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   BFH, 17.05.1972 - I R 126/70   

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https://dejure.org/1972,213
BFH, 17.05.1972 - I R 126/70 (https://dejure.org/1972,213)
BFH, Entscheidung vom 17.05.1972 - I R 126/70 (https://dejure.org/1972,213)
BFH, Entscheidung vom 17. Mai 1972 - I R 126/70 (https://dejure.org/1972,213)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erbe - Erblasser - Positive Einkünfte - Ausgeschöpfter Verlustausgleich - Einkommensteuerveranlagung - Jahr des Erbfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 Abs. 2 § 10d

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vererblichkeit des Rechts zur Geltendmachung eines Verlustausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 105, 483
  • DB 1972, 1561
  • BStBl II 1972, 621
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 04.09.1969 - IV R 288/66

    Ausgleichsfähigkeit und Abzugsfähigkeit von vor und während eines

    Auszug aus BFH, 17.05.1972 - I R 126/70
    Eine unterschiedliche Behandlung der Berücksichtigungsfähigkeit von Verlustausgleich und Verlustabzug sei nicht gerechtfertigt (vgl. BFH-Urteil IV R 288/66 vom 4. September 1969, BFH 97, 16, BStBl II 1969, 726).

    Über das Verhältnis von Verlustausgleich und Verlustabzug hat der BFH in dem Urteil IV R 288/66 (a. a. O.) ausgeführt, daß wirtschaftlich gesehen der Verlustabzug ein auf spätere Veranlagungszeiträume verlegter, an weitere Voraussetzungen geknüpfter und als Sonderausgabe ausgestalteter Verlustausgleich sei, weshalb Unterschiede in der Berücksichtigungsfähigkeit von Verlustausgleich und Verlustabzug nicht gerechtfertigt seien.

  • BFH, 22.06.1962 - VI 49/61 S

    Absetzbarkeit eines in der Person des Erblassers entstandenen Verlustes durch den

    Auszug aus BFH, 17.05.1972 - I R 126/70
    Mit dieser grundsätzlichen Beurteilung, der der erkennende Senat folgt, ist es unvereinbar, zwar den Verlustabzug für vererblich zu erklären (BFH-Urteil VI 49/61 S vom 22. Juni 1962, BFH 75, 328, BStBl III 1962, 386), den Verlustausgleich hingegen als ein höchstpersönliches "Recht" des Erblassers anzusehen, mit der Folge, daß, wie das FA in seiner Revisionserwiderung meint, der Erbe insoweit nicht in die Rechtsposition des Erblassers einrücken könnte.

    Auch der im Urteil VI 49/61 S (a. a. O.) entwickelte Grundsatz, daß der Erbe einen in der Person des Erblassers entstandenen Verlust abziehen kann, soweit der Erblasser, wenn er noch lebte, den Verlust hätte geltend machen können, ist Ausdruck dieses allgemeinen Rechtsgedankens.

  • BFH, 21.03.1969 - VI R 208/67

    Steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft - Grundstückskauf - Erben -

    Auszug aus BFH, 17.05.1972 - I R 126/70
    Der BFH hat in seiner neueren Rechtsprechung wiederholt betont, daß der Erbe auch für das Einkommensteuerrecht die Person des Erblassers fortsetzt (vgl. BFH-Urteile VI R 208/67 vom 21. März 1969, BFH 96, 19, BStBl II 1969, 520; IV R 238/66 vom 29. Mai 1969, BFH 96, 182, BStBl II 1969, 614; I R 184/69 vom 1. April 1971, BFH 102, 83, BStBl II 1971, 526; VIII R 76/70 vom 11. August 1971, BFH 103, 160, BStBl II 1972, 55).
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