Rechtsprechung
   BFH, 01.03.1973 - IV R 231/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,482
BFH, 01.03.1973 - IV R 231/69 (https://dejure.org/1973,482)
BFH, Entscheidung vom 01.03.1973 - IV R 231/69 (https://dejure.org/1973,482)
BFH, Entscheidung vom 01. März 1973 - IV R 231/69 (https://dejure.org/1973,482)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,482) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Arbeitnehmer
    Arbeitnehmerbegriffe in ABC-Form
    Synchronsprecher

Papierfundstellen

  • BFHE 109, 39
  • DB 1973, 1156
  • BStBl II 1973, 458
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 27.11.1962 - I 116/61 U

    Zur Frage, inwieweit Filmschauspieler als Arbeitnehmer anzusehen sind und ihre

    Auszug aus BFH, 01.03.1973 - IV R 231/69
    So werde z. B. die Tätigkeit des Filmschauspielers nach ständiger Rechtsprechung als nichtselbständige Tätigkeit beurteilt (BFH-Urteile vom 29. November 1966 I 216/64, BFHE 88, 370, BStBl III 1967, 392, und vom 27. November 1962 I 116/61 U, BFHE 76, 266, BStBl III 1963, 95).

    Dafür sei jedoch der Umstand entscheidend, daß der Schauspieler im Zusammenspiel mit den anderen beteiligten Schauspielern bei der Aufnahme von Filmen weitgehend in den Organismus der Filmproduktion eingegliedert sei und Ort und Zeit seiner Tätigkeit wesentlich von dem filmproduzierenden Unternehmen bestimmt würden (BFH-Urteil I 116/61 U).

    Der Senat folge daher der Rechtsprechung des BFH, wonach Synchronsprecher eine selbständige Tätigkeit ausübten (Urteil I 116/61 U).

  • BFH, 03.11.1955 - IV 106/54 U

    Einordnung der gelegentlichen Einkünfte von Musikern als selbstständig bzw.

    Auszug aus BFH, 01.03.1973 - IV R 231/69
    Darum seien z. B. Aushilfskräfte in Gastwirtschaften oder Musiker, die in Gaststätten oder Caf's spielten, oder landwirtschaftliche Saisonarbeiter in der Regel nichtselbständig (BFH-Urteil vom 10. Juli 1959 IV 73/58 U, BFHE 69, 243, BStBl III 1959, 354); nebenberuflich tätige künstlerische oder wissenschaftliche Kräfte seien dagegen gewöhnlich selbständig (BFH-Urteile vom 3. November 1955 IV 106/54 U, BFHE 62, 296, BStBl III 1956, 110 -- betreffend Berufsmusiker, die vorübergehend im Rundfunk mitwirken --, und vom 24. April 1959 VI 29/59 S, BFHE 68, 504, BStBl III 1959, 193).

    Weisungen künstlerischer oder technischer Art berührten dagegen nicht den selbständigen Charakter einer Tätigkeit (BFH-Urteil IV 106/54 U).

    Wenn das FG unter Berufung auf das BFH-Urteil IV 106/54 U u. a. ausgeführt hat, es komme auf die wirtschaftliche, nicht die künstlerische oder technische Unterordnung an, so mag es sich dabei zwar im Ausdruck vergriffen haben.

  • BFH, 24.11.1961 - VI 183/59 S

    Berechnung des Lohnsteuerabzugs bei Aushilfskräften

    Auszug aus BFH, 01.03.1973 - IV R 231/69
    Bei einfachen Arbeiten, bei denen das Weisungsrecht des Auftraggebers sich stärker auswirke, sei eher eine Eingliederung in den Betrieb anzunehmen als bei gehobenen Arbeiten, bei denen die Weisungsbefugnis des Auftraggebers sich mehr auf äußere und organisatorische Dinge beschränke, während im übrigen der Beauftragte in der Gestaltung seiner Arbeit freie Hand habe und der Arbeitserfolg wichtiger sei als Dauer und Umfang der Arbeitsleistung (Urteil des BFH vom 24. November 1961 VI 183/59 S, BFHE 74, 97, BStBl III 1962, 37).

    In dem vom FG erwähnten Urteil VI 183/59 S sind eine Reihe von Umständen aufgezählt, die für diese Entscheidung jeweils in der einen oder der anderen Richtung von Bedeutung sein können (Dauer der Beschäftigung, Art der Tätigkeit, Arbeit in der Betriebstätte des Unternehmens, Gestaltung der Arbeitszeit, Umfang des Risikos).

    Daß diese Art von Weisungsgebundenheit auf organisatorischem (nicht wirtschaftlichem) Gebiet einerseits und künstlerischem Gebiet andererseits gemeint war, ergibt sich auch aus Ziff. I 3 des Urteils VI 183/59 S, wo -- wie auch in dem angefochtenen Urteil -- ausgeführt ist, bei gehobenen Arbeiten beschränke sich die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers mehr auf äußere und organisatorische Dinge.

  • BFH, 29.11.1966 - I 216/64

    Begriff der freiberuflichen Tätigkeit im Sinne des deutsch-schweizerischen

    Auszug aus BFH, 01.03.1973 - IV R 231/69
    So werde z. B. die Tätigkeit des Filmschauspielers nach ständiger Rechtsprechung als nichtselbständige Tätigkeit beurteilt (BFH-Urteile vom 29. November 1966 I 216/64, BFHE 88, 370, BStBl III 1967, 392, und vom 27. November 1962 I 116/61 U, BFHE 76, 266, BStBl III 1963, 95).
  • BFH, 24.04.1959 - VI 29/59 S

    Einordnung von nebenberufliche Lehrkräften an Abendschulen und bei Fachlehrgängen

    Auszug aus BFH, 01.03.1973 - IV R 231/69
    Darum seien z. B. Aushilfskräfte in Gastwirtschaften oder Musiker, die in Gaststätten oder Caf's spielten, oder landwirtschaftliche Saisonarbeiter in der Regel nichtselbständig (BFH-Urteil vom 10. Juli 1959 IV 73/58 U, BFHE 69, 243, BStBl III 1959, 354); nebenberuflich tätige künstlerische oder wissenschaftliche Kräfte seien dagegen gewöhnlich selbständig (BFH-Urteile vom 3. November 1955 IV 106/54 U, BFHE 62, 296, BStBl III 1956, 110 -- betreffend Berufsmusiker, die vorübergehend im Rundfunk mitwirken --, und vom 24. April 1959 VI 29/59 S, BFHE 68, 504, BStBl III 1959, 193).
  • BFH, 10.07.1959 - VI 73/58 U

    Haftung des Arbeitgebers für die Lohnsteuerverbindlichkeiten seiner Arbeitnehmer

    Auszug aus BFH, 01.03.1973 - IV R 231/69
    Darum seien z. B. Aushilfskräfte in Gastwirtschaften oder Musiker, die in Gaststätten oder Caf's spielten, oder landwirtschaftliche Saisonarbeiter in der Regel nichtselbständig (BFH-Urteil vom 10. Juli 1959 IV 73/58 U, BFHE 69, 243, BStBl III 1959, 354); nebenberuflich tätige künstlerische oder wissenschaftliche Kräfte seien dagegen gewöhnlich selbständig (BFH-Urteile vom 3. November 1955 IV 106/54 U, BFHE 62, 296, BStBl III 1956, 110 -- betreffend Berufsmusiker, die vorübergehend im Rundfunk mitwirken --, und vom 24. April 1959 VI 29/59 S, BFHE 68, 504, BStBl III 1959, 193).
  • BFH, 06.10.1971 - I R 207/66

    Mitwirkung eines Schauspielers - Herstellung eines Fernsehfilms -

    Auszug aus BFH, 01.03.1973 - IV R 231/69
    Die sorgfältig begründete Entscheidung des FG entspricht in allen Punkten der Rechtsprechung des BFH, an der dieser auch in weiteren Entscheidungen festgehalten hat (vgl. BFH-Urteile vom 6. Oktober 1971 I R 207/66, BFHE 103, 421, BStBl II 1972, 88, und vom 20. Januar 1972 IV R 1/69, BFHE 104, 169, BStBl II 1972, 214 -- betreffend Schauspieler in Fernsehfllmen, deren Tätigkeit als nichtselbständig angesehen wurde; vom 16. April 1971 VI R 153/68, BFHE 102, 370, BStBl II 1971, 656 -- betreffend einen Musiker in einer Tanzkapelle, dessen Tätigkeit als nichtselbständig angesehen wurde; vom 25. November 1971 IV R 126/70, BFHE 103, 570, BStBl II 1972, 212 -- betreffend einen Musiker, der gelegentlich in Konzerten mitwirkte, dessen Tätigkeit als selbständig angesehen wurde).
  • BFH, 16.04.1971 - VI R 153/68

    Gaststätte - Musiker - Arbeitnehmer des Gastwirts - Kapellenleiter -

    Auszug aus BFH, 01.03.1973 - IV R 231/69
    Die sorgfältig begründete Entscheidung des FG entspricht in allen Punkten der Rechtsprechung des BFH, an der dieser auch in weiteren Entscheidungen festgehalten hat (vgl. BFH-Urteile vom 6. Oktober 1971 I R 207/66, BFHE 103, 421, BStBl II 1972, 88, und vom 20. Januar 1972 IV R 1/69, BFHE 104, 169, BStBl II 1972, 214 -- betreffend Schauspieler in Fernsehfllmen, deren Tätigkeit als nichtselbständig angesehen wurde; vom 16. April 1971 VI R 153/68, BFHE 102, 370, BStBl II 1971, 656 -- betreffend einen Musiker in einer Tanzkapelle, dessen Tätigkeit als nichtselbständig angesehen wurde; vom 25. November 1971 IV R 126/70, BFHE 103, 570, BStBl II 1972, 212 -- betreffend einen Musiker, der gelegentlich in Konzerten mitwirkte, dessen Tätigkeit als selbständig angesehen wurde).
  • BFH, 25.11.1971 - IV R 126/70

    Selbständige Tätigkeit - Orchestermusiker

    Auszug aus BFH, 01.03.1973 - IV R 231/69
    Die sorgfältig begründete Entscheidung des FG entspricht in allen Punkten der Rechtsprechung des BFH, an der dieser auch in weiteren Entscheidungen festgehalten hat (vgl. BFH-Urteile vom 6. Oktober 1971 I R 207/66, BFHE 103, 421, BStBl II 1972, 88, und vom 20. Januar 1972 IV R 1/69, BFHE 104, 169, BStBl II 1972, 214 -- betreffend Schauspieler in Fernsehfllmen, deren Tätigkeit als nichtselbständig angesehen wurde; vom 16. April 1971 VI R 153/68, BFHE 102, 370, BStBl II 1971, 656 -- betreffend einen Musiker in einer Tanzkapelle, dessen Tätigkeit als nichtselbständig angesehen wurde; vom 25. November 1971 IV R 126/70, BFHE 103, 570, BStBl II 1972, 212 -- betreffend einen Musiker, der gelegentlich in Konzerten mitwirkte, dessen Tätigkeit als selbständig angesehen wurde).
  • BFH, 12.02.1959 - IV 73/58 U

    Anwendbarkeit von Befugnissen zur Aufrechterhaltung der Ordnung nach

    Auszug aus BFH, 01.03.1973 - IV R 231/69
    Darum seien z. B. Aushilfskräfte in Gastwirtschaften oder Musiker, die in Gaststätten oder Caf's spielten, oder landwirtschaftliche Saisonarbeiter in der Regel nichtselbständig (BFH-Urteil vom 10. Juli 1959 IV 73/58 U, BFHE 69, 243, BStBl III 1959, 354); nebenberuflich tätige künstlerische oder wissenschaftliche Kräfte seien dagegen gewöhnlich selbständig (BFH-Urteile vom 3. November 1955 IV 106/54 U, BFHE 62, 296, BStBl III 1956, 110 -- betreffend Berufsmusiker, die vorübergehend im Rundfunk mitwirken --, und vom 24. April 1959 VI 29/59 S, BFHE 68, 504, BStBl III 1959, 193).
  • BFH, 26.05.1971 - IV 280/65

    Kulturfilm - Lehrfilm - Industriewerbefilm - Nebeneinkünfte - Filmbegleittext -

  • BFH, 20.01.1972 - IV R 1/69

    Mitwirkung von Schauspielern - Fernsehspielfilme - Fernsehproduktion - Vergütung

  • BSG, 27.04.2016 - B 12 KR 16/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit - Synchronsprecher -

    Aus der bloßen Kurzzeitigkeit von Tätigkeiten kann - anders als der BFH dies für das Steuerrecht annimmt (BFHE 109, 39; 126, 271; 133, 357) - schon deshalb nichts hergeleitet werden, weil das Sozialversicherungsrecht mit den Regelungen für unständig Beschäftigte (anders als das Einkommensteuerrecht) gerade Sondernormen für Personen mit sehr kurzfristigen Beschäftigungen kennt.
  • BSG, 31.03.2017 - B 12 KR 16/14 R

    Rentenversicherung - Bestimmung des Umfangs beitragspflichtiger Einnahmen von

    Aus der bloßen Kurzzeitigkeit von Tätigkeiten kann - anders als der BFH dies für das Steuerrecht annimmt (BFH Urteil vom 1.3.1973 - IV R 231/69 - BFHE 109, 39; Urteil vom 3.8.1978 - VI R 212/75 - BFHE 126, 271; Urteil vom 12.10.1978 - IV R 1/77 - BFHE 133, 357) - schon deshalb nichts hergeleitet werden, weil das Sozialversicherungsrecht mit den Regelungen der Zeitgeringfügigkeit (vgl § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV) und für "unständig Beschäftigte" (anders als das Einkommensteuerrecht) Sondernormen für Personen mit sehr kurzfristigen Beschäftigungen enthält.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 R 3755/11

    Sozialversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit der Tätigkeit eines nicht

    Die Eingliederung in die Arbeitsorganisation reiche allein für die Begründung einer abhängigen Tätigkeit nicht aus (vgl. BFHE 109, 39).
  • BSG, 27.04.2016 - B 12 KR 17/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an Revisionsbegründung - Anfrage an

    Aus der bloßen Kurzzeitigkeit von Tätigkeiten kann - anders als der BFH dies für das Steuerrecht annimmt (BFHE 109, 39; 126, 271; 133, 357) - schon deshalb nichts hergeleitet werden, weil das Sozialversicherungsrecht mit den Regelungen für unständig Beschäftigte (anders als das Einkommensteuerrecht) gerade Sondernormen für Personen mit sehr kurzfristigen Beschäftigungen kennt.
  • BFH, 29.05.2008 - VI R 11/07

    Telefoninterviewer als Arbeitnehmer - Schätzung der Höhe der

    Bei jeder Gesamtwürdigung ist denkbar, dass das eine oder andere Merkmal anders gesehen werden könnte, es aber wegen der Gesamtbetrachtung an Bedeutung in der einen Richtung gewinnt oder verliert (BFH-Urteil vom 1. März 1973 IV R 231/69, BFHE 109, 39, BStBl II 1973, 458).
  • BFH, 14.06.2007 - VI R 5/06

    Ausländische Models als Selbständige

    Denn bei jeder Gesamtwürdigung ist denkbar, dass das eine oder andere Merkmal anders gesehen werden kann, es aber wegen der Gesamtbetrachtung an Bedeutung in der einen Richtung gewinnt oder verliert (BFH-Urteil vom 1. März 1973 IV R 231/69, BFHE 109, 39, BStBl II 1973, 458).

