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   BFH, 17.12.2020 - VI R 22/18   

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https://dejure.org/2020,52860
BFH, 17.12.2020 - VI R 22/18 (https://dejure.org/2020,52860)
BFH, Entscheidung vom 17.12.2020 - VI R 22/18 (https://dejure.org/2020,52860)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - VI R 22/18 (https://dejure.org/2020,52860)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 41 Abs 1 S 1, DBA USA Art 4, DBA USA Art 15 Abs 1, DBA USA Art ... 23 Abs 3 S 1 Buchst a S 2, EStG § 1 Abs 1 S 1, EStG § 3 Nr 16, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5a, EStG § 9 Abs 4 S 1, EStG § 9 Abs 4 S 2, EStG § 9 Abs 4 S 3, EStG § 32a Abs 1, EStG § 32b Abs 1 S 1, EStG § 32b Abs 1 S 1 Nr 3, EStG § 32b Abs 2 S 1 Nr 2, FGO § 118 Abs 2, FGO § 126 Abs 2, FGO § 155 S 1, ZPO § 293, EStG VZ 2014, AO § 5
    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.12.2020 VI R 21/18: Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 41 Abs 1 S 1 AO, Art 4 DBA USA, Art 15 Abs 1 DBA USA, Art 23 Abs 3 S 1 Buchst a S 2 DBA USA, § 1 Abs 1 S 1 EStG 2009
    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.12.2020 VI R 21/18: Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

  • IWW

    § 3 Nr. 16 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG, § 32a Abs. 1 EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 155 Satz 1 FGO, § 293 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 41 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO), § 9 Abs. 4 Sätze 2 und 3 EStG, § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG, Art. 15 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern, § 32b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 3 Nr. 16 EStG, § 9 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 9 Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5a EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a und Nr. 5a EStG, § 9 Abs. 4 Satz 1 EStG, § 15 des Aktiengesetzes, § 9 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 9 Abs. 4 Satz 3 EStG, § 9 Abs. 4 Satz 3 1. Alternative EStG, § 9 Abs. 4 Satz 3 2. Alternative EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 41 Abs. 1 Satz 1 AO, § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Ertragsteuerliche Behandlung der Aufwendungen für Miete und Heimfahrten sowie des erhaltenen Aufwendungsersatzes anlässlich eines Auslandseinsatzes eines Arbeitnehmers im Rahmen eines international tätigen Konzerns

  • rewis.io

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.12.2020 VI R 21/18: Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

  • rechtsportal.de

    Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

  • datenbank.nwb.de

    Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Auslandsentsendung von Mitarbeitern - Erste Tätigkeitsstätte

Sonstiges (4)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 4, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5a, EStG § 3 Nr 16
    Entsendung, Ausland, Verbundene Unternehmen, Erste Tätigkeitsstätte, Zuordnung, Auswärtstätigkeit, Reisekostenersatz, Steuerfreiheit

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 4 ; EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a ; EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5a ; EStG § 3 Nr 16 ; EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)

    Unter welchen Voraussetzungen ist in Entsendefällen (der Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber im Rahmen eines Entsendevertrages zu einem verbundenen Unternehmen ins Ausland entsandt und schließt dort zusätzlich einen lokalen Arbeitsvertrag) von einer dauerhaften ...

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2021, 758
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 04.04.2019 - VI R 27/17

    BFH bestätigt neues Reisekostenrecht

    Auszug aus BFH, 17.12.2020 - VI R 22/18
    aa) Ortsfeste betriebliche Einrichtungen sind räumlich zusammengefasste Sachmittel, die der Tätigkeit des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten dienen und mit dem Erdboden verbunden oder dazu bestimmt sind, überwiegend standortgebunden genutzt zu werden (z.B. Senatsurteil vom 04.04.2019 - VI R 27/17, BFHE 264, 271, BStBl II 2019, 536, Rz 13, m.w.N.).

    So entspricht es regelmäßig der Lebenswirklichkeit, dass der Arbeitnehmer der betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers zugeordnet ist, in der er tatsächlich tätig ist oder werden soll (z.B. Senatsurteil in BFHE 264, 271, BStBl II 2019, 536, Rz 17).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass der Arbeitnehmer am Ort der ersten Tätigkeitsstätte zumindest in geringem Umfang Tätigkeiten zu erbringen hat, die er arbeitsvertraglich oder dienstrechtlich schuldet und die zu dem von ihm ausgeübten Berufsbild gehören (Senatsurteile in BFHE 264, 271, BStBl II 2019, 536, Rz 18 f., und in BFHE 264, 248, BStBl II 2019, 546, Rz 25 f.).

    (1) Eine Zuordnung ist unbefristet i.S. des § 9 Abs. 4 Satz 3  1. Alternative EStG, wenn die Dauer der Zuordnung zu einer Tätigkeitsstätte aus der maßgeblichen Sicht ex ante nicht kalendermäßig bestimmt ist und sich auch nicht aus Art, Zweck oder Beschaffenheit der Arbeitsleistung ergibt (Senatsurteil in BFHE 264, 271, BStBl II 2019, 536, Rz 21).

    Dies kann insbesondere angenommen werden, wenn die Zuordnung im Rahmen des Arbeits- oder Dienstverhältnisses unbefristet oder (ausdrücklich) für dessen gesamte Dauer erfolgt (Senatsurteil in BFHE 264, 271, BStBl II 2019, 536, Rz 22).

    Der Umstand, dass der Auslandseinsatz sowohl auf Veranlassung der X-AG als auch auf Veranlassung der Gastgesellschaft vorzeitig beendet oder verlängert werden konnte, steht der (dauerhaften) Zuordnung der Klägerin für die Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses zur Gastgesellschaft nicht entgegen (s. Senatsurteil in BFHE 264, 271, BStBl II 2019, 536, Rz 29).

  • BFH, 10.04.2014 - VI R 11/13

    Auswärtstätigkeit im Ausland - Werbungskostenabzug - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus BFH, 17.12.2020 - VI R 22/18
    ee) Soweit der erkennende Senat zur Rechtslage bis einschließlich 2013 vor Einführung des neuen Reisekostenrechts in einem mit dem Streitfall vergleichbaren Sachverhalt unter Hinweis auf sein Urteil vom 10.04.2014 - VI R 11/13 (BFHE 245, 218, BStBl II 2014, 804) die Auffassung vertreten hat, der Steuerpflichtige sei auswärts tätig geworden, weil er im Werk der ausländischen (Tochter-)Gesellschaft keine regelmäßige Arbeitsstätte gehabt habe (Senatsbeschluss vom 03.07.2018 - VI R 55/16), ist diese Rechtsprechung durch die gesetzliche Neuregelung zur ersten Tätigkeitsstätte überholt (ebenso BMF-Schreiben in BStBl I 2020, 1228, Rz 23; a.A. Strohner, Betriebs-Berater 2014, 2519; Retzlaff/Preising, Internationales Steuerrecht 2014, 670).

    Insbesondere kann vor dem Hintergrund des gesetzlichen Regelbeispiels in § 9 Abs. 4 Satz 3  2. Alternative EStG die Auffassung nicht aufrechterhalten werden, an der vorübergehenden Natur der Arbeitnehmerentsendung ändere der Umstand nichts, dass der Steuerpflichtige mit der ausländischen (Tochter-)Gesellschaft seines (inländischen) Arbeitgebers einen befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen habe; die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen mit der ausländischen Tochter seien für die Abgrenzung einer vorübergehenden von einer dauerhaften Tätigkeit ohne Aussagekraft (so aber Senatsurteil in BFHE 245, 218, BStBl II 2014, 804, Rz 20).

  • BFH, 14.05.2020 - VI R 3/18

    Erste Tätigkeitsstätte bei Auslands(praxis)semestern

    Auszug aus BFH, 17.12.2020 - VI R 22/18
    ff) Ein anderes Ergebnis folgt auch nicht aus dem Senatsurteil vom 14.05.2020 - VI R 3/18 (BFHE 269, 486).

    Diese Entscheidung beruhte darauf, dass die betreffenden Studierenden nach der Ausbildungs- bzw. Studienordnung der bisherigen Bildungseinrichtung, bei der sie weiterhin eingeschrieben waren, zugeordnet blieben (Senatsurteil in BFHE 269, 486, Rz 26).

  • BFH, 03.07.2018 - VI R 55/16

    Schätzung des beruflich veranlassten Anteils von Übernachtungskosten bei einer

    Auszug aus BFH, 17.12.2020 - VI R 22/18
    Diese Einkünfte sind daher nach den einschlägigen Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu bestimmen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 20.09.2006 - I R 59/05, BFHE 215, 130, BStBl II 2007, 756; vom 11.02.2009 - I R 25/08, BFHE 224, 498, BStBl II 2010, 536, und Senatsbeschluss vom 03.07.2018 - VI R 55/16, Rz 15, m.w.N.).

    ee) Soweit der erkennende Senat zur Rechtslage bis einschließlich 2013 vor Einführung des neuen Reisekostenrechts in einem mit dem Streitfall vergleichbaren Sachverhalt unter Hinweis auf sein Urteil vom 10.04.2014 - VI R 11/13 (BFHE 245, 218, BStBl II 2014, 804) die Auffassung vertreten hat, der Steuerpflichtige sei auswärts tätig geworden, weil er im Werk der ausländischen (Tochter-)Gesellschaft keine regelmäßige Arbeitsstätte gehabt habe (Senatsbeschluss vom 03.07.2018 - VI R 55/16), ist diese Rechtsprechung durch die gesetzliche Neuregelung zur ersten Tätigkeitsstätte überholt (ebenso BMF-Schreiben in BStBl I 2020, 1228, Rz 23; a.A. Strohner, Betriebs-Berater 2014, 2519; Retzlaff/Preising, Internationales Steuerrecht 2014, 670).

  • BFH, 11.02.2009 - I R 25/08

    Werbungskosten eines Referendars für Ausbildungsstation in den USA sind bei

    Auszug aus BFH, 17.12.2020 - VI R 22/18
    Diese Einkünfte sind daher nach den einschlägigen Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu bestimmen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 20.09.2006 - I R 59/05, BFHE 215, 130, BStBl II 2007, 756; vom 11.02.2009 - I R 25/08, BFHE 224, 498, BStBl II 2010, 536, und Senatsbeschluss vom 03.07.2018 - VI R 55/16, Rz 15, m.w.N.).

    Dies gilt sowohl für die Ermittlung der Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit als auch für die damit zusammenhängenden Werbungskosten (BFH-Urteile in BFHE 224, 498, BStBl II 2010, 536, m.w.N., und vom 25.09.2014 - III R 61/12, BFHE 247, 146, BStBl II 2015, 182).

  • BGH, 18.03.2020 - IV ZR 62/19

    Kfz-Unfall in Deutschland: Anwendbares Recht für Regressanspruch des litauischen

    Auszug aus BFH, 17.12.2020 - VI R 22/18
    Vom Revisionsgericht wird insoweit lediglich überprüft, ob der Tatrichter sein Ermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt, insbesondere sich anbietende Erkenntnisquellen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls hinreichend ausgeschöpft hat (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 18.03.2020 - IV ZR 62/19, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2020, 802, Rz 23).

    Tragen sie eine bestimmte ausländische Rechtspraxis detailliert und kontrovers vor, wird der Tatrichter regelmäßig umfassendere Ausführungen zur Rechtslage zu machen haben, als wenn der Vortrag der Beteiligten zu dem Inhalt des ausländischen Rechts übereinstimmt oder sie zu dem Inhalt dieses Rechts nicht Stellung nehmen, obwohl sie dessen Anwendbarkeit kennen oder mit ihr rechnen (BGH-Urteile vom 30.04.1992 - IX ZR 233/90, BGHZ 118, 151, unter B.I.2.b bb, und in NJW-RR 2020, 802, Rz 24, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 11.04.2019 - VI R 40/16

    Erste Tätigkeitsstätte einer Flugzeugführerin nach neuem Reisekostenrecht

    Auszug aus BFH, 17.12.2020 - VI R 22/18
    Einer gesonderten Zuordnung für einkommensteuerliche Zwecke bedarf es nicht (Senatsurteil vom 11.04.2019 - VI R 40/16, BFHE 264, 248, BStBl II 2019, 546, Rz 23, 35).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass der Arbeitnehmer am Ort der ersten Tätigkeitsstätte zumindest in geringem Umfang Tätigkeiten zu erbringen hat, die er arbeitsvertraglich oder dienstrechtlich schuldet und die zu dem von ihm ausgeübten Berufsbild gehören (Senatsurteile in BFHE 264, 271, BStBl II 2019, 536, Rz 18 f., und in BFHE 264, 248, BStBl II 2019, 546, Rz 25 f.).

  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05

    Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BFH, 17.12.2020 - VI R 22/18
    Die Klägerin hatte aufgrund des ruhenden Arbeitsverhältnisses mit der X-AG keine Arbeitsleistungen mehr zu erbringen, so dass sich aus diesem Arbeitsverhältnis für die Zeit des Auslandseinsatzes keine arbeitsrechtlichen Festlegungen, Absprachen oder Weisungen in Bezug auf eine erste Tätigkeitsstätte mehr ergeben konnten (s. dazu auch Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 17.03.2016 - 6 AZR 221/15, BAGE 154, 268, Rz 12, und vom 14.03.2006 - 9 AZR 312/05, BAGE 117, 231, Rz 33).
  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 221/15

    Erwerbsminderungsrente - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BFH, 17.12.2020 - VI R 22/18
    Die Klägerin hatte aufgrund des ruhenden Arbeitsverhältnisses mit der X-AG keine Arbeitsleistungen mehr zu erbringen, so dass sich aus diesem Arbeitsverhältnis für die Zeit des Auslandseinsatzes keine arbeitsrechtlichen Festlegungen, Absprachen oder Weisungen in Bezug auf eine erste Tätigkeitsstätte mehr ergeben konnten (s. dazu auch Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 17.03.2016 - 6 AZR 221/15, BAGE 154, 268, Rz 12, und vom 14.03.2006 - 9 AZR 312/05, BAGE 117, 231, Rz 33).
  • BFH, 20.09.2006 - I R 59/05

    Vorweggenommene Werbungskosten bei Umzug ins DBA-Ausland - Zuflussprinzip und

    Auszug aus BFH, 17.12.2020 - VI R 22/18
    Diese Einkünfte sind daher nach den einschlägigen Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu bestimmen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 20.09.2006 - I R 59/05, BFHE 215, 130, BStBl II 2007, 756; vom 11.02.2009 - I R 25/08, BFHE 224, 498, BStBl II 2010, 536, und Senatsbeschluss vom 03.07.2018 - VI R 55/16, Rz 15, m.w.N.).
  • BFH, 13.06.2013 - III R 10/11

    Bindung des BFH an die Feststellungen des FG zu Bestehen und Inhalt ausländischen

  • BFH, 25.09.2014 - III R 61/12

    Progressionsvorbehalt und Arbeitnehmer-Pauschbetrag

  • BFH, 19.12.2007 - I R 46/07

    Anwendung einer subjekt-to-tax-Klausel - Auslegung ausländischen Rechts -

  • FG Niedersachsen, 19.04.2018 - 5 K 266/16

    EStG 2009, EStG VZ 2014

  • BGH, 30.04.1992 - IX ZR 233/90

    Allgemeines Veräußerungsverbot bei Auslandsvermögen - Ermittlung ausländischen

  • BFH, 13.06.2013 - III R 63/11

    Pflicht zur Prüfung eines ausländischen Anspruchs auf kindergeldähnliche

  • BFH, 25.06.2021 - II R 13/19

    Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters

    Geleitet wird die Ermessensausübung des FG durch die jeweiligen Umstände des Einzelfalls, insbesondere die sich anbietenden Erkenntnisquellen, aber auch den Vortrag der Beteiligten (vgl. BFH-Urteil vom 17.12.2020 - VI R 22/18, BFH/NV 2021, 758, Rz 23; BGH-Beschluss vom 17.05.2018 - IX ZB 26/17, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2018, 1079, Rz 19, m.w.N.).
  • BFH, 25.06.2021 - II R 31/19

    Erwerb durch Zwischenberechtigte eines anglo-amerikanischen Trusts

    Geleitet wird die Ermessensausübung des FG durch die jeweiligen Umstände des Einzelfalls, insbesondere die sich anbietenden Erkenntnisquellen, aber auch den Vortrag der Beteiligten (vgl. BFH-Urteil vom 17.12.2020 - VI R 22/18, BFH/NV 2021, 758, Rz 23; BGH-Beschluss vom 17.05.2018 - IX ZB 26/17, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2018, 1079, Rz 19, m.w.N.).
  • BFH, 25.06.2021 - II R 40/18

    Schenkungsteuerrechtlicher Erwerb bei Auflösung eines anglo-amerikanischen Trusts

    Geleitet wird die Ermessensausübung des FG durch die jeweiligen Umstände des Einzelfalls, insbesondere die sich anbietenden Erkenntnisquellen, aber auch den Vortrag der Beteiligten (vgl. BFH-Urteil vom 17.12.2020 - VI R 22/18, BFH/NV 2021, 758, Rz 23; BGH-Beschluss vom 17.05.2018 - IX ZB 26/17, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2018, 1079, Rz 19, m.w.N.).
  • BFH, 25.06.2021 - II R 32/19

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25.06.2021 - II R 31/19 - Erwerb

    Geleitet wird die Ermessensausübung des FG durch die jeweiligen Umstände des Einzelfalls, insbesondere die sich anbietenden Erkenntnisquellen, aber auch den Vortrag der Beteiligten (vgl. BFH-Urteil vom 17.12.2020 - VI R 22/18, BFH/NV 2021, 758, Rz 23; BGH-Beschluss vom 17.05.2018 - IX ZB 26/17, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2018, 1079, Rz 19, m.w.N.).
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