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   BFH, 18.01.1971 - GrS 4/70   

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BFH, 18.01.1971 - GrS 4/70 (https://dejure.org/1971,612)
BFH, Entscheidung vom 18.01.1971 - GrS 4/70 (https://dejure.org/1971,612)
BFH, Entscheidung vom 18. Januar 1971 - GrS 4/70 (https://dejure.org/1971,612)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung des Großen Senats - Abweichung eines Senats - Zulässige Vorlage - Neue Rechtserkenntnisse - Andere Beurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 101, 13
  • BStBl II 1971, 207
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.05.1968 - II R 31/67

    Oberfinanzdirektion - Einlegen der Revision - Zuständiges Finanzamt

    Auszug aus BFH, 18.01.1971 - GrS 4/70
    Nachdem durch den Beschluß des BFH II R 31/67 vom 14. Mai 1968 (BFH 92, 426, BStBl II 1968, 586) entschieden worden war, daß eine OFD eine Revision nicht namens des zuständigen FA einlegen kann, legte das FA nachträglich selbst Revisionen ein, beantragte hilfsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und begründete die Revisionen.

    Er hält vielmehr an der im BFH-Beschluß II R 31/67 (a. a. O.) vertretenen Auffassung fest, daß die OFD Berlin nicht als Bevollmächtigte für das beklagte FA handeln könne.

    a) Der Entscheidung des Großen Senats Gr. S. 4/68 (a. a. O.) ist der Beschluß II R 31/67 (a. a. O.) vorausgegangen.

    d) Die vom II. Senat im Vorlagebeschluß vorgetragenen Argumente finden sich zum Teil, wenn auch in abgekürzter oder abgewandelter Form, bereits in dem Beschluß II R 31/67 (a. a. O.).

  • BFH, 16.12.1969 - II R 55/66

    Entscheidung des Großen Senats - Beklagtes FA - Übergeordnete OFD - Empfänger

    Auszug aus BFH, 18.01.1971 - GrS 4/70
    Mit Beschluß II R 55/66 u. v. a. vom 16. Dezember 1969 (BFH 98, 314, BStBl II 1970, 383) legte er dem Großen Senat gemäß § 11 Abs. 3 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vor:.
  • BFH, 10.03.1969 - GrS 4/68

    Formelle Voraussetzungen bei der Absicht des Senats, in einer Rechtsfrage von der

    Auszug aus BFH, 18.01.1971 - GrS 4/70
    Auf den BFH-Beschluß Gr. S. 4/68 vom 10. März 1969 (BFH 95, 366, BStBl II 1969, 435) hin, daß das FA die ihm übergeordnete OFD für ein Rechtsmittelverfahren vor dem BFH bevollmächtigen könne, legte die OFD auf sie lautende Vollmachten des beklagten FA vor, die von dem Vorsteher des FA unterzeichnet sind.
  • RG, 15.05.1926 - I 457/25

    Ist die studentische Schlägermensur Zweikampf im Sinne des 15. Abschnitts des II.

    Auszug aus BFH, 18.01.1971 - GrS 4/70
    So ist die von den Vereinigten Strafsenaten des Reichsgerichts (RG) mit Urteil 1897/82 vom 6. März 1883 (Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen BD. 8 S. 87 -- RGSt 8, 87 --) entschiedene Frage, was unter Zweikampf mit tödlichen Waffen zu verstehen ist, von einem Strafsenat des RG nach mehr als 40 Jahren erneut den Vereinigten Strafsenaten vorgelegt worden, nachdem im Schrifttum die Entscheidung von 1883 vielfach angegriffen worden war (vgl. Beschluß der Vereinigten Strafsenate des RG I 457/25 vom 15. Mai 1926, RGSt 60, 257, -- der einzig bekanntgewordene Fall, in dem ein Senat von der Rechtsprechung des Großen Senats -- bzw. der Vereinigten Strafsenate -- abweichen wollte).
  • RG, 06.03.1883 - 1897/82

    Was versteht das Strafgesetzbuch beim Zweikampfe unter "tödlichen Waffen"? Ist

    Auszug aus BFH, 18.01.1971 - GrS 4/70
    So ist die von den Vereinigten Strafsenaten des Reichsgerichts (RG) mit Urteil 1897/82 vom 6. März 1883 (Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen BD. 8 S. 87 -- RGSt 8, 87 --) entschiedene Frage, was unter Zweikampf mit tödlichen Waffen zu verstehen ist, von einem Strafsenat des RG nach mehr als 40 Jahren erneut den Vereinigten Strafsenaten vorgelegt worden, nachdem im Schrifttum die Entscheidung von 1883 vielfach angegriffen worden war (vgl. Beschluß der Vereinigten Strafsenate des RG I 457/25 vom 15. Mai 1926, RGSt 60, 257, -- der einzig bekanntgewordene Fall, in dem ein Senat von der Rechtsprechung des Großen Senats -- bzw. der Vereinigten Strafsenate -- abweichen wollte).
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Nach dem BFH-Beschluß in BFHE 101, 13, BStBl II 1971, 207) ist die erneute Vorlage einer bereits vom Großen Senat entschiedenen Rechtsfrage nur dann zulässig, wenn in der Zwischenzeit neue rechtliche Gesichtspunkte aufgetreten sind, die bei der ursprünglichen Entscheidung nicht berücksichtigt werden konnten und/oder neue Rechtserkenntnisse eine andere Beurteilung rechtfertigen können.
  • BFH, 20.02.2013 - GrS 1/12

    Keine sonstigen Einkünfte selbständig tätiger Prostituierter - Zulässigkeit einer

    a) Nach der Rechtsprechung des Großen Senats ist eine erneute Vorlage derselben Rechtsfrage an ihn nur zulässig, falls in der Zwischenzeit neue rechtliche Gesichtspunkte aufgetreten sind, die bei der ursprünglichen Entscheidung nicht berücksichtigt werden konnten, und/oder neue Rechtserkenntnisse eine andere Beurteilung der entschiedenen Rechtsfrage rechtfertigen könnten (BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 1971 GrS 4/70, BFHE 101, 13, BStBl II 1971, 207; in BFHE 144, 124, BStBl II 1985, 587).
  • BFH, 15.03.2012 - III R 30/10

    Qualifizierung der Einkünfte aus Eigenprostitution

    Die Sache kann dem Großen Senat des BFH erneut vorgelegt werden, weil sich in den fast 48 Jahren, die seit dem Urteil in BFHE 80, 73, BStBl III 1964, 500 vergangen sind, neue Gesichtspunkte ergeben haben, die bei der ursprünglichen Entscheidung nicht berücksichtigt werden konnten und eine andere Beurteilung der im Jahr 1964 entschiedenen Rechtsfrage rechtfertigen (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Januar 1971 GrS 4/70, BFHE 101, 13, BStBl II 1971, 207).
  • BFH, 10.11.1999 - X R 46/97

    Vermögensübertragung bei nicht ausreichenden Erträgen

    Nach der Rechtsprechung des Großen Senats ist eine erneute Vorlage derselben Rechtsfrage an ihn nur zulässig, falls in der Zwischenzeit neue rechtliche Gesichtspunkte aufgetreten sind, die bei der ursprünglichen Entscheidung nicht berücksichtigt werden konnten, und/oder neue Rechtserkenntnisse eine andere Beurteilung der entschiedenen Rechtsfrage rechtfertigen könnten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 1971 GrS 4/70, BFHE 101, 13, BStBl II 1971, 207; vom 24. Juni 1985 GrS 1/84, BFHE 144, 124, BStBl II 1985, 587; weitergehend Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1987, § 11 Rdnr. 16).
  • BFH, 18.04.2013 - VI R 60/11

    Vorlage gemäß § 11 FGO - Pflicht zur Anrufung des Großen Senats bei

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Großen Senats eine erneute Vorlage derselben Rechtsfrage an ihn nur zulässig, falls in der Zwischenzeit neue rechtliche Gesichtspunkte aufgetreten sind, die bei der ursprünglichen Entscheidung nicht berücksichtigt werden konnten, und/oder neue Rechtserkenntnisse eine andere Beurteilung der entschiedenen Rechtsfrage rechtfertigen könnten (BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 1971 GrS 4/70, BFHE 101, 13, BStBl II 1971, 207; vom 24. Juni 1985 GrS 1/84, BFHE 144, 124, BStBl II 1985, 587).
  • BFH, 24.06.1985 - GrS 1/84

