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   BFH, 31.03.1971 - I R 111/69   

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https://dejure.org/1971,302
BFH, 31.03.1971 - I R 111/69 (https://dejure.org/1971,302)
BFH, Entscheidung vom 31.03.1971 - I R 111/69 (https://dejure.org/1971,302)
BFH, Entscheidung vom 31. März 1971 - I R 111/69 (https://dejure.org/1971,302)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Betriebsaufspaltung - Besitz-Personengesellschaft - Verpachtung des Betriebs - Geschäftswert - Betriebs-Kapitalgesellschaft - Rückgabe des Geschäftswerts - Verdeckte Gewinnausschüttung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 102, 73
  • DB 1971, 1697
  • BStBl II 1971, 536
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.05.1956 - I 39/56 S

    Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine aus ihren Gesellschaftern bestehende

    Auszug aus BFH, 31.03.1971 - I R 111/69
    Das BFH-Urteil I 39/56 S vom 29. Mai 1956 (BFH 63, 76, BStBl III 1956, 226) hat nur für den Fall der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine aus deren Gesellschaftern bestehende Personengesellschaft bei gleichbleibenden Beteiligungsverhältnissen auf den Ansatz eines bei der Kapitalgesellschaft entstandenen Geschäftswerts verzichtet.

    Das Urteil I 39/56 S (a. a. O.) befaßt sich mit der Auslegung des § 15 KStG, einer Vorschrift, die im gegenwärtigen Streitfall nicht anzuwenden ist.

  • BFH, 28.03.1966 - VI 320/64

    Erwerb eines Geschäftswerts mit Übernahme eines ganzen lebenden Unternehmens -

    Auszug aus BFH, 31.03.1971 - I R 111/69
    Die Annahme, daß im Streitfall die KuH-KG das gesamte unbewegliche und bewegliche Anlagevermögen ausschließlich des Geschäfswerts an die Steuerpflichtige verpachtet habe und daß die Gesellschafter der Steuerpflichtigen den Geschäftswert offen oder verdeckt als Einlage eingebracht hätten, wäre außerdem rechtlich nicht haltbar, da der Geschäftswert kein Eigenleben führt, sondern nur mit dem Betrieb übertragen werden kann (BFH-Urteil VI 320/64 vom 28. März 1966, BFH 85, 433, BStBl III 1966, 456).
  • BFH, 07.10.1970 - I R 1/68

    Veräußerung eines Teilbetriebes - Berücksichtigung eines Geschäftswerts -

    Auszug aus BFH, 31.03.1971 - I R 111/69
    a) Veräußert eine Kapitalgesellschaft ihren Betrieb oder einen Teilbetrieb an einen Gesellschafter oder an eine dem Gesellschafter nahestehende Person, so liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, wenn der Gesamtwert des Betriebs oder Teilbetriebs, einschließlich eines Geschäftswerts, höher ist als die Gegenleistung des Erwerbers (Urteil des BFH I R 1/68 vom 7. Oktober 1970, BFH 100, 245, BStBl II 1971, 69).
  • BFH, 16.09.1970 - I R 196/67

    Geschäftsaufgabe - Persönliche Geschäftsbedingungen - Geschäftswert -

    Auszug aus BFH, 31.03.1971 - I R 111/69
    Der Geschäftswert ist, wie der BFH in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, eine Einheit (BFH-Urteil I R 196/67 vom 16. September 1970, BFH 101, 76, BStBl II 1971, 175).
  • BFH, 02.09.2008 - X R 32/05

    Übergang des Geschäftswerts von einem Einzelunternehmen auf eine

    Der Geschäftswert bleibt bei der Betriebsverpachtung im Ganzen aber regelmäßig im Verpächterunternehmen (Hinweis auf BFH-Urteile in BFHE 195, 536, BStBl II 2001, 771; vom 31. März 1971 I R 111/69, BFHE 102, 73, BStBl II 1971, 536; Senatsurteile in BFHE 185, 230; in BFHE 207, 120, BStBl II 2005, 378; Schießl, GmbH-Rundschau 2006, 459).
  • BFH, 12.11.1985 - VIII R 364/83

    Zur Steuerrechtsfähigkeit einer atypischen stillen Gesellschaft und zur Frage der

    Aus dem Umstand, daß der Geschäftswert im Pachtvertrag nicht ausdrücklich erwähnt und daß ein Pachtzins nur für die Räume und für das Inventar festgesetzt worden ist, folgt nur, daß die Vertragsparteien für die Überlassung des Geschäftswerts zur Nutzung keine Vergütung angesetzt haben (BFH-Urteil vom 31. März 1971 I R 111/69, BFHE 102, 73, BStBl II 1971, 536).

