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   BFH, 01.12.1970 - VI R 386/69   

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BFH, 01.12.1970 - VI R 386/69 (https://dejure.org/1970,666)
BFH, Entscheidung vom 01.12.1970 - VI R 386/69 (https://dejure.org/1970,666)
BFH, Entscheidung vom 01. Dezember 1970 - VI R 386/69 (https://dejure.org/1970,666)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 100, 573
  • BStBl II 1971, 164
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.05.1968 - VI R 59/67

    Bestimmung des Begriffs bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens -

    Auszug aus BFH, 01.12.1970 - VI R 386/69
    Die Auslegung der Begriffe verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe kann nicht, wie der Senat dieses z. B. hinsichtlich des Begriffes des beweglichen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens für richtig gehalten hat (Urteil des BFH VI R 59/67 vom 17. Mai 1968, BFH 92, 257, BStBl II 1968, 565), an einkommensteuerliche Grundsätze anknüpfen, weil hier jene Begriffe als solche nicht verwendet werden.
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Finanzverwaltung und Finanzgerichte seien deshalb nicht in jedem Fall gezwungen, dieser statistischen Einteilung zu folgen (vgl. BFHE 100, 573 ; 111, 392 ); denn der Hinweis auf die Klassifikation sei zwar in den Gesetzesmotiven enthalten, nicht jedoch in den Gesetzestext übernommen worden.
  • BFH, 23.02.1979 - III R 16/78

    Vertrauensschutz - Verschärfende Rechtsprechung - Investitionszulage -

    Im Einspruchsverfahren berief sich der Kläger auf das BFH-Urteil vom 1. Dezember 1970 VI R 386/69 (BFHE 100, 573, BStBl II 1971, 164).

    Er machte geltend: Das BFH-Urteil VI R 386/69 sei in den späteren Urteilen VIII R 148/71 und VIII R 11/73 zwar erwähnt, aber nicht aufgegeben worden.

    Er habe seine Investitionsentscheidungen im Vertrauen auf die Weitergeltung des BFH-Urteils VI R 386/69 getroffen.

    Das Finanzgericht (FG) war der Meinung, daß dem Kläger aufgrund der BFH-Urteile VIII R 148/71 und VIII R 11/73 zumindest Zweifel hätten kommen müssen, ob das Urteil VI R 386/69 noch fortgilt.

    Aufgrund des BFH-Urteils VI R 386/69 habe der Wirtschaftszweig der Garten- und Landschaftsbaubetriebe in Berlin jahrelang unangefochten die erhöhten Investitionszulagen erhalten.

    Das Urteil VI R 386/69 werde ausdrücklich zitiert, aber nicht für künftig unanwendbar erklärt.

    Erst in der BFH-Entscheidung vom 10. Dezember 1976 III R 172/72 (BFHE 121, 120, BStBl II 1977, 233) sei ausdrücklich ausgesprochen worden, daß das BFH-Urteil VI R 386/69 überholt sei.

    a) Durch das BFH-Urteil VI R 386/69 wurden Garten- und Landschaftsbaubetriebe zum verarbeitenden Gewerbe gerechnet mit der Folge, daß ihnen für angeschaffte Wirtschaftsgüter die erhöhten Investitionszulagen von 25 v. H. der Anschaffungskosten gewährt wurden.

    Das FG ist der Meinung, daß dem Kläger aus den BFH-Urteilen VIII R 148/71 und VIII R 11/73 zumindest hätten Zweifel kommen müssen, ob das für ihn günstige Urteil VI R 386/69 noch weitergilt.

    In dem Urteil VI R 386/69 zählte der BFH einen Landschaftsgartenbaubetrieb zum verarbeitenden Gewerbe, weil er einkommensteuerlich ein Gewerbebetrieb und kein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft sei und weil seine Tätigkeit den Bearbeitungsvorgängen entspreche, wie sie in § 12 UStDB 1951 geregelt waren.

    Es wurde darauf hingewiesen, daß sich dies gerade aus dem Urteil VI R 386/69 ergebe.

    Das Urteil VI R 386/69 wurde dann erst ausdrücklich in der Entscheidung III R 172/72 (veröffentlicht im BStBl vom 15. April 1977) für überholt erklärt.

    Das ist der entscheidende Zeitpunkt, zu dem der Unternehmer geschützt werden muß; denn der durch das Urteil VI R 386/69 geschaffene Vertrauenstatbestand wirkte sich bereits bei der Investitionsentscheidung aus.

  • BFH, 17.10.1973 - VIII R 149/71

    Investitionszulage - Verringerung - Festsetzung - Sprungklage - Anfechtungsklage

    Wie dem Urteil des BFH vom 1. Dezember 1970 VI R 386/69 (BFHE 100, 573, BStBl II 1971, 164) zu entnehmen sei, richte sich die Zuordnung eines Betriebs zum Baugewerbe oder zum sonstigen verarbeitenden Gewerbe entsprechend der Begründung der Gesetzesänderung in der BT-Drucksache V/3019 nach der Systematik der Wirtschaftszweige, die das Statistische Bundesamt aufgestellt hat.

