Rechtsprechung
   BFH, 20.01.1972 - I B 51/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,360
BFH, 20.01.1972 - I B 51/68 (https://dejure.org/1972,360)
BFH, Entscheidung vom 20.01.1972 - I B 51/68 (https://dejure.org/1972,360)
BFH, Entscheidung vom 20. Januar 1972 - I B 51/68 (https://dejure.org/1972,360)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,360) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zusammenzuveranlagende Eheleuten - Gemeinsame Einkommensteuererklärung - Steuerbescheid der Ehefrau - Gesonderte Zustellung - Gerichtliches Verfahren - Beiladung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 104, 45
  • DB 1972, 466
  • BStBl II 1972, 287
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.02.1971 - VI R 301/66

    Ehegatten - Zusammenveranlagung - Beiladung der Ehefrau - Klageverfahren des

    Auszug aus BFH, 20.01.1972 - I B 51/68
    Die durch § 7 Abs. 2 StAnpG vorgeschriebene Gesamtschuldnerschaft schließt die Möglichkeit verschiedener Steuerfestsetzungen gegenüber den zusammenzuveranlagenden Ehegatten nicht aus (Urteil des BFH VI R 301/66 vom 5. Februar 1971, BFH 101, 358, BStBl II 1971, 331).
  • BFH, 13.08.1970 - IV 48/65

    Zusammenzuveranlagende Eheleute - Gemeinsame Steuererklärung -

    Auszug aus BFH, 20.01.1972 - I B 51/68
    Da im Streitfall -- abweichend von dem Sachverhalt, der dem Urteil des BFH IV 48/65 vom 13. August 1970 (BFH 100, 171, BStBl II 1970, 839) zugrunde liegt -- gemeinsame, von beiden Eheleuten unterschriebene Steuererklärungen nicht abgegeben worden sind, war die Zustellung der Bescheide nur an den Ehemann -- der Einspruch und Klage eingelegt hat -- der Beschwerdeführerin gegenüber unwirksam (§ 91 Abs. 1 Satz 1 AO); ob dem Urteil IV 48/65 im übrigen beigetreten werden kann, braucht hier nicht erörtert zu werden.
  • BFH, 25.04.2006 - X R 42/05

    Festsetzungsverjährung bei zusammen zu veranlagenden Ehegatten - Wirkung der

    So lehnt es der BFH in ständiger Rechtsprechung ab, den Ehegatten gemäß § 360 Abs. 3 AO 1977 hinzuzuziehen oder gemäß § 60 Abs. 3 FGO beizuladen, wenn nur der andere Ehegatte den gegenüber den zusammen zu veranlagenden Ehegatten ergangenen Einkommensteuerbescheid angefochten hat (BFH-Beschlüsse vom 20. Januar 1972 I B 51/68, BFHE 104, 45, BStBl II 1972, 287, und vom 7. Oktober 1986 IX R 125/86, BFH/NV 1987, 784).
  • BFH, 12.08.1977 - VI R 61/75

    Nichtigkeit des Antrags auf getrennte Veranlagung eines einkunftslosen Ehegatten

    Daß zusammenzuveranlagende Personen gemäß § 7 Abs. 2 StAnpG Gesamtschuldner sind, schließt die Möglichkeit verschiedener Entscheidungen ihnen gegenüber nicht aus, wie sich aus §§ 421 ff. BGB ergibt (BFH-Urteil vom 8. Dezember 1976 I R 240/74, BFHE 121, 142, BStBl II 1977, 321; BFH-Beschluß vom 20. Januar 1972 I B 51/68, BFHE 104, 45, BStBl II 1972, 287; Urteil VI R 301/66).

    Die Ehefrau könnte daher gegen einen gegen sie späterhin erlassenen zusammenveranlagenden Bescheid - der ihr im Streitfall auch gesondert zugestellt werden müßte (vgl. BFH-Beschluß I B 51/68) - unabhängig vom Kläger in diesem Verfahren uneingeschränkt eigene Einwendungen geltend machen.

  • BFH, 26.04.2010 - II B 131/08

    Keine notwendige Hinzuziehung/Beiladung eines Gesamtschuldners im Verfahren eines

    Die Beschwerdebegründung setzt sich nicht mit der seit dem BFH-Beschluss vom 20. Januar 1972 I B 51/68 (BFHE 104, 45, BStBl II 1972, 287) ständigen Rechtsprechung auseinander, wonach es bei der Klageerhebung durch nur einen der zusammen veranlagten Ehegatten der Beiladung des anderen Ehegatten gemäß § 60 Abs. 3 FGO auch dann nicht bedarf, wenn nicht von übereinstimmenden Interessen der Beteiligten ausgegangen werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 1992 VIII R 33/88, BFH/NV 1992, 793, m.w.N.; vgl. auch Spindler in Hübschmann/ Hepp/Spitaler --HHSp--, § 60 FGO Rz 75).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht