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   BFH, 30.07.1971 - VI R 258/68   

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https://dejure.org/1971,409
BFH, 30.07.1971 - VI R 258/68 (https://dejure.org/1971,409)
BFH, Entscheidung vom 30.07.1971 - VI R 258/68 (https://dejure.org/1971,409)
BFH, Entscheidung vom 30. Juli 1971 - VI R 258/68 (https://dejure.org/1971,409)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Vergünstigung - Nichtselbständige Arbeit - Zusammengeballte Entlohnung - Mehrjährige Tätigkeit - Abgrenzbare Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 34 Abs. 3

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 103, 339
  • DB 1972, 74
  • BStBl II 1971, 802
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.03.1957 - VI 32/56 U

    Anwendbarkeit von Vorschriften aus dem Einkommensteuergesetz auch auf das

    Auszug aus BFH, 30.07.1971 - VI R 258/68
    Zwar brauchten (entsprechend dem Urteil des BFH VI 32/56 U vom 8. März 1957, BFH 64, 496, BStBl III 1957, 185) zwingende Gründe für eine Nachzahlung nicht vorzuliegen.

    Der BFH hat bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die noch auf der alten Fassung der Vorschrift beruhende Rechtsprechung des RFH, nach der als Voraussetzung für die Anwendung der Vergünstigung gefordert wurde, daß die Entlohnung für eine abgrenzbare Sondertätigkeit gezahlt sein mußte, in dem Urteil VI 32/56 U vom 8. März 1957 (a. a. O.) aufgegeben.

  • BFH, 11.06.1970 - VI R 338/67

    Tarifvergünstigung - Tantiemen - Zufluß in einem Jahr - Auszahlung zu

    Auszug aus BFH, 30.07.1971 - VI R 258/68
    Hieran ist festzuhalten, da die Einschränkung im jetzigen Wortlaut der Vorschrift keine Stütze findet (vgl. BFH-Urteile VI R 338/67 vom 11. Juni 1970, BFH 99, 306, BStBl II 1970, 639, und VI R 66/67 vom 17. Juli 1970, BFH 99, 381, BStBl II 1970, 683).

    Daß im übrigen eine Zusammenballung schon dann gegeben sein kann, wenn nicht der gesamte Arbeitslohn, sondern nur Teilbeträge für mehrere Jahre zusammengeballt gezahlt werden, hat der Senat in seiner Entscheidung VI R 338/67 vom 11. Juni 1970 (a. a. O.) ausdrücklich anerkannt.

  • BFH, 17.07.1970 - VI R 66/67

    Abfindung - Anstellungsvertrag - Entschädigung - Tarifbegünstigung - Mehrjährige

    Auszug aus BFH, 30.07.1971 - VI R 258/68
    Hieran ist festzuhalten, da die Einschränkung im jetzigen Wortlaut der Vorschrift keine Stütze findet (vgl. BFH-Urteile VI R 338/67 vom 11. Juni 1970, BFH 99, 306, BStBl II 1970, 639, und VI R 66/67 vom 17. Juli 1970, BFH 99, 381, BStBl II 1970, 683).
  • FG München, 03.08.2005 - 1 K 4944/04

    Keine Tarifermäßigung bei Ausübung von Aktienoptionsrechten in mehreren

    Daher ist die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG nicht zu gewähren, wenn eine Vergütung für mehrere Jahre in zwei oder mehr Veranlagungszeiträumen zufließt und bereits dadurch - bezogen auf die zu beurteilende Gesamteinnahme - die Progressionswirkung abgemildert wird (vgl. BFH-Urteile vom 10. Februar 1972 IV R 8/68, BFHE 105, 255, BStBI II 1972, 529, betreffend eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeit; vom 30. Juli 1971 VI R 258/68, BFHE 103, 339, BStBI II 1971, 802, betreffend eine Zusatzgratifikation).
  • BFH, 02.11.1978 - IV R 28/74

    Lohnsteuerabzugsverfahren - Verteilung von Einkünften auf mehrere Jahre -

    Zur Begründung berief es sich u. a. auch auf das BFH-Urteil vom 30. Juli 1971 VI R 258/68 (BFHE 103, 339, BStBl II 1971, 802).

    Der Senat braucht nicht zu der nach der bisherigen Rechtsprechung des VI. und des erkennenden Senats (vgl. Urteile VI R 258/68 und IV R 8/68) nicht eindeutig zu beantwortenden Frage Stellung zu nehmen, ob das FG dem Kläger für die Abschlußzahlung von 43 000 DM, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit darstellen, mit Recht die Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG zugebilligt hat.

