Rechtsprechung
   BFH, 14.07.1972 - VI R 264/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1051
BFH, 14.07.1972 - VI R 264/70 (https://dejure.org/1972,1051)
BFH, Entscheidung vom 14.07.1972 - VI R 264/70 (https://dejure.org/1972,1051)
BFH, Entscheidung vom 14. Juli 1972 - VI R 264/70 (https://dejure.org/1972,1051)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,1051) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 106, 284
  • BStBl II 1972, 284
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.02.1968 - V B 46/67

    Übereinstimmende Erledigungserklärungen - Erledigung der Hauptsache -

    Auszug aus BFH, 14.07.1972 - VI R 264/70
    Das FA habe seine Erledigungserklärung weder anfechten noch nach dem Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) V B 46/67 vom 15. Februar 1968 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 91 S. 514 - BFH 91, 514 -, BStBl II 1968, 413) widerrufen können.

    Der Beschluß V B 46/67 (a.a.O.) steht dem nicht entgegen, weil er einen Widerruf durch das FA betrifft.

  • BFH, 29.09.1967 - VI B 69/67

    Klagebegehren - Erledigung in der Hauptsache - Änderung angefochtener Bescheide -

    Auszug aus BFH, 14.07.1972 - VI R 264/70
    Geht man hiervon aus, dann entspricht der Sachverhalt im wesentlichen dem im Streitfall VI B 69/67 vom 29. September 1967 (BFH 90, 259, BStBl II 1968, 35).
  • BFH, 09.03.1972 - IV R 170/71

    Erklärung des Klägers - Erledigung der Hauptsache - Unwiderruflichkeit -

    Auszug aus BFH, 14.07.1972 - VI R 264/70
    Eine Befugnis, die Erledigungserklärung zu widerrufen, steht nach dem Urteil des BFH IV R 170/71 vom 9. März 1971 (BFH 105, 3, BStBl II 1972, 466 ) keinem der Beteiligten zu.
  • BFH, 29.10.1987 - X R 1/80

    Verfahren - Mündliche Verhandlung - Änderungsbescheid - Erledigung - Finanzamt

    Zwar kann es - wie der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 14. Juli 1972 VI R 264/70 (BFHE 106, 284) ausgeführt hat - im Einzelfall zutreffen, daß die Erklärungen der Beteiligten über die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache unter der aufschiebenden Bedingung der späteren tatsächlichen Erledigung stehen.
  • BFH, 12.05.1999 - I B 98/98

    Erledigungserklärung; Auslegung

    a) Das Urteil des FG weicht nicht von den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. September 1967 VI B 69/67 (BFHE 90, 259, BStBl II 1968, 35) und vom 14. Juli 1972 VI R 264/70 (BFHE 106, 284) ab.

    Im Urteil in BFHE 106, 284 hat der VI. Senat diese Aussage aber relativiert.

  • BFH, 11.12.1996 - X R 123/95

    Festsetzung von Aussetzungszinsen trotz eingetretener Festsetzungsverjährung

    Zwar kann im Einzelfall zutreffen, daß die Erklärungen der Beteiligten unter der aufschiebenden Bedingung der späteren tatsächlichen Erledigung stehen, mit der Folge, daß wegen der Bedingungsfeindlichkeit prozessualer Erklärungen die Erledigungserklärungen unwirksam wären (BFH- Urteil vom 14. Juli 1972 VI R 264/70, BFHE 106, 284).
  • FG Niedersachsen, 28.01.1998 - XII 265/90

    Behandlung einer außergerichtlichen Erledigung eines Rechtsstreits bei Vorliegen

    Vergleiche über materielles Recht sind auf dem Gebiet des Steuerrechts nicht zulässig (BFH-Urteil vom 14. Juli 1972 VI R 264/1970, BFHE 106, 284).
  • BFH, 23.03.1982 - VIII R 198/78
    Die Erklärung, die Hauptsache werde mit Ergehen der zustimmungsgemäß durchgeführten Änderungsbescheide erledigt sein, ohne daß die Änderungsbescheide zu diesem Zeitpunkt vorlagen, reicht für eine Erledigung der Hauptsache nicht aus (vgl. BFH-Urteil vom 14.7.1972 VI R 264/70).2.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht