Rechtsprechung
   BFH, 15.03.1974 - III R 143/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1126
BFH, 15.03.1974 - III R 143/72 (https://dejure.org/1974,1126)
BFH, Entscheidung vom 15.03.1974 - III R 143/72 (https://dejure.org/1974,1126)
BFH, Entscheidung vom 15. März 1974 - III R 143/72 (https://dejure.org/1974,1126)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,1126) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung eines Grundstückswertes - Ermächtigungsgrundlage - Zuschlag - Abschlag - Rechtmäßigkeit einer Verordnung - Anwendbarkeit einer Norm - Berlin (West)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 112, 192
  • BStBl II 1974, 398
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 27.11.1962 - 2 BvL 13/61

    Verfassungswidrigkeit der Bestimmung von Durchschnittswerten als

    Auszug aus BFH, 15.03.1974 - III R 143/72
    Es genügt, wenn sich Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung aus dem ganzen Gesetz ermitteln lassen (Beschluß des BVerfG vom 27. November 1962 2 BvL 13/61, BVerfGE 15, 153, 160, 161, [BVerfG 27.11.1962 - 2 BvL 13/61]unter Bezugnahme auf weitere BVerfG-Entscheidungen).
  • BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvR 265/62

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der unterlassenen Erhöhung von BEG-Renten

    Auszug aus BFH, 15.03.1974 - III R 143/72
    In diesem Raum muß er nach dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG im wohlverstandenen Sinne der ihm erteilten Ermächtigung handeln und darf keine Differenzierung vornehmen, wenn sie über die Grenzen einer formell oder materiell verfassungsmäßigen Ermächtigung hinaus eine Korrektur der Entscheidungen des Gesetzgebers bedeuten würde (Beschluß des BVerfG vom 23. Juli 1963 1 BvR 265/62, BVerfGE 16, 332, 338, 339).
  • FG Berlin, 15.01.1997 - II 346/94

    Bestimmung des Einheitswertes beim Grundbesitz im Wege der Wertfortschreibung;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 30.05.1974 - III R 6/73

    Einheitswert - Ermittlung - Hauptfeststellung - Berlin (West) - Gebäude -

    Der Senat hat in dem Urteil vom 15. März 1974 III R 143/72 (BFHE 112, 193, BStBl II 1974, 398) die Verordnung über die Ermäßigung der Einheitswerte bebauter Grundstücke in Berlin (West) auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964 für verfassungs- und gesetzesgemäß erklärt und dabei gleichzeitig die Anwendung des § 82 Abs. 1 BewG für bebaute Grundstücke wegen ihrer Belegenheit in Berlin (West) abgelehnt.

    Untersuchungen aufgrund von Verkäufen bebauter Grundstücke hatten ergeben, daß in Berlin (West) an dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964 besondere Verhältnisse vorlagen und daß die Werte nach dem BewG 1965 für die bebauten Grundstücke im übrigen Bundesgebiet höher waren als die Berliner Verkehrswerte (siehe dazu Rössler-Troll, Bewertungsgesetz und Vermögensteuergesetz, 9. Aufl., § 122 BewG Anm. 3 und BFH-Entscheidung III R 143/72).

  • BFH, 16.12.1998 - II R 50/97

    Einheitswerte für Grundstücke in Berlin

    a) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 15. März 1974 III R 143/72 (BFHE 112, 192, BStBl II 1974, 398) entschieden, daß sowohl die Ermächtigung in § 122 Abs. 3 i.V.m. § 123 BewG a.F. als auch die auf dieser Ermächtigung beruhende Durchführungsverordnung verfassungsgemäß waren.
  • FG Berlin, 09.11.2005 - 2 K 2057/02

    Einheitsbewertung des Grundvermögens - Festsetzung des Grundsteuermessbetrages -

    Das Gericht weist vorsorglich darauf hin, dass die Änderungen des § 122 Abs. 3 BewG, wonach die Ermächtigung zum Erlass einer die besonderen Verhältnisse am Grundstücksmarkt für den Grundbesitz in Berlin (West) berücksichtigenden Verordnung nur bis zum 30. Dezember 1993 gilt (§ 122 Abs. 3 Satz 2 BewG), der dadurch bedingte Wegfall der Berlin-Ermäßigung sowie die Regelung in § 122 Abs. 5 BewG, wonach der Wegfall der Ermäßigung einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse gleichsteht und § 27 BewG insoweit nicht anzuwenden ist, verfassungsgemäß sind (vgl. im einzelnen BFH, Urteil vom 15. März 1974  III R 143/72, BStBl II 1974, 398; Urteil vom 16. Dezember 1998 II R 50/97, BStBl II 1999, 79).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht