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   BFH, 07.02.2018 - V B 119/17   

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https://dejure.org/2018,6857
BFH, 07.02.2018 - V B 119/17 (https://dejure.org/2018,6857)
BFH, Entscheidung vom 07.02.2018 - V B 119/17 (https://dejure.org/2018,6857)
BFH, Entscheidung vom 07. Februar 2018 - V B 119/17 (https://dejure.org/2018,6857)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, AO § 55 Abs 1 Nr 4, AO § 56, AO § 60 Abs 1, AO § 60a, GG Art 9 Abs 1
    Grundsätzliche Bedeutung; Feststellung der Gemeinnützigkeit, satzungsmäßige Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit

  • Bundesfinanzhof

    Grundsätzliche Bedeutung; Feststellung der Gemeinnützigkeit, satzungsmäßige Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 55 Abs 1 Nr 4 AO, § 56 AO, § 60 Abs 1 AO
    Grundsätzliche Bedeutung; Feststellung der Gemeinnützigkeit, satzungsmäßige Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 60 Abs. 1 Satz 2 AO, §§ 55 - 57 AO, § 60 Abs. 1 Satz 1 AO, §§ 52 bis 55 AO, § 56 AO, §§ 55 bis 57 AO, § 60 AO, § 55 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 AO, § 60 Abs. 1 AO, § 53 der Abgabenordnung, Art. 9 Abs. 1 GG, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Deutsches Notarinstitut

    FGO §§ 115 Abs. 2 Nr. 1, 116 Abs. 3 S. 3; AO §§ 55 Abs. 1 Nr. 4, 56, 60 Abs. 1, 60a; GG Art. 9 Abs. 1
    Satzungsmäßige Voraussetzungen zur Feststellung der Gemeinnützigkeit

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Anerkennung der Gemeinnützigkeit einer Körperschaft; Anforderungen an die Festlegung der Gemeinnützigkeit insbesondere im Hinblick auf die Verwendung des Vermögens nach Auflösung in der Satzung

  • rewis.io

    Grundsätzliche Bedeutung; Feststellung der Gemeinnützigkeit, satzungsmäßige Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Anerkennung der Gemeinnützigkeit einer Körperschaft

  • datenbank.nwb.de

    Grundsätzliche Bedeutung; Feststellung der Gemeinnützigkeit, satzungsmäßige Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Satzung eines gemeinnützigen Vereins

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Feststellung der Gemeinnützigkeit eines Vereins

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2018, 544
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 23.06.2017 - X B 151/16

    Verfassungsmäßigkeit des AltEinkG; Darlegungsanforderungen an eine

    Auszug aus BFH, 07.02.2018 - V B 119/17
    Dabei muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Juni 2017 X B 151/16, BFH/NV 2017, 1434, Rz 7, m.w.N.).
  • BFH, 17.05.2017 - V R 52/15

    Traditionelle Freimaurerloge nicht gemeinnützig - Diskriminierung von Frauen -

    Auszug aus BFH, 07.02.2018 - V B 119/17
    Sie können aber nicht verlangen, dass die Allgemeinheit ihr Tun durch von der Steuer abziehbare Spenden nachhaltig unterstützt (vgl. BFH-Urteil vom 17. Mai 2017 V R 52/15, BFHE 258, 124, Rz 30, m.w.N., sowie Heuermann in Deutsches Steuerrecht 2017, 1749 ff., 1754 zu Freimaurerlogen).
  • BFH, 05.01.2017 - VI B 8/16

    Fehlen von Entscheidungsgründen - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Auszug aus BFH, 07.02.2018 - V B 119/17
    a) Für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache ist eine konkrete Rechtsfrage zu formulieren und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, Klärungsfähigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung einzugehen (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Januar 2017 VI B 8/16, BFH/NV 2017, 602, m.w.N.).
  • BFH, 31.08.2015 - VI B 13/15

    Keine notwendige Beiladung bei Lohnsteuer-Außenprüfung - Zeitlich begrenzte

    Auszug aus BFH, 07.02.2018 - V B 119/17
    Erforderlich ist ferner ein konkreter und substantiierter Vortrag, aus welchen Gründen die Klärung der Rechtsfrage im Interesse der Rechtssicherheit, Rechtseinheitlichkeit oder Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. August 2015 VI B 13/15, BFH/NV 2015, 1672, und vom 4. Juli 2013 III B 69/12, BFH/NV 2013, 1573).
  • BFH, 04.07.2013 - III B 69/12

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter

    Auszug aus BFH, 07.02.2018 - V B 119/17
    Erforderlich ist ferner ein konkreter und substantiierter Vortrag, aus welchen Gründen die Klärung der Rechtsfrage im Interesse der Rechtssicherheit, Rechtseinheitlichkeit oder Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. August 2015 VI B 13/15, BFH/NV 2015, 1672, und vom 4. Juli 2013 III B 69/12, BFH/NV 2013, 1573).
  • BFH, 17.03.2010 - X B 10/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus BFH, 07.02.2018 - V B 119/17
    Insbesondere muss sich der Beschwerdeführer mit der bereits vorhandenen Rechtsprechung auseinandersetzen und substantiiert darlegen, weshalb nach seiner Ansicht diese Rechtsprechung keine Klärung herbeigeführt habe (vgl. BFH-Beschluss vom 17. März 2010 X B 10/10, BFH/NV 2012, 953, m.w.N.).
  • BFH, 12.01.2011 - I R 91/09

    Anforderungen an die satzungsgemäße Vermögensbindung

    Auszug aus BFH, 07.02.2018 - V B 119/17
    Im Übrigen ist durch die bisherige Rechtsprechung bereits geklärt, dass die bloße Benennung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als Destinatär den satzungsmäßigen Anforderungen nicht genügt (BFH-Urteil vom 12. Januar 2011 I R 91/09, BFH/NV 2011, 1111, Rz 11).
  • BFH, 29.09.2010 - XI B 74/09

    Sinn und Zweck der Erhebung von Aussetzungszinsen - Erlass oder Verzicht auf die

    Auszug aus BFH, 07.02.2018 - V B 119/17
    Die bloße Behauptung, dass die Rechtssätze neu seien und eine höchstrichterliche Klärung verlangten, ist hierfür ebenso wenig ausreichend wie das Fehlen einer Entscheidung des BFH zu der konkreten Fallgestaltung (BFH-Beschlüsse vom 29. September 2010 XI B 74/09, BFH/NV 2011, 194, sowie vom 15. Januar 2008 VIII B 222/06, BFH/NV 2008, 753).
  • BFH, 26.02.1992 - I R 47/89

    Befreiung von der Körperschaftssteuer für einen Verein, der die Förderung der

    Auszug aus BFH, 07.02.2018 - V B 119/17
    Soweit die Satzung --wie im Streitfall-- nicht zweifelsfrei erkennen lässt, dass der Steuerpflichtige ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt, gehen etwaige Unklarheiten zu Lasten dessen, der sich auf die Steuervergünstigung beruft (BFH-Urteil vom 26. Februar 1992 I R 47/89, BFH/NV 1992, 695, Rz 20).
  • BFH, 23.07.2009 - V R 20/08

    Anforderungen an die Satzung einer gemeinnützigen Körperschaft für Gewährung

    Auszug aus BFH, 07.02.2018 - V B 119/17
    Sofern --wie im Streitfall-- die Satzung lediglich bestimmt, dass das Vermögen einer bestimmten juristischen Person des öffentlichen Rechts (Bundesrepublik Deutschland) zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke übertragen wird, ist dies nicht ausreichend, da nach der Rechtsprechung des Senats die Regelungen über die Vermögensbindung in der Satzung selbst getroffen werden müssen (BFH-Urteil vom 23. Juli 2009 V R 20/08, BFHE 226, 445BStBl II 2010, 719, Rz 15).
  • BFH, 15.01.2008 - VIII B 222/06

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - teilweiser Erlass von

  • FG Düsseldorf, 20.08.2019 - 6 K 481/19

    Gemeinnützigkeit - Musterklauseln in der Satzung sind Pflicht

    Denn nach der mit Gesetzeskraft ausgestatteten Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60 AO) ist zwischen der Regelung zur ausschließlichen und unmittelbaren Verfolgung gemeinnütziger Zwecke in § 1 und der Regelung zur Selbstlosigkeit in § 2 zu unterscheiden (vgl. auch BFH-Beschluss vom 7.2.2018 V B 119/17, BFH/NV 2018, 544).

    Sie können aber nicht verlangen, dass die Allgemeinheit ihr Tun durch von der Steuer abziehbare Spenden nachhaltig unterstützt (vgl. BFH-Urteil vom 17.5.2017 V R 52/15, BStBl II 2018, 218; BFH-Beschluss vom 7.2.2018 V B 119/17, BFH/NV 2018, 544).

  • FG Berlin-Brandenburg, 28.06.2018 - 9 K 11080/17

    Nachfolgeentscheidung zu BFH, Urteil v. 25.10.2016, I R 54/14 zur

    unmittelbar verfolgt wird (vgl. BFH, Beschluss vom 7. Februar 2018 - V B 119/17,.

    BFH/NV 2018, 544).

    sieht er nicht als ausreichend an (Beschluss vom 7. Februar 2018 - V B 119/17, BFH/NV.

    - V B 119/17, a.a.O.).

    2018 - V B 119/17, a.a.O.).

  • BFH, 26.08.2021 - V R 11/20

    Formelle Satzungsmäßigkeit und Vermögensbindung

    Die Berücksichtigung außerhalb der Satzung liegender Begleitumstände oder des nicht in der Satzung manifestierten Willens der Mitglieder würde dem Gebot des Buchnachweises widersprechen (Senatsurteil in BFHE 226, 445, BStBl II 2010, 719, unter II.2., m.w.N.; BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 111, Rz 11; Senatsbeschluss vom 07.02.2018 - V B 119/17, BFH/NV 2018, 544, Rz 12).
  • BFH, 05.07.2018 - XI B 17/18

    Feststellung zur Insolvenztabelle wirkt wie ein entsprechender Steuerbescheid;

    Ist zu einer Rechtsfrage bereits Rechtsprechung vorhanden, hat sich der Beschwerdeführer damit auseinanderzusetzen und zu erörtern, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist bzw. weshalb sie ggf. einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Januar 2015 XI B 88/14, BFH/NV 2015, 864, Rz 15; vom 7. Februar 2018 V B 119/17, BFH/NV 2018, 544, Rz 3).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.09.2020 - L 6 U 14/20

    Unfallversicherung (U) - Zum Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige

    Die vorliegende Satzung des Frauenchores L. e. V. entspricht der amtlichen Mustersatzung der Anlage 1 zu § 60 Abgabenordnung (juris; siehe zu diesem Kriterium BFH, 7. Februar 2018, V B 119/17, juris).
  • BFH, 20.04.2021 - XI B 39/20

    Umsatzbesteuerung von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit

    Ist zu einer Rechtsfrage bereits Rechtsprechung vorhanden, hat sich der Beschwerdeführer damit auseinanderzusetzen und zu erörtern, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist bzw. weshalb sie ggf. einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 07.02.2018 - V B 119/17, BFH/NV 2018, 544, Rz 3; vom 05.07.2018 - XI B 17/18, BFH/NV 2018, 1139, Rz 13).
  • FG Münster, 25.10.2023 - 13 K 2542/20

    Körperschaftsteuer - Unter welchen Voraussetzungen sind Spenden an eine

    Nach § 60 Abs. 1 Satz 1 AO müssen die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung so genau bestimmt sein, dass aufgrund der Satzung geprüft werden kann, ob die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung gegeben sind (formelle Satzungsmäßigkeit, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 07.02.2018 - V B 119/17, BFH/NV 2018, 544; BFH, EuGH-Vorlage vom 14.07.2004 - I R 94/02, BStBl II 2005, 721).

    Die sich hieraus ergebenen Unklarheiten müssen zu Lasten der italienischen Stiftung bzw. ihrer Spender berücksichtigt werden (BFH-Beschluss vom 07.02.2018 - V B 119/17, BFH/NV 2018, 544, Juris Rn. 8).

  • FG Sachsen-Anhalt, 19.04.2023 - 3 K 475/16

    Rückwirkenden Aberkennung der Gemeinnützigkeit und damit zu einem Wegfall der

    Es sei unerheblich, dass ein konkreter Empfänger des Vermögens nicht benannt sei, denn ausweislich des BFH-Beschlusses vom 7. Februar 2018 (V B 119/17) und auch nach dem Urteil des Hessischen FG vom 16. Juni 2008 (4 K 3773/05) müsse sich aus der Satzung lediglich ergeben, dass die Mittel ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke verwendet werden sollen.
  • FG München, 11.05.2021 - 6 K 1417/19

    Gründung einer öffentlich-rechtlichen nicht rechtsfähigen Stiftung in Bayern

    Soweit nicht zweifelsfrei erkennbar ist, dass der Steuerpflichtige ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt, gehen etwaige Unklarheiten zu Lasten dessen, der sich auf die Steuervergünstigung beruft (vgl. Beschluss des BFH vom 7. Februar 2018 V B 119/17, BFH/NV 2018, 544).
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