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   BFH, 25.07.1972 - VIII R 56/68   

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https://dejure.org/1972,200
BFH, 25.07.1972 - VIII R 56/68 (https://dejure.org/1972,200)
BFH, Entscheidung vom 25.07.1972 - VIII R 56/68 (https://dejure.org/1972,200)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 1972 - VIII R 56/68 (https://dejure.org/1972,200)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Hausbesitzer - Kosten aufgrund Räumungsprozesse - Werbungskosten - Möglichkeit der Veräußerung - Übernahme der Mietverhältnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 106, 532
  • NJW 1973, 535
  • DB 1972, 2044
  • BStBl II 1972, 880
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.08.1966 - GrS 2/66
    Auszug aus BFH, 25.07.1972 - VIII R 56/68
    Wie Instandhaltungsaufwendungen als Werbungskosten anerkannt werden und anerkannt werden müssen, die ein Grundstückseigentümer macht, um das Haus instand zu setzen und es dann günstiger veräußern zu können (BFH-Beschluß Gr. S. 2/66 vom 22. August 1966, BFH 86, 792, BStBl III 1967, 672), ebenso sind die Prozeß- und Räumungskosten der Steuerpflichtigen Werbungskosten, die diese machen mußten, um das Grundstück an X veräußern zu können.
  • BFH, 30.06.1967 - VI R 104/66

    Aufwendungen zur Beschaffung der Mittel zur Ablösung einer

    Auszug aus BFH, 25.07.1972 - VIII R 56/68
    Im BFH-Urteil VI R 104/66 vom 30. Juni 1967 (BFH 89, 337, BStBl III 1967, 655) wird ausgeführt, daß der Werbungskostenbegriff bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung am weitesten sei.
  • BFH, 02.03.1962 - VI 79/60 S

    Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

    Auszug aus BFH, 25.07.1972 - VIII R 56/68
    Für Arbeitnehmer sprach das Urteil des BFH VI 79/60 S vom 2. März 1962 (BFH 74, 513, BStBl III 1962, 192) aus, daß Werbungskosten "alle Aufwendungen, die die Ausübung des Dienstes mit sich bringt, sind, soweit die Aufwendungen nicht nach der Verkehrsauffassung durch die allgemeine Lebenshaltung bedingt sind".
  • BFH, 07.07.2005 - IX R 38/03

    Abstandszahlungen an Mieter bei beabsichtigter Selbstnutzung keine Werbungskosten

    Hätte nämlich der Steuerpflichtige das Grundstück nicht durch Vermietung genutzt, so wären die Räumungskosten nicht entstanden (so BFH-Urteil vom 25. Juli 1972 VIII R 56/68, BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880).
  • BFH, 06.05.1982 - IV R 56/79

    Zur Abgrenzung laufender Betriebsausgaben von den durch eine Veräußerung des

    Die Gewährung einer Abfindung an einen Pächter mit dem Ziel, ihn zur Aufgabe seines Pachtrechts zu bewegen, gehöre bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu den Werbungskosten (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Februar 1975 VIII R 115/70, BFHE 115, 563, BStBl II 1975, 730); ebenso seien Aufwendungen, die einem Vermieter infolge der Räumung eines Mietwohngrundstücks entstünden, Werbungskosten (BFH-Urteil vom 25. Juli 1972 VIII R 56/68, BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880).

    Der Ansicht des FG, die Pächterabfindung sei in rechtsähnlicher Anwendung der BFH-Urteile in BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880, und in BFHE 115, 563, BStBl II 1975, 730 den laufenden Betriebsausgaben zuzurechnen, könne nicht gefolgt werden.

    Diese Aufwendungen mindern als Werbungskosten die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; sie werden also nicht dem hieran anschließenden (von der Einkommensteuer nicht erfaßten) Veräußerungsgeschäft zugerechnet (vgl. Urteile in BFHE 196, 532, BStBl II 1972, 880, und in BFHE 115, 563, BStBl II 1975, 730).

  • FG Köln, 27.05.2003 - 8 K 155/00

    Abfindungszahlungen an Mieter als Werbungskosten

    Solche Kosten sind unabhängig von der zukünftig erstrebten Nutzung als Werbungskosten anzuerkennen, weil es sich um Aufwendungen handelt, die im Rahmen der Gesamtaufwendungen der Vermietungs- und Verpachtungstätigkeit deren zeitlich letzter Akt sind (so ausdrücklich BFH-Urteil vom 25. Juli 1972 VIII R 56/68, BStBl II 1972, 880).

    Auf die Begründung des BFH-Urteils vom 25. Juli 1972, a.a.O. geht es indes nicht ein, obschon mit der dortigen Annahme der Räumung als zeitlich letzter Akt der Vermietung der Rechtsgedanke der nachträglichen Werbungskosten naheliegt und sich damit die Prüfung der Abzugsfähigkeit der hieraus entstehenden Kosten als Werbungskosten trotz Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht anbot.

    Angesichts dessen ist der im Urteil BFH/NV 1989, 485 gezogene Schluss, Räumungskosten seien nur als Werbungskosten abziehbar, wenn die Kosten aufgewendet würden, um das Grundstück auch weiterhin durch Vermietung nutzen zu können, nicht überzeugend (a.A. auch: Claßen in Lademann/Söffing, EStG, Stand: Oktober 1998, § 21 Rz. 269: Anders als bei Renovierungskosten bei Beendigung der Vermietung und vor Selbstbezug und bei Abbruchkosten seien solche Kosten immer durch die - frühere Vermietung veranlasst; Schmidt/Drenseck, EStG, 22. Aufl., § 21 Rz 100 - Prozesskosten - unter Berufung auf das BFH-Urteil BFH BStBl II 1972, 880).

  • BFH, 23.01.1990 - IX R 8/85

    Sind die Kosten für vorzeitige Darlehensrückzahlungen Werbungskosten?

    Nach der in Literatur und Rechtsprechung überwiegend vertretenen Ansicht werde der Werbungskostenbegriff des § 9 EStG in Anlehnung an den Begriff der Betriebsausgaben kausal verstanden (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juli 1972 VIII R 56/68, BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880).

    Sofern und soweit das Urteil in BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880 hiervon abweichende Ausführungen enthalten sollte, wäre es durch die neuere Rechtsprechung überholt.

  • BFH, 06.03.1979 - VIII R 110/74

    Keine AfaA nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG, wenn ein zum Privatvermögen gehörendes,

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), den Werbungskostenbegriff weit auszulegen und ihn im wesentlichen dem Begriff der Betriebsausgaben anzupassen (Urteile vom 22. April 1975 VIII R 110/70, BFHE 115, 479, BStBl II 1975, 663, und vom 25. Juli 1972 VIII R 56/68, BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880).

    Ausschlaggebend war, daß es sich um eine Maßnahme handelte, die im Rahmen der Vermietung und Verpachtung durchgeführt wurde, um das Grundstück, wenn auch nicht mehr beim bisherigen Eigentümer, einer neuen ggf. auch anderen Nutzung zuzuführen (BFH-Urteil VIII R 56/68).

    Der Fall ist mit dem vom Senat entschiedenen Fall VIII R 56/68 nicht vergleichbar.

  • BFH, 21.07.1981 - VIII R 154/76

    Schuldzinsen für mit Kredit erworbene Aktien sind in vollem Umfang

    Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG hat der erkennende Senat es in seinen Urteilen vom 25. Juli 1972 VIII R 56/68 (BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880) und vom 3. Juni 1975 VIII R 274/71 (BFHE 116, 35, BStBl II 1975, 664) in Anlehnung an den Begriff der Betriebsausgaben und zur gleichmäßigen Abgrenzung gegenüber den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung als für den Werbungskostenabzug ausreichend angesehen, daß die Aufwendungen durch die Einkunftsart veranlaßt sind.
  • BFH, 21.12.1982 - VIII R 215/78

    Grundstücksbelastung - Anschaffungskosten - Werbungskosten - Befreiung von einer

    Zu Unrecht beruft sich der Kläger auf die Urteile des BFH vom 25. Juli 1972 VIII R 56/68 (BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880) und vom 25. Februar 1975 VIII R 115/70 (BFHE 115, 563, BStBl II 1975, 730).
  • BFH, 19.01.1982 - VIII R 102/78

    Erbbaurecht - Aufwendung - Herstellungskosten - Verlust des wirtschaftlichen

    Um Werbungskosten zu sein, müssen die Aufwendungen durch die Bestellung des Erbbaurechts veranlaßt sein (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 1972 VIII R 56/68, BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880).

    a) Sollte nämlich der Kläger für die Gebäude ein Entgelt erhalten haben, dann steht der Verlust des Eigentums an den Gebäuden in wirtschaftlichem Zusammenhang (vgl. BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880) mit diesem Entgelt und nicht mit dem Zins für die erbbaurechtliche Überlassung des Grund und Bodens.

