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   BFH, 31.07.1974 - I R 216/72   

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https://dejure.org/1974,266
BFH, 31.07.1974 - I R 216/72 (https://dejure.org/1974,266)
BFH, Entscheidung vom 31.07.1974 - I R 216/72 (https://dejure.org/1974,266)
BFH, Entscheidung vom 31. Juli 1974 - I R 216/72 (https://dejure.org/1974,266)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kassenbuchführung - Bareinnahme - Barausgaben - Aufzeichnung - Ordnungsmäßigkeit - Zwingender geschäftlicher Grund - Sollmäßiger Kassenbestand - Nachkalkulation - Schätzungszweck - Aufgliederung - Wareneinsatz - Zuschlagssatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 162 Abs. 7, § 217

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 113, 400
  • BStBl II 1975, 96
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.06.1970 - IV 17/65

    Ordnungsgemäße Buchführung - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Unrichtigkeit

    Auszug aus BFH, 31.07.1974 - I R 216/72
    Eine Nachkalkulation gibt bei formell ordnungsmäßiger Buchführung nur dann zur Schätzung des Umsatzes oder des Gewinns Anlaß, wenn die Verprobung unter Anwendung strenger Maßstäbe das Buchführungsergebnis als unrichtig erweist (BFH-Urteil vom 25. Juni 1970 IV 17/65, BFHE 100, 159, BStBl II 1970, 838).
  • BFH, 21.02.1974 - I R 65/72

    Hinzuschätzung von Einkünften - Anforderungen - Gesamtgeldverkehrsrechnung

    Auszug aus BFH, 31.07.1974 - I R 216/72
    Der Betriebsprüfer selbst hat die Nachkalkulation nur als eine Hilfsrechnung angesehen und wesentlich darauf abgestellt, daß sich nach einer von ihm gefertigten privaten Geldverkehrsrechnung (dazu BFH-Urteil vom 21. Februar 1974 I R 65/72, BFHE 112, 213, BStBl II 1974, 591) für das erste Halbjahr 1967 ein Fehlbetrag von 53 985 DM und für das zweite Halbjahr 1967 ein Überschuß der verfügbaren Mittel von 130 183 DM ergeben habe und daß Darlehnsaufnahmen fingiert worden seien (Betriebsprüfungsbericht Tz. 17, Anlage 3).
  • BFH, 20.10.1971 - I R 63/70

    Hauptkasse - Sonderkasse - Ordnungsmäßigkeit der Buchführung - Vorliegen von

    Auszug aus BFH, 31.07.1974 - I R 216/72
    Werden Filialen mit Nebenkassen unterhalten, ist es möglich, Nebenkassenbücher zu führen (BFH-Urteil vom 20. Oktober 1971 I R 63/70, BFHE 104, 154, BStBl II 1972, 273), die neben dem Hauptkassenbuch stehen und für ihren beschränkten Bereich nach den Grundsätzen des § 162 Abs. 7 AO zu gestalten sind.
  • BFH, 01.10.1969 - I R 73/66

    Kasseneinnahme - Kassenausgabe - Geschäftskasse - Kassenbestandsaufnahmen -

    Auszug aus BFH, 31.07.1974 - I R 216/72
    Sinn dieser Vorschrift ist es, wie der BFH wiederholt ausgesprochen hat, einem Buchsachverständigen jederzeit zu ermöglichen, den Sollbestand nach dem Kassenbuch mit dem Istbestand der Geschäftskasse zu vergleichen (BFH-Urteil vom 1. Oktober 1969 I R 73/66, BFHE 97, 21, BStBl II 1970, 45 mit Nachweisen).
  • BFH, 24.03.1970 - I R 38/68

    Fortlaufende Eintragung in Bücher - Tägliche Eintragung - Eingangsrechnungen -

    Auszug aus BFH, 31.07.1974 - I R 216/72
    Die allgemeine Verpflichtung zur zeitnahen Verbuchung, die aus § 162 Abs. 2 AO herzuleiten ist (Urteil des BFH vom 24. März 1970 I R 38/68, BFHE 99, 120, BStBl II 1970, 540), ist sonach durch § 162 Abs. 7 Ao für Bargeschäfte verschärft worden.
  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/13

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

    Dabei müssen sowohl die Kalkulationsgrundlage --und damit auch die spezifischen Daten, auf denen der Zeitreihenvergleich basiert-- als auch die Ergebnisse der Kalkulation sowie die Ermittlungen, die zu diesen Ergebnissen geführt haben, offengelegt werden (BFH-Urteile vom 31. Juli 1974 I R 216/72, BFHE 113, 400, BStBl II 1975, 96, unter 2.b, und vom 17. November 1981 VIII R 174/77, BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430, unter 4.c).
  • BFH, 20.03.2017 - X R 11/16

    Bezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage, Geldeinwurfautomaten als Kassen,

    (b) Dieser Kassenbericht muss im Fall einer offenen Ladenkasse so beschaffen sein, dass es einem Buchsachverständigen zumindest am Beginn und am Ende jedes Geschäftstages --bei Einzelaufzeichnung der Bareinnahmen auch jederzeit im Laufe des Geschäftstages-- möglich ist, den durch Kassensturz festgestellten Ist-Bestand anhand der Kassenaufzeichnungen zu überprüfen (BFH-Urteil vom 31. Juli 1974 I R 216/72, BFHE 113, 400, BStBl II 1975, 96, unter 1.).
  • BFH, 17.11.1981 - VIII R 174/77

    Kassenaufzeichnung - Kassensturzfähigkeit - Nachkalkulation - Buchführung -

    Kassenaufzeichnungen (§ 162 Abs. 7 AO, § 146 Abs. 1 Satz 2 AO 1977) müssen so beschaffen sein, daß ein Buchsachverständiger jederzeit in der Lage ist, den Sollbestand laut Aufzeichnungen mit dem Istbestand der Geschäftskasse zu vergleichen (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 1. Oktober 1969 I R 73/66, BFHE 97, 21, BStBl II 1970, 45; vom 31. Juli 1974 I R 216/72, BFHE 113, 400, BStBl II 1975, 96).

    a) Eine Nachkalkulation vollzieht anhand der Kalkulationsunterlagen des Steuerpflichtigen nach, welche Umsätze erzielt worden sind, und ermöglicht dadurch auch Rückschlüsse auf die erzielten Gewinne; der nachkalkulierende Betriebsprüfer kann sich dabei auf die Angaben des Steuerpflichtigen stützen oder eigene Ermittlungen anstellen (BFHE 113, 400, BStBl II 1975, 96).

    Verfährt der Betriebsprüfer in dieser Weise, ist er jedoch, wie der BFH bereits in BFHE 113, 400, 405, BStBl II 1975, 96, 99 dargelegt hat, auf Verlangen gehalten, sein Vorgehen offenzulegen; ohnedies müßte sich der Steuerpflichtige ins Ungewisse hinein verteidigten.

    Eine Nachkalkulation, die unter Beachtung aller dargestellten Voraussetzungen durchgeführt wird, erbringt den Nachweis, daß das erklärte Buchführungsergebnis unrichtig ist, selbst wenn es aufgrund einer formell ordnungsmäßigen Buchführung ermittelt worden sein sollte (BFH-Urteile vom 25. Juni 1970 IV 17/65, BFHE 100, 159, BStBl II 1970, 838; in BFHE 113, 400, BStBl II 1975, 96).

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