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   BFH, 26.04.1972 - IV R 156/71   

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https://dejure.org/1972,988
BFH, 26.04.1972 - IV R 156/71 (https://dejure.org/1972,988)
BFH, Entscheidung vom 26.04.1972 - IV R 156/71 (https://dejure.org/1972,988)
BFH, Entscheidung vom 26. April 1972 - IV R 156/71 (https://dejure.org/1972,988)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zurückverweisung der Sache - Zweiter Rechtsgang - Mündliche Verhandlung - Vorbescheid - Klagerücknahme - Zustimmung des Beklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 105, 447
  • BStBl II 1972, 625
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 05.03.1971 - VI R 184/68

    Schriftliche Klagerücknahme - Einreichung bei beklagtem FAA

    Auszug aus BFH, 26.04.1972 - IV R 156/71
    Das werde auch durch das BFH-Urteil VI R 184/68 vom 5. März 1971 (BFH 101, 483, BStBl II 1971, 461) bestätigt.

    Der Hinweis auf das BFH-Urteil VI R 184/68 führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • BFH, 26.10.1998 - I R 22/98

    Zurückverweisung bei Einzelrichter-Entscheidung

    b) Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, daß nach verbreiteter Auffassung das Einverständnis der Beteiligten mit der Entscheidung durch den Vorsitzenden oder den Berichterstatter (§ 79a Abs. 3 FGO) --ebenso wie der Verzicht auf mündliche Verhandlung nach § 90 Abs. 2 FGO (hierzu BFH-Urteil vom 26. April 1972 IV R 156/71, BFHE 105, 447, BStBl II 1972, 625)-- nach erfolgter Zurückverweisung nicht fortwirkt (a.A. wohl Offerhaus, a.a.O., § 126 FGO Anm. 49).

    Damit erübrigt sich zugleich eine Anrufung des IV. Senats, da im Hinblick auf die Unterschiedlichkeit der Rechtsfragen eine Abweichung von dessen Urteil in BFHE 105, 447, BStBl II 1972, 625 nicht vorliegt.

  • BFH, 14.04.2011 - VI R 86/10

    Keine Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung - Klagerücknahme im Revisionsverfahren

    Denn eine wirksame Klagerücknahme ist im Revisionsverfahren nur mit vorheriger Zustimmung des FA möglich (§ 72 Abs. 1 FGO; Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. März 1971 VI R 184/68, BFHE 101, 483, BStBl II 1971, 461; vom 26. April 1972 IV R 156/71, BFHE 105, 447, BStBl II 1972, 625; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 72 Rz 25; Gräber/Ruban, a.a.O., § 125 Rz 2).
  • BFH, 27.10.2003 - III B 19/03

    Keine Fortgeltung der im 1. Rechtsgang abgegebenen Verzichtserklärung im 2.

    Vielmehr bedarf es insoweit, ggf. nach erneuter Anfrage des Gerichts, eines ausdrücklichen erneuten Verzichts auf eine mündliche Verhandlung (BFH-Urteile vom 26. April 1972 IV R 156/71, BFHE 105, 447, BStBl II 1972, 625, und in BFHE 187, 206, BStBl II 1999, 60; Koch in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 90 Rz. 16; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 90 FGO Tz. 12).
  • BFH, 25.09.1991 - I R 134/90

    Vorliegen einer Gewinnausschüttung bei Unterhaltszahlungen an die Ehefrau des

    Ergänzend weist der Senat noch darauf hin, daß entgegen der Auffassung der Klägerin die Klage auch in der Revisionsinstanz nicht mehr ohne Einwilligung des Beklagten zurückgenommen werden kann (s. BFH-Urteil vom 26. April 1972 IV R 156/71, BFHE 105, 447, BStBl II 1972, 625).
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