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   BFH, 13.06.1972 - VII B 46/71   

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https://dejure.org/1972,828
BFH, 13.06.1972 - VII B 46/71 (https://dejure.org/1972,828)
BFH, Entscheidung vom 13.06.1972 - VII B 46/71 (https://dejure.org/1972,828)
BFH, Entscheidung vom 13. Juni 1972 - VII B 46/71 (https://dejure.org/1972,828)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision - Beschwerde - Erledigung des gesamten Rechtstreits - Kosten des gesamten Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 106, 17
  • BStBl II 1972, 706
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.09.1969 - VIII B 200.67
    Auszug aus BFH, 13.06.1972 - VII B 46/71
    Ist gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde eingelegt worden und werden vor der Entscheidung über diese Beschwerde dem BFH gegenüber von den Beteiligten übereinstimmende Erklärungen in der Hinsicht abgegeben, daß der gesamte Rechtsstreit erledigt sei, hat der BFH als das mit der Sache befaßte Gericht über die Kosten des gesamten Verfahrens zu entscheiden (Hinweis auf die Entscheidungen des BVerwG III B 6/64 vom 8. Juli 1965, MDR 1965, 733, und VIII B 200/67 vom 18. September 1969, MDR 1970, 74).

    In der späteren Entscheidung VIII B 200/67 vom 18. September 1969 (Entscheidungen des BVerwG Bd. 34 S. 40, MDR 1970, 74) hat das BVerwG seine Auffassung in der Hinsicht näher erläutert, daß im Falle der übereinstimmenden Erledigungserklärungen während eines Verfahrens über eine Nichtzulassungsbeschwerde das mit dieser Beschwerde angegangene Gericht allein mit der Sache befaßt sei und nach dem übereinstimmenden Willen der Beteiligten mit den Erledigungserklärungen der Abschluß des gesamten Verfahrens bezweckt werde.

  • BVerwG, 08.07.1965 - III B 6.64

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des

    Auszug aus BFH, 13.06.1972 - VII B 46/71
    Ist gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde eingelegt worden und werden vor der Entscheidung über diese Beschwerde dem BFH gegenüber von den Beteiligten übereinstimmende Erklärungen in der Hinsicht abgegeben, daß der gesamte Rechtsstreit erledigt sei, hat der BFH als das mit der Sache befaßte Gericht über die Kosten des gesamten Verfahrens zu entscheiden (Hinweis auf die Entscheidungen des BVerwG III B 6/64 vom 8. Juli 1965, MDR 1965, 733, und VIII B 200/67 vom 18. September 1969, MDR 1970, 74).

    Für den besonderen Fall, welches Gericht zuständig ist, wenn gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde eingelegt worden ist und die Beteiligten vor Entscheidung über diese Beschwerde die Hauptsache für erledigt erklären, hat das BVerwG in der Entscheidung III B 6/64 vom 8. Juli 1965 (Monatsschrift für Deutsches Recht 1965 S. 773 -- MDR 1965, 773 --, NJW 1965, 1732, Die Öffentliche Verwaltung 1965 S. 718) die eigene Zuständigkeit für die Entscheidung bejaht, das Verfahren einzustellen, das Urteil der Vorinstanz für unwirksam zu erklären und über die Kosten des Verfahrens nach § 161 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung zu entscheiden.

  • BFH, 29.03.2016 - I B 99/14

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Geltendmachung

    1. Aufgrund der übereinstimmenden Erklärungen der Beteiligten, die auch im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde abgegeben werden können (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Februar 1998 III B 162/95, BFH/NV 1998, 1259; vom 10. April 1997 III B 5/96, BFH/NV 1997, 692; vom 13. Juni 1972 VII B 46/71, BFHE 106, 17, BStBl II 1972, 706), ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt.
  • BFH, 24.03.1992 - VII B 62/91

    Einseitige Erledigungserklärung des Klägers in der Revisionsinstanz - Rücknahme

    Dies gilt auch für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde (ständige Rechtsprechung bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen, vgl. Beschluß des BFH vom 13. Juni 1972 VII B 46/71, BFHE 106, 17, BStBl II 1972, 706; darüber hinaus für die einseitige Erledigungserklärung des Klägers der Vorinstanz: Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 28. August 1985 BVerwG 8 B 128.84, BVerwGE 72, 93, 94, unter ausdrücklicher Aufgabe seiner in BVerwGE 34, 40, vertretenen gegenteiligen Auffassung).