    Ging somit der Geschäftswert der Apotheke nur im Wege der Verpachtung auf den Kläger zu 1 über, dann ist dieser nach Auflösung der Gesellschaft, die nach dem Willen der Vertragsparteien die Beendigung des Pachtverhältnisses zur Folge hat (§ 18 des Gesellschaftsvertrags), verpflichtet, den Geschäftswert zusammen mit dem übrigen gepachteten Anlagevermögen an den Kläger zu 2 zurückzugeben (§ 556 Abs. 1, § 581 Abs. 2 BGB; BFHE 102, 73, BStBl II 1971, 536).

  • BFH, 14.01.1998 - X R 57/93

    Bargründung einer Familien-Betriebs-GmbH

    Er "führt kein Eigenleben" (BFH-Urteile vom 31. März 1971 I R 111/69, BFHE 102, 73, BStBl II 1971, 536, unter II. 1. c; vom 24. November 1982 I R 123/78, BFHE 137, 59, BStBl II 1983, 113).

    Der Pächter seinerseits ist --wie auch im Streitfall-- bei einer Beendigung des Nutzungsverhältnisses zur "Rückgabe des Geschäftswerts" verpflichtet (BFH-Urteile in BFHE 102, 73, BStBl II 1971, 536, unter II. 1. d; in BFHE 174, 503, BStBl II 1994, 922, unter 2 d, mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).

  • BFH, 24.03.1987 - I R 202/83

    Verdeckte Einlage eines Firmen- oder Geschäftswerts, der bei Veräußerung eines

    Mit den verkauften Aktiva und Passiva ging auch der Geschäftswert des Einzelunternehmens auf die D-GmbH über, weil er untrennbar mit demselben verbunden ist (vgl. BFH-Urteil vom 31. März 1971 I R 111/69, BFHE 102, 73, BStBl II 1971, 536).
  • BFH, 27.03.2001 - I R 42/00

    Geschäftswert bei Betriebsaufspaltung

    Eine solche Betrachtung mag angezeigt sein, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen an die Betriebsgesellschaft nur verpachtet worden sind (Senatsurteil vom 31. März 1971 I R 111/69, BFHE 102, 73, BStBl II 1971, 536; BFH in BFHE 185, 230, DStR 1998, 887).
  • FG Düsseldorf, 22.11.2016 - 10 K 2233/13

    Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Teil gewerblicher Einkünfte

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe durch Urteil vom 31. März 1971 I R 111/69 (Bundessteuerblatt - BStBl - II 1971, 536) entschieden, dass für den Fall, dass zwischen den Parteien eines Pachtvertrags keine ausdrückliche Verpflichtung des Verpächters für einen Wertausgleich hinsichtlich des vom Pächter während der Laufzeit des Pachtvertrags geschaffenen Mehrwertes des Geschäftswerts beim Ende des Pachtvertrags vereinbart worden sei, bei Beendigung des Pachtvertrags keine verdeckte Gewinnaus-schüttung vorliege.

    Hieran ändere auch der Hinweis auf das BFH-Urteil vom 31. März 1971 I R 111/69 (BStBl II 1971, 536) nichts.

    Der Klägerin ist nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 31. März 1971 I R 111/69, BStBl II 1971, 536, und vom 14. Januar 1998 X R 57/93, BFHE 185, 230) auch darin beizupflichten, dass es aus Rechtsgründen ausgeschlossen ist, den Geschäftswert in einen übernommenen und einen neu geschaffenen Geschäftswert aufzuteilen, weil sämtliche den Geschäftswert ausmachenden Faktoren eine Einheit bilden, nämlich den einen Geschäftswert.

    Die gegenteilige Auffassung der Klägerin findet auch keine Stütze im Urteil des BFH vom 31. März 1971 I R 111/69 (BStBl II 1971, 536).

