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   BFH, 02.09.1971 - IV 342/65   

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https://dejure.org/1971,242
BFH, 02.09.1971 - IV 342/65 (https://dejure.org/1971,242)
BFH, Entscheidung vom 02.09.1971 - IV 342/65 (https://dejure.org/1971,242)
BFH, Entscheidung vom 02. September 1971 - IV 342/65 (https://dejure.org/1971,242)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Darlehnsforderung - Betriebliche Veranlassung - Verlust der Forderung - Gewinnermittlung - Hingabe von Darlehn - Anwalt - Berufsfremde Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verlust aus einem betrieblich gegebenen Darlehen bei der Einnahmen-Überschußrechnung; Darlehensgewährung durch Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EStG § 4 Abs. 3, 4

Papierfundstellen

  • BFHE 104, 311
  • DB 1972, 657
  • BStBl II 1972, 334
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 08.10.1969 - I R 94/67

    Darlehnsaufnahme - Darlehnshingabe - Gewinnermittlung -

    Auszug aus BFH, 02.09.1971 - IV 342/65
    Der BFH hat entschieden, daß bei der Überschußrechnung weder der Zufluß bei Darlehnsaufnahme noch der Abfluß bei Darlehnshingabe wirtschaftlich einen endgültigen Geldzugang oder Geldabgang begründet, der gewinnerhöhend oder gewinnmindernd berücksichtigt werden könnte (BFH-Urteil I R 94/67 vom 8. Oktober 1969, BFH 97, 76, BStBl II 1970, 44).

    Die von der Rechtsprechung (I R 94/67) vorausgesetzte Aufwendung des Geldbetrages ist damit vollzogen.

  • BFH, 03.07.1968 - I 113/65

    Ausgabenüberschüsse - Vorangegangene Veranlagungszeiträume -

    Auszug aus BFH, 02.09.1971 - IV 342/65
    Aber im ganzen und auf die Dauer gesehen soll im Rahmen des Möglichen die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG denselben Gesamtgewinn wie der Vermögensvergleich ergeben (vgl. BFH-Urteile I 98/60 S vom 23. November 1961, BFH 74, 535, BStBl III 1962, 199, und I 113/65 vom 3. Juli 1968, BFH 93, 230, BStBl II 1968, 736, mit weiteren Hinweisen).
  • BFH, 04.12.1962 - I 98/60 U

    Gewerbesteuerliche Behandlung von Personen, die als Hausgewerbetreibende und

    Auszug aus BFH, 02.09.1971 - IV 342/65
    Aber im ganzen und auf die Dauer gesehen soll im Rahmen des Möglichen die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG denselben Gesamtgewinn wie der Vermögensvergleich ergeben (vgl. BFH-Urteile I 98/60 S vom 23. November 1961, BFH 74, 535, BStBl III 1962, 199, und I 113/65 vom 3. Juli 1968, BFH 93, 230, BStBl II 1968, 736, mit weiteren Hinweisen).
  • BFH, 23.11.1961 - IV 98/60 S

    Rechtsweg bei Änderungsantrag hinsichtlich eines Gewerbesteuermeßbescheides

    Auszug aus BFH, 02.09.1971 - IV 342/65
    Aber im ganzen und auf die Dauer gesehen soll im Rahmen des Möglichen die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG denselben Gesamtgewinn wie der Vermögensvergleich ergeben (vgl. BFH-Urteile I 98/60 S vom 23. November 1961, BFH 74, 535, BStBl III 1962, 199, und I 113/65 vom 3. Juli 1968, BFH 93, 230, BStBl II 1968, 736, mit weiteren Hinweisen).
  • BFH, 20.10.2004 - I R 11/03

    Passivierung bei Rangrücktritt und so genannter "haftungsloser" Darlehen -

    Einem Darlehensnehmer fließt somit infolge der Darlehensaufnahme allein keine Einnahme zu (vgl. BFH-Urteil vom 8. Oktober 1969 I R 94/67, BFHE 97, 76, BStBl II 1970, 44; vgl. auch H 16 (2) des Amtlichen Einkommensteuer-Handbuches --EStH--, Stichwort "Darlehen"), wie auch ein Geldabgang im Wege einer Darlehenshingabe als solcher keine Betriebsausgabe begründet (BFH-Urteil vom 2. September 1971 IV 342/65, BFHE 104, 311, BStBl II 1972, 334).

    Dies aber wäre für den Zufluss einer Einnahme der Darlehensbeträge bei der Klägerin erforderlich gewesen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 104, 311, BStBl II 1972, 334).

  • BFH, 23.11.1978 - IV R 146/75

    Auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG kann Beteiligung an

    Die Bezugnahme des FG auf das BFH-Urteil I R 94/67 gehe fehl, weil im BFH-Urteil vom 2. September 1971 IV 342/65 (BFHE 104, 311, BStBl II 1972, 334) klar zum Ausdruck gekommen sei, daß auch im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ein endgültig eingetretener Vermögensverlust als Betriebsausgabe anzuerkennen sei.

    Das entspricht ständiger Rechtsprechung und ist nur die Folge dessen, daß auch der Empfang der Darlehensvaluta nicht als Betriebseinnahme behandelt wird (vgl. Urteil des Senats IV 342/65 mit Hinweis auf das BFH-Urteil I R 94/67).

    Das FG hat sich für die Zuordnung der Beteiligung zum Privatvermögen auf die frühere Rechtsprechung bezogen, derzufolge "Geldgeschäfte" bei einem Freiberufler im allgemeinen etwas Berufsfremdes sind (vgl. hierzu z. B. die Entscheidungen des Senats vom 15. Juli 1966 IV 52 53, BFHE 86, 587, BStBl III 1966, 591, und IV 342/65).

    Diese Rechtsprechung gilt jedoch nicht uneingeschränkt, wie schon in der Entscheidung IV 342/65 zum Ausdruck kommt.

    Das entspricht auch der Auffassung des Senats, die bereits in der Entscheidung IV 342/65 zum Ausdruck gekommen ist und dazu geführt hat, daß das nicht abnutzbare Wirtschaftsgut "Darlehensforderung" auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG im Zeitpunkt des Verlustes als endgültig verausgabt abzugsfähig sein kann.

  • BFH, 05.11.2015 - III R 13/13

    Einnahmenüberschussrechnung: Kein der Verschmelzung vorgelagerter endgültiger

    Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG soll im Ganzen und auf Dauer gesehen im Rahmen des Möglichen denselben Gesamtgewinn wie der Bestandsvergleich ergeben (BFH-Urteil vom 2. September 1971 IV 342/65, BFHE 104, 311, BStBl II 1972, 334).
  • BFH, 16.01.1975 - IV R 180/71

    Gewinnermittlung - Schulderlaß - Honorarforderung - Private Gründe - Entnahme -

    aa) Sieht ein Steuerpflichtiger aus betrieblichen Gründen davon ab, eine entstandene Honorarforderung einzuziehen oder erläßt er sie aus betrieblichen Gründen dem Schuldner, so kann dies weder zu einer Erhöhung des Gewinns des Steuerpflichtigen in Höhe der nicht eingezogenen oder erlassenen Honorarforderung noch zu einer Minderung des Gewinns in dieser Höhe führen, denn eine Betriebseinnahme in Höhe der Honorarforderung ist in diesem Falle nicht zugeflossen und eine Ausgabe in Höhe der Honorarforderung ist -- anders als z. B. beim Verlust einer betrieblichen Darlehnsforderung (dazu BFH-Urteil vom 2. September 1971 IV 342/65, BFHE 104, 311, BStBl II 1972, 334) -- nicht geleistet.

    Daraus folgt, daß über die Gesamtheit der Jahre hinweg die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG letztlich zu demselben Gesamtergebnis führen muß, wie die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG (BFH-Urteile IV 342/65 und vom 6. Dezember 1972 IV R 4--5/72, BFHE 108, 162, BStBl II 1973, 293).

  • BFH, 05.11.2015 - III R 12/13

    Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 2 UmwStG 2002 (= UmwStG 1995 i. d. F. des

    Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG soll im Ganzen und auf Dauer gesehen im Rahmen des Möglichen denselben Gesamtgewinn wie der Bestandsvergleich ergeben (BFH-Urteil vom 2. September 1971 IV 342/65, BFHE 104, 311, BStBl II 1972, 334).
  • FG Schleswig-Holstein, 26.07.2011 - 2 K 123/10

    Bindung an Wahl der Gewinnermittlungsart - Verfassungsmäßigkeit des untersagten

    In der mündlichen Verhandlung wurde weiter vorgetragen, dass auch bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung bei einem Totalverlust der Beteiligung eine Berücksichtigung des Verlustes möglich sei (BFH-Urteil vom 2. September 1971 IV 342/65, BStBl II 1972, 334).

    Das BFH-Urteil vom 2. September 1971 (IV 342/65, BStBl II 1972, 334) betrifft, da es sich um die Berücksichtigung eines endgültigen Darlehensverlustes bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung handelte, keinen vergleichbaren Fall.

  • FG Düsseldorf, 26.04.2018 - 11 K 789/14

    Klage gegen die Zurechnung von Gewinnanteilen aus einer früheren Tätigkeit als

    Aus Sicht einer Gesellschaft, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, kommt es dann zu einer Betriebsausgabe, wenn endgültig feststeht, dass ein Ersatzanspruch gegen den Gesellschafter nicht realisierbar ist (BFH Urteil vom 14.12.2000 Az. IV R 16/00, BStBl. II 2001, 238; BFH Urteil vom 16.10.2008 IV R 98/06, BStBl. II 2009, 272; BFH Urteil vom 2.9.1971 IV 342/65, BStBl. II 1972, 334; BFH Urteil vom 31.5.2005, X R 36/02, BStBl. II 2005, 707; BFH Beschluss vom 11.7.2007 XI B 184/07, Sammlung nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2007, 1880).

    Der Verlust einer solchen Darlehensforderung mindert bei einer durch Einnahmenüberschussrechnung gewinnermittelnden Personengesellschaft mangels Aktivierbarkeit jedoch erst in dem Zeitpunkt wie eine Betriebsausgabe den Gewinn, in dem die fehlende Rückzahlung feststeht (BFH Urteil vom 2.9.1971 IV 342/65, BStBl. II 1972, 334; BFH Urteil vom 31.5.2005, X R 36/02, BStBl. II 2005, 707; BFH Beschluss vom 11.7.2007 XI B 184/07,BFH/NV 2007, 1880).

  • BFH, 06.12.1972 - IV R 5/72

    Überschußrechnung - Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter - Anlagevermögen -

    Von dieser Auffassung ist der Senat allerdings im Urteil vom 2. September 1971 IV 342/65 (BFHE 104, 311 , BStBl II 1972, 334 ) hinsichtlich der Anerkennung betrieblich veranlaßter Darlehnsverluste abgerückt.

    Es entspricht einem durch die Rechtsprechung gefestigten Grundsatz, daß die vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG letztlich zu demselben Gesamtergebnis führen muß, wie die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG (vgl. die Entscheidungen des Senats vom 25. Januar 1962 IV 221/60 S, BFHE 75, 271, BStBl III 1962, 366, und IV 342/65).

    Aber auch die Entscheidungen des BFH betreffen die Behandlung betrieblicher Darlehen im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (vgl. IV 342/65 und Urteil vom 8. Oktober 1969 I R 94/67 , BFHE 97, 76, BStBl II 1970, 44) sind von einer anderen als der vom Steuerpflichtigen vertretenen Rechtsauffassung ausgegangen.

  • BFH, 11.07.2007 - XI B 184/06

    Verlust einer betrieblich veranlassten Darlehensforderung eines Freiberuflers als

    Die Hingabe von Darlehen stellt dabei regelmäßig eine dem Anwalt berufsfremde Tätigkeit dar, wenn nicht ganz besondere Umstände den Zusammenhang mit der Anwaltstätigkeit ergeben (BFH-Urteil vom 2. September 1971 IV 342/65, BFHE 104, 311, BStBl II 1972, 334).

    Für (betrieblich veranlasste) Forderungen gilt dasselbe (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 104, 311, BStBl II 1972, 334).

  • BFH, 13.12.1979 - IV R 69/74

    Freiberufliche Praxis - Veräußerungsgewinn - Teilleistung - Personengesellschaft

    Es soll dadurch gewährleistet werden, daß die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG letztlich zu dem gleichen laufenden Gesamtgewinn führt, wie er auch bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG angefallen wäre (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. November 1961 IV 98/60 S, BFHE 74, 535, BStBl III 1962, 199; vom 2. September 1971 IV 342/65, BFHE 104, 311, BStBl II 1972, 334, und vom 10. Juli 1973 VIII R 34/71, BFHE 110, 137, BStBl II 1973, 786).
  • FG Schleswig-Holstein, 26.07.2011 - 2 K 124/10

    Streitgegenstand: Gewerbesteuer 2005-2007 - Bindung an Wahl der

  • BFH, 15.11.1990 - IV R 103/89

    Kursverlust bei Teiltilgung eines Fremdwährungsdarlehens als Betriebsausgabe in

  • BFH, 22.02.1978 - I R 137/74

    Keine Rückstellung für künftige Betriebsausgaben nach Betriebsveräußerung oder

  • BFH, 06.05.1976 - IV R 79/73

    Freiberuflich tätiger Arzt - Gewinnermittlung durch Überschußrechnung -

  • BFH, 12.07.1990 - IV R 137/89

    Zur betrieblichen Veranlassung von Ausgaben für die Beschaffung von Zahngold bei

  • BFH, 01.07.2004 - IV B 187/02

    Überraschungsentscheidung

  • BFH, 11.03.1976 - IV R 185/71

    GmbH-Anteile als notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers;

  • FG Hamburg, 22.05.2007 - 3 K 209/06

    Betriebliche Veranlassung eines Darlehens

  • FG Düsseldorf, 29.11.2019 - 3 K 1318/15

    Einnahmen aus Kapitalvermögen in Form verdeckter Gewinnausschüttungen

  • BFH, 31.08.1972 - IV R 93/67

    Wegfall einer Kaufpreisrentenverpflichtung bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs.

  • BFH, 10.07.1973 - VIII R 34/71

    Ausgleichszahlung im Sinne des § 89b HGB kein Gewerbeertrag des mit dem Tode des

  • BFH, 20.07.2007 - XI B 25/07

    Uneinbringliche Darlehensforderung eines Rechtsanwalts als notwendiges

  • BFH, 23.02.1984 - IV R 128/81

    Die Erhöhung einer betrieblichen Rentenverpflichtung auf Grund einer

  • BFH, 31.03.2006 - IV B 189/04

    Nämlichkeit der Wohnung für die Anwendung der Übergangsregelung des § 52 Abs. 21

  • FG Berlin, 18.12.2002 - 6 K 6447/00

    Erfolgswirksame Passivierung eines Aufwendungsdarlehens

  • FG München, 25.09.2007 - 1 K 2892/05

    Rückzahlung eines vom Arbeitsamt zur Deckung des Unterhalts während einer

  • BFH, 06.03.1974 - I R 203/72

    Betriebseinnahmen - Einkommensteuerrechtliche Definition - Roheinnahmen -

  • BFH, 12.07.1990 - IV R 138/89

    Zahnarzt - Zahngold - Gewinnermittlung

  • BFH, 12.01.1984 - IV R 89/81
  • BFH, 06.12.1972 - IV R 4/72

    Überschußrechnung - Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter - Anlagevermögen -

  • BFH, 15.03.1984 - IV R 223/81
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