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   BFH, 17.12.2018 - VIII B 91/18   

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https://dejure.org/2018,49187
BFH, 17.12.2018 - VIII B 91/18 (https://dejure.org/2018,49187)
BFH, Entscheidung vom 17.12.2018 - VIII B 91/18 (https://dejure.org/2018,49187)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 2018 - VIII B 91/18 (https://dejure.org/2018,49187)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    VergnStG BR § 11 Abs 2, FGO § 69, GG Art 3 Abs 1, GG Art 12 Abs 1
    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des VergnStG BR

  • Bundesfinanzhof

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des VergnStG BR

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Vollziehung der Festsetzung der Wettbürosteuer in Bremen

  • rewis.io

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des VergnStG BR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VergnStG BR § 11 Abs. 2; FGO § 69
    Aussetzung der Vollziehung der Festsetzung der Wettbürosteuer in Bremen

  • rechtsportal.de

    VergnStG BR § 11 Abs. 2; FGO § 69
    Aussetzung der Vollziehung der Festsetzung der Wettbürosteuer in Bremen

  • datenbank.nwb.de

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des VergnStG BR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2019, 306
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 29.06.2017 - 9 C 7.16

    Kommunale Wettbürosteuer

    Auszug aus BFH, 17.12.2018 - VIII B 91/18
    Zur Begründung nahm sie Bezug auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 29. Juni 2017 9 C 7/16 (BVerwGE 159, 216), wonach die Bemessung der Steuer anhand der Flächenverhältnisse in einem Wettbüro wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verfassungswidrig sei.

    Die verfassungsrechtlichen Bedenken hätten sich dem Bremischen Gesetzgeber aufgrund der Entscheidung des BVerwG in BVerwGE 159, 216 bereits zu Beginn der Erhebung der Wettbürosteuer ab Juli 2017 aufdrängen müssen.

  • BFH, 30.11.2004 - IX B 120/04

    Aussetzung der Vollziehung wegen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 23

    Auszug aus BFH, 17.12.2018 - VIII B 91/18
    b) Das danach für eine Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes erforderliche besondere berechtigte Aussetzungsinteresse hat der BFH in verschiedenen Fallgruppen regelmäßig als erfüllt angesehen, etwa dann, wenn der BFH die vom Antragsteller als verfassungswidrig angesehene Vorschrift bereits dem BVerfG gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorgelegt hat (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. November 2004 IX B 120/04, BFHE 208, 213, BStBl II 2005, 287, unter II.2.) oder ein beim BFH anhängiges Verfahren, das für die Beantwortung von Rechtsfragen vorgreiflich ist, im Hinblick auf mehrere beim BVerfG anhängige Verfahren der konkreten Normenkontrolle ruht (BFH-Beschluss vom 21. Mai 2010 IV B 88/09, BFH/NV 2010, 1613, Rz 17).
  • BVerfG, 03.04.1992 - 2 BvR 283/92

    Effektivität des Rechtsschutzes und Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus BFH, 17.12.2018 - VIII B 91/18
    Das Erfordernis eines besonderen berechtigten Interesses des Antragstellers wurde auch vom BVerfG ausdrücklich gebilligt (BVerfG-Beschlüsse vom 3. April 1992 2 BvR 283/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1992, 726, und vom 6. April 1988 1 BvR 146/88, Die Information für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 1989, 335).
  • BFH, 29.10.1991 - III B 83/91

    Steuerfreiheit des Existenzminimums

    Auszug aus BFH, 17.12.2018 - VIII B 91/18
    Das berechtigte Aussetzungsinteresse hat der BFH auch in den Fällen bejaht, in denen der sofortige Vollzug des angefochtenen Verwaltungsakts zu einem steuerlichen Eingriff mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen führt, etwa weil dem Antragsteller irreparable Nachteile drohen (BFH-Beschlüsse vom 19. August 1994 X B 319/93, BFH/NV 1995, 143, und vom 9. November 1992 X B 137/92, BFH/NV 1994, 324, unter 3.b) oder sein zu versteuerndes Einkommen abzüglich der darauf zu entrichtenden Einkommensteuer das sozialhilferechtlich garantierte Existenzminimum unterschreitet (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1991 III B 83/91, BFH/NV 1992, 246).
  • BFH, 01.04.2010 - II B 168/09

    AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes

    Auszug aus BFH, 17.12.2018 - VIII B 91/18
    aa) Ernstliche Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO können auch verfassungsrechtliche Zweifel an der Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrundeliegenden Norm sein (BFH-Beschlüsse vom 3. September 2018 VIII B 15/18, BFH/NV 2018, 1279; vom 25. April 2018 IX B 21/18, BFHE 260, 431, BStBl II 2018, 415; vom 25. November 2014 VII B 65/14, BFHE 247, 182, BStBl II 2015, 207, und vom 1. April 2010 II B 168/09, BFHE 228, 149, BStBl II 2010, 558).
  • BFH, 21.05.2010 - IV B 88/09