  • BFH, 13.12.2005 - XI R 45/04

    Betriebsaufspaltung; sachliche Verflechtung

    Der Senat muss daher nicht entscheiden, ob die sachliche Verflechtung auch dann fortbestünde, wenn der besagte Großkunde für die GmbH ausfiele, weil der Pächter bei Beendigung des Pachtverhältnisses --mangels abweichender Vereinbarung-- nach § 581 Abs. 2 i.V.m. § 556 Abs. 2 BGB a.F. grundsätzlich jedweden Kundenstamm zurückzugeben hätte (vgl. BFH-Urteil vom 31. März 1971 I R 111/69, BFHE 102, 73, BStBl II 1971, 536).
  • BFH, 23.10.1974 - I R 13/73

    Verpachtung von Räumlichkeiten - Betriebsaufspaltung -

    Der Fall ist dem mit Urteil vom 31. März 1971 I R 111/69 (BFHE 102, 73, BStBl II 1971, 536) entschiedenen nicht vergleichbar.

    Die vom Ministerium vertretene Auffassung -- daß bei Rückgabe eines gepachteten Unternehmens an den Verpächter dem Pächter eine Entschädigung für den während der Pachtzeit geschaffenen oder vermehrten Geschäftswert zu zahlen sei -- sei durch das BFH-Urteil vom 31. März 1971 I R 111/69 (BFHE 102, 73, BStBl II 1971, 536) überholt.

    a) Wie der erkennende Senat mit Urteil I R 111/69 entschieden hat, liegt im Falle der Rückgängigmachung einer Betriebsaufspaltung und Aufhebung des ihrer Durchführung dienenden Pachtverhältnisses in der Rückübertragung des Geschäftswerts auf das Besitzunternehmen eine verdeckte Gewinnausschüttung nicht vor, wenn dieses seinerzeit dem Betriebsunternehmen den Geschäftswert des aufgespaltenen Unternehmens zusammen mit der Überlassung anderen Anlagevermögens unentgeltlich übertragen hatte.

    Das BFH-Urteil I R 111/69 ist deshalb auf den vorliegenden Streitfall nicht anwendbar.

  • BFH, 29.01.1975 - I R 135/70

    Ausländische Basisgesellschaft - Rechtsmißbrauch - Errichtung - Wirtschaftliche

    Er kann nur zusammen mit dem Unternehmen genutzt und veräußert werden (BFH-Urteil vom 31. März 1971 I R 111/69, BFHE 102, 73, BStBl II 1971, 536).
  • BFH, 26.06.2007 - X B 69/06

    NZB: Übergehen von Beweisanträgen, Sachverständigenbeweis

    In der ständigen Rechtsprechung des BFH ist des Weiteren geklärt und besteht kein Zweifel daran, dass auch der Geschäftswert (Firmenwert) als immaterielles Wirtschaftsgut im Falle seiner Überlassung durch das Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen als wesentliche Betriebsgrundlage in Betracht kommt (vgl. z.B. Urteile vom 31. März 1971 I R 111/69, BFHE 102, 73, BStBl II 1971, 536; vom 14. Januar 1998 X R 57/93, BFHE 185, 230; vom 27. März 2001 I R 42/00, BFHE 195, 536, BStBl II 2001, 771; vom 30. Januar 2002 X R 56/99, BFHE 197, 535, BStBl II 2002, 387; vom 13. Dezember 2005 XI R 45/04, BFH/NV 2006, 1453).
  • BFH, 24.11.1982 - I R 123/78

    Bei Verlagerung eines unselbständigen Betriebsteils in das Ausland wird kein

  • BFH, 07.03.1978 - VIII R 38/74

    Betriebsaufspaltung - Darlehnsforderung - Betriebsvermögen -

  • BFH, 26.07.1972 - I R 146/70

    Betriebsveräußerer - Zeitlich begrenzte Verpflichtung - Unterlassung des

  • FG Niedersachsen, 10.05.2006 - 12 K 135/02

    Verpachtung; Kundenstamm; Einzelunternehmer; Ruhender Gewerbebetrieb

  • BFH, 02.09.1988 - III R 117/86

    Definition des einkommensteuerrechtlichen Veräußerungsgewinns

  • FG Baden-Württemberg, 30.09.2004 - 10 K 258/01

    Gewerbesteuerrechtliche (Wieder-)Hinzurechnung von Pachtzinsen bei Verpachtung

  • BFH, 17.01.1973 - I R 46/71

    Umwandlungsfälle - Selbst geschaffener Geschäftswert - Verzicht auf Aufdeckung -

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