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   BFH, 10.01.1973 - I R 119/70   

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https://dejure.org/1973,244
BFH, 10.01.1973 - I R 119/70 (https://dejure.org/1973,244)
BFH, Entscheidung vom 10.01.1973 - I R 119/70 (https://dejure.org/1973,244)
BFH, Entscheidung vom 10. Januar 1973 - I R 119/70 (https://dejure.org/1973,244)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft - Gesellschaftsrechtliche Gewinnverteilung - Vermögensvorteil - Spielraum kaufmännischen Ermessens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 108, 183
  • DB 1973, 951
  • BStBl II 1973, 322
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.01.1969 - I R 21/68

    Vertraglicher Urlaubsanspruch eines Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte

    Auszug aus BFH, 10.01.1973 - I R 119/70
    Der Senat hat das Urteil des FG aufgehoben und die Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen (Urteil des BFH vom 8. Januar 1969 I R 21/68, BFHE 95, 89, BStBl II 1969, 327).

    Wie im Urteil des Senats im ersten Rechtsgang I R 21/68 ausgeführt ist, setzt eine verdeckte Gewinnausschüttung voraus, daß eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie -- unter sonst gleichen Umständen -- bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte.

  • BGH, 03.12.1962 - II ZR 201/61

    Zinsen für ein einem Geschäftsführer gewährtes Darlehen - Entstehung eines

    Auszug aus BFH, 10.01.1973 - I R 119/70
    Er hat ausgeführt, keine verdeckte Gewinnausschüttung liege vor, wenn im Streitfall das arbeitsrechtliche Verbot der Abgeltung des Urlaubs in Geld ausnahmsweise nicht gelte, weil der Umfang der von den Geschäftsführern geleisteten Arbeit und ihre Verantwortung für das Unternehmen die Gewährung von Freizeit im Urlaubsjahr ausgeschlossen habe und eine Übertragung des Urlaubs auf das neue Kalenderjahr rechtlich oder tatsächlich nicht möglich gewesen sei (Urteil des BGH vom 3. Dezember 1962 II ZR 201/61, NJW 1963 S. 535, Der Betriebs-Berater 1963 S. 55).
  • BFH, 03.12.1969 - I R 107/69

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Absicht der Kapitalgesellschaft - Verdeckte

    Auszug aus BFH, 10.01.1973 - I R 119/70
    Deshalb ist weder die Absicht der Kapitalgesellschaft, den Gewinn verdeckt zu verteilen, noch die Einigung der Parteien darüber, daß die Zuwendung mit Rücksicht auf das Gesellschaftsverhältnis erfolgt, erforderlich (BFH-Urteil vom 3. Dezember 1969 I R 107/69, BFHE 97, 524, BStBl II 1970, 229).
  • BFH, 22.11.2023 - I R 9/20

    Irrtümliche Zuwendung und Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis (vGA)

    Der handelnde Gesellschafter muss nicht mit Rücksicht auf das Gesellschaftsverhältnis handeln, er muss den Tatbestand der vGA nicht kennen und er muss das Geschehene auch nicht richtig würdigen (vgl. Senatsurteil vom 10.01.1973 - I R 119/70, BFHE 108, 183, BStBl II 1973, 322), vielmehr genügt in aller Regel ein persönlich zurechenbares Handeln.
  • BFH, 28.01.2004 - I R 50/03

    Urlaubsabgeltung für Gesellschafter-Geschäftsführer

    Es bezog sich auf die Senatsurteile vom 8. Januar 1969 I R 21/68 (BFHE 95, 89, BStBl II 1969, 327) und vom 10. Januar 1973 I R 119/70 (BFHE 108, 183, BStBl II 1973, 322).

    a) Wie der Senat bereits in seinen Urteilen in BFHE 95, 89, BStBl II 1969, 327 und in BFHE 108, 183, BStBl II 1973, 322 entschieden hat, ist es aus steuerrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, wenn dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH anstelle des ihm vertraglich zugesagten Urlaubsanspruchs für nicht verbrauchte Urlaubstage eine Abgeltung in Geld gezahlt wird, weil der Umfang der von ihm geleisteten Arbeit und seine Verantwortung für das Unternehmen die Gewährung von Freizeit im Urlaubsjahr ausgeschlossen haben.

