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   BFH, 16.12.1971 - IV R 221/67   

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https://dejure.org/1971,557
BFH, 16.12.1971 - IV R 221/67 (https://dejure.org/1971,557)
BFH, Entscheidung vom 16.12.1971 - IV R 221/67 (https://dejure.org/1971,557)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 1971 - IV R 221/67 (https://dejure.org/1971,557)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Rechtswidrigkeit - Berechtigtes Interesse - Geänderter Bescheid - Zurückgenommener Bescheid - Gleicher Sachverhalt - Rechtsauffassung des FA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 100 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 103, 555
  • BStBl II 1972, 182
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BFH, 12.07.2022 - VIII R 8/19

    Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Flankenschutzprüfer

    Da die Sach- und Rechtslage nicht vollkommen identisch sein muss und die begründete Annahme genügt, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen gleichartig gehandelt wird (vgl. BFH-Urteile vom 28.06.2000 - X R 24/95, BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514, unter II.1.b.; vom 16.12.1971 - IV R 221/67, BFHE 103, 555, BStBl II 1972, 182; s. auch Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 100 Rz 89), ist vorliegend eine hinreichend konkrete Wiederholungsgefahr zu bejahen.
  • BFH, 12.09.2008 - III B 61/07

    Anforderungen an Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Urteilsbegründung des

    Außerdem sei die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zuzulassen, da das FG-Urteil offenkundig von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Dezember 1971 IV R 221/67 (BFHE 103, 555, BStBl II 1972, 182) abweiche.

    Da hinsichtlich der selbständig tragenden Begründung des FG, eine konkrete Wiederholungsgefahr sei nicht substantiiert vorgetragen, kein Zulassungsgrund gegeben ist, braucht der Senat nicht darüber zu entscheiden, ob hinsichtlich der anderen selbständig tragenden Begründung des FG eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache oder eine Abweichung von dem BFH-Urteil in BFHE 103, 555, BStBl II 1972, 182 vorliegt.

  • BFH, 12.06.1996 - II R 71/94

    Verstoß gegen die Verfahrensgrundsätze durch Ermessensnichtgebrauch bei der

    Die Kläger haben auch ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung, da sich der dem Streitfall zugrundeliegende Sachverhalt mit großer Wahrscheinlichkeit im wesentlichen unverändert auch in den folgenden Jahren wiederholen wird und anzunehmen ist, daß die Finanzbehörden ihre ursprüngliche, für die Kläger ungünstige Rechtsauffassung beibehalten werden (BFH-Urteil vom 16. Dezember 1971 IV R 221/67, BFHE 103, 555, BStBl II 1972, 182; Kühn/Hofmann, a. a. O., § 100 FGO Tz. 7).
  • BFH, 16.04.1986 - I R 32/84

    Fortsetzungsfeststellungsantrag - Hilfsweiser Antrag - Vorlage von Bilanzen und

    Damit kann dahinstehen, ob im Streitfall auch ein sog. "Wiederholungsvorbeugungsinteresse" in Betracht käme (vgl. BVerwG-Urteil vom 24. Februar 1983 3 C 56.80, Buchholz, a. a. O., § 113 VwGO Nr. 129; BFH-Urteil vom 16. Dezember 1971 IV R 221/67, BFHE 103, 555, BStBl II 1972, 182).
  • BFH, 11.03.1992 - X R 116/90

    Bestimmung des Prüfungsortes bei einer vom Finanzamt angesetzten Außenprüfung und

    Ein berechtigtes Interesse ist u. a. dann gegeben, wenn eine hinreichend konkrete Wiederholungsgefahr besteht und davon auszugehen ist, daß die für die Verwaltungsentscheidung maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse unverändert zugrunde zu legen sind (vgl. BFH/NV 1990, 710, 712; BFHE 147, 14, BStBl II 1986, 736; BFH-Urteil vom 16. Dezember 1971 IV R 221/67, BFHE 103, 555, 556, BStBl II 1972, 182).
  • BFH, 29.05.1979 - VI R 21/77

    Lohnsteuerermäßigungsverfahren - Erhöhung des Freibetrags -

    Für den ähnlich liegenden Fall der Erledigung eines angefochtenen Bescheides hat der BFH ebenfalls ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts bejaht (Urteil vom 16. Dezember 1971 IV R 221/67, BFHE 103, 555, BStBl II 1972, 182).
  • FG Hessen, 20.02.2014 - 4 K 1120/12

    Datenzugriff auf die Identitäten der Kunden im Rahmen einer

    Ein "berechtigtes Interesse" an der Feststellung im Sinne eines insoweit erforderlichen konkreten, vernünftigerweise anzuerkennenden Interesses rechtlicher, tatsächlicher oder wirtschaftlicher Art (vgl. BFH vom 09.11.1994 - XI R 33/93, BFH/NV 1995, 621) liegt z.B. vor, wenn die Gefahr einer Wiederholung des erledigten Verwaltungsaktes besteht (BFH vom 16.12.1971 - IV R 221/67, BStBl. II 1972, 182; BFH vom 20.04.2004 - VIII R 88/00, BFH/NV 2004, 1103; BFH vom 16.02.2009 - VII B 175/08, BFH/NV 2009, 1128; Brandis in Tipke / Kruse, AO / FGO, Stand 05/2011, § 100 FGO Rn. 53) oder wenn die beantragte gerichtliche Entscheidung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Verfahren vor den Zivilgerichten von Bedeutung ist, sofern der Schaden dem Grund und der Höhe nach entstanden ist, eine Schadensersatzklage bereits anhängig oder mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und diese nicht offensichtlich aussichtslos erscheint (BFH vom 24.11.1987 - VII R 138/84, BStBl. II 1988, 364; BFH vom 15.05.2002 - I B 8/02, BFH/NV 2002, 1317; BFH vom 07.04.2009 - XI B 115/08, BFH/NV 2009, 1085).
  • BFH, 18.05.1976 - VII R 108/73

    Berechtigtes Interesse an der gerichtlichen Feststellung - Begründung - Hinweis

    Ein solches Interesse wäre insbesondere dann gegeben, wenn die angefochtenen Verwaltungsakte eine Diskriminierung des Klägers enthielten (BVerwGE 12, 87, 90, Deutsches Verwaltungsblatt 1961 S. 444 -- DVBl 1961, 444 [BVerwG 28.02.1961 - I C 54/57] --; BVerwGE 26, 161, 168, DVBl 1967, 379 [BGH 21.10.1966 - V ZR 183/63] ; BVerwG in DVBl 1971, 277) oder wenn Wiederholungsgefahr bestünde (Urteil des BFH vom 16. Dezember 1971 IV R 221/67, BFHE 103, 555, BStBl II 1972, 182; BVerwGE 12, 303; 16, 312).
  • FG Baden-Württemberg, 04.08.2022 - 1 K 2953/20

    Berechtigtes Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage bei Erledigung

    Im Hinblick auf Steuerveranlagungen ist ein solches Interesse nur in seltenen Ausnahmefällen gegeben, wenn nämlich auch in den Folgejahren der gleiche Sachverhalt unverändert der Besteuerung und damit der rechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen sein wird und das FA zu erkennen gibt, dass es in den Folgejahren wieder zu seiner ursprünglichen (dem Steuerpflichtigen ungünstigen) Rechtsauffassung ohne erneute Prüfung zurückkehren will (vgl. BFH-Urteil vom 16.12.1971 IV R 221/67, BStBl II 1972, 182, Rn. 6).
  • BFH, 04.04.1978 - VII K 4/77

    Feststellungsinteresse - Zollbeträge - Tarifauffassung

    Für das Gebiet der Einkommensteuer hat das BFH-Urteil vom 16. Dezember 1971 IV R 221/67 (BFHE 103, 555, BStBl II 1972, 182) ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines durch Zurücknahme erledigten Einkommensteuerbescheides ausnahmsweise für den Fall anerkannt, daß auch in den Folgejahren der gleiche Sachverhalt unverändert der Besteuerung und damit der rechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen sein wird und das Finanzamt zu erkennen gibt, daß es zu seiner ursprünglichen, dem zurückgenommenen Steuerbescheid zugrunde gelegten Rechtsauffassung zurückkehren werde.
  • FG Köln, 18.08.2022 - 6 K 872/22
  • BFH, 07.04.1987 - IX R 41/86

    Vorgehen gegen die Weigerung des Finanzamtes (FA) einen Freibetrag für erhöte

  • BVerwG, 27.08.1984 - 8 B 2.84

    Zulässigkeit eines Antrags auf eine Streitentscheidung nach § 113 Abs. 1 S. 4

  • FG München, 15.12.2000 - 13 K 2622/99

    Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung;

  • FG Baden-Württemberg, 06.06.1997 - 12 K 48/97

    Anspruch auf Lohnsteuerfreistellung; Bestehen berechtigten

  • FG München, 11.07.1997 - 2 K 1709/96
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