    Sie bezwecken und bewirken die Beendigung des gesamten Verfahrens mit der weiteren Folge, daß im finanzgerichtlichen Verfahren über die Kosten des gesamten Verfahrens, im Streitfall also, wenn übereinstimmende Erledigungserklärungen vorlägen, über die Kosten des Verfahrens vor dem FG und über die des Verfahrens aufgrund der Nichtzulassungsbeschwerde, der mit der Sache befaßte Senat des BFH entscheiden müßte (vgl. Beschluß des erkennenden Senats in BFHE 106, 17, BStBl II 1972, 706).

  • BFH, 11.05.1983 - II B 25/79

    Herstellungskosten der Fertigprodukte - Nichtzulassung der Revision -

    Zwar hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Beschluß vom 13. Juni 1972 VII B 46/71 (BFHE 106, 17, BStBl II 1972, 706) ausgesprochen, daß er als das mit der Sache befaßte Gericht über die Kosten des gesamten Verfahrens zu entscheiden hat, wenn gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde eingelegt worden ist und vor der Entscheidung über diese Beschwerde von den Beteiligten übereinstimmende Erklärungen abgegeben werden, daß der gesamte Rechtsstreit erledigt ist.

    Aus ihnen ergibt sich, daß das FA nicht von der mit einer Erledigung des gesamten Verfahrens verbundenen Unwirksamkeit der Vorentscheidung ausgeht (vgl. Beschluß in BFHE 106, 17, BStBl II 1972, 706; Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 1965 III B 6/64, Neue Juristische Wochenschrift 1965, 1732), sondern annimmt, die Vorentscheidung werde rechtskräftig, was nur im Falle einer Erledigung des Beschwerdeverfahrens allein der Fall ist.

  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZN 319/03

    Erledigung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Dies muß auch für die Nichtzulassungsbeschwerde gelten (für das finanzgerichtliche Verfahren BFH 31. Juni 1972 - VII B 46/71 - insoweit nicht veröffentlicht; für das verwaltungsgerichtliche Verfahren BVerwG 28. August 1985 - 8 B 128.84 - insoweit nicht veröffentlicht).
  • BFH, 08.09.1999 - VII B 84/99

    Erledigung der Hauptsache

    Die Abgabe von Erledigungserklärungen über die Hauptsache ist zwar auch in der Rechtsmittelinstanz --auch während des Verfahrens über eine Nichtzulassungsbeschwerde (Senatsbeschluß vom 13. Juni 1972 VII B 46/71, BFHE 106, 17, BStBl II 1972, 706)-- möglich und zulässig (vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 138 Rz. 18b, m.w.N., und Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 138 FGO Rz. 23).
  • FG Hamburg, 14.03.2007 - 1 K 218/02

    Finanzgerichtsordnung/Kostenrecht: Kostenentscheidung nach § 138 FGO bei

    Das Gericht hat wegen der konstitutiven Wirkung der abgegebenen Erklärungen nicht zu prüfen, ob und inwieweit der Rechtsstreit tatsächlich eine Erledigung gefunden hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Juni 1972 - VII B 46/71 - BStBl II 1972, 706; vom 27. Juli 1988 - VI B 2/88 - BFH/NV 1989, 190 und vom 15. April 1986 - VII R 152/83 - BFH/NV 1986, 575).
  • BFH, 25.07.1985 - VIII R 47/84
    Beschluß des BFH vom 13. Juni 1972 VII B 46/71.
  • BFH, 27.07.1988 - VI B 2/88

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erklärungserklärung

    Entsprechend den übereinstimmenden Erklärungen der Beteiligten ist von der Erledigung des gesamten Rechtsstreits in der Hauptsache auszugehen und nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. Juni 1972 VII B 46/71, BFHE 106, 17, BStBl II 1972, 706).
  • BFH, 25.07.1972 - VII B 129/70

    Verbundenes Klagebegehren - Rücknahme eines Klagebegehren - Isolierte

    Dementsprechend haben BVerwG und BFH für den Fall, daß die Beteiligten während eines bei ihnen anhängigen Beschwerdeverfahrens wegen Nichtzulassung der Revision die Hauptsache für erledigt erklärten, ebenfalls ihre Zuständigkeit für die Einstellung des Verfahrens bejaht (Beschluß des BVerwG III B 6/64 vom 8. Juli 1965, NJW 1965, 1732; Beschluß des BFH VII B 46/71 vom 13. Juni 1972, BStBl II 1972, 706).
  • BFH, 20.05.1987 - IV R 261/83

    Vorliegen eines besonderen Rechtsschutzbedürfnisses für die Festsetzung des

    Das Urteil des Finanzgerichts ist hierdurch wirkungslos geworden (BFH- Beschluß vom 13. Juni 1972 VII B 46/71, BFHE 106, 17, BStBl II 1972, 706).
  • BFH, 04.08.1989 - VI R 49/88

    Anforderungen an die Ermittlung der Kostenverteilung

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