Rechtsprechung
BFH, 29.10.2019 - IX R 22/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 2, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG VZ 2014
Veräußerungskosten grundsätzlich keine vorab entstandenen Werbungskosten - Bundesfinanzhof
Veräußerungskosten grundsätzlich keine vorab entstandenen Werbungskosten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 2 EStG 2009, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, EStG VZ 2014
Veräußerungskosten grundsätzlich keine vorab entstandenen Werbungskosten - IWW
§ 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 des Einkommensteuergesetzes, § 126 Abs. 3 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 135 Abs. 1 FGO
- Deutsches Notarinstitut
EStG §§ 9 Abs. 1 S. 1, 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 23 Abs. 1 Nr. 1
Veräußerungskosten nicht als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar - Wolters Kluwer
Abzugsfähigkeit der Kosten der Veräußerung einer zum Zwecke der Anschaffung eines Vermietungsobjekts veräußerten Immobilie als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- rewis.io
Veräußerungskosten grundsätzlich keine vorab entstandenen Werbungskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Veräußerungskosten grundsätzlich keine vorab entstandenen Werbungskosten
- rechtsportal.de
Abzugsfähigkeit der Kosten der Veräußerung einer zum Zwecke der Anschaffung eines Vermietungsobjekts veräußerten Immobilie als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- datenbank.nwb.de
Veräußerungskosten grundsätzlich keine vorab entstandenen Werbungskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Veräußerungskosten grundsätzlich keine vorab entstandenen Werbungskosten
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Sind die Kosten für den Eigenheimverkauf zum Erwerb einer Mietimmobilie abzugsfähig?
- pwc.de (Kurzinformation)
Veräußerungskosten grundsätzlich keine vorab entstandenen Werbungskosten
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Köln, 21.03.2018 - 3 K 2364/15
- BFH, 29.10.2019 - IX R 22/18
Papierfundstellen
- BFH/NV 2020, 194
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 11.02.2014 - IX R 22/13
Werbungskostenabzug von Maklerkosten anlässlich der Veräußerung eines Grundstücks …
Auszug aus BFH, 29.10.2019 - IX R 22/18
NV: Eine den Veräußerungszusammenhang überlagernde und diese verdrängende Veranlassung durch die beabsichtigte Vermietung ist jedenfalls dann nicht anzunehmen, wenn sich der Steuerpflichtige ohne wirtschaftlichen oder rechtlichen Zwang zur Veräußerung entschlossen hat und er auch über die Verwendung des Veräußerungserlöses frei disponieren kann (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 11.02.2014 - IX R 22/13, BFH/NV 2014, 1195).Das FG hat zur Begründung u.a. ausgeführt, Maklerkosten, die für die Veräußerung eines Vermietungsobjekts anfielen, könnten nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften aus einem anderen Objekt sein (BFH-Urteil vom 11.02.2014 - IX R 22/13, BFH/NV 2014, 1195).
c) Von diesen Grundsätzen hat der erkennende Senat in seinem Urteil in BFH/NV 2014, 1195 unter sehr engen Voraussetzungen eine Ausnahme gemacht und in einem Sonderfall die für den Verkauf einer Vermietungsimmobilie angefallenen Maklerkosten als Werbungskosten bei der Vermietung anderer Objekte zum Abzug zugelassen.
- BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06
Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise
Auszug aus BFH, 29.10.2019 - IX R 22/18
Maßgeblich ist danach, ob bei wertender Beurteilung das auslösende Moment für das Entstehen der Aufwendungen der einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre zuzuordnen ist (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21.09.2009 - GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672, unter C.III.1.a, Rz 93, sowie BFH-Urteil vom 20.06.2012 - IX R 67/10, BFHE 237, 368, BStBl II 2013, 275). - BFH, 01.08.2012 - IX R 8/12
Gescheiterte Grundstücksveräußerung und dadurch veranlasste Aufwendungen …
Auszug aus BFH, 29.10.2019 - IX R 22/18
Insofern kommt eine Zurechnung zu den (ehemaligen) Einkünften aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich nicht in Betracht (BFH-Urteil vom 01.08.2012 - IX R 8/12, BFHE 238, 129, BStBl II 2012, 781 betreffend Notar- und Gerichtskosten; BFH-Urteile vom 06.12.2005 - VIII R 34/04, BFHE 212, 122, BStBl II 2006, 265, und vom 11.02.2014 - IX R 42/13, BFHE 245, 131, BStBl II 2015, 633 betreffend Vorfälligkeitsentschädigung wegen Verpflichtung zur lastenfreien Eigentumsübertragung).
- BFH, 06.12.2005 - VIII R 34/04
Kein Abzug von Vorfälligkeitsentschädigungen als Werbungskosten bei den …
Auszug aus BFH, 29.10.2019 - IX R 22/18
Insofern kommt eine Zurechnung zu den (ehemaligen) Einkünften aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich nicht in Betracht (BFH-Urteil vom 01.08.2012 - IX R 8/12, BFHE 238, 129, BStBl II 2012, 781 betreffend Notar- und Gerichtskosten; BFH-Urteile vom 06.12.2005 - VIII R 34/04, BFHE 212, 122, BStBl II 2006, 265, und vom 11.02.2014 - IX R 42/13, BFHE 245, 131, BStBl II 2015, 633 betreffend Vorfälligkeitsentschädigung wegen Verpflichtung zur lastenfreien Eigentumsübertragung). - BFH, 20.06.2012 - IX R 67/10
Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - …
Auszug aus BFH, 29.10.2019 - IX R 22/18
Maßgeblich ist danach, ob bei wertender Beurteilung das auslösende Moment für das Entstehen der Aufwendungen der einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre zuzuordnen ist (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21.09.2009 - GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672, unter C.III.1.a, Rz 93, sowie BFH-Urteil vom 20.06.2012 - IX R 67/10, BFHE 237, 368, BStBl II 2013, 275). - FG Köln, 21.03.2018 - 3 K 2364/15
Berücksichtigung von in Zusammenhang mit dem Verkauf eines nicht zur …
Auszug aus BFH, 29.10.2019 - IX R 22/18
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 21.03.2018 - 3 K 2364/15 aufgehoben. - BFH, 13.10.2015 - IX R 35/14
Risikolebensversicherungsbeiträge keine Werbungskosten bei den Einkünften aus …
Auszug aus BFH, 29.10.2019 - IX R 22/18
Entscheidend kommt es auf den objektiven wirtschaftlichen Zusammenhang an (vgl. auch BFH-Urteil vom 13.10.2015 - IX R 35/14, BFHE 252, 34, BStBl II 2016, 210 betreffend Beiträge für eine in die Finanzierung eingebundene Risikolebensversicherung). - BFH, 11.02.2014 - IX R 42/13
Vorfälligkeitsentschädigung grundsätzlich nicht als Werbungskosten bei den …
Auszug aus BFH, 29.10.2019 - IX R 22/18
Insofern kommt eine Zurechnung zu den (ehemaligen) Einkünften aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich nicht in Betracht (BFH-Urteil vom 01.08.2012 - IX R 8/12, BFHE 238, 129, BStBl II 2012, 781 betreffend Notar- und Gerichtskosten; BFH-Urteile vom 06.12.2005 - VIII R 34/04, BFHE 212, 122, BStBl II 2006, 265, und vom 11.02.2014 - IX R 42/13, BFHE 245, 131, BStBl II 2015, 633 betreffend Vorfälligkeitsentschädigung wegen Verpflichtung zur lastenfreien Eigentumsübertragung).
- BFH, 29.09.2021 - IX R 11/19
Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistung
Maßgeblich ist danach, ob bei wertender Beurteilung das auslösende Moment für das Entstehen der Aufwendungen der einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre zuzuordnen ist (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21.09.2009 - GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672, unter C.III.1.a; BFH-Urteile vom 29.10.2019 - IX R 22/18, BFH/NV 2020, 194; vom 20.06.2012 - IX R 67/10, BFHE 237, 368, BStBl II 2013, 275;… vom 20.07.2010 - IX R 30/09, BFH/NV 2010, 2259, …und vom 23.09.2003 - IX R 26/99, BFH/NV 2004, 476). - BFH, 06.12.2021 - IX R 8/21
Aufwendungen für das sog. Projektcontrolling durch eine der finanzierenden Bank …
Maßgeblich ist danach, ob bei wertender Beurteilung das auslösende Moment für das Entstehen der Aufwendungen der einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre zuzuordnen ist (vgl. nur Senatsurteil vom 29.10.2019 - IX R 22/18, BFH/NV 2020, 194, m.w.N.).