  • FG Niedersachsen, 20.07.2006 - 14 K 75/03

    Antrag auf ermäßigte Besteuerung für Honorarnachzahlungen eines Psychologen;

    Demgegenüber macht die Rechtsprechung bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit die Außerordentlichkeit der Einkünfte nicht (mehr) von dem Erfordernis der Entlohnung für eine abgrenzbare Sondertätigkeit abhängig (BFH-Urteil vom 30. Juli 1971 VI R 258/68, BStBl II 1971, 02, 803).
  • BFH, 10.06.1983 - VI R 176/80

    Zuwendung eines geldwerten Vorteils - Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit -

    Vielmehr sind als Entlohnung im vorgenannten Sinne auch freiwillige Leistungen zu verstehen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Juli 1971 VI R 258/68, BFHE 103, 339, BStBl II 1971, 802).
  • FG Münster, 08.11.1999 - 4 K 154/98

    Voraussetzungen einer steuerbgünstigten Entschädigung

    Dazu zählen nicht nur Ansprüche aus nichtselbständiger Arbeit, sondern auch Ansprüche auf ein laufendes Ruhegehalt oder andere laufende Versorgungsleistungen, wenn die Kapitalisierung aus wirtschaftlich vernünftigen Gründen in der Person des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers erfolgt (BFH-Urteile vom 30.07.1971 VI R 258/68, BFHE 103, 339 , BStBl. II 1971, 802, vom 23.07.1974, VI R 116/72, BFHE 113, 40 , BStBl. II 1974, 680 und vom 23.07.1974 VI R 41/72, BFHE 113, 288 , BStBl. II 1974, 743).
  • FG München, 03.08.2005 - 1 K 558/04

    Keine Tarifermäßigung bei Ausübung von einheitlich zugesagten

    Daher ist die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG nicht zu gewähren, wenn eine Vergütung für mehrere Jahre in zwei oder mehr Veranlagungszeiträumen zufließt und bereits dadurch - bezogen auf die zu beurteilende Gesamteinnahme - die Progressionswirkung abgemildert wird (vgl. BFH-Urteile vom 10. Februar 1972 IV R 8/68, BFHE 105, 255, BStBI II 1972, 529, betreffend eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeit; vom 30. Juli 1971 VI R 258/68, BFHE 103, 339, BStBI II 1971, 802, betreffend eine Zusatzgratifikation).
  • FG München, 24.10.2001 - 1 K 5201/99

    Keine Tarifermäßigung für den geldwerten Vorteil aus der Ausübung von

    Daher ist nach ständiger Rechtsprechung die Tarifermäßigung des § 34 EStG nicht zu gewähren, wenn eine Vergütung für mehrere Jahre in zwei oder mehr Veranlagungszeiträumen zufließt und bereits dadurch - bezogen auf die zu beurteilende Einnahme - die Progressionswirkung abgemildert wird (vgl. BFH-Urteile vom 10.02.1972 IV R 8/68, BFHE 105, 255, BStBl II 1972, 529, betreffend eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeit; vom 30.07.1971 VI R 258/68, BFHE 103, 339, BStBl II 1971, 802, betreffend eine Zusatzgratifikation).
  • BFH, 10.06.1983 - VI R 106/79

    Dauer der Betriebszugehörigkeit - Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit -

    Vielmehr sind als Entlohnung im vorgenannten Sinne auch freiwillige Leistungen zu verstehen (vgl. BFH-Urteil vom 30. Juli 1971 VI R 258/68, BFHE 103, 339, BStBl II 1971, 802).
  • BFH, 10.02.1972 - IV R 8/68

    Anwendung des § 34 Abs. 3 EStG auf Einkünfte aus selbständiger Arbeit

    Nun gewährte allerdings der VI. Senat des BFH trotz seiner grundsätzlichen Auffassung, daß die zusammengeballte Entlohnung eines Arbeitnehmers für eine mehrjährige Tätigkeit nur dann begünstigt ist, wenn sie in einem Kalenderjahr gezahlt wird, in seinem Urteil VI R 258/68 vom 30. Juli 1971 (BFH 103, 339, BStBl II 1971, 802) die Tarifvergünstigung für eine freiwillige Lohnnachzahlung des Arbeitgebers, obwohl der Arbeitnehmer in den vergangenen Jahren neben dem laufenden Arbeitslohn auch laufende Tantiemen erhalten hatte.
  • BFH, 23.07.1974 - VI R 116/72

    Anwendung des § 34 Abs. 3 EStG auf kapitalisierte Versorgungsbezüge

    Im Rahmen solcher Einkünfte ist die Anwendung des § 34 Abs. 3 EStG nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile VI R 66/67 und vom 30. Juli 1971 VI R 258/68, BFHE 103, 339, BStBl II 1971, 802) allein davon abhängig, ob eine zusammengeballte Entlohnung gegeben ist, für die wirtschaftlich vernünftige Gründe vorliegen.
  • BFH, 22.11.1974 - VI R 64/71

    Nachträgliche Entlohnung - Zeitraum - Dauer - Veranlagungszeitraum -

  • FG München, 24.07.2001 - 13 K 800/98

    Begünstigter Steuersatz; Zusammenballung von Einkünften (laufende

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