Rechtsprechung
BFH, 04.02.2020 - IX R 18/19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 17 Abs 1, EStG § 17 Abs 2, HGB § 255 Abs 1, BGB § 133, BGB § 157, EStG VZ 2013
Ermittlung der Anschaffungskosten bei Veräußerung eines Teils von zu verschiedenen Preisen erworbenen Stückaktien - rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 1 EStG 2009, § 17 Abs 2 EStG 2009, § 255 Abs 1 HGB, § 133 BGB, § 157 BGB
Ermittlung der Anschaffungskosten bei Veräußerung eines Teils von zu verschiedenen Preisen erworbenen Stückaktien
- IWW
§ 17 EStG, § ... 17 des Einkommensteuergesetzes, § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO), § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO, §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 17 Abs. 1 EStG, § 255 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB), § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 105 Abs. 3 Satz 2 FGO, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FGO, § 135 Abs. 1 FGO
- Wolters Kluwer
Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung zu unterschiedlichen Anschaffungskosten erworbener Stückaktien
- rewis.io
Ermittlung der Anschaffungskosten bei Veräußerung eines Teils von zu verschiedenen Preisen erworbenen Stückaktien
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Steuerrecht: Ermittlung der Anschaffungskosten bei Veräußerung eines Teils von zu verschiedenen Preisen erworbenen Stückaktien
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung zu unterschiedlichen Anschaffungskosten erworbener Stückaktien
- datenbank.nwb.de
Ermittlung der Anschaffungskosten bei Veräußerung eines Teils von zu verschiedenen Preisen erworbenen Stückaktien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ermittlung der Anschaffungskosten bei Veräußerung eines Teils der zu verschiedenen Preisen erworbenen Stückaktien
- haufe.de (Kurzinformation)
Veräußerung von zu unterschiedlichen Zeitpunkten und Preisen erworbenen GmbH-Anteilen
Besprechungen u.ä.
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Veräußerung von Stückaktien: Ermittlung der Anschaffungskosten bei Erwerb zu verschiedenen Preisen
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 19.02.2019 - 11 K 1800/16
- BFH, 04.02.2020 - IX R 18/19
Papierfundstellen
- BFH/NV 2020, 867
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 11.12.2013 - IX R 45/12
Identifizierung von einbringungsgeborenen Anteilen nach Aktiensplit - Ermittlung …
Auszug aus BFH, 04.02.2020 - IX R 18/19
Für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist von den tatsächlichen Anschaffungskosten auszugehen; darum sind für jedes einzelne Wirtschaftsgut, also auch für jedes Wertpapier gleicher Gattung, die tatsächlichen Anschaffungskosten anzusetzen, sofern diese feststellbar sind (BFH-Urteil vom 11.12.2013 - IX R 45/12, BFHE 244, 296, BStBl II 2014, 578, unter II.1.b).Daraus folgt für das einzelne Wertpapier ein Durchschnittswert (BFH-Urteil in BFHE 244, 296, BStBl II 2014, 578).
c) Da die Anteile ihre rechtliche Selbständigkeit behalten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 244, 296, BStBl II 2014, 578; vom 20.04.2004 - VIII R 52/02, BFHE 206, 98, BStBl II 2004, 556, unter 3.a), hat der Anteilseigner die Möglichkeit, frei zu bestimmen, welchen Anteil er veräußert, wenn er die Anteile zu verschiedenen Zeiten und zu verschiedenen Preisen erworben hat (vgl. BFH-Urteile vom 10.10.1978 - VIII R 126/75, BFHE 126, 206, BStBl II 1979, 77; vom 17.07.1980 - IV R 15/76, BFHE 131, 329, BStBl II 1981, 11; H 17 (5) des Amtlichen Einkommensteuer-Handbuchs 2013, Stichwort "Wahlrecht bei teilweiser Veräußerung von GmbH-Anteilen").
- BFH, 17.07.1980 - IV R 15/76
Bei Anwendung des § 17 EStG ist eine Anteilsübertragung in Form einer gemischten …
Auszug aus BFH, 04.02.2020 - IX R 18/19
c) Da die Anteile ihre rechtliche Selbständigkeit behalten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 244, 296, BStBl II 2014, 578; vom 20.04.2004 - VIII R 52/02, BFHE 206, 98, BStBl II 2004, 556, unter 3.a), hat der Anteilseigner die Möglichkeit, frei zu bestimmen, welchen Anteil er veräußert, wenn er die Anteile zu verschiedenen Zeiten und zu verschiedenen Preisen erworben hat (vgl. BFH-Urteile vom 10.10.1978 - VIII R 126/75, BFHE 126, 206, BStBl II 1979, 77; vom 17.07.1980 - IV R 15/76, BFHE 131, 329, BStBl II 1981, 11; H 17 (5) des Amtlichen Einkommensteuer-Handbuchs 2013, Stichwort "Wahlrecht bei teilweiser Veräußerung von GmbH-Anteilen").Dies setzt jedoch voraus, dass der Veräußerer bereits bei der Veräußerung --z.B. durch die Bezugnahme auf den Erwerbsakt-- bestimmt, welche Anteile er veräußert, und damit diese Anteile identifiziert; andernfalls ist von den durchschnittlichen Anschaffungskosten des Veräußerers auszugehen (BFH-Urteil in BFHE 131, 329, BStBl II 1981, 11).
- BFH, 13.03.2018 - IX R 35/16
Zur steuerlichen Berücksichtigung eines im Rahmen der Veräußerung von …
Auszug aus BFH, 04.02.2020 - IX R 18/19
Veräußerungspreis i.S. der genannten Vorschrift ist der Wert der Gegenleistung, die der Veräußerer durch Abschluss des dinglichen Veräußerungsgeschäfts am maßgebenden Stichtag erlangt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13.03.2018 - IX R 35/16, BFH/NV 2018, 936;… vom 11.04.2017 - IX R 4/16, BFH/NV 2017, 1309; vom 13.10.2015 - IX R 43/14, BFHE 251, 326, BStBl II 2016, 212, m.w.N.).
- FG Baden-Württemberg, 19.02.2019 - 11 K 1800/16
Ermittlung der Höhe des Gewinns aus der Veräußerung von nicht verbrieften und …
Auszug aus BFH, 04.02.2020 - IX R 18/19
Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 19.02.2019 - 11 K 1800/16 aufgehoben und der Einkommensteuerbescheid 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 17.05.2016 dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer unter Berücksichtigung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG in Höhe von 0 EUR auf 154.000 EUR festgesetzt wird. - BFH, 20.04.2004 - VIII R 52/02
Veräußerungsverlust bei wesentlichen Beteiligungen
Auszug aus BFH, 04.02.2020 - IX R 18/19
c) Da die Anteile ihre rechtliche Selbständigkeit behalten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 244, 296, BStBl II 2014, 578; vom 20.04.2004 - VIII R 52/02, BFHE 206, 98, BStBl II 2004, 556, unter 3.a), hat der Anteilseigner die Möglichkeit, frei zu bestimmen, welchen Anteil er veräußert, wenn er die Anteile zu verschiedenen Zeiten und zu verschiedenen Preisen erworben hat (vgl. BFH-Urteile vom 10.10.1978 - VIII R 126/75, BFHE 126, 206, BStBl II 1979, 77; vom 17.07.1980 - IV R 15/76, BFHE 131, 329, BStBl II 1981, 11; H 17 (5) des Amtlichen Einkommensteuer-Handbuchs 2013, Stichwort "Wahlrecht bei teilweiser Veräußerung von GmbH-Anteilen"). - BFH, 10.10.1978 - VIII R 126/75
Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG bei unterschiedlichen …
Auszug aus BFH, 04.02.2020 - IX R 18/19
c) Da die Anteile ihre rechtliche Selbständigkeit behalten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 244, 296, BStBl II 2014, 578; vom 20.04.2004 - VIII R 52/02, BFHE 206, 98, BStBl II 2004, 556, unter 3.a), hat der Anteilseigner die Möglichkeit, frei zu bestimmen, welchen Anteil er veräußert, wenn er die Anteile zu verschiedenen Zeiten und zu verschiedenen Preisen erworben hat (vgl. BFH-Urteile vom 10.10.1978 - VIII R 126/75, BFHE 126, 206, BStBl II 1979, 77; vom 17.07.1980 - IV R 15/76, BFHE 131, 329, BStBl II 1981, 11; H 17 (5) des Amtlichen Einkommensteuer-Handbuchs 2013, Stichwort "Wahlrecht bei teilweiser Veräußerung von GmbH-Anteilen"). - BFH, 29.11.2007 - IV R 62/05
Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Inkassotätigkeit
Auszug aus BFH, 04.02.2020 - IX R 18/19
Die tatsächlichen Feststellungen des FG sind vom Revisionsgericht nur daraufhin zu prüfen, ob das FG im Rahmen der Gesamtwürdigung von zutreffenden Kriterien ausgegangen ist, alle maßgeblichen Beweisanzeichen in seine Beurteilung einbezogen und dabei nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. BFH-Urteile vom 29.11.2007 - IV R 62/05, BFHE 220, 85, BStBl II 2008, 557; vom 06.12.2016 - IX R 12/15, BFHE 256, 129, BStBl II 2017, 388). - BFH, 13.10.2015 - IX R 43/14
Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen - Aktientausch - …
Auszug aus BFH, 04.02.2020 - IX R 18/19
Veräußerungspreis i.S. der genannten Vorschrift ist der Wert der Gegenleistung, die der Veräußerer durch Abschluss des dinglichen Veräußerungsgeschäfts am maßgebenden Stichtag erlangt (…Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13.03.2018 - IX R 35/16, BFH/NV 2018, 936;… vom 11.04.2017 - IX R 4/16, BFH/NV 2017, 1309; vom 13.10.2015 - IX R 43/14, BFHE 251, 326, BStBl II 2016, 212, m.w.N.). - BFH, 06.12.2016 - IX R 12/15
Nachträgliche Anschaffungskosten bei Finanzierungsmaßnahmen eines unternehmerisch …
Auszug aus BFH, 04.02.2020 - IX R 18/19
Die tatsächlichen Feststellungen des FG sind vom Revisionsgericht nur daraufhin zu prüfen, ob das FG im Rahmen der Gesamtwürdigung von zutreffenden Kriterien ausgegangen ist, alle maßgeblichen Beweisanzeichen in seine Beurteilung einbezogen und dabei nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. BFH-Urteile vom 29.11.2007 - IV R 62/05, BFHE 220, 85, BStBl II 2008, 557; vom 06.12.2016 - IX R 12/15, BFHE 256, 129, BStBl II 2017, 388). - BFH, 11.04.2017 - IX R 4/16
Nachträgliche Anschaffungskosten einer Beteiligung i. S. des § 17 EStG - Verzicht …
Auszug aus BFH, 04.02.2020 - IX R 18/19
Veräußerungspreis i.S. der genannten Vorschrift ist der Wert der Gegenleistung, die der Veräußerer durch Abschluss des dinglichen Veräußerungsgeschäfts am maßgebenden Stichtag erlangt (…Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13.03.2018 - IX R 35/16, BFH/NV 2018, 936; vom 11.04.2017 - IX R 4/16, BFH/NV 2017, 1309; vom 13.10.2015 - IX R 43/14, BFHE 251, 326, BStBl II 2016, 212, m.w.N.).
- BFH, 04.05.2022 - XI R 29/21
Erwerb einer gemischt genutzten Photovoltaikanlage; volle Zuordnung zum …
Dieser Sichtweise pflichtet der erkennende Senat nach Auslegung des Einspeisevertrags, auf den das FG in seinem Urteil konkret Bezug genommen hat und dessen Inhalt deshalb festgestellt ist (§ 105 Abs. 3 Satz 2 FGO; vgl. BFH-Urteile vom 03.12.2019 - X R 6/18, BFHE 267, 346, BStBl II 2021, 77, Rz 35; vom 04.02.2020 - IX R 18/19, BFH/NV 2020, 867, Rz 23), bei; denn der Kläger ist nach § 2 Abs. 1 des Einspeisevertrags berechtigt, die gesamte elektrische Energie, die in seiner Stromerzeugungsanlage erzeugt wird, in das Netz des Netzbetreibers einzuspeisen. - BFH, 05.04.2022 - IX R 19/20
Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen des Privatvermögens: Kein …
Für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist von den tatsächlichen Anschaffungskosten auszugehen (Senatsurteile vom 04.02.2020 - IX R 18/19, BFH/NV 2020, 867, Rz 19, und vom 14.01.2020 - IX R 5/18, BFHE 268, 551, BStBl II 2021, 335, Rz 32). - FG München, 27.10.2022 - 14 K 69/19
Fernwärmelieferung an US-Streitkräfte
Grundsätzlich sind die Begleitumstände und die Interessenlage des Erklärenden zu berücksichtigen (…ständige Rspr. vgl. BFH-Urteile vom 16. Juni 2021 - X R 29/19, BFH/NV 2022, 577, Rn. 25, und vom 4. Februar 2020 - IX R 18/19, BFH/NV 2020, 867, Rn. 21, m.w.N.).