStG), §§ ... 17a Abs. 4, 10 Abs. 1 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV), § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 115 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 6a UStG, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 119 Nr. 6 FGO, § 17a Abs. 4, § 10 Abs. 1 UStDV, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO, § 6a Abs. 4 UStG, § 76 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 76 Abs. 2 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der Gründe für die Zulassung der Revision

  • rewis.io

    Zum Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegung der Gründe für die Zulassung der Revision

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2
    Anforderungen an die Darlegung der Gründe für die Zulassung der Revision

  • datenbank.nwb.de

    Zulassung eines Fahrzeugs im Ausland als Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung nicht ausreichend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Innergemeinschaftliche Fahrzeuglieferungen bzw. -erwerbe
    Die innergemeinschaftliche Lieferung von Fahrzeugen
    Fahrzeuglieferung durch einen Unternehmer i.S.d. § 2 UStG im Rahmen seines Unternehmens
    Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2016, 954
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (49)

  • BFH, 26.11.2014 - XI R 37/12

    Belegnachweis: Hinweis auf die Steuerbefreiung einer Lieferung als

    Auszug aus BFH, 03.02.2016 - XI B 53/15
    NV: Die Zulassung eines Fahrzeugs im Ausland reicht allein nicht aus, um nachzuweisen, dass die Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung vorliegen (vgl. BFH-Urteile vom 25. April 2013 V R 10/11, BFH/NV 2013, 1453, Rz 45; vom 26. November 2014 XI R 37/12,  BFH/NV 2015, 358, Rz 45).

    Soweit der Kläger darauf hinweist, das FG habe die BFH-Urteile vom 25. Februar 2015 XI R 15/14 (BFHE 249, 343, BFH/NV 2015, 772) und XI R 30/13 (BFHE 249, 336, BFH/NV 2015, 769) nicht berücksichtigt und außerdem die Entscheidungssätze der BFH-Urteile vom 19. März 2015 V R 14/14 (BFHE 250, 248, BStBl II 2015, 912) und vom 26. November 2014 XI R 37/12 (BFH/NV 2015, 358) sowie der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union Collée vom 27. September 2007 C-146/05 (EU:C:2007:549, BStBl II 2009, 78) und Traum vom 9. Oktober 2014 C-492/13 (EU:C:2014:2267, Umsatzsteuer-Rundschau 2014, 943) in der Beschwerdebegründung dargestellt, bezeichnet er zwar die Entscheidungen, von der das FG nach seiner Auffassung abgewichen ist.

    Im Übrigen reicht nach ständiger Rechtsprechung des BFH die Zulassung eines Fahrzeugs im Ausland alleine nicht aus, um nachzuweisen, dass die Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung vorliegen (vgl. BFH-Urteile vom 25. April 2013 V R 10/11, BFH/NV 2013, 1453, Rz 45; in BFH/NV 2015, 358, Rz 45).

  • BFH, 22.07.2014 - XI B 103/13

    Voraussetzungen einer Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 03.02.2016 - XI B 53/15
    aa) Eine gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) verstoßende Überraschungsentscheidung liegt nur vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. September 2011 XI B 24/11, BFH/NV 2012, 277, Rz 17; vom 1. Februar 2012 VI B 71/11, BFH/NV 2012, 767, Rz 12; vom 30. Juli 2013 IV B 109/12, BFH/NV 2013, 1931, Rz 9; vom 22. Juli 2014 XI B 103/13, BFH/NV 2014, 1761, Rz 14).

    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung ist dann nicht gegeben, wenn das FG das angefochtene Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt gestützt hat, der im bisherigen Verfahren zumindest am Rande angesprochen worden ist (BFH-Urteil vom 23. September 1999 VI R 106/98, BFH/NV 2000, 448, unter 2., Rz 12, m.w.N.; ferner BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 2003 I B 49/02, BFH/NV 2003, 1058, unter II.1., Rz 18; vom 11. Januar 2012 IV B 142/10, BFH/NV 2012, 784, Rz 9; in BFH/NV 2014, 1761, Rz 15).

  • BFH, 19.05.2011 - X B 164/10

    Richterliche Hinweispflicht - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - nicht

    Auszug aus BFH, 03.02.2016 - XI B 53/15
    aa) Wird mit der Rüge eine Verletzung der von Amts wegen gebotenen Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) geltend gemacht, gehören zu einer den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO entsprechenden Darlegung u.a. Ausführungen dazu, welche Tatsachen das FG hätte aufklären oder welche Beweise es hätte erheben und aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder einer Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 2011 X B 164/10, BFH/NV 2011, 1706, Rz 30; vom 19. März 2014 XI B 144/13, BFH/NV 2014, 1064, Rz 27; vom 2. Dezember 2014 XI B 54/14, BFH/NV 2015, 538, Rz 19).

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Kläger nach entsprechender Anfrage der Berichterstatterin auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichtet und damit zu erkennen gegeben hat, dass er eine weitere Beweiserhebung nicht für erforderlich hält (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2006 V B 56/06, BFH/NV 2007, 70; in BFH/NV 2011, 1706, Rz 22).

  • BFH, 10.01.2024 - XI B 13/22

    Zur Unternehmereigenschaft einer Holdinggesellschaft

    Ein Urteil enthält unter anderem dann keine hinreichenden Entscheidungsgründe, wenn das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergeht oder einen bestimmten Sachverhaltskomplex überhaupt nicht berücksichtigt; eine zu kurze, lücken- oder fehlerhafte Urteilsbegründung ist dagegen kein Verfahrensfehler (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 03.02.2016 - XI B 53/15, BFH/NV 2016, 954, Rz 20; vom 23.03.2021 - XI B 69/20, BFH/NV 2021, 1108, Rz 34; BFH-Urteil vom 14.11.2018 - XI R 32/17, BFH/NV 2019, 280, Rz 22 und 23, m.w.N.).

    Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze sind in der Regel materiell-rechtliche Fehler und können nicht als Verfahrensmangel gerügt werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20.06.2012 - X B 1/12, BFH/NV 2012, 1616, Rz 9; vom 03.02.2016 - XI B 53/15, BFH/NV 2016, 954, Rz 36; vom 11.02.2020 - XI B 69, 70/19, BFH/NV 2020, 891, Rz 5).

  • BFH, 18.10.2023 - XI R 22/20

    Zur Zulässigkeit eines Beschlusses nach § 126a FGO und zur Bestimmung des Ortes

    Ein Urteil enthält unter anderem dann keine hinreichenden Entscheidungsgründe, wenn das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergeht oder einen bestimmten Sachverhaltskomplex überhaupt nicht berücksichtigt; eine zu kurze, lücken- oder fehlerhafte Urteilsbegründung ist dagegen kein Verfahrensfehler (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 03.02.2016 - XI B 53/15, BFH/NV 2016, 954, Rz 20; vom 23.03.2021 - XI B 69/20, BFH/NV 2021, 1108, Rz 34; BFH-Urteil vom 14.11.2018 - XI R 32/17, BFH/NV 2019, 280, Rz 22 und 23, m.w.N.).
  • BFH, 10.01.2024 - XI B 24/22

    Keine Verletzung der Neutralitätspflicht durch Hinweis auf einen begünstigenden

    Insoweit handelt es sich um materiell-rechtliche Fehler, nicht um einen Verfahrensverstoß (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 03.02.2016 - XI B 53/15, BFH/NV 2016, 954, Rz 36; vom 04.03.2020 - XI B 30/19, BFH/NV 2020, 611, Rz 14, m.w.N.).
  • BFH, 26.04.2018 - XI B 117/17

    Konkludente Vereinbarung der Unverzinslichkeit eines Darlehens; Verfahrensfehler

    aa) Eine gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verstoßende Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Juli 2014 XI B 103/13, BFH/NV 2014, 1761, Rz 14; vom 3. Februar 2016 XI B 53/15, BFH/NV 2016, 954, Rz 23).

    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung ist dann nicht gegeben, wenn das FG das angefochtene Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt gestützt hat, der im bisherigen Verfahren zumindest am Rande angesprochen worden ist (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2014, 1761, Rz 15; in BFH/NV 2016, 954, Rz 23, m.w.N.).

    Selbst Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze sind in der Regel materiell-rechtliche Fehler und können nicht als Verfahrensmangel gerügt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. April 2014 XI B 89/13, BFH/NV 2014, 1228, Rz 22; in BFH/NV 2016, 954, Rz 36).

  • BFH, 04.03.2020 - XI B 30/19

    Zur Vorgreiflichkeit der Entscheidung

    Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt nicht bereits deshalb vor, weil das FG --wie im Streitfall-- den ihm vorliegenden Akteninhalt nicht entsprechend den klägerischen Vorstellungen gewürdigt hat oder die Würdigung fehlerhaft erscheint; insoweit könnte es sich um einen materiell-rechtlichen Fehler handeln, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.01.2006 - VIII B 113/05, BFH/NV 2006, 803, unter 1., Rz 7; vom 05.05.2014 - III B 156/13, BFH/NV 2014, 1208, Rz 25; vom 24.06.2014 - XI B 45/13, BFH/NV 2014, 1584, Rz 47; vom 03.02.2016 - XI B 53/15, BFH/NV 2016, 954, Rz 36).

    Selbst Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze sind in der Regel materiell-rechtliche Fehler und können nicht als Verfahrensmangel gerügt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20.06.2012 - X B 1/12, BFH/NV 2012, 1616, Rz 9; vom 19.09.2013 - III B 47/13, BFH/NV 2014, 72, Rz 13; vom 09.04.2014 - XI B 89/13, BFH/NV 2014, 1228, Rz 22; in BFH/NV 2016, 954, Rz 36).

    Dies vermag die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht zu rechtfertigen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 09.04.2014 - XI B 128/13, BFH/NV 2014, 1224, Rz 20; vom 21.01.2015 - XI B 88/14, BFH/NV 2015, 864, Rz 29; jeweils m.w.N.; in BFH/NV 2016, 954, Rz 37).