  • BFH, 18.05.2004 - IX R 57/01

    Aufwendungen zur Zwangsräumung eines besetzten Grundstücks

    Auch Kosten für die Räumung eines Grundstücks können Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein (BFH-Urteile vom 25. Juli 1972 VIII R 56/68, BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880; vom 23. Februar 1988 IX R 151/86, BFH/NV 1989, 485).
  • FG Köln, 27.05.2003 - 6 K 155/00

    Abstandszahlungen für die Wohnungsräumung bei anschließender Selbstnutzung

    Solche Kosten sind unabhängig von der zukünftig erstrebten Nutzung als Werbungskosten anzuerkennen, weil es sich um Aufwendungen handelt, die im Rahmen der Gesamtaufwendungen der Vermietungs- und Verpachtungstätigkeit deren zeitlich letzter Akt sind (so ausdrücklich BFH-Urteil vom 25. Juli 1972 VIII R 56/68, BStBl II 1972, 880).

    Auf die Begründung des BFH-Urteils vom 25. Juli 1972, a.a.O. geht es indes nicht ein, obschon mit der dortigen Annahme der Räumung als zeitlich letzter Akt der Vermietung der Rechtsgedanke der nachträglichen Werbungskosten naheliegt und sich damit die Prüfung der Abzugsfähigkeit der hieraus entstehenden Kosten als Werbungskosten trotz Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht anbot.

    Angesichts dessen ist der im Urteil BFH/NV 1989, 485 gezogene Schluss, Räumungskosten seien nur als Werbungskosten abziehbar, wenn die Kosten aufgewendet würden, um das Grundstück auch weiterhin durch Vermietung nutzen zu können, nicht überzeugend (a.A. auch: Claßen in Lademann/Söffing, EStG, Stand: Oktober 1998, § 21 Rz. 269: Anders als bei Renovierungskosten bei Beendigung der Vermietung und vor Selbstbezug und bei Abbruchkosten seien solche Kosten immer durch die - frühere Vermietung veranlasst; Schmidt/Drenseck, EStG, 22. Aufl., § 21 Rz 100 - Prozesskosten - unter Berufung auf das BFH-Urteil BFH BStBl II 1972, 880).

  • FG Bremen, 27.02.1997 - 195090K 6

    Vorfälligkeitsentschädigung bei Betriebsveräußerung

  • FG Köln, 20.09.2001 - 10 K 5793/96

    Zwangsräumungskosten eines Grundstücks

  • BFH, 23.02.1988 - IX R 151/86

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten

  • BFH, 26.11.1985 - IX R 64/82

    Steuerliche Folgen einer vorweggenommenen Erbfolgeregelung

  • BFH, 23.10.1984 - IX R 48/80

    Nutzungswert - Entgeltliche Nutzung - Zurechnung - Rohmietwert - Abzug von

  • BFH, 26.03.1992 - IV R 121/90

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15 a Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 UstG)

  • BFH, 25.02.1975 - VIII R 115/70

    Abstandszahlungen - Grundbesitzeigentümer - Bisheriger Pächter - Verzicht auf

  • FG Schleswig-Holstein, 27.03.1973 - I 30/71

    Aufwendungen zur "Loss of Licence"-Versicherung als "Werbungskosten"; Abzug von

  • BFH, 17.01.1978 - VIII R 97/75

    Abstandszahlung - Prozeßkosten - Mietwohngrundstück - Werbungskosten - Pacht -

  • FG Sachsen, 03.09.2008 - 8 K 2287/05

    Kein Werbungskostenabzug für Aufwendungen zur Abwendung von

  • FG Köln, 17.08.2004 - 5 K 5647/03

    Nachzahlungszinsen sind keine Werbungskosten bei Kapitaleinkünften

  • BFH, 03.06.1975 - VIII R 274/71

    Rechtsanwaltskosten - Zivilrechtsstreit - Volleigentum - Unbebautes Grundstück -

  • BFH, 22.04.1975 - VIII R 110/70

    Aufwendungen - Beseitigung eines Pachtverhältnisses - Nicht wirksam gewordenes

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