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   BFH, 16.05.1973 - I R 186/71   

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https://dejure.org/1973,600
BFH, 16.05.1973 - I R 186/71 (https://dejure.org/1973,600)
BFH, Entscheidung vom 16.05.1973 - I R 186/71 (https://dejure.org/1973,600)
BFH, Entscheidung vom 16. Mai 1973 - I R 186/71 (https://dejure.org/1973,600)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anzahlungen - Vorleistungen auf schwebende Verträge - Bilanzstichtag - Aktivierbarkeit des Wirtschaftsguts - Gegenstand der Leistung - Gegenstand der Lieferung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 110, 325
  • DB 1973, 2428
  • BStBl II 1974, 25
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 15.02.1955 - I 54/54 U

    Bilanzmäßige Behandlung der Kosten für unterlassene Instandhaltung -

    Auszug aus BFH, 16.05.1973 - I R 186/71
    Der Beklagte, Revisionskläger und Revisionsbeklagte (das FA) erkannte die Rückstellung nicht als gewinnmindernd an, da die Arbeiten nicht innerhalb von drei Monaten nach dem Bilanzstichtag abgeschlossen gewesen seien (Urteil des BFH vom 15. Februar 1955 I 54/54 U, BFHE 60, 448, BStBl III 1955, 172).

    Während es sich in dem Urteilsfalle I 54/54 U um die Reparatur eines Baggers gehandelt habe, für deren Durchführung eine Frist von drei Monaten als angemessen angesehen werden könne, sei eine solche Frist für Instandhaltungsarbeiten an Gebäuden angesichts der damals auf dem Baumarkt gegebenen Verhältnisse (Arbeitskräftemangel, Materialknappheit) zu kurz.

  • BFH, 03.12.1964 - IV 358/62 U

    Einordnung der Aufwendungen zur Ausbesserung und Verstärkung der Fundamente und

    Auszug aus BFH, 16.05.1973 - I R 186/71
    Der Senat geht davon aus, daß bei der Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand in besonderen Fällen, zu denen auch die Durchführung von Arbeiten an Gebäuden rechnet, die unter Denkmalschutz stehen, nicht engherzig verfahren werden soll (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 3. Dezember 1964 IV 358/62 U, BFHE 81, 463, BStBl III 1965, 168 -- die Aufwendungen zur Ausbesserung und Verstärkung der Fundamente und zur Begradigung der Geschoßdecken eines Betriebsgebäudes betreffend, das sich im Laufe der Zeit seitlich geneigt hatte).

    Erhaltungsaufwand ist in der Regel Aufwand für Arbeiten, die der Erhaltung eines Wirtschaftsguts dienen (auch wenn sie mit Herstellungsaufwendungen in engem Zusammenhang stehen: BFH-Urteil IV 358/62 U).

  • BFH, 01.03.1960 - I 201/59
    Auszug aus BFH, 16.05.1973 - I R 186/71
    Der BFH habe im Urteil vom 1. März 1960 I 201/59 (StRK, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 223) zur eindeutigen Abgrenzung der Ausnahme vom Regelfall ausgeführt, daß "derartige Rückstellungen dann noch als zulässig angesehen (werden könnten), wenn die Instandhaltungsarbeiten innerhalb von drei Monaten nach dem Bilanzstichtage durchgeführt wurden".

    Wie bereits im Urteil I 201/59 eingehend dargelegt und im Urteil vom 17. Februar 1971 I R 121/69 (BFHE 101, 513, BStBl II 1971, 391) noch einmal bestätigt, bildet die unterlassene Instandhaltung keine selbständig bewertungs- und bilanzierungsfähige Last.

  • BFH, 21.05.1957 - I 56/57 U

    Aktivierungspflicht für Vorräte, die am Bilanzstichtag entstanden sind -

    Auszug aus BFH, 16.05.1973 - I R 186/71
    Die Absicht, sie im folgenden Jahr bei Erhaltungsarbeiten einzusetzen, rechtfertige es nicht, die Anschaffungskosten für die Steine vor deren tatsächlicher Verwendung als Aufwand zu behandeln (BFH-Urteil vom 21. Mai 1957 I 56/57 U, BFHE 65, 11, BStBl III 1957, 237).
  • BFH, 17.02.1971 - I R 121/69

    Rückstellung - Zukünftige Instandhaltungsaufwendungen - Eigentümer von

    Auszug aus BFH, 16.05.1973 - I R 186/71
    Wie bereits im Urteil I 201/59 eingehend dargelegt und im Urteil vom 17. Februar 1971 I R 121/69 (BFHE 101, 513, BStBl II 1971, 391) noch einmal bestätigt, bildet die unterlassene Instandhaltung keine selbständig bewertungs- und bilanzierungsfähige Last.
  • BFH, 22.08.1966 - GrS 2/66
    Auszug aus BFH, 16.05.1973 - I R 186/71
    2/66 (BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672) zur Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand Ausführungen gemacht hat, betreffen sie den sogenannten anschaffungsnahen Aufwand und geben sie für die hier zu entscheidende Frage nichts her, ob nämlich -- bei Hintansetzung des vom FG für seine Auffassung betonten Gesichtspunkts der Werterhöhung -- in der Beschaffung der Kacheln als zweckgebundenen Materials für die im Jahre 1967 durchgeführten Instandhaltungsarbeiten bereits in den Jahren 1965 und 1966 nicht aktivierungspflichtiger Erhaltungsaufwand zu sehen ist.
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Mit der Vorauszahlung erbringe der Besteller eine Vorleistung in einem schwebenden Geschäft; er aktiviere hierfür eine Forderung, die den Anspruch auf die Werkleistung oder auf die Rückzahlung bei Ausbleiben der Gegenleistung wiedergebe (BFH-Urteil vom 16. Mai 1973 I R 186/71, BFHE 110, 325, BStBl II 1974, 25).

    Leistet z.B. ein Besteller auf noch zu erbringende Herstellungsleistungen im Rahmen eines schwebenden Vertrages Vorauszahlungen, so sind diese nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung nicht sogleich den Herstellungskosten des bestellten Werkes zuzurechnen, sondern zunächst als Forderung zu aktivieren, die den Anspruch auf die Werkleistung oder auf Rückzahlung wiedergibt (BFH-Urteil vom 16. Mai 1973 I R 186/71, BFHE 110, 325, BStBl II 1974, 25; vgl. auch Clemm/Nonnenmacher in Beck'scher Bilanz-Kommentar, 2. Aufl., § 247 HGB Anm. 545 f.).

  • FG Hessen, 26.02.2019 - 4 K 2033/17

    Sofortige Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe einer kurz vor Jahresende

    Das vom Beklagten herangezogene BFH-Urteil vom 16.05.1973 I R 186/71, BStBl. II 1974, 25 habe eine Vorausleistung auf Reparaturleistung und nicht wie vorliegend die Herstellung eines immateriellen Wirtschaftsguts zum Gegenstand gehabt.

    Geleistete Anzahlungen seien Vorleistungen auf schwebende Verträge und als Forderung im weiteren Sinne nach dem BFH, Urteil vom 16.05.1973 I R 186/71, BFHE 110, 325, BStBl. II 1974, 25 ohne Rücksicht auf die Aktivierbarkeit des Vertragsgegenstandes zu aktivieren.

    Insbesondere kann sich die Aktivierung auf schwebende Geschäfte aller Art beziehen (BFH, Urteil vom 16. Mai 1973 - I R 186/71 -, BFHE 110, 325, BStBl II 1974, 25) und zwar auch dann, wenn der Gegenstand des Gegenanspruchs kein aktivierungsfähiges Wirtschaftsgut ist (Weber-Grellet, in: Schmidt, EStG 38. Aufl. 2018, § 5 Rz. 270 "Anzahlungen" mit Hinweis auf BFH, Urteil vom 25. Oktober 1994 - VIII R 65/91 -, BFHE 176, 359, BStBl II 1995, 312; Schubert/F. Huber, in: Beck'scher Bilanz-Kommentar 11. Auflage 2018, § 247 Rn. 545).

  • FG Münster, 22.10.2020 - 3 K 2699/17

    Schenkungsteuer - Gehören geleistete Anzahlungen zum Verwaltungsvermögen?

    Sie sind nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung nicht sogleich den Herstellungskosten des bestellten Vermögensgegenstands zuzurechnen, sondern zunächst als Forderung zu aktivieren, die den Anspruch auf die zu erbringende Lieferung oder Leistung wiedergibt; nur sofern die erwartete Lieferung oder Leistung nicht erbracht wird, ist der Anspruch auf Rückzahlung gerichtet (vgl. § 266 Abs. 2 HGB; BFH, Beschluss vom 04.07.1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466; Urteil vom 16.05.1973, I R 186/71, BFHE 110, 325).
  • BFH, 26.01.1989 - IV R 300/84

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Konkurs - Bauunternehmer -

    Dieser erbringt mit der Vorauszahlung eine Vorleistung in einem schwebenden Geschäft; er aktiviert hierfür eine Forderung, die den Anspruch auf die Werkleistung oder auf die Rückzahlung bei ausbleibender Gegenleistung wiedergibt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Mai 1973 I R 186/71, BFHE 110, 325, BStBl II 1974, 25).
  • BFH, 27.01.1977 - I R 39/75

    Vorabausschüttungen, die eine GmbH an ihre Gesellschafter im Hinblick auf den

    Als solche können - wie der Senat bereits mehrfach ausgeführt hat (vgl. z. B. Urteile vom 17. Januar 1973 I R 17/70, BFHE 108, 329, BStBl II 1973, 487; vom 16. Mai 1973 I R 186/71, BFHE 110, 325, BStBl II 1974, 25) - nur Vorleistungen eines Vertragspartners auf ein schwebendes Geschäft angesehen werden.
  • BFH, 01.06.1989 - IV R 64/88

    Anschaffungskosten - Verwendungsrecht - Aktivierung - Bestellung von Gußteilen -

    Dem läßt sich entgegenhalten, daß die Vorabvergütung des Bestellers sich zwar insoweit als Anzahlung darstellt, als sie eine Vorleistung auf die vom Vertragspartner zu erbringenden Lieferungen beinhaltet (vgl. BFH-Urteil vom 3. Juli 1980 IV R 138/76, BFHE 131, 57, BStBl II 1980, 648, m.w.N.), daß andererseits aber eine Rückforderung der Vergütung nicht in Frage kommt (zu diesem Anzahlungsmerkmal BFH-Urteile vom 16. Mai 1973 I R 186/71, BFHE 110, 325, BStBl II 1974, 25; vom 26. Juni 1979 VIII R 145/78, BFHE 128, 243, BStBl II 1979, 625).
  • BFH, 26.06.1979 - VIII R 145/78

    Auch die Umsatzsteuer auf Anzahlungen nach neuem Umsatzsteuerrecht (§ 20 UStG

    Hinter der Aktivierung der geleisteten Anzahlung verbirgt sich der Anspruch auf die Gegenleistung oder - bei Nichterfüllung durch den anderen Vertragsteil oder bei Wegfall des Vertrags - der Anspruch auf die Rückzahlung (BFH-Urteile vom 17. Januar 1973 I R 17/70, BFHE 108, 329, BStBl II 1973, 487, und vom 16. Mai 1973 I R 186/71, BFHE 110, 325, BStBl II 1974, 25).
  • BFH, 04.08.1976 - I R 145/74

    Aktivierung von Provisionsvorschüssen - Anzahlungen - Rechtliche Entstehung des

    Der BFH hat inzwischen entschieden, daß Anzahlungen ohne Rücksicht darauf zu aktivieren sind, ob der Gegenstand des Gegenanspruchs ein aktivierungsfähiges Wirtschaftsgut darstellt (Urteil vom 16. Mai 1973 I R 186/71, BFHE 110, 325, BStBl II 1974, 25).
  • BFH, 23.11.1983 - I R 216/78

    Rückstellung - Unterlassene Instandhaltung - Steuerbilanz

    Bedenken gegen ein entsprechendes steuerrechtliches Bilanzierungswahlrecht hatte der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 16. Mai 1973 I R 186/71 (BFHE 110, 325, BStBl II 1974, 25) geäußert.
  • BFH, 19.03.1975 - I R 182/73

    Handelsrechtliches Wahlrecht - Bildung von Rückstellungen - Rückstellungen -

    Der erkennende Senat hat erhebliche Bedenken geäußert, diese Rechtsprechung aufrechtzuerhalten (Urteil vom 16. Mai 1973 I R 186/71, BFHE 110, 325, BStBl II 1974, 25).
  • FG Hamburg, 14.08.2013 - 2 K 32/13

    Tonnagebesteuerung: Auflösung von Unterschiedsbeträgen bei Ausscheiden von

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