    Der VI. Senat des BFH hat in der Entscheidung VI R 386/69 darauf hingewiesen, daß die fraglichen Begriffe nur nach dem Wortlaut und der Verkehrsauffassung sowie nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers unter Berücksichtigung des Zweckes und des Zieles des BHG -- später des BerlinFG -- ausgelegt werden können.

  • BFH, 19.11.1974 - VIII R 192/72

    Sachliche Zuständigkeit - Übergang - Anhängiger Rechtsstreit - Aufgabenbereich -

    Letzteres sei dem Urteil des BFH vom 1. Dezember 1970 VI R 386/69 (BFHE 100, 573, BStBl II 1971, 164) zu entnehmen, der zugleich zur Auslegung des Begriffs Verarbeitung auf die entsprechende umsatzsteuerliche Regelung in § 12 UStDB 1951 verwiesen habe.

    Für die Auslegung des Begriffs des verarbeitenden Gewerbes hat der VI. Senat des BFH in der vom FG zitierten Entscheidung VI R 386/69 dargelegt, daß die Auslegung an den Wortsinn und die Verkehrsauffassung sowie an den erkennbaren Willen des Gesetzgebers unter Berücksichtigung des Zweckes und des Zieles des Berlinhilfegesetzes -- später des Berlinförderungsgesetzes -- anknüpfen müsse, und daß für den Willen des Gesetzgebers die Begründung der Gesetzesänderung in der BT-Drucksache V/3019 zu Art. 1 Nr. 5 Buchst. a des Gesetzesentwurfs von Bedeutung sei.

  • BFH, 10.12.1976 - III R 172/72

    Datenverarbeitungsbetrieb - Verarbeitendes Gewerbe - Dienstleistungsgewerbe -

    Hinsichtlich des Begriffs "Verarbeitung" sei an die Rechtsprechung zum alten Umsatzsteuerrecht (§ 12 UStDB) anzuknüpfen (Urteil des BFH vom 1. Dezember 1970 VI R 386/69, BFHE 100, 573, BStBl II 1971, 164).

    Das BFH-Urteil VI R 386/69, auf das die Klägerin ihre Revisionsbegründung im wesentlichen gestützt hat, und das sich an der Begriffsbestimmung des § 12 UStDB orientierte, ist damit überholt.

  • BFH, 14.01.1975 - VIII R 148/71

    Herstellung - Montage von Aufzügen - Förderbänder - Müllschlucker - Baugewerbe -

    Der BFH hat bereits im Urteil vom 1. Dezember 1970 VI R 386/69 (BFHE 100, 573, BStBl II 1971, 164) darauf hingewiesen, daß die Begriffe "Betrieb des verarbeitenden Gewerbes" und "Baugewerbe" im Gesetz nicht definiert und deshalb nach ihrem Wortsinn, der Verkehrsauffassung und dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers unter Berücksichtigung des Zweckes und des Zieles des Berlinhilfegesetzes (Berlinförderungsgesetz) auszulegen seien.
  • BFH, 08.07.1988 - III R 108/84

    Erhöhte Investitionszulage - Wirtschaftsgut - Zweck eines Wirtschaftsguts -

    Jedoch muß mangels anderer eindeutiger Anhaltspunkte insoweit an einkommensteuerrechtliche Begriffe angeknüpft werden, da der Begriff des Gewerbebetriebs und der Begriff des Gewerbetreibenden im Einkommensteuerrecht verwendet wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 1. Dezember 1970 VI R 386/69, BFHE 100, 573, BStBl II 1971, 164).
  • BFH, 14.01.1975 - VIII R 11/73

    Baugewerbe - Beton-Bauelemente - Herstellung - Herstellungsbetriebsstätte -

    Der VI. Senat des BFH habe zwar in seinem Urteil vom 1. Dezember 1970 VI R 386/69 (BFHE 100, 573, BStBl II 1971, 164) beim Vorliegen einer abweichenden Regelung im Einkommensteuerrecht die Möglichkeit eingeräumt, eine von dem Systematischen Verzeichnis abweichende Abgrenzung vorzunehmen, habe aber keine allgemeine Regel aufgestellt, derzufolge die in dem Verzeichnis getroffene Einteilung außer Betracht zu bleiben habe, wenn die Verkehrsauffassung und der Sprachgebrauch entgegenstehen.
  • BFH, 27.03.1973 - VIII R 135/72

    Fertigung - Herstellungskosten - Aufbewahrung von Material - Schränke - Regale -

    Der VI. Senat des BFH hat in der Entscheidung vom 1. Dezember 1970 VI R 386/69 (BFHE 100, 573, BStBl II 1971, 164) bereits darauf hingewiesen, daß dieser im Gesetz nicht näher erläuterte Begriff im Steuerrecht, insbesondere im Einkommensteuerrecht nicht verwendet werde.
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