    Das FG führt in diesem Zusammenhang unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil in BFHE 109, 39, BStBl II 1973, 458 richtigerweise aus, dass die Einbindung in den Organisationsablauf eines Betriebs nicht allein für eine nichtselbständige Tätigkeit spricht.

  • BFH, 12.10.1978 - IV R 1/77

    Tätigkeit als Synchronsprecher in der Regel selbständige künstlerische Tätigkeit

    Das Finanzgericht (FG) hielt mit seiner in Entscheidungen der Finanzgerichte 1976 S. 493 (EFG 1976, 493) veröffentlichten Entscheidung an der vorliegenden höchstrichterlichen Rechtsprechung fest, nach der Synchronsprecher in der Regel eine selbständige Tätigkeit ausüben (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. November 1962 I 116/61 U, BFHE 76, 266, BStBl III 1963, 95, und vom 1. März 1973 IV R 231/69, BFHE 109, 39, BStBl II 1973, 458).

    In dem Urteil IV R 231/69 bestätigte der erkennende Senat die Rechtsprechung des BFH, daß die Tätigkeit des Synchronsprechers in der Regel eine selbständige Tätigkeit ist.

    Die Rechtsprechung des BFH, insbesondere das Urteil IV R 231/69, wird nicht erwähnt.

  • BFH, 20.11.2008 - VI R 4/06

    Servicekräfte in einem Warenhaus als Arbeitnehmer - Revisibilität der

    Bei jeder Gesamtwürdigung ist denkbar, dass das eine oder andere Merkmal anders gesehen werden kann, es aber wegen der Gesamtbetrachtung an Bedeutung in der einen Richtung gewinnt oder verliert (BFH-Urteil vom 1. März 1973 IV R 231/69, BFHE 109, 39, BStBl II 1973, 458).
  • FG München, 14.12.2007 - 8 K 849/05

    Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbstständigen Tätigkeit als

    Je nach Lage des konkreten Falles kann das eine oder andere Merkmal auch anders gewichtet werden (vgl. BFH-Urteil vom 1. März 1973 IV R 231/69, BStBl II 1973, 458).
  • FG München, 25.11.2005 - 8 K 1197/03

    Qualifikation der Tätigkeit von Fotomodellen bei Werbefilmen

    Demgegenüber ist bei der in Streit stehenden Tätigkeit eines Werbemodells ähnlich wie im Falle von Synchronsprechern (vgl. BFH v. 1. März 1973 IV R 231/69 BStBl. II 1973, 458) weder die Tatsache noch die Notwendigkeit einer derartigen Einbindung in einen Gesamtorganismus ersichtlich.
  • LSG Bayern, 27.10.2015 - L 4 KR 320/11

    Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung von Synchronsprechern

  • BFH, 03.08.1978 - VI R 212/75

    Die Tätigkeit eines Synchronsprechers bei der Synchronisierung eines

  • BFH, 06.03.2008 - VI S 2/07

    Telefoninterviewer als Arbeitnehmer

  • LSG Bayern, 26.06.2012 - L 5 KR 434/11

    Synchronsprecher stehen bei Film- und Fernsehproduktionen typischerweise nicht in

  • SG Berlin, 20.04.2011 - S 36 KR 17/10

    Rentenversicherungspflicht - Synchronsprecher für ausländische Spielfilme und

  • FG München, 19.03.2010 - 8 K 1157/06

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides - Abgrenzung zwischen abhängiger

  • SG Berlin, 21.03.2012 - S 112 KR 264/10

    Sozialversicherungspflicht von Synchronsprechern - Abgrenzung zwischen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht