Rechtsprechung
   BFH, 22.10.1971 - VI R 242/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,335
BFH, 22.10.1971 - VI R 242/69 (https://dejure.org/1971,335)
BFH, Entscheidung vom 22.10.1971 - VI R 242/69 (https://dejure.org/1971,335)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 1971 - VI R 242/69 (https://dejure.org/1971,335)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,335) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Krankheitskosten - Außergewöhnliche Belastung - Bezüge aus Krankenhaustagegeldversicherung - Krankenhauskosten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 33

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Krankheitskosten keine außergewöhnliche Belastung, soweit Bezüge aus einer Krankenhaustagegeldversicherung gegenüberstehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 104, 63
  • NJW 1972, 1535
  • VersR 1972, 500
  • DB 1972, 1001
  • BStBl II 1972, 177
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.09.1961 - VI 231/60 U

    Minderung der Belastung bei der Berechnung anzusetzender Krankheitskosten

    Auszug aus BFH, 22.10.1971 - VI R 242/69
    Bei der Prüfung, ob ein Steuerpflichtiger durch Krankheitskosten außergewöhnlich belastet ist (§ 33 EStG), sind zwar nicht die Bezüge aus einer Krankentagegeldversicherung, wohl aber die Bezüge aus einer Krankenhaustagegeldversicherung zu berücksichtigen, und zwar insoweit, als Krankenhauskosten angefallen sind (Abweichung von dem Urteil VI 231/60 U vom 15. September 1961, BFH 73, 687, BStBl III 1961, 516).

    Es gab dem FA zwar zu, daß Versicherungsleistungen abzusetzen seien, soweit sie nach Inhalt und Zweck der Versicherung die Krankheitskosten decken sollten (Abschn. 186 EStR mit Hinweis auf Urteil des BFH VI 231/60 U vom 15. September 1961, BFH 73, 687, BStBl III 1961, 516).

    Wenn das FG sich auf das Urteil des BFH VI 231/60 U vom 15. September 1961 (a. a. O.) berufe, so sei das eine ungerechtfertigte Typisierung.

    In dem bereits von dem FG angeführten Urteil VI 231/60 U vom 15. September 1961 hat der Senat einen solchen Zusammenhang verneint.

  • BFH, 26.06.1964 - VI 26/64 U

    Anerkennung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus BFH, 22.10.1971 - VI R 242/69
    Erhält ein Steuerpflichtiger wegen der ihm erwachsenen Krankheitskosten sowohl Beihilfen als auch Krankenkassenleistungen, so ist es nach dem Urteil des erkennenden Senats VI 26/64 U vom 26. Juni 1964 (BFH 80, 200, BStBl III 1964, 547) nicht erforderlich, nach dem je gegebenen Krankheitsfall zu untersuchen, ob die Krankheitskosten hier den Ersatz übersteigen, dort aber hinter ihm zurückbleiben; vielmehr muß der Gesamtbetrag der Kosten dem Gesamtbetrag der Ersatzleistungen gegenübergestellt werden.
  • BFH, 22.05.1969 - IV R 144/68

    Krankentagegeldversicherung - Prämien - Betriebsausgaben - Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 22.10.1971 - VI R 242/69
    Ob hier überhaupt noch eine "Krankenversicherung" im Sinne des § 3 Nr. 1 EStG vorliegt (so das BFH-Urteil IV R 144/68 vom 22. Mai 1969, BFH 95, 447, BStBl II 1969, 489), erscheint dem Senat zweifelhaft; die Frage kann jedoch dahingestellt bleiben, weil eine verbösernde Entscheidung in diesem Punkte ohnehin nicht möglich wäre.
  • FG Niedersachsen, 14.12.2021 - 6 K 20/21

    Steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für medizinische Behandlungen als

    Es entspricht zudem ständiger Rechtsprechung des BFH, dass eine außergewöhnliche Belastung des Steuerpflichtigen im Rahmen des § 33 EStG durch Krankheitskosten dann nicht anzuerkennen ist, wenn der Steuerpflichtige wegen seiner Aufwendungen dadurch entschädigt worden ist, dass ihm entsprechende Beihilfen oder Versicherungsleistungen gewährt wurden (BFH-Urteil vom 22. Oktober 1971 VI R 242/69, BFHE 104, 63, BStBl II 1972, 177).

    Könne dem Steuerpflichtigen die Anerkennung auch dann nicht versagt werden, wenn dem Steuerpflichtigen die für die Begleichung der Aufwendungen erforderlichen Mittel geschenkt worden seien, müsse im Fall des Ersatzes der Aufwendungen durch Beihilfen oder Versicherungsleistungen die Belastung doch deswegen verneint werden, weil hier eine enge Bindung zwischen Aufwand und Ersatz bestehe (BFH in BFHE 104, 63, BStBl II 1972, 177).

  • FG Köln, 15.12.2009 - 12 K 4176/07

    Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherung mindern den Steuerabzug

    Dieses werde nach dem BFH-Urteil vom 22.10.1971 (BStBl II 1972, 177) nicht auf die als außergewöhnlichen Belastungen abzugsfähigen Krankheitskosten angerechnet, da es im Gegensatz zum Krankenhaustagegeld allein bei Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt werde und unmittelbar krankheitsbedingte Kosten nicht anfallen bräuchten im Gegensatz zum Krankenhaustagegeld, bei dem normalerweise ein mit Kosten verbundener Krankenhausaufenthalt vorausgesetzt werde.

    Nach der Rechtsprechung des BFH zur Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldversicherung (BFH-Urteil vom 22.10.1971 VI R 242/69, BFHE 104, 63, BStBl II 1972, 177) erfolgt eine Anrechnung der Versicherungsleistungen auf die als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähigen Aufwendungen, wenn ein enger Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Leistung besteht.

  • BFH, 07.10.1982 - IV R 32/80

    Betriebsausgaben - Krankengeldversicherung

    Danach kann dahinstehen, ob Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung unter den Begriff Leistungen aus einer Krankenversicherung i. S. von § 3 Nr. 1a EStG fallen (so BFHE 95, 447, BStBl II 1969, 489, zweifelnd: BFH-Urteil vom 2. Oktober 1971 VI R 242/69, BFHE 104, 63, BStBl II 1972, 177) und ob bei einer Krankentagegeldversicherung ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Versicherungsbeiträgen und den im Versicherungsfall erbrachten Leistungen besteht (ablehnend: Schmidt-Heinicke, Einkommensteuergesetz, § 3c Anm. 3 mit weiteren Nachweisen zum Unmittelbarkeitsbegriff des § 3c EStG).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2006 - 3 K 384/05

    Möglichkeit der Steuerbarkeit von Versicherungsentschädigungen; Beurteilung einer

    Es kann im Streitfall dahinstehen, ob Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung unter den Begriff Leistungen aus einer Krankenversicherung i.S. von § 3 Nr. 1 a EStG fallen (so BFH-Urteil vom 22. Mai 1969 IV R 144/68, BFHE 95, 447, BStBl II 1969, 489, zweifelnd: BFH-Urteile vom 22. Oktober 1971 VI R 242/69, BFHE 104, 63, BStBl II 1972, 177 und vom 07. Oktober 1982 IV R 32/80 BFHE 137, 19, BStBl II 1983, 101) und ob bei einer Krankentagegeldversicherung ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Versicherungsbeiträgen und den im Versicherungsfall erbrachten Leistungen besteht.
  • BFH, 22.06.1979 - VI R 85/76

    Unterhaltsleistung eines Gastarbeiters - Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen

    a) Der Begriff Aufwendungen i. S. von § 33 a Abs. 1 EStG setzt voraus, daß der den Unterhalt Gewährende durch die Unterhaltsleistungen "belastet" ist (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Oktober 1971 VI R 242/69, BFHE 104, 63, BStBl II 1972, 177, und vom 21. August 1974 VI R 236/71, BFHE 113, 367, BStBl II 1975, 14 - allerdings zum Begriff der Aufwendung i. S. von § 33 Abs. 1 EStG -).
  • FG Düsseldorf, 09.09.2008 - 3 K 3072/06

    Berücksichtigungsfähigkeit eines durch eine Straftat hervorgerufenen

    Dies führt zum einen dazu, dass etwaige Ersatzansprüche die berücksichtigungsfähigen Aufwendungen mindern und ggfs. ganz neutralisieren ( BFH- Urteil vom 22.1.1971 VI R 242/69, BStBl. II 1972, 177 und BFH- Urteil vom 30.6.1999 III R 8/95, BStBl.II 1999, 766).
  • BFH, 03.06.1987 - III R 49/86

    Vorlage an den Großen Senat: Unterhaltsleistungen eines Gastarbeiters an die im

    Die vom VI. Senat in diesem Zusammenhang angesprochenen Fragen, die sich ergeben, wenn den Aufwendungen i. S. des § 33 EStG Beihilfen, Erstattungen, Ersatzleistungen usw. gegenüberstehen (Hinweis in BFHE 128, 236, 238, BStBl II 1979, 660 auf die BFH-Urteile vom 22. Oktober 1971 VI R 242/69, BFHE 104, 63, BStBl II 1972, 177, und vom 21. August 1974 VI R 236/71, BFHE 113, 367, BStBl II 1975, 14), können im Einzelfall durch Anrechnung der Erstattungen usw. gelöst werden.
  • BFH, 13.04.1976 - VI R 216/72

    Unfallbogen - Schmerzensgeld - Tagegeld - Versicherung - Arbeitgeber - Lohnsteuer

  • BFH, 14.03.1975 - VI R 63/73

    Erstattungen von Krankheitskosten, die steuerpflichtige Einnahmen darstellen,

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2011 - 11 S 554/11

    Krankentagegeldversicherung: Anspruch auf Krankentagegeld in der

  • FG Baden-Württemberg, 16.12.1997 - 11 K 227/95

    Steuerfreiheit der Beiträge eines schweizerischen Arbeitgebers zur

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.04.1996 - 1 K 1333/96

    Einkommensteuer; Ausgleich von Krankenhauskosten durch Krankenhaustagegelder

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht