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   BFH, 26.03.1971 - VI R 285/69   

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https://dejure.org/1971,1010
BFH, 26.03.1971 - VI R 285/69 (https://dejure.org/1971,1010)
BFH, Entscheidung vom 26.03.1971 - VI R 285/69 (https://dejure.org/1971,1010)
BFH, Entscheidung vom 26. März 1971 - VI R 285/69 (https://dejure.org/1971,1010)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Konkursverwalter - Veräußerung von Wirtschaftsgütern - Investitionszulage - Westberliner Betriebstätte - Konkursmasse - Anspruch auf Rückzahlung - Masseschuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 102, 339
  • BStBl II 1971, 582
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.06.1965 - VI 13/64 S

    Rechtsweg bei Streitigkeiten um öffentliche Abgaben - Konkursvorrecht einer

    Auszug aus BFH, 26.03.1971 - VI R 285/69
    Hierzu habe der BFH entschieden, daß nicht der Steuerrechtsweg, sondern der ordentliche Rechtsweg gegeben sei, die Steuerbehörden also nicht befugt seien, in ihren Festsetzungsbescheiden mit vollstreckbarer Wirkung zu bestimmen, welche ihrer Forderungen Masseforderungen seien und welche nicht (BFH-Urteil VI 13/64 S vom 29. Juni 1965, BFH 82, 678, BStBl III 1965, 491).

    Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob nach Inkrafttreten der mit der FGO neu eingeführten Vorschrift des § 226a AO noch an dem Urteil des erkennenden Senats VI 13/64 S vom 29. Juni 1965 (a. a. O.) festgehalten werden kann, daß für die Entscheidung über das Vorrecht auch einer steuerlichen Konkursforderung die ordentlichen Gerichte zuständig seien (vgl. auch den Beschluß des BGH I AZR 324/70 vom 22. Januar 1971, HFR 1971, 169).

  • BFH, 24.05.1968 - VI R 46/68

    Investitionszulage - Dreijahreszeitraum - Anlagevermögen - West-Berliner Betrieb

    Auszug aus BFH, 26.03.1971 - VI R 285/69
    Das FA verweist in seiner Stellungnahme, mit der es beantragt, die Revision abzuweisen, auf das Urteil des Senats VI R 46/68 vom 24. Mai 1968 (BFH 92, 396, BStBl II 1968, 473), nach dem für den Rückforderungsanspruch maßgebend das Ausscheiden des Wirtschaftsguts aus dem Anlagevermögen des Betriebes sei.

    Daran, daß die hier vorliegenden Verbindlichkeiten erst durch die Versilberungshandlungen des Klägers in seiner Eigenschaft als Konkursverwalter ausgelöst worden sind, kann nach dem Urteil des Senats VI R 46/68 vom 24. Mai 1968 (a. a. O.) schon deshalb kein Zweifel bestehen, weil er die Wirtschaftsgüter nach außerhalb verkauft hat, während eine Veräußerung zum Übergang in das Anlagevermögen eines anderen Westberliner Betriebes unschädlich gewesen wäre und das Entstehen des Rückforderungsanspruches nicht ausgelöst hätte.

  • RG, 26.06.1905 - VI 526/04

    K.O. a. F. § 53; Ungerechtfertigte Bereicherung

    Auszug aus BFH, 26.03.1971 - VI R 285/69
    Wird eine Forderung als Masseforderung im Sinne des § 57 KO geltend gemacht, so findet insbesondere auch § 14 Abs. 1 KO keine Anwendung, der für die Dauer des Konkursverfahrens Zwangsmaßnahmen gegen die Konkursmasse ausschließt (vgl. Kommentar zur Konkursordnung, Lent bei Jaeger, 8. Aufl., § 14 Tz. 7, und Kommentar zur Reichsabgabenordnung, Becker-Riewald-Koch, 9. Aufl., Bd. IV nach § 381 Anm. 9 (1), ferner Entscheidung des Reichsgerichts VI 526/04 vom 26. Juni 1905, Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 61 S. 259 [261]).
  • BFH, 10.08.2005 - VIII R 78/02

    Abgrenzung Anlagevermögen/Umlaufvermögen erworbener Wirtschaftsgüter bei

    Demgemäß bedarf es vorliegend auch keiner Erörterung, ob und unter welchen Voraussetzungen dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienende Wirtschaftsgüter (Anlagegüter) im Falle der Betriebsstillegung oder Betriebszerschlagung als Umlaufvermögen auszuweisen sind (vgl. dazu BFH-Urteile vom 26. März 1971 VI R 285/69, BFHE 102, 339, BStBl II 1971, 582; vom 7. März 1985 V R 121/77, BFH/NV 1986, 120, sowie § 270 Abs. 2 Satz 3 AktG, § 71 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung --GmbHG--).
  • BFH, 14.10.1977 - III R 111/75

    Anspruch auf Rückzahlung von Investitionszulage wegen vorzeitigen Ausscheidens

    Dies gilt sowohl in bezug auf den Rückforderungsanspruch selbst als auch hinsichtlich der Frage, ob das FA den Rückforderungsanspruch zu Recht als Masseschuld i. S. des § 59 KO geltend gemacht hat (vgl. Urteil des BFH vom 26. März 1971 VI R 285/69, BFHE 102, 339, BStBl II 1971, 582).

    c) Der VI. Senat des BFH hat allerdings in seinem Urteil vom 26. März 1971 VI R 285/69 (BFHE 102, 339 [342], BStBl II 1971, 582) den Rechtsstandpunkt eingenommen, daß der Anspruch des FA auf Rückzahlung der Investitionszulage eine Masseschuld bilde.

    Er braucht wegen der Abweichung von dem Urteil VI R 285/69 weder den Großen Senat anzurufen noch die Zustimmung des VI. Senats einzuholen, weil er inzwischen für die Entscheidung über Investitionszulagen ausschließlich zuständig geworden ist (vgl. Entscheidung vom 11. Mai 1962 VI 55/61 U, BFHE 75, 112, BStBl III 1962, 310).

  • BFH, 27.08.1975 - II R 93/70

    Eröffnung des Konkursverfahrens - Nachträgliche Steuerforderung -

    Eine solche Folgerung ist allerdings in dem Urteil vom 26. März 1971 VIR 285/69 (BFHE 102, 339 [342], BStBl II 1971, 582) gezogen.

    Indem der VI. Senat die Pflicht zur Rückgewähr der Investitionszulage in § 59 Nr. 1 KO einordnet (BFHE 102, 339 [343]), während das Urteil des IV. Senats vom 7. November 1963 IV 210/62 S (BFHE 78, 172. [175], BStBl III 1964, 70) übereinstimmend mit den Urteilen des RFH vom 19. März 1940 I 316/39 (RStBl 1940, 422) und des BFH vom 4. Juli 1957 V 199/56 U (BFHE 65, 131, BStBl III 1957, 282) andersartige Steuerschulden der Konkursverwaltung den Massekosten (§ 58 Nr. 2 KO) zurechneten (zur Unterscheidung vgl. Urteil des Preußischen Oberverwaltungsgerichts vom 4. Februar 1916 VII C 238/15 -- Pr.OVGE 71, 54 [57] --), wird ersichtlich, daß der VI. Senat "Ansprüche, die aus Geschäften oder Handlungen des Konkursverwalters entstehen".

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