    Sachdienlichkeit einer Teil-Einspruchsentscheidung - Schuldzinsenabzug bei

    Auszug aus BFH, 17.12.2018 - VIII B 91/18
    b) Das danach für eine Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes erforderliche besondere berechtigte Aussetzungsinteresse hat der BFH in verschiedenen Fallgruppen regelmäßig als erfüllt angesehen, etwa dann, wenn der BFH die vom Antragsteller als verfassungswidrig angesehene Vorschrift bereits dem BVerfG gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorgelegt hat (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. November 2004 IX B 120/04, BFHE 208, 213, BStBl II 2005, 287, unter II.2.) oder ein beim BFH anhängiges Verfahren, das für die Beantwortung von Rechtsfragen vorgreiflich ist, im Hinblick auf mehrere beim BVerfG anhängige Verfahren der konkreten Normenkontrolle ruht (BFH-Beschluss vom 21. Mai 2010 IV B 88/09, BFH/NV 2010, 1613, Rz 17).
  • BFH, 09.11.1992 - X B 137/92
    Auszug aus BFH, 17.12.2018 - VIII B 91/18
    Das berechtigte Aussetzungsinteresse hat der BFH auch in den Fällen bejaht, in denen der sofortige Vollzug des angefochtenen Verwaltungsakts zu einem steuerlichen Eingriff mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen führt, etwa weil dem Antragsteller irreparable Nachteile drohen (BFH-Beschlüsse vom 19. August 1994 X B 319/93, BFH/NV 1995, 143, und vom 9. November 1992 X B 137/92, BFH/NV 1994, 324, unter 3.b) oder sein zu versteuerndes Einkommen abzüglich der darauf zu entrichtenden Einkommensteuer das sozialhilferechtlich garantierte Existenzminimum unterschreitet (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1991 III B 83/91, BFH/NV 1992, 246).
  • BVerfG, 06.04.1988 - 1 BvR 146/88
    Auszug aus BFH, 17.12.2018 - VIII B 91/18
    Das Erfordernis eines besonderen berechtigten Interesses des Antragstellers wurde auch vom BVerfG ausdrücklich gebilligt (BVerfG-Beschlüsse vom 3. April 1992 2 BvR 283/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1992, 726, und vom 6. April 1988 1 BvR 146/88, Die Information für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 1989, 335).
  • BVerfG, 27.06.2013 - 1 BvR 1501/13

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Errichtung der BTU

    Auszug aus BFH, 17.12.2018 - VIII B 91/18
    Sie setzt den Eintritt erheblicher Nachteile für den Antragsteller voraus (BVerfG-Beschluss vom 27. Juni 2013 1 BvR 1501/13, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2013, 1145), an denen es vorliegend angesichts der eher geringfügigen Belastung, die ohne weiteres im Hauptsacheverfahren beseitigt werden kann, fehlt.
  • BFH, 19.08.1994 - X B 318/93
    Auszug aus BFH, 17.12.2018 - VIII B 91/18
    Das berechtigte Aussetzungsinteresse hat der BFH auch in den Fällen bejaht, in denen der sofortige Vollzug des angefochtenen Verwaltungsakts zu einem steuerlichen Eingriff mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen führt, etwa weil dem Antragsteller irreparable Nachteile drohen (BFH-Beschlüsse vom 19. August 1994 X B 319/93, BFH/NV 1995, 143, und vom 9. November 1992 X B 137/92, BFH/NV 1994, 324, unter 3.b) oder sein zu versteuerndes Einkommen abzüglich der darauf zu entrichtenden Einkommensteuer das sozialhilferechtlich garantierte Existenzminimum unterschreitet (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1991 III B 83/91, BFH/NV 1992, 246).
  • BFH, 25.11.2014 - VII B 65/14

    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Kernbrennstoffsteuer

  • BFH, 20.01.2015 - XI B 112/14

    Keine AdV bei fehlendem Gutglaubensschutz hinsichtlich der Rechnungsangaben des

  • BFH, 21.07.2016 - V B 37/16

    Aufhebung der Vollziehung bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit

  • BFH, 25.04.2018 - IX B 21/18

    BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen

  • FG Bremen, 02.05.2018 - 2 V 76/18

    Keine Aufhebung der Vollziehung einer Wettbürosteuer-Anmeldung in Bremen trotz

  • BFH, 03.09.2018 - VIII B 15/18

    AdV eines Bescheids über die Festsetzung von Aussetzungszinsen für den Zeitraum

  • BFH, 31.07.2019 - XI B 15/19

    AdV; Umsätze eines privaten Arbeitsvermittlers; keine Berichtigung von Rechnungen

    Ernstliche Zweifel i.S. von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO liegen dann vor, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Bescheids neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung entscheidungserheblicher Tatfragen bewirken (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Januar 2015 - XI B 112/14, BFH/NV 2015, 537, Rz 15; vom 17. Dezember 2018 - VIII B 91/18, BFH/NV 2019, 306, Rz 18; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 09.03.2023 - VI B 31/22

    Teilweise inhaltsgleich mit Beschluss des BFH vom 28.10.2022 VI B 15/22 (AdV) -

    Das berechtigte Aussetzungsinteresse hat der BFH auch in den Fällen bejaht, in denen der sofortige Vollzug des angefochtenen Verwaltungsakts zu einem steuerlichen Eingriff mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen führt, etwa weil dem Antragsteller irreparable Nachteile drohen oder sein zu versteuerndes Einkommen abzüglich der darauf zu entrichtenden Einkommensteuer das sozialhilferechtlich garantierte Existenzminimum unterschreitet (z.B. BFH-Beschluss vom 17.12.2018 - VIII B 91/18, Rz 21, m.w.N.).
  • BFH, 28.10.2022 - VI B 31/22

    AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der

    Das berechtigte Aussetzungsinteresse hat der BFH auch in den Fällen bejaht, in denen der sofortige Vollzug des angefochtenen Verwaltungsakts zu einem steuerlichen Eingriff mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen führt, etwa weil dem Antragsteller irreparable Nachteile drohen oder sein zu versteuerndes Einkommen abzüglich der darauf zu entrichtenden Einkommensteuer das sozialhilferechtlich garantierte Existenzminimum unterschreitet (z.B. BFH-Beschluss vom 17.12.2018 - VIII B 91/18, Rz 21, m.w.N.).
  • FG Bremen, 19.06.2019 - 2 K 37/19

    BVerfG-Vorlage zur Bremer Wettbürosteuer

    Diese Auslegung entspricht dem Zweck des § 9 Abs. 1 i. V. m. § 11 Abs. 2 VergnStG BR, neben der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs den Markt der Wettvermittlungsstellen (Wettbüros) in Bremen ökonomisch zu regulieren (FG Bremen, Beschluss vom 2. Mai 2018 2 V 76/18 (1), juris Rz 80, nachgehend BFH, Beschluss vom 17. Dezember 2018 VIII B 91/18, BFH/NV 2019, 306 , juris).
  • BFH, 28.10.2022 - VI B 27/22

    AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der

    Das berechtigte Aussetzungsinteresse hat der BFH auch in den Fällen bejaht, in denen der sofortige Vollzug des angefochtenen Verwaltungsakts zu einem steuerlichen Eingriff mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen führt, etwa weil dem Antragsteller irreparable Nachteile drohen oder sein zu versteuerndes Einkommen abzüglich der darauf zu entrichtenden Einkommensteuer das sozialhilferechtlich garantierte Existenzminimum unterschreitet (z.B. BFH-Beschluss vom 17.12.018 - VIII B 91/18, Rz 21, m.w.N.).
  • BFH, 28.10.2022 - VI B 35/22

    AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der

    Das berechtigte Aussetzungsinteresse hat der BFH auch in den Fällen bejaht, in denen der sofortige Vollzug des angefochtenen Verwaltungsakts zu einem steuerlichen Eingriff mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen führt, etwa weil dem Antragsteller irreparable Nachteile drohen oder sein zu versteuerndes Einkommen abzüglich der darauf zu entrichtenden Einkommensteuer das sozialhilferechtlich garantierte Existenzminimum unterschreitet (z.B. BFH-Beschluss vom 17.12.018 - VIII B 91/18, Rz 21, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 08.08.2023 - 8 V 300/23

    Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Grundsteuergesetzes

    Das berechtigte Aussetzungsinteresse hat der BFH auch in den Fällen bejaht, in denen der sofortige Vollzug des angefochtenen Verwaltungsakts zu einem steuerlichen Eingriff mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen führt, etwa, weil dem Antragsteller irreparable Nachteile drohen oder sein zu versteuerndes Einkommen abzüglich der darauf zu entrichtenden Einkommensteuer das sozialhilferechtlich garantierte Existenzminimum unterschreitet oder wenn es um das aus verfassungsrechtlichen Gründen schutzwürdige Vertrauen auf die Beibehaltung der bisherigen Rechtslage oder um ausgelaufenes Recht geht (vgl. BFH-Beschluss vom 01.04.2010 II B 168/09, BStBl II 2010, 558; vom 17.12.2018 VIII B 91/18, BFH/NV 2019, 306; vom 18.01.2023 II B 53/22 (AdV), BFH/NV 2023, 382).
  • BFH, 28.10.2022 - VI B 38/22

    AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der

  • BFH, 28.10.2022 - VI B 48/22

    AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der

  • FG Münster, 26.09.2019 - 9 V 1985/19

    Einkommensteuer - Zur Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung

  • FG Berlin-Brandenburg, 21.12.2022 - 9 V 9085/22

    Aufhebung der Vollziehung: Ermessensausübung der Finanzbehörde bei der

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.01.2023 - 9 V 9036/22

    Rechtsschutz bei Meinungsverschiedenheiten über das Erlöschen der

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