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   BFH, 26.11.1974 - VIII R 258/72   

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https://dejure.org/1974,492
BFH, 26.11.1974 - VIII R 258/72 (https://dejure.org/1974,492)
BFH, Entscheidung vom 26.11.1974 - VIII R 258/72 (https://dejure.org/1974,492)
BFH, Entscheidung vom 26. November 1974 - VIII R 258/72 (https://dejure.org/1974,492)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Steuerfestsetzung - Nicht beeinflussende Aktivierung - Eigenbetriebliche Nutzung - Grundstücksteil - Prüferbilanz - Beschwer - Bilanzansatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 231; EStG § 4, § 5; FGO § 40, § 41

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 114, 226
  • BStBl II 1975, 206
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.01.1972 - IV R 157/71

    Äußerung der Rechtsauffassung - Veranlagung des laufenden Jahres -

    Auszug aus BFH, 26.11.1974 - VIII R 258/72
    Denn auch ein ohne Bindungswirkung mit der Autorität eines gerichtlichen Urteils versehener richterlicher Ausspruch ist geeignet, die Interessen der am Verfahren Beteiligten zu berühren (vgl. Urteil des BFH vom 27. Januar 1972 IV R 157/71, BFHE 105, 1, BStBl II 1972, 465).

    Wie der IV. Senat des BFH in dem Urteil IV R 157/71 ausgeführt hat, kann eine von einem FA in einem Steuerbescheid mitgeteilte oder in einem Betriebsprüfungsbericht niedergelegte Meinungsäußerung, die sich weder auf die Veranlagung des laufenden Jahres auswirkt noch in sonstiger Weise bindend ist, weder durch Anfechtungs- noch durch Feststellungsklage angefochten werden, weil eine rechtsunerhebliche Meinungsäußerung nicht als Verwaltungsakt beurteilt werden kann.

  • BFH, 21.06.1972 - I R 189/69

    Wirtschaftsgüter - Notwendiges Privatvermögen - Bilanzierung als Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 26.11.1974 - VIII R 258/72
    Legt der Kläger später dar, daß ihm die Bilanzansätze vom FA aufgezwungen wurden und daß der Grundstücksteil zu keinem Zeitpunkt notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen war, dann ist eine Ausbuchung -- ohne Gewinnverwirklichung -- der nur scheinbar zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter vorzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juni 1972 I R 189/69, BFHE 106, 422, BStBl II 1972, 874).
  • BFH, 12.12.1972 - VIII R 39/67

    Beschwer - Festsetzung zu niedriger Steuer - Auswirkung zu Ungunsten

    Auszug aus BFH, 26.11.1974 - VIII R 258/72
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 12. Dezember 1972 VIII R 39/67 (BFHE 108, 278, BStBl II 1973, 323) unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des BFH ausgeführt hat, ist Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs gegen einen Steuerbescheid, daß der Steuerpflichtige durch die Höhe der Steuerfestsetzung -- durch eine zu hohe oder unter Umständen durch eine zu niedrige Steuer -- beschwert ist.
  • FG Düsseldorf, 15.09.1971 - IX 315/70
    Auszug aus BFH, 26.11.1974 - VIII R 258/72
    Der erkennende Senat des FG habe in seinem rechtskräftigen Urteil vom 15. September 1971 IX 315/70 E (EFG 1972, 70) unter Hinweis auf die Anfechtbarkeit nichtiger Verwaltungsakte ausgesprochen, daß eine für das Rechtsschutzinteresse erforderliche Beschwer nicht erst dann vorliege, wenn später mit Sicherheit Rechtsnachteile eintreten würden, sondern schon dann, wenn der Steuerpflichtige andernfalls im Hinblick auf schwierige Auslegungsfragen eine unzumutbare Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtslage hinnehmen müßte.
  • BFH, 16.12.2009 - I R 56/08

    Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages eines Verkehrsflughafens

    Auch enthält der Tenor der angefochtenen Entscheidung keinen weiter gehenden Ausspruch (s. insoweit BFH-Urteil vom 26. November 1974 VIII R 258/72, BFHE 114, 226, BStBl II 1975, 206), der eine Beschwer des FA hätte auslösen können.
  • BFH, 19.01.1982 - VIII R 21/77