  • BFH, 02.03.2017 - XI B 81/16

    Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch - Schlüssige Darlegung der

    Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt allerdings u.a. nicht bereits dann vor, wenn das FG den ihm vorliegenden Akteninhalt nicht entsprechend den klägerischen Vorstellungen würdigt (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Februar 2016 XI B 53/15, BFH/NV 2016, 954, Rz 36, m.w.N.).
  • BFH, 18.07.2017 - XI B 24/17

    Vorsteuerabzug einer Gemeinde bei Verpachtung von Schulmensa und Freibad -

    Soweit das FA die materielle Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung in Frage stellt, begründet dies grundsätzlich keinen Revisionszulassungsgrund (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. Januar 2015 XI B 88/14, BFH/NV 2015, 864, Rz 29; vom 3. Februar 2016 XI B 53/15, BFH/NV 2016, 954, Rz 37; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.12.2016 - XI B 57/16

    Klage auf Gewährung von Akteneinsicht - Aktenübersendung an das FG im

    Es gelten die zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung entwickelten Darlegungsanforderungen entsprechend (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 3. Februar 2016 XI B 53/15, BFH/NV 2016, 954, Rz 13, m.w.N.).
  • BFH, 27.10.2020 - XI B 33/20

    Rückzahlung der gezahlten Umsatzsteuer als Voraussetzung für eine Berichtigung

    Eine gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verstoßende Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (vgl. BFH-Beschlüsse vom 02.04.2014 - XI B 2/14, BFH/NV 2014, 1049, Rz 12; vom 09.04.2014 - XI B 6/14, BFH/NV 2014, 1230, Rz 12; vom 03.02.2016 - XI B 53/15, BFH/NV 2016, 954, Rz 23).
  • BFH, 21.03.2018 - XI B 113/17

    Keine Anwendung des Art. 13 MwStSystRL auf eine beliehene GmbH, die von der

    b) Dem Vortrag der Klägerin ist deshalb auch nicht zu entnehmen, dass das FG eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder einen bestimmten Tatsachenvortrag erkennbar unberücksichtigt gelassen hat, obwohl dieser auf der Basis seiner materiell-rechtlichen Auffassung entscheidungserheblich sein kann (vgl. zu diesem Erfordernis BFH-Beschluss vom 9. April 2014 XI B 89/13, BFH/NV 2014, 1228, Rz 20; BFH-Urteil vom 25. April 2017 VIII R 52/13, BFHE 238, 53, BStBl II 2017, 949, Rz 47), sondern lediglich zu entnehmen, dass das FG den ihm vorliegenden Akteninhalt nicht entsprechend den klägerischen Vorstellungen gewürdigt hat bzw. der Klägerin die Würdigung des FG fehlerhaft erscheint; insoweit könnte es sich um einen materiell-rechtlichen Fehler handeln, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Februar 2016 XI B 53/15, BFH/NV 2016, 954, Rz 36, m.w.N.).
  • BFH, 23.07.2019 - XI B 29/19

    Überhöhtes Entgelt als umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage; kein

  • BFH, 23.03.2021 - XI B 69/20

    Umsatzbesteuerung eines "räuberischen" Aktionärs; Anforderungen an die

  • BFH, 12.07.2023 - XI B 1/23

    Besteuerung von Umsätzen in einem Biergarten; Zurechnung der Verzehrvorrichtungen

  • BFH, 13.11.2019 - XI B 119/18

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Überraschungsentscheidung

  • BFH, 01.02.2017 - VIII B 15/16

    Übertragung eines Teils der Beteiligungsrechte auf einen Mitgesellschafter ohne

  • BFH, 24.07.2017 - XI B 25/17

    Finanzielle Eingliederung bei nur mittelbarer Beteiligung; maßgeblicher Zeitpunkt

  • BFH, 11.08.2023 - VI B 74/22

    Übermittlung elektronischer Dokumente durch Steuerberater ab dem 01.01.2023

  • BFH, 28.10.2020 - XI B 26/20

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch

  • BFH, 20.04.2021 - XI B 39/20

    Umsatzbesteuerung von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit

  • BFH, 07.07.2016 - III B 39/16

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen eines Beweisantrags

  • BFH, 11.02.2020 - XI B 69/19

    Notwendige Verbindung von Verfahren bei doppelter Rechtshängigkeit - Rechtsfolge

  • BFH, 04.07.2018 - IX B 114/17

    Fortbildung des Rechts - Verfahrensfehler wegen unterlassener Aussetzung nach §

  • BFH, 14.11.2022 - XI B 106/21

    Feststellungsklage; fehlendes Feststellungsinteresse bei Eintritt sowohl der

  • FG Münster, 15.12.2020 - 5 K 1805/20

    Steuerpflichtigkeit des Verkaufs eines Fahrzeugs oder Steuerfreiheit als

  • BFH, 12.09.2019 - IX B 41/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung, Fortbildung des Rechts

  • FG Nürnberg, 03.07.2019 - 5 K 827/16

    Haftungsbescheid für Umsatzsteuer - persönliche Haftung des Geschäftsführers für

  • FG Hessen, 12.04.2022 - 6 K 805/21

    Zum Nachweis der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen

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