  • BFH, 03.02.1977 - IV R 122/73

    Förderung des Gesellschaftszweckes - Komplementär-GmbH & Co. KG - Übernahme des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung insbesondere dann vor, wenn eine Kapitalgesellschaft dem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat; dabei erweist sich die Zuwendung als durch das Gesellschaftsverhältnis verursacht, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter (§ 93 Abs. 1 Satz 1 AktG, § 43 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG -) den Vermögensvorteil einer Person die nicht Gesellschafter ist, unter sonst gleichen Umständen nicht Gewährt hätte (siehe z. B. BFH-Urteile vom 3. Februar 1971 I R 51/66, BFHE 101, 501, BStBl II 1971, 408; vom 27. Januar 1972 I R 28/69, BFHE 104, 353, BStBl II 1972, 320; vom 10. Januar 1973 I R 119/70, BFHE 108, 183, BStBl II 1973, 322; vom 19. März 1975 I R 137/73, BFHE 116, 12, BStBl II 1975, 722; vom 30. Juli 1975 I R 110/72, BFHE 117, 36, BStBl II 1976, 74; siehe auch Döllerer, Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen bei Kapitalgesellschaften, 1975 S. 19 ff., 42).
  • BGH, 03.12.1992 - IX ZR 61/92

    Haftung des Beraters bei Ausscheiden eines Gesellschafter wegen fehlerhafter

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist von einer verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH BStBl II 1973, 322; 1975, 366, 367; 1977, 467, 469; 1978, 109, 110; 1982, 631, 632).
  • BFH, 06.10.2006 - I B 28/06

    NZB: vGA, nicht in Anspruch genommener Erholungsurlaub

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats ist die Abgeltung eines vertraglich zugesagten Urlaubsanspruchs gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer steuerrechtlich nicht zu beanstanden, wenn --wie nach den Feststellungen des FG hier unstreitig der Fall-- der Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht in Anspruch genommen werden konnte (Senatsurteile vom 28. Januar 2004 I R 50/03, BFHE 205, 192, BStBl II 2005, 524; vom 8. Januar 1969 I R 21/68, BFHE 95, 89, BStBl II 1969, 327; vom 10. Januar 1973 I R 119/70, BFHE 108, 183, BStBl II 1973, 322).
  • BFH, 19.02.1999 - I R 105/97

    VGA: Umsatztantieme - Reisekostenerstattung

    Auch dem (gedachten) ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter einer Kapitalgesellschaft ist ein gewisser Gestaltungsspielraum bei seinen Entscheidungen einzuräumen, in dessen Rahmen er den betrieblichen Notwendigkeiten und Interessen der Kapitalgesellschaft Rechnung tragen kann und ggf. muß (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. Januar 1973 I R 119/70, BFHE 108, 183, BStBl II 1973, 322; vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549; vom 18. Dezember 1996 I R 26/95, BFHE 182, 190, BFH/NV 1997, 232; vom 6. April 1977 I R 86/75, BFHE 122, 98, BStBl II 1977, 569).
  • BFH, 23.06.1981 - VIII R 102/80

    Kapitalgesellschaft - Verrechnungskonto - Einbuchung der Gehälter - Auszahlung

    Ein Kapitalertrag dieser Art liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet und die Zuwendung ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. Oktober 1977 VIII R 191/74, BFHE 123, 475, BStBl II 1978, 109; vom 10. Januar 1973 I R 119/70, BFHE 108, 183, BStBl II 1973, 322).

    Die Ursächlichkeit des Gesellschaftsverhältnisses ist im allgemeinen gegeben, wenn die Kapitalgesellschaft bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters den Vermögensvorteil einem Nichtgesellschafter nicht gewähren würde (BFHE 108, 183, BStBl II 1973, 322; BFHE 123, 475, BStBl II 1978, 109).

  • FG Köln, 25.09.2002 - 13 K 4947/01

    Verdeckte Gewinnausschüttung

    Nach diesen Grundsätzen stellt eine Abgeltungszahlung für entgangenen Urlaub ungeachtet des gesetzlichen Verbots in § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz und einer auf die Abgeltungsmöglichkeit bezogenen klaren und eindeutigen Vereinbarung keine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn die Arbeitslage eine Gewährung von Freizeit nicht erlaubt hat (Urteile des BFH vom 8.1.1969 I R 21/68, BStBl II 1969, 327, und vom 10.1.1973 I R 119/70, BStBl II 1973, 322).

    Hinsichtlich der betrieblichen Gründe, die der Gewährung von Freizeit im Urlaubsjahr bzw. einer Übertragung des Urlaubsanspruchs auf das neue Kalenderjahr entgegenstehen, hat der BFH den Gesellschafter-Geschäftsführern einen kaufmännischen Ermessensspielraum zugebilligt (Urteil vom 10.1.1973, a. a. O.).

  • FG Münster, 22.03.1995 - 13 K 3836/93
    Zugunsten der Klägerin spricht ihr Recht auf eigenes kaufmännisches Ermessen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 10.01.1973 I R 119/70, BStBl II 1973, 322 ), aus welchen Komponenten sich die Bezüge des Geschäftsführers zusammensetzen sollen.

    aa) Grundsätzliche Bedenken gegen die Möglichkeit, den aus betrieblichen Gründen nicht genommenen Urlaub auch dem Geschäftsführer - wie den übrigen Arbeitnehmern - zu entgelten, bestehen nicht (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1973, 322 , m.w.N.).

    Auf die BFH-Urteile vom 08.01.1969 I R 21/68 (BStBl II 1969, 327, 328) und 10.01.1973 (in BStBl II 1973, 322 ) kann sich die Klägerin nicht berufen.

  • BFH, 11.10.1977 - VIII R 191/74

    Zurechnung bei Empfänger - Einkünfte aus Kapitalvermögen - Verdeckte

    Hinzukommen muß, daß ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer dieses Mißverhältnis erkannt und keinen rechtlichen oder betrieblichen Anlaß gesehen hätte, das Geschäft dennoch abzuschließen (BFH-Urteil vom 10. Januar 1973 I R 119/70, BFHE 108, 183, BStBl II 1973, 322).

    Der Begriff der Zuwendung setzt zwar voraus, daß sich der Geschäftsführer zumindest der Möglichkeit der Vorteilszuwendung bewußt ist (vgl. BFH-Urteile I R 119/70; vom 16. November 1965 I 302/61 S, BFHE 84, 268, BStBl III 1966, 97).

  • BFH, 16.04.1980 - I R 75/78

    Verdeckte Gewinnausschüttung im Verhältnis zur ausländischen Muttergesellschaft;

  • BFH, 30.03.2011 - I B 174/10

    Darlegung einer Divergenz - Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts

  • FG Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 6 K 867/12

    Zulässigkeit einer Umsatztantieme bei ausschließlicher Zuständigkeit für den

  • BFH, 06.04.1977 - I R 86/75

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Überlassung einer Schwimmhalle an den

  • FG Saarland, 29.03.2004 - 1 K 210/00

    Angemessenheit von Gehalts- und Pachtzahlungen (§ 8 Abs. 3 KStG)

  • FG Niedersachsen, 11.04.2000 - 6 K 611/93

    Bewertungsmethoden; Bestimmung des Unternehmenswertes nach dem Ertragswert

  • BGH, 03.12.1992 - XI ZR 61/92

    Beratungspflichtverletzung und Schadenszurechnung bei Rechts- und Steuerberatung

  • BFH, 25.11.1976 - IV R 90/72

    GmbH & Co. KG - Gewinnverteilungsabrede - Änderung - Erhöhung der Gewinnanteile

  • BFH, 29.10.1974 - I R 83/73

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Umsatzpachtverhältnis

  • BFH, 16.02.1977 - I R 94/75

    Kapitalgesellschaft - Erstellung von Erzeugnissen - Aufwendungen - Förderung des

  • BFH, 25.11.1976 - IV R 38/73

    GmbH & Co. KG - Gewinnverteilungsabrede - Änderung - Erhöhung der Gewinnanteile

  • BFH, 31.07.1974 - I R 42/72
  • BFH, 04.05.1977 - I R 163/76

    Ermittlungspflicht - Finanzgericht - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung -

  • FG München, 12.04.2005 - 6 K 247/03

    Umsatztantieme als vGA

  • BFH, 04.05.1977 - I R 162/76

    Ermittlungspflicht - Finanzgericht - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung -

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