    Auflösung einer Gesellschaft - Realteilung - Wahlrecht - Aufgabegewinn - Stille

    Der Kläger darf aber nicht gezwungen werden, die unrichtigen Bilanzansätze auch in seine weiteren Bilanzen, einschließlich der Anfangsbilanz 1973, zu übernehmen (vgl. BFH-Urteile vom 2. Juli 1969 I R 143/66, BFHE 96, 302, BStBl II 1969, 617; vom 26. November 1974 VIII R 258/72, BFHE 114, 226, BStBl II 1975, 206).
  • BFH, 28.10.1999 - VIII R 7/97

    Überschusserzielungsabsicht bei Kapitaleinkünften aus Aktien

    Zwar entfaltet dieser Urteilstenor im Hinblick darauf, daß eine entsprechende Feststellung durch das FG weder in der AO 1977 noch im EStG (namentlich in dessen § 10d) eine Rechtsgrundlage findet und deshalb nicht getroffen werden durfte (vgl. schon oben, II. 3. a, bb), keinerlei Bindungswirkung (zu ähnlich gelagerten Fällen vgl. die BFH-Urteile vom 27. Januar 1972 IV R 157/71, BFHE 105, 1, BStBl II 1972, 465, und vom 26. November 1974 VIII R 258/72, BFHE 114, 226, BStBl II 1975, 206).

    Jedoch ist auch ein ohne Bindungswirkung ergangener, mit gerichtlicher Autorität versehener Urteilsausspruch angesichts des von ihm ausgehenden Rechtsscheins seiner Gültigkeit geeignet, die Interessen der am Verfahren Beteiligten zu berühren (BFH-Urteile in BFHE 105, 1, BStBl II 1972, 465, 466, li.Sp., und in BFHE 114, 226, BStBl II 1975, 206, unter 1. der Gründe).

  • BFH, 05.06.2014 - IV R 29/11

    Bilanzberichtigung wegen Nichtberücksichtigung eines Schlachtwerts bei Zuchtvieh

    Ein Steuerpflichtiger ist unter keinem Gesichtspunkt gezwungen, eine von ihm für unrichtig erachtete Rechtsauffassung des FA in seine Bilanzen zu übernehmen (BFH-Urteil vom 26. November 1974 VIII R 258/72, BFHE 114, 226, BStBl II 1975, 206).

    Dem steht im Streitfall auch nicht entgegen, dass der Kläger seinen Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2000 zurückgenommen hat, denn die unterschiedliche Auffassung vom zutreffenden Bilanzansatz hatte bezogen auf den Veranlagungszeitraum 2000 wegen der zeitanteiligen Gewinnzurechnung gemäß § 4a Abs. 2 Nr. 1 EStG keine steuerlichen Auswirkungen, weshalb sich der Kläger mangels Beschwer auch nicht gegen den entsprechenden Einkommensteuerbescheid wehren konnte (vgl. BFH-Urteile vom 4. April 1974 IV R 7/71, BFHE 112, 331, BStBl II 1974, 522, und in BFHE 114, 226, BStBl II 1975, 206).

  • BFH, 01.02.1983 - VIII R 30/80

    Revision - Steuerherabsetzung - Steuerumgehung - Gestaltungsmöglichkeiten -

    Im Streitfall hat die Urteilsbegründung des FG jedoch keine bindende Wirkung für zukünftige Einkommensteuer- oder Gewerbesteuerveranlagungen (vgl. BFHE 112, 331, BStBl II 1974, 522, und BFH-Urteile vom 26. November 1974 VIII R 258/72, BFHE 114, 226, BStBl II 1975, 206, und vom 22. Mai 1974 I R 169/72, BFHE 113, 340, BStBl II 1975, 37).

    a) In seinen Urteilen in BFHE 114, 226, BStBl II 1975, 206, und vom 27. Januar 1972 IV R 157/71 (BFHE 105, 1, BStBl II 1972, 465) hat der BFH zwar entschieden, daß eine Revision des FA dann zulässig sei, wenn das FG zwar nicht die Höhe der im Steuerbescheid festgesetzten Steuer geändert, aber im Urteilsausspruch von der Rechtsauffassung des FA abweichende Bilanzansätze angesetzt habe.

  • FG Hessen, 18.10.2001 - 9 K 2871/98

    Zulässigkeit; Klage; Feststellungsklage; Besteuerungsgrundlage;

    Es liegen keine Hinweise dafür vor, dass es dem Kläger verwehrt sein könnte, gegen den von ihm für falsch gehaltenen Bilanzansatz erst im Jahr der einkommensteuerrechtlichen Auswirkung vorzugehen (BFH-Urteil vom 26.11.1974 - VIII R 258/72, BStBl II 1975, 206 ).

    Denn über die Frage der Zugehörigkeit eines Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen wird erst in dem Jahr entschieden, in dem es auf diese Frage ankommt (BFH-Urteil VIII R 258/72).

    Denn ein Steuerpflichtiger ist unter keinem Gesichtspunkt gezwungen, seine Bilanz an eine von ihm für unrichtig gehaltene Rechtsauffassung des FA anzupassen (BFH-Urteil VIII R 258/72).

  • BFH, 27.11.1985 - II R 90/83

    Einspruch gegen Steuerbescheid - Zulässigkeit - Fehlende Begründung -

    Eine zur Vorlage an den Großen Senat verpflichtende Abweichung von den Urteilen des IV. und des VIII. Senats vom 4. April 1974 IV R 7/71 (BFHE 112, 331, BStBl II 1974, 522) und vom 26. November 1974 VIII R 258/72 (BFHE 114, 226, BStBl II 1975, 206) liegt nicht vor.
  • BFH, 07.08.2008 - I B 161/07

    Übersehen eines Änderungsbescheids durch das FG - Darlegung der Fehlerhaftigkeit

    Diese haben zwar bei der steuerlichen Gewinnermittlung fehlerhafte Bilanzansätze grundsätzlich auch dann auszugleichen, wenn der Steuerpflichtige eine Bilanzberichtigung i.S. von § 4 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht vorgenommen hat (vgl. etwa BFH-Urteil vom 26. November 1974 VIII R 258/72, BFHE 114, 226, BStBl II 1975, 206; Blümich/Wied, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 4 EStG Rz 980; Schmidt/Heinicke, EStG, 27. Aufl., § 4 Rz 683).
  • FG Münster, 23.09.2014 - 9 K 2451/10

    Klagebefugnis, Freistellungsbescheid

    Legt ein Kläger später dar, dass ihm die Bilanzansätze vom Finanzamt aufgezwungen wurden und dass bestimmte Wirtschaftsgüter zu keinem Zeitpunkt notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen waren, dann ist eine Ausbuchung - ohne Gewinnverwirklichung - der nur scheinbar zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter vorzunehmen (BFH-Urteil vom 26.11.1974 VIII R 258/72, BFHE 114, 226, BStBl II 1975, 206; Hessisches FG, Urteil vom 18.10.2001, 9 K 2871/98, juris).
  • FG München, 22.06.2004 - 6 K 2026/02

    Beschwer bei streitigen Feststellungen in einem BP-Bericht

    Im Streitfall fehlt es damit hinsichtlich des umstrittenen Bilanzansatzes an der erforderlichen Beschwer (vgl. Urteil des BFH vom 26. November 1974 VIII R 258/72, BStBl II 1975, 206).

    Eine von einem FA in einem Betriebsprüfungsbericht mitgeteilte Meinungsäußerung, die sich weder auf die Veranlagung des laufenden Jahres auswirkt noch in sonstiger Weise binden ist, kann weder durch Anfechtungs- noch durch Feststellungsklage angefochten werden, weil eine rechtsunerhebliche Meinungsäußerung nicht als Verwaltungsakt beurteilt werden kann (vgl. BFH vom 26. November 1974, a.a.O.).

  • BFH, 23.12.2003 - IV R 7/99

    Zulässigkeit der Revision des Beklagten nur bei Beschwer

  • BFH, 09.09.1980 - VIII R 64/79

    Kontokorrent-Bankschuld - Falsche Bilanzierung - Buchung - Bilanz

  • FG Münster, 05.12.2003 - 4 K 2382/98

    Zulässigkeit der isolierten Anfechtungsklage - Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 21.07.1982 - I R 147/80
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