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   BFH, 06.07.2017 - V B 26/17   

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https://dejure.org/2017,30545
BFH, 06.07.2017 - V B 26/17 (https://dejure.org/2017,30545)
BFH, Entscheidung vom 06.07.2017 - V B 26/17 (https://dejure.org/2017,30545)
BFH, Entscheidung vom 06. Juli 2017 - V B 26/17 (https://dejure.org/2017,30545)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 4 Nr 9 Buchst b, EGRL 112/2006 Art 1 Abs 2, EUGrdRCh Art 20, EUGrdRCh Art 21, UStG VZ 2008, UStG VZ 2009, UStG VZ 2010
    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 - Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten sind ungeachtet der Anrechenbarkeit der Umsatzsteuer auf die Spielbankenabgabe umsatzsteuerpflichtig

  • Bundesfinanzhof

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 - Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten sind ungeachtet der Anrechenbarkeit der Umsatzsteuer auf die Spielbankenabgabe umsatzsteuerpflichtig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 9 Buchst b UStG 2005, Art 1 Abs 2 EGRL 112/2006, Art 20 EUGrdRCh, Art 21 EUGrdRCh, UStG VZ 2008
    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 - Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten sind ungeachtet der Anrechenbarkeit der Umsatzsteuer auf die Spielbankenabgabe umsatzsteuerpflichtig

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anrechnung der Umsatzsteuer bei der Erhebung der Spielbankenabgabe mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 - Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten sind ungeachtet der Anrechenbarkeit der Umsatzsteuer auf die Spielbankenabgabe umsatzsteuerpflichtig

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anrechnung der Umsatzsteuer bei der Erhebung der Spielbankenabgabe mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anrechnung der Umsatzsteuer bei der Erhebung der Spielbankenabgabe mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 - Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten sind ungeachtet der Anrechenbarkeit der Umsatzsteuer auf die Spielbankenabgabe umsatzsteuerpflichtig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2017, 1339
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BFH, 10.06.2016 - V B 97/15

    Zur Umsatzsteuerpflicht von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten -

    Auszug aus BFH, 06.07.2017 - V B 26/17
    b) Auch beide Umsatzsteuersenate des BFH haben die Frage, ob die betragsgenaue Anrechnung der geschuldeten Mehrwertsteuer auf eine nicht harmonisierte Abgabe dem Unionsrecht entgegensteht, bereits als nicht mehr klärungsbedürftig beurteilt (BFH-Beschlüsse vom 14. Dezember 2015 XI B 113/14, BFH/NV 2016, 599, Rz 13; vom 10. Juni 2016 V B 97/15, BFH/NV 2016, 1497, Rz 7).

    c) Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerden gegen diese BFH-Beschlüsse nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG-Beschluss vom 26. März 2017  1 BvR 1951/16 zum Beschluss des V. Senats in BFH/NV 2016, 1497, und BVerfG-Beschluss vom 21. März 2017  1 BvR 1025/16 zum Beschluss des XI. Senats in BFH/NV 2016, 599).

    Soweit die Klägerin die Notwendigkeit einer Entscheidung durch den BFH zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO) geltend macht, führt das nicht zur Zulassung der Revision, weil dieser Zulassungsgrund einen Spezialfall der grundsätzlichen Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO darstellt und ebenfalls die Darlegung und das Vorliegen einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage voraussetzt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 1497, Rz 11).

  • EuGH, 24.10.2013 - C-440/12

    Metropol Spielstätten - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Glücksspiele mit

    Auszug aus BFH, 06.07.2017 - V B 26/17
    a) Der EuGH hat bereits entschieden, "... dass Art. 1 Abs. 2 der Mehrwertsteuerrichtlinie dahin auszulegen ist, dass er einer innerstaatlichen Regelung, wonach die geschuldete Mehrwertsteuer betragsgenau auf eine nicht harmonisierte Abgabe angerechnet wird, nicht entgegensteht" (EuGH-Urteil Metropol Spielstätten vom 24. Oktober 2013 C-440/12, EU:C:2013:687, Rz 60).

    Dasselbe gilt für das Diskriminierungsverbot, das im Zeitpunkt des EuGH-Urteils Metropol Spielstätten (EU:C:2013:687) im Jahr 2013 nicht nur als allgemeiner Grundsatz bestand, sondern in Art. 20, 21 der am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Charta der Grundrechte der Europäischen Union --EUGrdRCh-- (2010/C 83/02) bereits ausdrücklich kodifiziert war und das vom EuGH in anderen Verfahren (z.B. EuGH-Urteil Glatzel vom 22. Mai 2014 C-356/12, EU:C:2014:350) in seine Entscheidung einbezogen worden ist.

    Es ist deshalb davon auszugehen, dass der EuGH auch das Diskriminierungsverbot in seinem Urteil Metropol Spielstätten (EU:C:2013:687) bereits berücksichtigt und als nicht verletzt gewürdigt hat.

  • BFH, 04.07.2016 - V B 115/15

    Zur Umsatzsteuerpflicht von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

    Auszug aus BFH, 06.07.2017 - V B 26/17
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist es ferner "ohne Belang, dass die Höhe einer nicht harmonisierten Abgabe auf Spiele, zu der bestimmte mehrwertsteuerpflichtige Veranstalter und Betreiber von Glücksspielen mit Geldeinsatz ebenfalls herangezogen werden, an die für diese Tätigkeit anfallende Mehrwertsteuer angepasst wird, da der Grundsatz der steuerlichen Neutralität auf eine solche Abgabe keine Anwendung findet (EuGH-Urteil Leo-Libera vom 10. Juni 2010 C-58/09, EU:C:2010:333, Rz 38; vgl. auch BFH-Beschluss vom 4. Juli 2016 V B 115/15, BFH/NV 2016, 1592, Rz 5, m.w.N.).

    Im Übrigen hat das BVerfG auch die Verfassungsbeschwerden gegen die Beschlüsse des BFH in BFH/NV 2016, 1592 und vom 13. Januar 2016 V B 58/15 (nicht veröffentlicht), in denen ebenfalls die Ungleichbehandlung der Besteuerung der Umsätze von Geldspielautomatenbetreibern im Verhältnis zu Betreibern öffentlicher Spielbanken streitig war, nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG-Beschlüsse vom 24. April 2017  1 BvR 2229/16, und vom 19. April 2017  1 BvR 2100/16).

  • BFH, 14.12.2015 - XI B 113/14

    Umsatzbesteuerung von Glücksspielen; Vereinbarkeit des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG

    Auszug aus BFH, 06.07.2017 - V B 26/17
    b) Auch beide Umsatzsteuersenate des BFH haben die Frage, ob die betragsgenaue Anrechnung der geschuldeten Mehrwertsteuer auf eine nicht harmonisierte Abgabe dem Unionsrecht entgegensteht, bereits als nicht mehr klärungsbedürftig beurteilt (BFH-Beschlüsse vom 14. Dezember 2015 XI B 113/14, BFH/NV 2016, 599, Rz 13; vom 10. Juni 2016 V B 97/15, BFH/NV 2016, 1497, Rz 7).

    c) Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerden gegen diese BFH-Beschlüsse nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG-Beschluss vom 26. März 2017  1 BvR 1951/16 zum Beschluss des V. Senats in BFH/NV 2016, 1497, und BVerfG-Beschluss vom 21. März 2017  1 BvR 1025/16 zum Beschluss des XI. Senats in BFH/NV 2016, 599).

  • BFH, 30.05.2017 - II R 62/14

    EuGH-Vorlage: Beihilfecharakter der Steuerbegünstigung nach § 6a GrEStG

    Auszug aus BFH, 06.07.2017 - V B 26/17
    Denn es handelt sich bei der von der Klägerin beanstandeten "Begünstigung" nicht um umsatzsteuerrechtliche Bestimmungen, die der beschließende Senat dem EuGH zur Überprüfung vorlegen könnte (vgl. zur Abgrenzung BFH-Beschluss vom 30. Mai 2017 II R 62/14, BFH/NV 2017, 1133).
  • BFH, 14.02.2017 - VIII B 43/16

    Verpflichtung zur Übermittlung einer Einkommensteuererklärung nach amtlich

    Auszug aus BFH, 06.07.2017 - V B 26/17
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu der unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt ist (BFH-Beschluss vom 14. Februar 2017 VIII B 43/16, BFH/NV 2017, 729, Rz 8).
  • EuGH, 22.10.2015 - C-425/14

    Impresa Edilux and SICEF - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus BFH, 06.07.2017 - V B 26/17
    Das Transparenzgebot ergibt sich aus den --aus den bereits dargelegten Gründen nicht verletzten-- Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung und betrifft im Wesentlichen das öffentliche Auftragswesen und die Erteilung behördlicher Erlaubnisse (vgl. EuGH-Urteile Impresa Edilux und SICEF vom 22. Oktober 2015 C-425/14, EU:C:2015:721; Sporting Exchange vom 3. Juni 2010 C-203/08, EU:C:2010:307, Rz 39, 47; Wall vom 13. April 2010 C-91/08, EU:C:2010:182, Rz 33; Telaustria und Telefonadress vom 7. Dezember 2000 C-324/98, EU:C:2000:669, Rz 60 bis 62; Eurawasser vom 10. September 2009 C-206/08, EU:C:2009:540, Rz 44; Serrantoni und Consorzio stabile edili vom 23. Dezember 2009 C-376/08, EU:C:2009:808, Rz 31 und 32; Michaniki vom 16. Dezember 2008 C-213/07, EU:C:2008:731, Rz 44).
  • BFH, 15.01.2015 - I R 69/12

    Schlussurteil zu den EuGH-Urteilen Meilicke I und Meilicke II: Anrechnung

    Auszug aus BFH, 06.07.2017 - V B 26/17
    Da die betreffenden gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen bereits Gegenstand einer Auslegung durch den EuGH waren, besteht auch keine Verpflichtung für den Senat zu einer (erneuten) Vorlage (EuGH-Urteil CILFIT vom 6. Oktober 1982  283/81, EU:C:1982:335; vgl. auch BFH-Urteil vom 15. Januar 2015 I R 69/12, BFHE 249, 99, Rz 43).
  • EuGH, 22.05.2014 - C-356/12

    Glatzel - Vorabentscheidungsersuchen - Verkehr - Richtlinie 2006/126/EG - Anhang

    Auszug aus BFH, 06.07.2017 - V B 26/17
    Dasselbe gilt für das Diskriminierungsverbot, das im Zeitpunkt des EuGH-Urteils Metropol Spielstätten (EU:C:2013:687) im Jahr 2013 nicht nur als allgemeiner Grundsatz bestand, sondern in Art. 20, 21 der am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Charta der Grundrechte der Europäischen Union --EUGrdRCh-- (2010/C 83/02) bereits ausdrücklich kodifiziert war und das vom EuGH in anderen Verfahren (z.B. EuGH-Urteil Glatzel vom 22. Mai 2014 C-356/12, EU:C:2014:350) in seine Entscheidung einbezogen worden ist.
  • BFH, 24.10.2011 - XI B 54/11

    Keine Umsatzsteuerfreiheit für nicht medizinisch indizierte

    Auszug aus BFH, 06.07.2017 - V B 26/17
    Die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO kommt nur wegen einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage in Betracht (z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. September 2016 VI B 34/16, BFH/NV 2017, 26, Rz 2; vom 24. Oktober 2011 XI B 54/11, BFH/NV 2012, 279, Rz 7).
  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

  • EuGH, 10.06.2010 - C-58/09

    Leo-Libera - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG

  • EuGH, 13.04.2010 - C-91/08

    Wall - Dienstleistungskonzessionen - Vergabeverfahren - Transparenzgebot -

  • EuGH, 03.06.2010 - C-203/08

    Ein Mitgliedstaat darf den Betrieb von Glücksspielen im Internet verbieten

  • EuGH, 23.12.2009 - C-376/08

    Serrantoni und Consorzio stabile edili - Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie

  • EuGH, 10.09.2009 - C-206/08

    Eurawasser - Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich

  • EuGH, 16.12.2008 - C-213/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ENTHÄLT EINE ERSCHÖPFENDE AUFZÄHLUNG DER AUF DIE

  • BFH, 17.06.1999 - VII R 55/98

    Keine Nacherhebung bei Irrtum der Zollbehörde über Zollsatz

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

  • EuGH, 19.05.1992 - C-195/90

    Kommission / Deutschland

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.1982 - 8/82

    Kommanditgesellschaft in der Firma Hans-Otto Wagner GmbH Agrarhandel gegen

  • BFH, 21.09.2016 - VI B 34/16

    Aufwendungen für nach § 153a Abs. 2 StPO eingestelltes Strafverfahren keine

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