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   BFH, 11.12.2018 - XI B 123/17   

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https://dejure.org/2018,53995
BFH, 11.12.2018 - XI B 123/17 (https://dejure.org/2018,53995)
BFH, Entscheidung vom 11.12.2018 - XI B 123/17 (https://dejure.org/2018,53995)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 2018 - XI B 123/17 (https://dejure.org/2018,53995)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 118 S 1, FGO § 40 Abs 1, FGO § 44 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 6
    Verfahrensmangel bei fehlerhafter Abweisung einer Klage durch Prozessurteil anstatt durch Sachurteil; Gegenstand der Anfechtungsklage nach außergerichtlichem Rechtsbehelf

  • Bundesfinanzhof

    Verfahrensmangel bei fehlerhafter Abweisung einer Klage durch Prozessurteil anstatt durch Sachurteil; Gegenstand der Anfechtungsklage nach außergerichtlichem Rechtsbehelf

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 118 S 1 AO, § 40 Abs 1 FGO, § 44 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO
    Verfahrensmangel bei fehlerhafter Abweisung einer Klage durch Prozessurteil anstatt durch Sachurteil; Gegenstand der Anfechtungsklage nach außergerichtlichem Rechtsbehelf

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung, § ... 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 116 Abs. 6 FGO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG), § 119 Nr. 1 FGO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 119 Nr. 3 FGO, § 44 Abs. 2 FGO, § 115 Abs. 2 FGO

  • rewis.io

    Verfahrensmangel bei fehlerhafter Abweisung einer Klage durch Prozessurteil anstatt durch Sachurteil; Gegenstand der Anfechtungsklage nach außergerichtlichem Rechtsbehelf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensmangel bei fehlerhafter Abweisung einer Klage durch Prozessurteil anstatt durch Sachurteil; Gegenstand der Anfechtungsklage nach außergerichtlichem Rechtsbehelf

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Klage gegen die Zurückweisung von Einsprüchen gegen Vorlageverlangen im Rahmen einer Außenprüfung

  • datenbank.nwb.de

    Verfahrensmangel bei fehlerhafter Abweisung einer Klage durch Prozessurteil anstatt durch Sachurteil; Gegenstand der Anfechtungsklage nach außergerichtlichem Rechtsbehelf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2019, 565
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86

    Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt -

    Auszug aus BFH, 11.12.2018 - XI B 123/17
    Denn das FA hat mit Einspruchsentscheidung vom 11. März 2015 den betreffenden Vorlage- und Auskunftsverlangen die Gestalt eines Verwaltungsakts gegeben, indem es die entsprechenden Einsprüche nicht als unzulässig verworfen, sondern als unbegründet zurückgewiesen und ausgeführt hat, die betreffenden Ermittlungshandlungen seien rechtmäßig gewesen (vgl. allgemein in ständiger Rechtsprechung Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 26. Juni 1987  8 C 21/86, BVerwGE 78, 3, Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 23, Rz 9; BVerwG-Beschluss vom 10. Mai 2017  2 B 44/16, Buchholz 232.01 § 15 BeamtStG Nr. 2).
  • BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 85/96

    BfA - Arbeitsmarkt - Zweckmäßigkeit - Förderung - Bewertungsmaßstab

    Auszug aus BFH, 11.12.2018 - XI B 123/17
    Ein Verwaltungsakt, der die Anfechtungsklage eröffnet, liegt daher auch dann vor, wenn zwar (ggf.) der ursprüngliche Akt kein Verwaltungsakt war, jedoch der Widerspruchsbescheid --hier die Einspruchsentscheidung-- aus der schlichten Willenserklärung der Behörde einen Verwaltungsakt macht (Urteil des Bundessozialgerichts vom 18. September 1997  11 RAr 85/96, Sozialrecht 3-4100 § 34 Nr. 4; BVerwG-Beschluss in Buchholz 232.01 § 15 BeamtStG Nr. 2; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.09.2011 - VIII R 8/09

    Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung - Vorlage- und

    Auszug aus BFH, 11.12.2018 - XI B 123/17
    Daher bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, wie die Vorlage- und Auskunftsverlangen ursprünglich rechtlich einzuordnen waren, wobei im Umfeld von Außenprüfungen die Grenze zwischen reinen Hilfs- und Vorbereitungsmaßnahmen ohne Regelungscharakter und Verwaltungsakten nicht immer eindeutig zu ziehen ist (vgl. BFH-Urteil vom 28. September 2011 VIII R 8/09, BFHE 235, 298, BStBl II 2012, 395, Rz 33).
  • BFH, 04.06.2014 - VII B 180/13

    Klageänderung nach Anfechtung einer Abrechnungsverfügung in Verpflichtung zum

    Auszug aus BFH, 11.12.2018 - XI B 123/17
    a) Wird über eine Klage objektiv fehlerhaft nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden, so liegt darin eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 119 Nr. 3 FGO), d.h. ein Verfahrensmangel, der auf entsprechende Rüge im Verfahren über die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision regelmäßig zur Aufhebung der Vorentscheidung und Zurückverweisung der Sache an das FG führt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 2014 VII B 180/13, BFH/NV 2014, 1723, Rz 7; vom 19. September 2017 IV B 85/16, BFH/NV 2018, 51, Rz 2; jeweils m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 04.04.2017 - 6 K 1128/15

    Umfang der Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen im Rahmen einer Außenprüfung

    Auszug aus BFH, 11.12.2018 - XI B 123/17
    Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 4. April 2017 6 K 1128/15 AO aufgehoben.
  • BVerwG, 10.05.2017 - 2 B 44.16

    Zum Zusammenhang von Ausgangsverfahren und Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BFH, 11.12.2018 - XI B 123/17
    Denn das FA hat mit Einspruchsentscheidung vom 11. März 2015 den betreffenden Vorlage- und Auskunftsverlangen die Gestalt eines Verwaltungsakts gegeben, indem es die entsprechenden Einsprüche nicht als unzulässig verworfen, sondern als unbegründet zurückgewiesen und ausgeführt hat, die betreffenden Ermittlungshandlungen seien rechtmäßig gewesen (vgl. allgemein in ständiger Rechtsprechung Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 26. Juni 1987  8 C 21/86, BVerwGE 78, 3, Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 23, Rz 9; BVerwG-Beschluss vom 10. Mai 2017  2 B 44/16, Buchholz 232.01 § 15 BeamtStG Nr. 2).
  • BFH, 19.09.2017 - IV B 85/16

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler bei Abweisung einer Klage durch

    Auszug aus BFH, 11.12.2018 - XI B 123/17
    a) Wird über eine Klage objektiv fehlerhaft nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden, so liegt darin eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 119 Nr. 3 FGO), d.h. ein Verfahrensmangel, der auf entsprechende Rüge im Verfahren über die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision regelmäßig zur Aufhebung der Vorentscheidung und Zurückverweisung der Sache an das FG führt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 2014 VII B 180/13, BFH/NV 2014, 1723, Rz 7; vom 19. September 2017 IV B 85/16, BFH/NV 2018, 51, Rz 2; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 23.08.2017 - I B 126/16

    Hinterlegungsfrist für Tatbestand und Entscheidungsgründe

    Auszug aus BFH, 11.12.2018 - XI B 123/17
    a) Maßgebend für die Ordnungsmäßigkeit der Besetzung des Spruchkörpers ist der für diesen Zeitpunkt geltende GVPl des Gerichts; er regelt konstitutiv die Zuständigkeit des Spruchkörpers (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. August 2017 I B 126/16, BFH/NV 2018, 205, Rz 4, m.w.N.).
  • BFH, 18.12.2019 - XI R 21/18

    Supermarkt-Rabattmodell "Mitgliedschaft' unterliegt umsatzsteuerrechtlich dem

    Wenn dies zuträfe, läge darin ein Verfahrensfehler (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 04.06.2014 - VII B 180/13, BFH/NV 2014, 1723, Rz 7; vom 19.09.2017 - IV B 85/16, BFH/NV 2018, 51, Rz 2; Senatsbeschluss vom 11.12.2018 - XI B 123/17, BFH/NV 2019, 565, Rz 12).
  • FG Düsseldorf, 03.08.2022 - 7 K 2498/18

    Streit über das Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art und die einer

    c) Die Einspruchsentscheidung beinhaltet auch nach Maßgabe der Entscheidung des BFH vom 11.12.2018 (XI B 123/17, BFH/NV 2019, 565; Vorinstanz FG Düsseldorf, Urteil vom 04.04.2017 6 K 1128/15 AO, EFG 2017, 105) keine erstmalige eigenständige Regelung, die über die Bestätigung des Aufhebungsbescheids hinausgeht.
  • BFH, 10.02.2020 - XI B 43/19

    Nichtzulassungsbeschwerde; ladungsfähige Anschrift einer GmbH

    Wird über eine Klage objektiv fehlerhaft nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden, so liegt darin eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--, § 119 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung --FGO--), d.h. ein Verfahrensmangel, der auf entsprechende Rüge im Verfahren über die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision regelmäßig zur Aufhebung der Vorentscheidung und Zurückverweisung der Sache an das FG führt (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30.06.2015 - X B 28/15, BFH/NV 2015, 1423, Rz 10; vom 11.12.2018 - XI B 123/17, BFH/NV 2019, 565, Rz 12; vom 07.05.2019 - III B 59/18, BFH/NV 2019, 897, Rz 7; jeweils m.w.N.).
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