    Finanzgerichtsverfahren - Aussetzung der Vollziehung - Rechtsschutzbedürfnis

    Nach der Rechtsprechung des Großen Senats ist eine erneute Vorlage derselben Rechtsfrage an ihn nur zulässig, falls in der Zwischenzeit neue rechtliche Gesichtspunkte aufgetreten sind, die bei der ursprünglichen Entscheidung nicht berücksichtigt werden konnten, und/oder neue Rechtserkenntnisse eine andere Beurteilung der entschiedenen Rechtsfrage rechtfertigen könnten (vgl. BFH-Beschluß vom 18. Januar 1971 GrS 4/70, BFHE 101, 13, BStBl II 1971, 207).
  • BFH, 25.08.1997 - VI B 94/97

    Vertretung der Familienkasse in Kindergeldsachen

    Dementsprechend kann nach ständiger Rechtsprechung des BFH ein Finanzamt die übergeordnete Oberfinanzdirektion zum Prozeßbevollmächtigten bestellen (Beschlüsse in BFHE 95, 366, BStBl II 1969, 435; vom 18. Januar 1971 GrS 4/70, BFHE 101, 13, BStBl II 1971, 207; in BFHE 119, 390, BStBl II 1976, 709; a.A. Gräber/Koch, a.a.O., 4. Aufl., § 62 Anm. 7; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 62 FGO Tz. 3).
  • BFH, 22.01.1991 - X R 107/90

    Auch juristische Personen können vor den FG als Prozeßbevollmächtigte auftreten

    Von dieser Auslegung ist der Bundesfinanzhof (BFH) bereits in mehreren Entscheidungen ausgegangen (BFH-Beschlüsse vom 10. März 1969 GrS 4/68, BFHE 95, 366, BStBl II 1969, 435; vom 18. Januar 1971 GrS 4/70, BFHE 101, 13, BStBl II 1971, 207, und vom 12. November 1981 IV B 76/81, BFHE 134, 515, BStBl II 1982, 221, sowie Urteile vom 5. April 1984 IV R 145/81, nicht veröffentlicht - NV - und vom 30. März 1988 I R 140/87, BFHE 153, 388, BStBl II 1988, 836; ebenso: Hessisches FG, Beschluß vom 30. Juni 1976 B II 37/76, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1976, 617; FG Münster, Urteil vom 18. Mai 1977 V 1868/76 L, EFG 1977, 550; FG Köln, Urteil vom 27. April 1984 XI (XIII) 133/77 U, NV; Niedersächsisches FG, Urteil vom 15. Dezember 1986 V 89/85, EFG 1987, 363; Kühn/Kutter/Hofmann, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., 1990, § 62 FGO Anm. 1; Horn, Betriebsberater - BB - 1986, 1622, und Leise/Paleit, Finanzgerichtsordnung 1989, § 62 Anm. 3).
  • BFH, 26.11.1979 - GrS 2/79

    Beschlußsache - Besetzung mit fünf Richtern - Anrufung des Großen Senats

    a) Die Einrichtung des Großen Senats dient vor allem der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 11 Abs. 3 und 4 FGO; vgl. BFH-Beschluß vom 18. Januar 1971 GrS 4/70, BFHE 101, 13, BStBl II 1971, 207).
  • BFH, 28.03.1984 - I R 77/83

    Aussetzung der Vollziehung - Verhältnis der FGO zu allgemeinen Vorschriften -

    Da diese Entscheidung ca. 16 Jahre zurückliegt und an ihr gewichtige Kritik geübt worden ist, hält der Senat die Vorlage an den Großen Senat gemäß § 11 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) für zulässig (vgl. BFH-Beschluß vom 18. Januar 1971 GrS 4/70, BFHE 101, 13, BStBl II 1971, 207 ; Gräber, Finanzgerichtsordnung , § 11 Anm. 15).
  • BFH, 13.09.1994 - IX R 20/90

    Wirtschaftlich einheitlicher Vorgang bei der Vereinbarung eines Damnums für ein

  • BFH, 15.11.1994 - IX R 11/92

    Begleichung eines Damnums durch ein Tilgungsstreckungsdarlehen

  • FG Düsseldorf, 23.05.1997 - 18 K 7246/96

    Zwischenurteil über die Vertretungsberechtigung des Beklagtenvertreters;

  • BFH, 16.07.1974 - VIII R 143/71

    Heizungsanlage - Öltank - Mietwohngebäude - Gesetzliche Sicherheitsbestimmungen -

  • BFH, 17.05.1984 - IV R 75/80
  • BFH, 05.08.1976 - VI B 48/76

    Bestellung der Oberfinanzdirektion zur Prozeßbevollmächtigten - Finanzamt -

  • BFH, 05.12.1972 - VIII R 91/70
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