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   BFH, 14.01.1972 - VI R 30/69   

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https://dejure.org/1972,861
BFH, 14.01.1972 - VI R 30/69 (https://dejure.org/1972,861)
BFH, Entscheidung vom 14.01.1972 - VI R 30/69 (https://dejure.org/1972,861)
BFH, Entscheidung vom 14. Januar 1972 - VI R 30/69 (https://dejure.org/1972,861)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 104, 345
  • DB 1972, 709
  • BStBl II 1972, 341
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 11.11.1966 - VI 352/65

    Berücksichtigung des Sonderausgabenhöchstbetrages für Versicherungsbeiträge bei

    Auszug aus BFH, 14.01.1972 - VI R 30/69
    Ihre Sonderausgaben bilden aber eine Einheit (vgl. das Urteil des Senats VI 352/65 vom 11. November 1966, BFH 87, 301, BStBl III 1967, 114), so daß es gleichgültig ist, von welchem Ehegatten die Sonderausgaben getragen wurden.
  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 9/08 R

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - nichtselbständige Arbeit - Einnahmen -

    Unabhängig davon, ob man diese in der Regel mit konstitutiver Wirkung kraft Gesetzes steuerfrei gestellten Vermögensmehrungen als steuerfreie Einkünfte oder als steuerfreie Einnahmen ansieht, besteht in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und der steuerrechtlichen Literatur Einigkeit darüber, dass die Tatbestände der Ausnahmebestimmung des § 3 EStG bereits bei der Ermittlung der Einkünfte nach dem objektiven Nettoprinzip gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 2 EStG zu prüfen sind (aus der Rechtsprechung etwa BFHE 104, 345, 348; 124, 204, 207; aus der Literatur etwa Lang in Tipke/Lang, Steuerrecht, 19. Aufl 2008, § 9 RdNr 120; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG - KStG, § 3 EStG RdNr 6; von Beckerath in Kirchhof, EStG - Kompaktkommentar, 8. Aufl 2008, § 3 RdNr 1f; ders in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 3 RdNr A 158 ff).
  • BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 3/11 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Einkommensermittlung - Nichtberücksichtigung

    Allerdings gehören nach der Systematik des EStG solche Einnahmen nicht zu den Einkünften iS des § 2 Abs. 1 EStG, die ausdrücklich steuerfrei gestellt worden sind (vgl dazu BFH Urteil vom 14.1.1972 - VI R 30/69 - BFHE 104, 345, 348; Urteil vom 12.1.1978 - IV R 84/74 - BFHE 124, 204, 207).

    Allerdings gehören nach der Systematik des EStG solche Einnahmen nicht zu den Einkünften iS des § 2 Abs. 1 EStG, die ausdrücklich steuerfrei gestellt worden sind (vgl dazu BFH Urteil vom 14.1.1972 - VI R 30/69 - BFHE 104, 345, 348; Urteil vom 12.1.1978 - IV R 84/74 - BFHE 124, 204, 207).

  • BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 9/13 R

    Elterngeld - Beamtin des Europäischen Patentamts - Anspruchsberechtigung -

    Entscheidend ist, dass solche Einkünfte aufgrund gesetzlicher Anordnung, die sich im Fall der Klägerin aus dem in deutsches Recht transformierten PPI ergibt, von vornherein nicht bei den steuerpflichtigen Einkünften iS von § 2 Abs. 1 EStG angesetzt werden (vgl allgemein BFHE 104, 345; speziell zum PPI BFHE 162, 284) .
  • BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 17/11 R

    Anspruch auf Elterngeld; Berücksichtigung steuerfreier Zuschläge für Sonntags-,

    Allerdings gehören nach der Systematik des EStG solche Einnahmen nicht zu den Einkünften iS des § 2 Abs. 1 EStG, die ausdrücklich steuerfrei gestellt worden sind (vgl dazu BFH Urteil vom 14.1.1972 - VI R 30/69 - BFHE 104, 345, 348; Urteil vom 12.1.1978 - IV R 84/74 - BFHE 124, 204, 207).
  • BFH, 08.05.1991 - I R 33/90

    Veräußerungsfreibetrag auch bei Liquidationsgewinn einer Kapitalgesellschaft

    Zu den danach maßgebenden Einkünften i. S. des § 2 Abs. 1 Nr. 2 EStG gehören nicht Einnahmen, die entweder unter keine Einkunftsart fallen oder aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften als steuerfrei behandelt werden (vgl. BFH-Urteil vom 14. Januar 1972 VI R 30/69, BFHE 104, 345, 348, BStBl II 1972, 341; BFH in BFHE 124, 204, BStBl II 1978, 267).
  • BFH, 12.01.1978 - IV R 84/74

    Eine nach § 3 Nr. 8 EStG 1965 steuerfreie Entschädigung nach dem

    Sie zählten folglich nicht zu den Einkünften i. S. des § 2 Abs. 3 und 4 EStG - hier also nicht zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (Urteil des BFH vom 14. Januar 1972 VI R 30/69, BFHE 104, 345 [348], BStBl II 1972, 341; Abschn. 5 Abs. 1 EStR 1965; Herrmann/Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, 16. Aufl., § 2 EStG Anm. 18) -.

    Nicht zu den Einkünften und damit auch nicht zum Einkommen gehören Einnahmen, die entweder unter keine Einkunftsart fallen oder aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften als steuerfrei behandelt werden (vgl. BFH-Urteil VI R 30/69 unter Bezugnahme auf Würdinger in Steuer und Wirtschaft 1966 Spalten 673 ff. [678 ff.]).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2012 - L 11 EG 3591/10

    Elterngeld - Berechnung - Einkommensermittlung - Nichtberücksichtigung von

    Nach der Systematik des EStG gehören solche Einnahmen nicht zu den Einkünften iS des § 2 Abs. 1 EStG, die ausdrücklich steuerfrei gestellt worden sind (vgl BFH 14.1.1972, VI R 30/69, BFHE 104, 345; BFH 12.1.1978, IV R 84/74, BFHE 124, 204, 207).
  • BFH, 07.08.1986 - IV R 225/84

    Weihnachtsfreibetrag - Arbeitnehmer - Verfassungsmäßigkeit

    Der Weihnachtsfreibetrag hat damit die Wirkung eines allgemein gewährten Freibetrages (BFH-Urteil vom 14. Januar 1972 VI R 30/69, BFHE 104, 345, BStBl II 1972, 341; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 17. März 1983 III 334/82, rechtskräftig, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1984, 70; Urteil des FG Berlin vom 28. Februar 1984 VII 145/83, rechtskräftig, EFG 1984, 452).
  • BFH, 17.08.1973 - VI R 302/70

    Sonderausgabenpauschbetrag - Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit -

    Der Senat hat diese Frage bereits in seinem Urteil vom 14. Januar 1972 VI R 30/69 (BFHE 104, 345, BStBl II 1972, 341) angesprochen, mit der allerdings nur über die Versagung des Abzugs des Sonderausgabenpauschbetrags entschieden wurde, wenn die Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit im Kalenderjahr den Weihnachtsfreibetrag nicht übersteigen.
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