Rechtsprechung
   BFH, 07.12.1971 - VII R 108/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,824
BFH, 07.12.1971 - VII R 108/69 (https://dejure.org/1971,824)
BFH, Entscheidung vom 07.12.1971 - VII R 108/69 (https://dejure.org/1971,824)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 1971 - VII R 108/69 (https://dejure.org/1971,824)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,824) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 104, 184
  • BStBl II 1972, 224
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.11.1970 - Gr. Sen. 1.69

    Beginn und Dauer der Revisionsbegründungsfrist als Einmonatsfrist - Anschluss der

    Auszug aus BFH, 07.12.1971 - VII R 108/69
    Entsprechende Auffassungen werden auch zur Auslegung der Regelung der Revisionsbegründungsfrist in § 139 VwGO, die mit derjenigen in § 120 FGO übereinstimmt, vertreten (vgl. Beschluß des BVerwG Gr. Sen. 1.69 vom 30. November 1970, BVerwGE 36, 340; Eyermann-Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 5. Aufl., § 139, Randnr. 13; Klinger, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 2. Aufl., S. 632; Redeckervon Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 4. Aufl., § 139 Anm. 12; Schunck-de Clerck, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 2. Aufl., § 139, Erläuterungen 3 a).

    Das BVerwG hat zwar entschieden, daß die Frist zur Begründung der Revision gemäß § 139 Abs. 1 VwGO nicht in Lauf gesetzt werde, wenn innerhalb der Revisionsfrist keine Revision eingelegt werde (Beschluß des BVerwG vom 30. November 1970, a. a. O.).

  • BFH, 28.03.1969 - III R 2/67

    Fristversäumnisse - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Versehen eines

    Auszug aus BFH, 07.12.1971 - VII R 108/69
    Unter diesen Umständen ist dem HZA nach den gleichen Grundsätzen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wie es bei einer Fristversäumnis durch den Steuerpflichtigen geschieht (vgl. Urteil des BFH III R 2/67 vom 28. März 1969, BFH 96, 85 [87 f.], BStBl II 1969, 548).

    Er war nicht verpflichtet, die Absendung besonders zu prüfen (vgl. Beschluß des BFH III R 2/67, a. a. O., [88]).

  • BFH, 20.09.1966 - VI R 201/66
    Auszug aus BFH, 07.12.1971 - VII R 108/69
    Zumindest aufgrund der Entscheidung des BFH, daß die Revisionsbegründungsfrist zwei Monate nach Zustellung der angefochtenen Entscheidung endet (Beschluß VI R 201/66 vom 20. September 1966, BFH 86, 813 [814], BStBl III 1967, 4), durfte das HZA nicht damit rechnen, daß der BFH wegen des Ablaufs der Revisionsbegründungsfrist nach § 120 Abs. 1 Satz 1 FGO im vorliegenden Fall deshalb einen anderen Standpunkt einnehmen werde, weil die Revisionsfrist versäumt worden war.
  • BFH, 18.05.1994 - I R 111/93

    Revisionsbegründungsfrist nach beantragter Wiedereinsetzung wegen Versäumung der

    Die Revision ist auch dann gemäß § 120 Abs. 1 Satz 1 FGO innerhalb des an die Revisionsfrist anschließenden Monats zu begründen, wenn wegen Versäumnis der Revisionsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt ist (Anschluß an BFH Urteil vom 7. Dezember 1971 VII R 108/69, BFHE 104, 184, BStBl II 1972, 224).

    Demgegenüber vertrat der VII. Senat des BFH in ausdrücklicher Abweichung zur Rechtsprechung des BVerwG die Auffassung, daß die Revision auch dann innerhalb des an die Revisionsfrist anschließenden weiteren Monats zu begründen sei, wenn wegen Versäumung der Revisionsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt ist (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1971 VII R 108/69, BFHE 104, 184, BStBl II 1972, 224).

  • BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Ein Irrtum des Prozessbevollmächtigten über die Rechtslage könnte eine Wiedereinsetzung nicht rechtfertigen (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1971 VII R 108/69, BFHE 104, 184, BStBl II 1972, 224).
  • BFH, 14.04.1976 - IV R 45/75

    Revision - Telegramm - Postversehen - Zustellung nach Fristablauf - Normale

    Ist die Revisionsbegründungsfrist in dem Zeitpunkt, in dem der Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionseinlegungsfrist gestellt wird, noch nicht abgelaufen, so kann Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist gemäß § 120 Abs. 1 Satz 1 FGO gestellt werden; ist die Revisionsbegründungsfrist dagegen versäumt, muß Antrag auf Wiedereinsetzung auch hinsichtlich der Revisionsbegründungsfrist gestellt werden (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1971 VII R 108/69 , BFHE 104, 184 , BStBl II 1972, 224 ).

    - Die Revisionsbegründung müßte schließlich auch dann als rechtzeitig eingelegt angesehen werden, wenn man mit dem VII. Senat des BFH (Urteil VII R 108/69 ) der Meinung wäre, die Revisionsbegründungsfrist beginne schon mit Ablauf der Revisionseinlegungsfrist (Ansicht c).

  • BFH, 14.04.1976 - IV R 43/75

    Revision - Telegramm - Postversehen - Zustellung nach Fristablauf - Normale

    Ist die Revisionsbegründungsfrist in dem Zeitpunkt, in dem der Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionseinlegungsfrist gestellt wird, noch nicht abgelaufen, so kann Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist gemäß § 120 Abs. 1 Satz 1 FGO gestellt werden; ist die Revisionsbegründungsfrist dagegen versäumt, muß Antrag auf Wiedereinsetzung auch hinsichtlich der Revisionsbegründungsfrist gestellt werden (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1971 VII R 108/69, BFHE 104, 184, BStBl II 1972, 224).

    -- Die Revisionsbegründung müßte schließlich auch dann als rechtzeitig eingelegt angesehen werden, wenn man mit dem VII. Senat des BFH (Urteil VII R 108/69) der Meinung wäre, die Revisionsbegründungsfrist beginne schon mit Ablauf der Revisionseinlegungsfrist (Ansicht c).

  • BFH, 03.11.1999 - VI R 97/98

    Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Daran ändert sich nichts dadurch, daß wegen Versäumung der Revisionseinlegungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt war (st.Rspr. seit BFH-Urteil vom 7. Dezember 1971 VII R 108/69, BFHE 104, 184, BStBl II 1972, 224; vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 1982 II R 70/81, nicht veröffentlicht, und BFH-Beschluß vom 18. Mai 1994 I R 111/93, BFHE 175, 388, BStBl II 1995, 24, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1995, 142).
  • BFH, 23.02.1983 - I R 128/82

    Verschulden bezüglich Versäumung der Revisionseinlegungsfrist

    Demgegenüber soll nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Dezember 1971 VII R 108/69 (BFHE 104, 184, BStBl II 1972, 224) die Frist ohne Rücksicht auf die Versäumung der Revisionsfrist laufen.
  • BFH, 12.07.1972 - I R 206/70

    Revisionsbegründungsfrist - Monatsfrist - Fristbeginn - Ablauf der Revisionsfrist

    Der Senat braucht nicht die weitere Frage zu entscheiden, ob im Fall der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist der Lauf der Revisionsbegründungsfrist mit Zustellung des die Wiedereinsetzung gewährenden Beschlusses (BVerwG-Beschluß Gr. S. 1/69, a. a. O.) oder mit der Einlegung der nachgeholten Revision (BSG-Urteil 11/8 RV 1301/56 vom 29. Oktober 1958, Entscheidungen des Bundessozialgerichts Bd. 8 S. 207) oder mit dem Ablauf der Revisionsfrist (BFH-Urteil VII R 108/69 vom 7. Dezember 1971, BFH 104, 184, BStBl II 1972, 224) beginnt.
  • BFH, 30.11.1994 - I S 14/93

    Aussetzung der Vollziehung im Sinne der Finanzgerichtsordnung

    Da nach der Rechtsprechung des BFH auch eine verspätet eingelegte und mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verbundene Revision nach § 120 Abs. 1 Satz 2 FGO zu begründen ist (vgl. insbesondere BFH-Urteil vom 7. Dezember 1971 VII R 108/69, BFHE 104, 184, BStBl II 1972, 224; vgl. auch BFH-Beschluß vom 18. Mai 1994 I R 111/93 m. w. N., BStBl II 1995, 24), konnte die Revision bei summarischer Beurteilung keine Aussicht auf Erfolg haben.
  • BFH, 27.10.1982 - II R 70/81
    NV: Die Revisionsbegründungsfrist wird nicht dadurch verlängert, daß wegen der Versäumung der Revisionsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt ist (vgl. BFH-Urteil vom 7.12.1971 VII R 108/69).3.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht