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   BFH, 19.09.2018 - II R 20/15   

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https://dejure.org/2018,45707
BFH, 19.09.2018 - II R 20/15 (https://dejure.org/2018,45707)
BFH, Entscheidung vom 19.09.2018 - II R 20/15 (https://dejure.org/2018,45707)
BFH, Entscheidung vom 19. September 2018 - II R 20/15 (https://dejure.org/2018,45707)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 162 Abs 1 S 2, BewG § ... 19, BewG § 20, BewG § 21, BewG § 22 Abs 3 S 1, BewG § 23, BewG § 27, BewG § 75, BewG § 76 Abs 1, BewG § 78 S 1, BewG § 78 S 2, BewG § 79 Abs 1, BewG § 79 Abs 2, BewG § 79 Abs 5, BewG § 81, BewG § 82, BewG § 93 Abs 1 S 2, FGO § 118 Abs 2, FGO § 123 Abs 1 S 1
    Verwendung eines Mietspiegels zur Schätzung der üblichen Miete im Ertragswertverfahren

  • Bundesfinanzhof

    Verwendung eines Mietspiegels zur Schätzung der üblichen Miete im Ertragswertverfahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BewG § 22 Abs. 1, 3, §§ 76 ff.
    Zulässige Heranziehung des auf Hauptfeststellungszeitpunkt 1. 1. 1964 aufgestellten Mietspiegels zur Festsetzung des Einheitswerts

  • rewis.io

    Verwendung eines Mietspiegels zur Schätzung der üblichen Miete im Ertragswertverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahren bei Schätzung der üblichen Miete im Ertragswertverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Verwendung eines Mietspiegels zur Schätzung der üblichen Miete im Ertragswertverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schätzung der üblichen Miete im Ertragswertverfahren der Einheitsbewertung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schätzung der üblichen Miete im Ertragswertverfahren der Einheitsbewertung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einheitswertfeststellungen
    Bewertungsmethodik
    Ertragswertverfahren

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    BewG § 22 Abs 3 S 1, BewG § 22 Abs 4, BewG § 27, GG Art 3 Abs 1
    Einheitswert, Grundvermögen, Wertfortschreibung, Übliche Miete, Mietspiegel

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2019, 193
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14

    Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer

    Auszug aus BFH, 19.09.2018 - II R 20/15
    Mit Beschluss vom 20. Juli 2015 hat der Senat das Ruhen des Revisionsverfahrens angeordnet, bis das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in dem Verfahren 1 BvL 11/14 entschieden hat.

    Diese Entscheidung ist durch Urteil vom 10. April 2018 (BGBl I 2018, 531, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2018, 403) erfolgt.

    Sie dürfen aber nach dem BVerfG-Urteil in BGBl I 2018, 531, HFR 2018, 403 im dargestellten Umfang auch im Streitfall weiter angewandt werden.

    Durch diese Bewertungsmethode soll in einem vereinfachten, typisierten Verfahren der Bodenwert wie auch der Gebäudewert in einem Rechenschritt ermittelt und so der gemeine Wert, also der Verkehrswert, des jeweiligen Grundstücks annähernd abgebildet werden (BVerfG-Urteil in BGBl I 2018, 531, HFR 2018, 403, Rz 11).

    Andernfalls bestimmt sich die Jahresrohmiete gemäß § 79 Abs. 2 BewG nach der üblichen Miete (BVerfG-Urteil in BGBl I 2018, 531, HFR 2018, 403, Rz 112).

    Im Hinblick auf die Ausstattungsgruppen unterteilen die Mietspiegel meist in einfache, mittlere, gute und sehr gute Ausstattung und legen hierfür Rahmensätze für die anzuwendenden Mietwerte fest (BVerfG-Urteil in BGBl I 2018, 531, HFR 2018, 403, Rz 12, 113).

  • BFH, 19.02.2018 - II B 75/16

    Prüfungsumfang des FG bei gerichtlichem AdV-Antrag, Befugnisse der Finanzbehörde

    Auszug aus BFH, 19.09.2018 - II R 20/15
    Das zahlenmäßige Ergebnis der Schätzung muss auf Schlüssigkeit hin kontrollierbar sein (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Februar 2018 II B 75/16, BFH/NV 2018, 706, Rz 49, m.w.N.).

    (5) Die Schätzung ist vom Gericht voll überprüfbar, weil sie keine Ermessensentscheidung darstellt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2018, 706, Rz 50, m.w.N.).

  • FG München, 20.08.2014 - 4 K 2970/11

    Einheitswert des Grundvermögens

    Auszug aus BFH, 19.09.2018 - II R 20/15
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 20. August 2014 4 K 2970/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 969 veröffentlicht.

  • BFH, 29.11.1989 - II R 53/87

    Fehlerbeseitigende Fortschreibung, auch ohne daß ein klarliegender, einwandfrei

    Auszug aus BFH, 19.09.2018 - II R 20/15
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese klarliegend, leicht feststellbar und unmittelbar einsichtig sind, sondern nur darauf, dass die getroffene Regelung geltendem Recht widerspricht (vgl. grundlegend Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 1989 II R 53/87, BFHE 159, 215, BStBl II 1990, 149, unter 1.).
  • BFH, 16.05.2018 - II R 37/14

    Maßgebliche Mieten im Ertragswertverfahren

    Auszug aus BFH, 19.09.2018 - II R 20/15
    Die Heranziehung dieser auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964 aufgestellten Mietspiegel für die Schätzung der üblichen Miete gemäß § 79 Abs. 2 Satz 2 BewG auf diesen Zeitpunkt ist zulässig, wenn eine Schätzung der üblichen Miete im unmittelbaren Vergleich daran scheitert, dass nach Art, Lage und Ausstattung vergleichbare vermietete Objekte am 1. Januar 1964 nicht oder nicht in hinreichender Zahl vorhanden waren und die Mietspiegel in ihren Aufgliederungen nach Mietpreisregelungen und den anderen gemäß § 79 Abs. 2 Satz 2 BewG maßgebenden Kriterien (insbesondere Baujahr und Ausstattung) den vom Gesetz gestellten Anforderungen für die Schätzung der üblichen Miete entsprechen (BFH-Urteil vom 16. Mai 2018 II R 37/14, BFHE 261, 364, BStBl II 2018, 692, Rz 17, m.w.N.).
  • BFH, 22.05.2019 - II R 22/17

    Wertfortschreibung zur Beseitigung eines Bewertungsfehlers

    Durch diese Bewertungsmethode soll in einem vereinfachten, typisierten Verfahren der Bodenwert wie auch der Gebäudewert in einem Rechenschritt ermittelt und so der gemeine Wert, also der Verkehrswert des jeweiligen Grundstücks annähernd abgebildet werden (Urteil des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG--vom 10. April 2018 - 1 BvL 11/14, BGBl I 2018, 531, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2018, 403, Rz 11; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. September 2018 - II R 20/15, BFH/NV 2019, 193, Rz 19).

    Die Heranziehung dieser auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964 aufgestellten Mietspiegel für die Schätzung der üblichen Miete gemäß § 79 Abs. 2 Satz 2 BewG auf diesen Zeitpunkt ist zulässig, wenn eine Schätzung der üblichen Miete im unmittelbaren Vergleich daran scheitert, dass nach Art, Lage und Ausstattung vergleichbare vermietete Objekte am 1. Januar 1964 nicht oder nicht in hinreichender Zahl vorhanden waren und die Mietspiegel in ihren Aufgliederungen nach Mietpreisregelungen und den anderen gemäß § 79 Abs. 2 Satz 2 BewG maßgebenden Kriterien (insbesondere Baujahr und Ausstattung) den vom Gesetz gestellten Anforderungen für die Schätzung der üblichen Miete entsprechen (BFH-Urteile vom 16. Mai 2018 - II R 37/14, BFHE 261, 364, BStBl II 2018, 692, Rz 17, m.w.N., und in BFH/NV 2019, 193, Rz 22).

    d) Die übliche Miete i.S. des § 79 Abs. 2 Satz 2 BewG wird auch bei Wertfortschreibungen (§ 22 Abs. 1 BewG) immer nach den Wertverhältnissen im Hauptfeststellungszeitpunkt geschätzt (§§ 27, 79 Abs. 5 BewG; vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2019, 193, Rz 20).

    Allein eine Abweichung von den tatsächlichen Gegebenheiten reicht nicht aus (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2019, 193, Rz 27).

    Die durch die Finanzbehörde vorgenommene Schätzung ist durch das FG voll überprüfbar, da sie keine Ermessensentscheidung darstellt (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2019, 193, Rz 23 f.).

    Sie dürfen aber nach dem BVerfG-Urteil in BGBl I 2018, 531, HFR 2018, 403 im dargestellten Umfang auch im Streitfall weiter angewandt werden (BFH-Urteil in BFH/NV 2019, 193, Rz 16).

    Der Mietspiegel mit einer gewissen Datenbreite soll nur einen Anhalt für die vorzunehmende Schätzung bieten, so dass Fehler in einzelnen Datengrundlagen keinen unmittelbaren Einfluss auf die Besteuerung haben (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2019, 193, Rz 28).

  • BFH, 17.06.2020 - II R 40/17

    Erbschaftsteuerfestsetzung gegen unbekannte Erben

    Die Schätzung der Finanzbehörde ist im Klageverfahren durch das FG vollumfänglich nachprüfbar (vgl. BFH-Urteile vom 17.10.2001 - I R 103/00, BFHE 197, 68, BStBl II 2004, 171, unter III.2.b, und vom 19.09.2018 - II R 20/15, BFH/NV 2019, 193, Rz 24).
  • BFH, 18.09.2019 - II R 15/16

    Berücksichtigung bauordnungsrechtlicher Einschränkungen bei der Einheitsbewertung

    Sie dürfen aber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10.04.2018 - 1 BvL 11/14 u.a. (BVerfGE 148, 147) im dargestellten Umfang auch im Streitfall weiter angewandt werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19.09.2018 - II R 20/15, BFH/NV 2019, 193, Rz 16).

    Die Heranziehung dieser auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.1964 aufgestellten Mietspiegel für die Schätzung der üblichen Miete gemäß § 79 Abs. 2 Satz 2 BewG auf diesen Zeitpunkt ist zulässig, wenn eine Schätzung der üblichen Miete im unmittelbaren Vergleich daran scheitert, dass nach Art, Lage und Ausstattung vergleichbare vermietete Objekte am 01.01.1964 nicht oder nicht in hinreichender Zahl vorhanden waren und die Mietspiegel in ihren Aufgliederungen nach Mietpreisregelungen und den anderen gemäß § 79 Abs. 2 Satz 2 BewG maßgebenden Kriterien (insbesondere Baujahr und Ausstattung) den vom Gesetz gestellten Anforderungen für die Schätzung der üblichen Miete entsprechen (BFH-Urteile vom 16.05.2018 - II R 37/14, BFHE 261, 364, BStBl II 2018, 692, Rz 17, m.w.N., und in BFH/NV 2019, 193, Rz 22).

  • BFH, 26.08.2020 - II R 6/19

    Einheitsbewertung indifferenter Räume

    Es handelt sich um ein vereinfachtes, typisiertes Verfahren (vgl. BFH-Urteil vom 19.09.2018 - II R 20/15, BFH/NV 2019, 193, Rz 19).

    Auch bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen bleiben nach §§ 27, 79 Abs. 5 BewG die Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt zum 01.01.1964 maßgeblich (BFH-Urteil in BFH/NV 2019, 193, Rz 20; vgl. auch BFH-Urteil vom 22.05.2019 - II R 22/17, BFH/NV 2019, 1064, Rz 15).

    Dies ist eine zulässige Methode zur Schätzung der üblichen Miete i.S. des § 79 Abs. 2 Satz 2 BewG, wenn eine Schätzung mangels ausreichender Vergleichsobjekte am 01.01.1964 nicht möglich ist und die Mietspiegel die Kriterien des § 79 Abs. 2 Satz 2 BewG (u.a. Art, Lage und Ausstattung) ausreichend abbilden (vgl. dazu näher BFH-Urteile in BFH/NV 2019, 193, Rz 21, 22, und in BFH/NV 2019, 1064, Rz 16).

  • FG Köln, 13.02.2019 - 4 K 108/17

    Einheitsbewertung: Wertminderung wegen behebbarer Baumängel

    Durch diese Bewertungsmethode soll in einem vereinfachten, typisierten Verfahren der Bodenwert, wie auch der Gebäudewert in einem Rechenschritt ermittelt und so der gemeine Wert, also der Verkehrswert, des jeweiligen Grundstücks annähernd abgebildet werden (BFH-Urteil vom 19. September 2018 - II R 20/15 -, juris, m.w.N.).

    Die Schätzung kann sich nur dann als rechtswidrig erweisen, wenn sie den durch die Umstände des Falles gezogenen Schätzungsrahmen verlässt (BFH-Urteil vom 19. September 2018 - II R 20/15 -, juris, m.w.N.; Halaczinsky in: Rössler/Troll, § 79 BewG Anm. 58, m.w.N.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2019 - 3 K 3236/16

    Ermittlung von Einheitswerten auf den 01.01.2016: keine Zurückrechnung von

    Wenn eine Schätzung der üblichen Miete im unmittelbaren Vergleich daran scheitert, dass nach Art, Lage und Ausstattung vergleichbare vermietete Objekte am 01.01.1964 nicht oder nicht in ausreichender Zahl vorhanden waren, so ist es zulässig, die Miete unter Heranziehung von auf den Hauptfeststellungszeitpunkt aufgestellten Mietspiegeln zu schätzen (BFH, Urteil vom 19.09.2018, II R 20/15, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2019, 193).

    Überdies soll ein Mietspiegel mit einer gewissen Datenbreite ohnehin nur einen Anhalt für die vorzunehmende Schätzung bieten, so dass Fehler in einzelnen Datengrundlagen - also auch das Unterbleiben einer Differenzierung nach Baujahren - keinen unmittelbaren Einfluss auf die Besteuerung haben (so auch: BFH, Urteil vom 19.09.2018, II R 20/15, a.a.O., unter 2. b) bb) (6) (c) der Gründe).

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.02.2019 - 3 K 3016/16

    Einheitsbewertung: Voraussetzungen einer fehlerbeseitigenden Fortschreibung nach

    Es kommt nur darauf an, dass die getroffene Regelung geltendem Recht widerspricht (Halaczinsky in Rössler/Troll, a.a.O., § 22 Anm. 55 m.w.N., Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. September 2018 II R 20/15, m.w.N., Datenbank Beck-online, betreffend die Schätzung der üblichen Miete im Ertragswertverfahren  auf den 01. Januar 1964).
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